Schleicher, Rüdiger 

Geburtsdatum/-ort: 14.01.1895;  Stuttgart
Sterbedatum/-ort: 22·1946-04-22.04.1944; Berlin
Beruf/Funktion:
  • Ministerialrat im Reichsluftfahrtministerium, Honorarprof. an der Technischen Hochschule und Universität Berlin
Kurzbiografie: 1904-1913 Eberhard-Ludwigs-Gymnasium Stuttgart mit Abitur
1913-1914 Militär-und Kriegsdienst, Aug. 1914 schwere Oberschenkelverwundung, dadurch lebenslänglich stark beeinträchtigt
1915-1919 Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Tübingen (zunächst im Lazarett)
1919 Erstes juristisches Staatsexamen, Eintritt in den württembergischen Staatsdienst
1922 Zweites juristisches Staatsexamen
1922-1925 Assessor im Reichsverkehrsministerium (Luftrecht)
1923 Promotion in Tübingen, Doktorvater Heinrich Pohl, Thema: Das internationale Luftfahrtrecht, Tübingen 1924
1925-1926 zeitweise Tätigkeit in Altona, beim Amtsoberamt Stuttgart, Teilnahme an Tagung der International Law Association in Wien
1927 Regierungsrat in der Luftfahrtabteilung des Reichsverkehrsministeriums in Berlin
1930 Teilnahme an Tagung des Comité juridique international de l'aviation in Budapest, deutsche Landesgruppe
1933-Aug. 1939 Oberregierungsrat und Ministerialrat im Reichsluftfahrtministerium (RLM), Verfasser des Kommentars zum Luftverkehrsgesetz, 1935 Leiter der Rechtsabteilung des Reichsluftfahrtministeriums
1939-1944 Versetzung auf Referentenstelle im Allgemeinen Luftamt, Honorarprofessor und Leiter des Instituts für Luftrecht mit Lehrtätigkeit an der Technischen Hochschule und Universität Berlin, Herausgeber des Archivs für Luftrecht
1944-1945 Verhaftung nach dem Umsturzversuch vom 20. Jul. 1944, zum Tode verurteilt durch den Volksgerichtshof unter Freisler, Erschießung durch SS-Kommando nahe dem Gefängnis Moabit in Berlin in der Nacht vom 22. zum 23. Apr. 1945
Weitere Angaben zur Person: Religion: ev.
Verheiratet: Ursula, geb. Bonhoeffer (geb. 21.5.1902, gest. 7.10.1983)
Eltern: Vater: Dr. Otto Schleicher (1864-1929), Obermedizinalrat in Stuttgart
Mutter: Gertrud geb. Rüdinger (1873-1917)
Geschwister: 3:
Hans (gefallen 1915)
Dr. Rolf (Arzt)
Jörg (Architekt, Schauspieler)
Kinder: 4: Hans-Walter; Renate; Dorothee; Christine
GND-ID: GND/119486369

Biografie: Karl Dietrich Bracher (Autor)
Aus: Württembergische Biographien 1 (2006), 237-240

Rüdiger Schleicher stammte aus einer alten württembergischen Familie, als ältester von vier Söhnen des angesehenen Stuttgarter Arztes Otto Schleicher. Beide Großväter waren leitende Verwaltungsbeamte im Staatsdienst, als Präsidenten väterlicherseits der württembergischen Staatseisenbahnen, mütterlicherseits der königlichen Oberregierung, und beide mit dem persönlichen Adelstitel ausgezeichnet, während die Mutter Rüdinger die Familie des schwäbischen Pietisten Johann Christoph Blumhardt (1805-1880) zu ihren Ahnen zählte. Auch wenn Schleicher dann die zweite Hälfte seines so jäh verkürzten Lebens in Berlin verbrachte, wo er in die freilich ebenfalls dem Schwabenland (Schwäbisch Hall) entstammende Familie Bonhoeffer hineinwuchs, blieb er nach den Worten seines Sohnes Hans-Walter doch „im Herzen ein Schwabe, der ein gewisses Heimweh nach Württemberg und seinen schwäbischen Dialekt nie ganz verlor“. Er besuchte bis zum Abitur, wie später auch die Stauffenberg-Brüder, mit vielseitigen Interessen das humanistische Eberhard-Ludwigs-Gymnasium zu Stuttgart; Ferienaufenthalte in England und der französischen Schweiz vermittelten neben den klassischen auch die modernen Sprach- und Weltkenntnisse. Besonders liebte er, mit absolutem Gehör ausgestattet, die Musik, das Harmonisieren auf dem Klavier und seine Geige, die ihm zeit seines Lebens im Familien- und Freundeskreis, zuletzt noch im Gestapo-Gefängnis eine wesentliche Kraftquelle war. In der Stuttgarter Stiftskirche konfirmierte ihn der ehemalige Hofprediger Prälat Hoffmann, der ihm auch nach 1933 als Mitglied der Bekennenden Kirche verbunden blieb; in einem Brief an Ricarda Huch sprach er von Schleichers ernstem religiösen Interesse, seiner Wahrheitsliebe und „zarten Gewissenhaftigkeit, die sich später bei dem Mann auch als strenges Rechtsgefühl bewährte“.
