Bauer, Fritz Max 

Geburtsdatum/-ort: 16.07.1903;  Stuttgart
Sterbedatum/-ort: 01.07.1968; Frankfurt am Main
Beruf/Funktion:
  • Generalstaatsanwalt, Verfolgter des NS-Regimes
Kurzbiografie: 1912–1920 Eberhard-Ludwigs-Gymnasium in Stuttgart
1920 Eintritt in die SPD
1921–1924 Studium d. Rechts- u. Wirtschaftswissenschaften in Heidelberg, München u. Tübingen
1924 I. jurist. Staatsexamen
1925–1926 Referendariat in Stuttgart
1927 Promotion bei Karl Geiler in Heidelberg: „Die rechtliche Struktur d. Truste. Ein Beitrag zur Organisation d. wirtschaftl. Zusammenschlüsse in Deutschland unter vergleichender Heranziehung d. Trustformen in den Vereinigten Staaten u. Russland“
1927–1930 Hilfsstaatsanwalt u. Gerichtsassessor in Stuttgart
1928 II. jurist. Staatsexamen; Mitbegründer des Württembergischen Landesverbandes des „Republikanischen Richterbundes“
1930–1933 Amtsrichter am Amtsgericht Stuttgart
1930/31–1933 Ortsvorsitzender des Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold in Stuttgart
1933 III 23–XI Verhaftung wegen Mitgliedschaft in d. SPD u. im Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold; am 23. Mai Entlassung aus dem Staatsdienst aufgrund des „Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“, Entlassung im November
1936 Flucht nach Dänemark
1938 Aberkennung d. deutschen Staatsbürgerschaft
1943 nach der Besetzung Dänemarks Flucht nach Schweden
1945 nach Kriegsende Rückkehr nach Dänemark
1949 Rückkehr nach Deutschland; Landgerichtsdirektor in Braunschweig
1950–1956 Generalstaatsanwalt in Braunschweig
1956–1968 Hessischer Generalstaatsanwalt in Frankfurt am M.
Weitere Angaben zur Person: Religion: isr., spätestens 1956 nach eigenen Angaben „glaubenslos"
Auszeichnungen: Ehrungen: Fritz-Bauer-Preis d. Humanistischen Union (1968); JVA Darmstadt nach FritzBauer benannt (1969); Großer Veranstaltungssaal im Amtsgericht Stuttgart nach Fritz Bauer benannt u. Fritz-Bauer-Platz in Braunschweig (2012); Fritz-Bauer-Preis für soziales Engagement des Eberhard-Ludwig-Gymnasiums Stuttgart (2013); Fritz-Bauer-Studienpreis für Menschenrechte u. juristische Zeitgeschichte des Bundesjustizministeriums (2014) Fritz-Bauer-Denkmal von Tamara Grcic vor OLG u. Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am M. 2016. Fritz-Bauer-Straßen in Frankfurt am M., Stuttgart, Altdorf u. Heinsberg.
Verheiratet: 1943 (Kopenhagen) Anna Maria, geb. Petersen (1903–2002)
Eltern: Vater: Ludwig (1870–1945), Textilkaufmann
Mutter: Ella Gudele, geb. Hirsch (1881–1955) aus Tübingen
Geschwister: Margot (1906–1992)
Kinder: keine
GND-ID: GND/119375664

Biografie: Matthias Meusch (Autor)
Aus: Baden-Württembergische Biographien 6 (2016), 17-21

Bauer entstammte einer assimilierten jüdischen Kaufmannsfamilie aus Stuttgart. Seine Großeltern väterlicherseits, Adolf und Auguste Bauer, führten dort seit Ende des 19. Jahrhunderts eine gut gehende Manufakturwarenhandlung. 1908 übernahm Bauers in Ellwangen geborener Vater Ludwig zusammen mit seinen beiden Brüdern das Geschäft des verstorbenen Vaters. Bauers Großeltern mütterlicherseits, Gustav und Emma Hirsch, besaßen in Tübingen ein Konfektionsgeschäft, der Großvater war von 1900 bis 1925 Vorsteher der dortigen jüdischen Gemeinde.
Nach dem Abitur begann Bauer 1921 in Heidelberg sein Studium der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, das ihn auch nach München und Tübingen führte, wo er 1924 die I. juristische Staatsprüfung ablegte. Im Januar 1925 trat er am Amtsgericht Stuttgart das Referendariat an. 1927 wurde er in Heidelberg bei Karl Geiler promoviert. 1928 folgte das II. Staatsexamen.