Bereits im ersten Monat des Weltkriegs von 1914 wurde Rüdiger Schleicher als Soldat an der Westfront schwer verwundet; die lebensgefährliche Beinverletzung hat ihn mit 14 Operationen und immer wiederkehrenden Fieberanfällen lebenslang behindert. 1915 fiel der jüngere Bruder Hans, 1917 starb die Mutter an den Folgen eines Unfalls. Nach leidlicher Genesung studierte Rüdiger Schleicher Jura an der Universität Tübingen, davon zwei Semester im Lazarett, absolvierte 1919 das erste, 1921 das zweite Staatsexamen und promovierte 1923 bei Heinrich Pohl, der später auch Doktorvater Berthold Graf Stauffenbergs war, zum Dr. jur. mit seiner Arbeit über ein ganz neues wichtiges Rechtsgebiet: „Das Internationale Luftfahrtrecht“. Unter den erschütternden Erfahrungen des Krieges und der politischen Umwälzungen von der Monarchie zur Republik, zugleich des wissenschaftlich-technischen Fortschritts war das Arbeitsgebiet des Luftrechts auch in völkerrechtlicher Hinsicht von größter Bedeutung. Es bestimmte wesentlich das Denken und den Berufsweg des geistig und religiös vielseitig gebildeten und interessierten Juristen und seine Auseinandersetzung mit den politischen Entwicklungen der Demokratie in Deutschland vor und nach dem verhängnisvollen Weg in die nationalsozialistische Diktatur. Rüdiger Schleicher hatte sich schon früh als süddeutschen Liberalen bezeichnet, seit 1915 Friedrich Naumanns Zeitschrift „Die Hilfe“ gelesen und dessen sozialliberale Demokratieauffassung zuletzt noch anhand der Naumann-Biographie von Theodor Heuss (1937) auch dem NS-Denken entgegengehalten. Schon während der Revolutionszeit von 1918/19 bestärkte ihn besonders sein Onkel Rudolf Schleicher, Forstmeister in Leonberg, im Blick auf die kommende Demokratie eine aufgeschlossene Einstellung auch gegenüber der Sozialdemokratie einzunehmen, um durch eine gerechte parlamentsdemokratische Neuordnung das Abgleiten in radikale Lösungen zu verhindern.
So trat er schon 1919 der DDP bei, statt der nationalliberalen DVP, und bezog anders als die Mehrheit der Kommilitonen und Standesgenossen seiner Generation früh Stellung für die werdende Weimarer Republik. Anders als viele bedauerte er auch das Misstrauen und die Gegenstellung in den christlichen Kirchen zur Demokratie nach dem Verlust der landesfürstlichen Obrigkeit. Ihre Anfälligkeit oder Hilflosigkeit gegenüber der Diktatur von 1933 verstärkte noch sein Interesse für Fragen an die Religion und Kirche, zugleich damit seine kritische Position zum Nationalsozialismus. Von Bedeutung waren dabei auch Veränderungen der beruflichen und familiären Verhältnisse nach der Heirat mit Ursula Bonhoeffer (1923), der ältesten Tochter des bekannten Berliner Psychiatrie-Professors Karl Bonhoeffer und seiner Frau Paula geb. von Hase. Schon 1922 hatte er als Assessor in der aufregenden Hauptstadt Berlin die große Familie des „Bundesbruders“ aus der Tübinger Studentenverbindung „lgel“ kennen gelernt und genoss fürderhin die geistig-akademische und musische Atmosphäre des Hauses in Grunewald, wo Gelehrte wie Hans Delbrück, Harnack und Meinecke, Max Planck und dann auch Theodor Heuss verkehrten. Mit der Heirat gewann er zu der Stuttgarter eine große, ungemein anregende Berliner Verwandtschaft von besonderer intellektueller und moralischer Anspruchskraft, mitsamt dem Stolz auf die Vorfahren (Hase, Tafel, Kalckreuth), von denen einige im Vormärz von 1848 als Freiheitsfreunde auf dem Asperg inhaftiert waren. Das historische Bewusstsein eines anderen, liberal-demokratischen Deutschland verband sich ihm so mit den ursprünglichen Gaben und Impulsen aus den schwäbischen Traditionen der Schleicherschen Familie. Wichtigstes Fundament auf dem Weg in die dann so fatalen dreißiger Jahre, in denen sich die Verbrechen der NS-Diktatur und die Schrecken der deutschen Katastrophe, aber auch die Gesinnung des Widerstands vorbereiteten, war in der Tat die Ehe mit Ursula Bonhoeffer. Die Ehen der sieben Bonhoeffer-Geschwister bildeten einen eng zusammengehörigen Kreis von Männern und Frauen in Berlin und aus Württemberg zugleich, der in unvergleichlicher Weise familiäre mit geistig-moralischer und politischer, antitotalitärer Gemeinsamkeit verband. Für Rüdiger Schleicher sollte diese Zusammengehörigkeit in der Zeit der Diktatur, in der alles darauf ankam, einen tragfähigen Grund für eigenständiges, schließlich opferbereites Denken und Handeln bilden. Die Schwäger Klaus und Dietrich Bonhoeffer, Hans von Dohnanyi (Sohn des ungarischen Komponisten) und Justus Delbrück sollten schließlich nach dem Scheitern des Staatsstreichs vom 20. Juli 1944 mit Schleicher der Rache des Diktators zum Opfer fallen. Die rechts- und rassenpolitische Kampfansage, die das NS-Regime zumal für die Juristen und Theologen der Familie bedeutete, von denen der Schwager Gerhard Leibholz, Gatte der Zwillingsschwester von Dietrich Bonhoeffer, wegen seiner jüdischen Herkunft besonders betroffen war und 1938 Deutschland verlassen musste, war gerade auch für Rüdiger Schleicher über das Juristische hinaus vor allem eine antichristliche Herausforderung. Das hat er noch in den qualvollen Verhören der SS und Gestapo nach dem 20. Juli 1944 betont, als er allen Torturen zum Trotz, denen der Schwerkriegsverwundete unterworfen war, die Entrechtung und Verfolgung der Juden, das Vorgehen gegen Kirche und sogenannte Staatsfeinde sowie die Konzentrationslager als die entscheidenden Motive für seinen Widerstand hervorhob. In diesem von tiefen inneren Konflikten geprägten Zusammenhang stand aber auch schon der schwere, immer wieder schmerzhaft zu tragende Entschluss des so überzeugten schwäbischen Liberalen und Demokraten, am 30. 4. 1933 auf Druck seines neuen Ministers Göring nach erregendem Hin und Her zwischen dem Beruf, der Familie und der Überzeugung doch noch der NSDAP beizutreten, um sich durch ein Verbleiben im Luftfahrtministerium die Einblicke und Kontakte zu erhalten, die er nach langen Diskussionen im Kreis der Familie gerade auch als Kritiker für nötig hielt.