Nach einer kurzen Zeit als Staatsanwalt und zwei Jahren als Hilfsrichter in Jugendsachen wurde Bauer 1930 mit nur 27 Jahren in Stuttgart Amtsrichter. Als SPD-Mitglied war er ein Außenseiter in der mehrheitlich konservativen und in teils offener Gegnerschaft zur Weimarer Republik stehenden Richterschaft. Bereits 1928 hatte er den württembergischen Landesverband des Republikanischen Richterbundes mitbegründet und 1930/31 wurde er als Nachfolger des späteren SPD-Vorsitzenden Kurt Schumacher (1895–1952) Vorsitzender des Stuttgarter Ortsvereins des Reichsbanners Schwarz-Rot-Gold. Mit Reden und bei Aufmärschen kämpfte er aktiv gegen die erstarkenden Nationalsozialisten.
Bald nach der NS-„Machtübernahme“, war Bauer von März bis November 1933 im Konzentrationslager Heuberg und später im Ulmer Garnisonsgefängnis inhaftiert. Bereits im Mai wurde er aus dem Staatsdienst entlassen. Als Grund für Verhaftung und Entlassung nannte das NS-Regime Bauers politisches Engagement, nicht seine jüdische Herkunft.
1936 gelang Bauer die Flucht nach Dänemark, wo er als Vertreter deutscher Textilfirmen tätig war und sporadisch Artikel für die C. V.-Zeitung, das Organ des Centralvereins der deutschen Staatsbürger jüdischen Glaubens, verfasste. Bereits seit 1934 lebte seine Schwester dort, Ende 1939 kamen auch die Eltern nach; das Stuttgarter Geschäft war 1938 „arisiert“ worden. Im September 1938 wurde Bauer die deutsche Staatsbürgerschaft aberkannt. Nach der Besetzung Dänemarks durch die Wehrmacht 1940 sowie nach dem Angriff auf die Sowjetunion 1941 war Bauer jeweils unter den Opfern neuerlicher Verhaftungswellen in Dänemark, kam aber beide Male dank der Unterstützung dänischer Kollegen wieder frei. Über zwei Jahre lebte er dann untergetaucht in der Illegalität. Nach der Ausrufung des Kriegsrechts in Dänemark gelang Bauer samt Familie im Oktober 1943 die Flucht nach Schweden. Dort arbeitete er als Assistent an der Stockholmer Universität und war an führender Position in der deutschen Exil-SPD tätig. 1945 gründete er zusammen mit Willy Brandt (1913–1992) und Willi Seifert (1893–1970) die Zeitschrift „Sozialistische Tribüne“, deren Chefredakteur er wurde. Nach Ende des Krieges kehrte Bauer zunächst nach Dänemark zurück, wo er eine Anstellung im Handelsministerium erhielt. Während dieser Zeit war er Mitglied der Redaktion der „Deutschen Nachrichten“, einer Zeitschrift für deutsche Flüchtlinge aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten, die in Dänemark Zuflucht gefunden hatten.
Bauers sofortige Bemühungen um eine Rückkehr nach Deutschland gestalteten sich zunächst schwierig. Erst 1949 gelang es ihm, das Amt eines Landgerichtsdirektors in Braunschweig zu erlangen. Bereits ein Jahr später wurde er dort Generalstaatsanwalt. Das herausragende Ereignis seiner Braunschweiger Zeit war 1952 der Prozess gegen Otto Ernst Remer (1912–1997). Remer, der maßgeblich an der Niederschlagung des Umsturzversuchs vom 20. Juli 1944 beteiligt gewesen war, hatte in einer Wahlkampfveranstaltung für die rechtsextreme Sozialistische Reichspartei im Mai 1951 die Männer um Claus Schenk Graf von Stauffenberg (1907–1944) als Hoch- und Landesverräter bezeichnet. Der Ankläger Bauer nutzte den Prozess, um gerichtlich feststellen zu lassen, dass der Widerstand gegen den Nationalsozialismus weder Hoch- noch Landesverrat gewesen war. In seinem berühmt gewordenen Plädoyer, „Eine Grenze hat Tyrannenmacht“, trat er dafür ein, dass es nicht nur ein Recht, sondern eine Pflicht zum Widerstand gegen Unrechtsregime geben müsse.