Es war das furchtbare, immer bestehende Dilemma gegenüber einem zunächst ja pseudolegal an die Macht gelangten totalitären Diktatur-Regime, das den ganzen Staat in Besitz nimmt – eine Situation, für die es damals im Grunde noch kaum Erfahrungen gab. Und es blieb auch ein ungelöster Gewissenskonflikt, wobei Schleichers starke Beziehung zum Staat, geprägt vom Vorbild der altwürttemberger Juristen-Großväter, gewiss auch eine Rolle spielte. Es bedeutete eine unablässige Belastung für den Mann, obwohl er stets mehr und anders war als ein obrigkeitsstaatlich gesonnener Beamter und ein nur positivistisch denkender Jurist. Getragen von der frühen, gemeinsamen Ablehnung des NS-Systems haben sich dann 1938 durch Dohnanyi, seit Kriegsbeginn zumal im Amt Abwehr der Wehrmacht unter Canaris und Oster, die Kontakte einer aktiven Konspiration zur Beseitigung des Regimes entwickelt.
Rüdiger Schleicher hat dabei eine stets unverbrüchlich zuverlässige Rolle gespielt. Er ließ sich besonders nach der Verhaftung von Dohnanyi und Dietrich Bonhoeffer (April 1943) durch Klaus Bonhoeffer (Chefsyndikus der Lufthansa) auch in die geheimen Überlegungen zur Neuordnung Deutschlands nach einem Umsturz einbeziehen. In seinem Institut für Luftrecht gab Schleicher seinem Assistenten Dr. Hans John Gelegenheit zu konspirativer Aktivität und ermöglichte entsprechende Widerstandskontakte und Treffen dortselbst. Dasselbe geschah im Wohnhaus Schleicher, dem Elternhaus Bonhoeffers benachbart, in dem auch Dietrich Bonhoeffer bis zur Verhaftung wohnte. Rüdiger Schleicher nahm auch alte Stuttgarter Verbindungen wieder auf, so zum ehemaligen württembergischen Staatspräsidenten Eugen Bolz und zu Robert Bosch, der ja Goerdeler unterstützte. Seine berufliche Tätigkeit in verschiedenen Fachausschüssen nutzte Schleicher endlich, um auf die Hinzuziehung von Mitgliedern wie Hans John, Berthold Graf Stauffenberg oder Klaus Bonhoeffer hinzuwirken. Schon im Frühjahr 1939 trat er angesichts des drohenden Krieges im Luftkriegsrechtsausschuss der Deutschen Gesellschaft für Wehrpolitik den Positionen der Mehrheit entgegen und plädierte dafür, die Haager Landkriegsordnung auf die militärische Luftkriegsführung beim Überfliegen neutraler Gewässer anzuwenden, leider erfolglos; dabei fehlte auch Berthold Stauffenbergs Unterstützung, der Schleichers Intentionen wohl noch nicht erkannte.
Besonders erwähnenswert unter den gegebenen Umständen war sein Vortrag „Über allgemeines und spezielles Landkriegsrecht“ vor Kriegsrichtern im April und September 1939, der wiederum betont auf die Haager Landkriegsordnungen von 1899 und 1907 abhob und (wie schon seit den Zwanziger Jahren) deren Ergänzung forderte und zwar: „durch Gebote der Menschlichkeit, wie sie sich unter zivilisierten Völkern ergeben“ – ganz im Unterschied und Gegensatz zu damals regimekonformen, nach dem Krieg dann gewendeten Staatsrechtlern wie Maunz, Forsthoff, Scheuner. Und gegen Carl Schmitts fatale Abhandlung „Totaler Feind, totaler Krieg, totaler Staat“ (1937/38) hielt er ganz betont an den Regeln des Völkerrechts fest, auch bei der Unterscheidung von Kombattanten und Nichtkombattanten, verwies überdies auf den von der Weimarer Republik unterzeichneten Kellog-Pakt zur Kriegsächtung von 1928, dem bis 1938 über 60 Staaten beigetreten waren – und der nach dem Krieg bei den Nürnberger Prozessen eine Grundlage der Verurteilung bilden sollte. Mutig, doch leider vergeblich war auch der Hinweis auf das Gebot der Achtung der „religiösen Überzeugung“ in besetzten Ländern, Ergebnis eigener Erfahrungen aus dem Kirchenkampf nach 1933, und zwar rechtzeitig noch vor Kriegsbeginn. „Die Gefangenen selbst haben Anspruch darauf, jederzeit mit Menschlichkeit behandelt zu werden. Es ist insbesondere verboten, an ihnen Repressalien auszuüben.“ Schleichers Ablösung als Leiter der Rechtsabteilung im Reichsluftfahrtministerium war denn auch bereits zwei Wochen vor Entfesselung des Zweiten Weltkriegs erfolgt: er konzentrierte sich fürderhin auf die Lehrtätigkeit als Honorarprofessor an der Universität, Leiter des Instituts und Herausgeber des „Archivs für Luftrecht“ sowie auf die Fortsetzung seines als Standardwerk geltenden Luftrechtkommentars von 1933, der aufgrund seiner Sachlichkeit und politischen Unvoreingenommenheit nach dem Krieg wieder aufgelegt (1954) und in den 60er Jahren fortgeführt werden konnte.