1956 holte der hessische Ministerpräsident Georg-August Zinn (1901–1976), SPD, Bauer als Generalstaatsanwalt nach Frankfurt. Die Berufung Bauers nach Hessen werde sich, so Zinn, „auf das Günstigste im Sinne einer demokratischen Gestaltung der Rechtspflege im Lande Hessen auswirken“ (Personalakte Fritz Bauer). Damit war ein erheblicher beruflicher Aufstieg verbunden; als Generalstaatsanwalt in Braunschweig war Bauer Leiter einer kleinen Behörde gewesen, der nur eine weitere Staatsanwaltschaft unterstand, jetzt wurde er zuständig für neun weitere Staatsanwaltschaften, dreizehn Justizvollzugsanstalten sowie Vorgesetzter von fast 200 Staatsanwälten.
Für Bauer, der bei seiner Einstellung in Hessen in der Rubrik Religionszugehörigkeit „glaubenslos“ angab, stand der Mensch im Mittelpunkt all seiner rechtsphilosophischen, kriminalpolitischen und strafrechtstheoretischen Überlegungen. Gesetze seien, so Bauer, „nun einmal nicht auf Pergament, sondern auf empfindliche Menschenhaut geschrieben“ (Strafrecht, 1969, S. 5). Nicht der überkommene Obrigkeitsstaat entsprach seinem Verständnis einer Demokratie, sondern das Bekenntnis auch der Staatsgewalt zu einem „Pluralismus der subjektiven Wertentscheidungen“ (Strafrecht, Wertordnung, 1967, S. 607ff.). Die Anerkennung dieses Wertepluralismus durch den Staat gebiete Toleranz gegenüber allen Meinungen und Wertvorstellungen, soweit diese einem allgemein anerkannten ethischen Minimum entsprächen. Auch Bauers kriminalpolitische Überlegungen waren stark geprägt von den Ideen Franz von Liszts (1851–1919) und Gustav Radbruchs (1878–1949); Sozialpolitik, so führte er immer wieder aus, sei die beste Kriminalpolitik. Der Sinn des Strafrechts sei nicht Sühne und Vergeltung, sondern Prävention und Resozialisierung. Solche Grundsätze hatte er schon als Jugendrichter in Stuttgart anzuwenden gesucht. Wichtig war ihm immer, dass sich die Maßnahme gegen einen Straftäter auf diesen individuell bezog; den Gedanken der Generalprävention, also der Abschreckung anderer durch Strafe, lehnte er grundsätzlich ab. In der SPD arbeitete Bauer in der Arbeitsgemeinschaft der Juristen und im Rechtspolitischen Ausschuss beim Parteivorstand mit; er war Mitbegründer der Zeitschriften „Die Neue Gesellschaft“ und „Kritische Justiz“ und 1961 gründete er die „Humanistische Union“ mit, die 1968 ihm zu Ehren den bis heute jährlich vergebenen Fritz- Bauer-Preis stiftete.
Bauers Hauptbetätigungsfeld in Frankfurt wurde die juristische Ahndung von NS-Verbrechen. Er fahndete nach führenden Nationalsozialisten wie Martin Bormann (1900–1945) oder Josef Mengele (1911–1979) und gab den entscheidenden Hinweis auf den Aufenthaltsort Adolf Eichmanns (1906–1962), so dass dieser vom israelischen Geheimdienst Mossad aus Argentinien entführt und in Israel vor Gericht gestellt werden konnte. Bauer bemühte sich auch darum, Richter und Staatsanwälte aus der Justiz zu entfernen, die er wegen ihrer Tätigkeit in der NS-Justiz für nicht tragbar erachtete. Vor allem aber initiierte und führte er zahlreiche Prozesse gegen NS-Täter. Ohne sein Engagement wäre der große Frankfurter Auschwitz-Prozess der Jahre 1963 bis 1965 nicht zustande gekommen. Seine Behörde strengte außerdem mehrere Verfahren gegen Organisatoren, Ärzte und Verwaltungskräfte der NS-„Euthanasie“ sowie gegen führende Juristen des „Dritten Reichs“ an. Insgesamt 20 Spitzenjuristen, darunter der NS-Justizstaatssekretär Franz Schlegelberger (1876–1970), der letzte Präsident des Volksgerichtshofs Harry Haffner (1900–1969) sowie 16 ehemalige Generalstaatsanwälte und Oberlandesgerichtspräsidenten, wollte er wegen ihrer Beteiligung an den Krankenmorden anklagen. Nach seinem plötzlichen Tod 1968 wurden diese Ermittlungen jedoch eingestellt.
Nach Bauers Rechtsauffassung kam jeder irgendwie an den NS-Mordaktionen Beteiligte als Beschuldigter in Frage. Auschwitz, Treblinka und die anderen Lager seien Werkzeuge zur Vernichtung der Juden gewesen und jeder, der „an dieser Mordmaschine hantierte, wurde der Mitwirkung am Morde schuldig, was immer er tat“ (Im Namen des Volkes, 1965, S. 307f.). Diese Rechtsauffassung hatte in der damaligen Rechtsprechung keine Aussicht auf Akzeptanz. Erforderlich war der Nachweis individueller Schuld, weshalb auch die von Bauer vorbereiteten Verfahren gegen NS-Täter oft zu Freisprüchen oder milden Urteilen führten. Am 12. Mai 2011 wandte das Landgericht München in seinem Urteil gegen den im Vernichtungslager Treblinka tätig gewesenen SS-Mann John Demjanjuk (1920–2012) die Rechtsauffassung Bauers erstmals an; obwohl Demjanjuk 2012 verstarb und es über die Revision zu keiner rechtskräftigen Entscheidung mehr kam, wurden bundesweit neue Ermittlungen gegen NS-Täter aufgenommen. Bauer ging es bei solchen Prozessen aber nur in zweiter Linie um eine Bestrafung der Täter. Im Mittelpunkt aller Verfahren seit dem Braunschweiger Remer-Prozess stand das historische Geschehen, das Bauer aufgeklärt und gerichtlich festgestellt wissen wollte. 1964 äußerte er in einem Interview, es könne nicht darum gehen, ob „40 Mann mehr in die Strafanstalten kommen oder nicht“. Vielmehr sollten alle etwas aus den Prozessen lernen, um solche Verbrechen für die Zukunft zu verhindern (in: Frankfurter Neue Presse, 22.12.1964). Es gelte für die Deutschen, Gerichtstag zu halten über den „Hitler in uns“ und nach den Gründen der „moralischen Katastrophe“ zu fragen (Antinazistische Prozesse, 1965, S. 175). Die strafrechtliche Verfolgung von NS-Verbrechen war nicht auf den einzelnen Täter, sondern auf die Gesellschaft im Ganzen ausgerichtet, sie sollte unter Bauers Ägide zur zweiten „re-education“ der Deutschen (ebd. 176) werden. Dazu gehörte auch, dass er sich in seinen Vorträgen und Veröffentlichungen immer wieder mit den Ursachen und Wurzeln des Nationalsozialismus beschäftigte. In Interviews im In- und Ausland übte Bauer regelmäßig Kritik an den seiner Meinung nach fortbestehenden obrigkeitsstaatlichen Mentalitäten in der Bundesrepublik. Dies wie auch seine wiederholten Warnungen vor einem nach wie vor latenten Antisemitismus in der deutschen Gesellschaft brachten ihm heftige Anfeindungen seiner politischen Gegner ein. Bauer, international angesehen als „Germany’s most reknown Nazihunter (New York Times, 2. 7. 1968), erhielt unzählige Schmäh- und Drohbriefe, bis hin zu Morddrohungen.
Bauer verstarb noch vor seinem 65. Geburtstag unerwartet an Herzversagen. Bis heute vorgebrachte Vermutungen über einen Selbstmord oder gar Mord lassen sich nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit untermauern.
Seit 2014 rückte die Person Bauers durch drei Spielfilme ins Blickfeld der Öffentlichkeit: Das Labyrinth des Schweigens, 2014, Regie Giulio Riccarelli, 2015 in: Der Staat gegen Fritz Bauer von Lars Kraume, der 2016 als Bester Spielfilm den Deutschen Filmpreis erhielt, und im Februar 2016 in der ARD Die Akte General.
Quellen: A d. Sozialen Demokratie, Bonn, Nachlass Fritz Bauer; Hess. HStA Wiesbaden Abt. 505/2000, Personalakte Fritz Bauer, Abt. 631a, Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt, Abt 1199/150 Materialsammlung Matthias Meusch; Fritz Bauer Institut, Frankfurt am M. NL-08/01–13, Nachlass B.; A. des dänischen Außenministeriums, Kopenhagen, Polizeiakte Fritz Bauer; ReichsA Kopenhagen, Polizeiakte Fritz Bauer; StAL, Entschädigungssache Fritz Bauer
Werke: Die rechtliche Struktur d. Truste, 1927; Die Kriegsverbrecher vor Gericht, 1945; Das Verbrechen u. die Gesellschaft, 1957; (zus. mit Hans Bürger-Prinz, Hans Giese, Herbert Jäger), Sexualität u. Verbrechen, 1963; Widerstand gegen die Staatsgewalt, 1965; Die Wurzeln faschistischen u. nationalsozialistischen Handelns, 1965; Auf d. Suche nach dem Recht, 1966; Vom kommenden Strafrecht, 1969; Plaidoyer des Generalstaatsanwalts. Eine Grenze hat Tyrannenmacht, in: Geist u. Tat, 1952, 194-200; Die ungesühnte Nazijustiz, in: Die Neue Gesellschaft, 3, 1960, 179-191; Justiz als Symptom, in: Hans-Werner Richter (Hg.), Bestandsaufnahme, 1962, 221-232; Die Schuld im Strafrecht, in: Club Voltaire, 1963, 114-138; Die Verjährung d. nazistischen Massenverbrechen, in: Tribüne, 1964, 1249-1255; Antinazistische Prozesse u. polit. Bewusstsein, in: Hermann Huss, Andreas Schröder (Hgg.), Antisemitismus, 1965, 167-188; Im Namen des Volkes. Die strafrechtliche Bewältigung d. Vergangenheit, in: Helmut Hammerschmidt (Hg.), Zwanzig Jahre danach. Eine dt. Bilanz, 1965, 310-314; Der Prozess Jesu, in: Die Tribüne, 16, 1965, 1710-1722; Genocidium (Völkermord), in: Handwörterb. d. Kriminologie, Bd. I, 1966, 268-274; Strafrecht, Wertordnung u. pluralistische Gesellschaft, in: Richard Schwarz (Hg.), Menschliche Existenz u. Moderne Welt, 1967, 596-616; Von d. Kriminalität d. Weißen Kragen, in: Die Neue Rundschau, 1966, 282-298; Ideal- oder Realkonkurrenz bei NS-Verbrechen, in: Juristenztg., 1967, 625-628, Schopenhauer u. die Strafrechtsproblematik, in: Schopenhauer Jahrb. 1968, 1968, 13-29; Die Humanität d. Rechtsordnung. Ausgewählte Schriften, hgg. von Joachim Perels u. Irmtrud Wojak, 1998.
Nachweis: Bildnachweise: Foto (o. J.), in: Baden-Württembergische Biographien 6, S. 17 – Steinke, 2013, nach 292; Backhaus u. a. (Hgg.), 2014, 19, 85, 130 u. passim (vgl. Literatur).

Literatur: Rudolf Wassermann, Fritz Bauer, in: Peter Glotz, Wolfgang R. Langenbucher (Hgg.), Vorbilder für Deutsche, 1974, 296-309; Ilse Staff, Fritz Bauer, in: Kritische Justiz (Hg.), Streitbare Juristen, 1988, 440-450; Hanno Loewy, Bettina Winter (Hgg.), NS-Euthanasie vor Gericht. Fritz Bauer u. die Grenzen jurist. Bewältigung, 1996; Matthias Meusch, Von d. Diktatur zur Demokratie. Fritz Bauer u. die Aufarbeitung d. NS-Verbrechen in Hessen, 2001; Claudia Fröhlich, Fritz Bauers Widerstandsbegriff u. die Aufarbeitung von NS-Verbrechen, 2006; Irmtrud Wojak, Fritz Bauer. Eine Biographie, 2009; Fritz Bauer. Tod auf Raten. Ein Film von Ilona Ziok, CV-Films, 2010; Dieter Schenk, Die Todesumstände von Generalstaatsanwalt Fritz Bauer, in: Einsicht 08, 2012, 38-43; Ronen Steinke, Fritz Bauer oder Auschwitz vor Gericht, 2013; Andreas Eichmüller, Die juristische Aufarbeitung von NS-Verbrechen in Hessen. Die Ära von Generalstaatsanwalt Fritz Bauer, in: Einsicht 12, 2014, 42-49; Fritz Backhaus, Monika Boll, Raphael Gross (Hgg.), Fritz Bauer. Der Staatsanwalt, 2014; Bettina Schulte Strathaus, Fritz Bauer. Gespräche, Interviews u. Reden aus den Fernseharchiven 1961–1968 (2 DVD), 2014; Werner Renz (Hg.), Von Gott u. d. Welt verlassen – Fritz Bauers Briefe an Thomas Harlan, 2015; Georg D. Falk, Der ungesühnte Justizmord an Stanisława Janczyszyn, in: Einsicht 14, 2015, 40-47.
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