Nach dem tragischen Scheitern des Umsturzversuchs vom 20. Juli 1944 wütete monatelang die Verhaftungswelle. Eine eigens gegründete Gestapokommission erpresste die Geständnisse und Informationen und lieferte dem Volksgerichtshof die Opfer. Am 1. Oktober wurde Klaus Bonhoeffer im Haus Schleicher, am 4. Oktober Schleicher selbst verhaftet, am 28. Oktober auch sein Schwiegersohn Eberhard Bethge, engster Freund und maßgebender Biograph Dietrich Bonhoeffers, der als einziger von diesen überlebte und über die letzten schweren Monate im Gefängnis Lehrter Straße berichtet hat. Rüdiger Schleicher vermochte nach Abschluss der schlimmen Verhöre immerhin die Wächter zu bewegen, ihm die geliebte Geige in die Gefängniszelle bringen zu lassen. Zur Freude auch der Mitgefangenen ertönten nun Choräle und Musik auch aus der Matthäuspassion. Auf Grund der Anklageschrift vom 20. Dezember 1944 erfolgte unter Ausschluss der Öffentlichkeit am 2. Februar 1945 der Prozess und die Verkündung der Todesurteile durch den Volksgerichtshof unter Freisler: letztmalig, denn dieser radikalste NS-Jurist fiel am nächsten Tag selbst einem Bombenangriff auf sein Gerichtsgebäude zum Opfer. Doch alle Gnadengesuche waren vergeblich. Auf Befehl von höchster Stelle wurden in der Nacht vom 22. zum 23. April, zwei Wochen nach der Ermordung Dohnanyis im KZ Sachsenhausen und Dietrich Bonhoeffers im KZ Flossenbürg, kurz vor der Eroberung Berlins durch die Russen, Rüdiger Schleicher, Klaus Bonhoeffer, Hans John, Justus Perels und weitere elf Mitgefangene nahe ihrem Gefängnis von einem SS-Kommando hinterrücks erschossen und in ein Massengrab im Dorotheenstädtischen Friedhof geworfen. Dort in Berlin steht ein Gedenkstein für die Ermordeten, und auf dem Pragfriedhof in Stuttgart erinnert eine Tafel am alten Familiengrab an Rüdiger Schleicher.
Werke: Internationales Luftfahrtrecht, Diss. Tübingen 1924; Der gegenwärtige Stand des internationalen Rechts der Luftfahrt, in: Niemeyers Zs für internationales Recht 33 (1924/5); Luftfahrtrecht, in: Wörterbuch des Völkerrechts und der Diplomatie, Bd. 1, 1924; Bd. 3, 1928; Kommentar zum Luftverkehrsgesetz mit seinen Nebenbestimmungen, 1933; 2. Aufl. 1937 gemeinsam mit Friedrich Reymann unter dem Titel: Recht der Luftfahrt; Nachtrag 1940; unver. ND 1954, 3. neu bearb. und erw. Aufl. von Hans-Jürgen Abraham, 2 Bde 1960 und 1966.
Nachweis: Bildnachweise: Leber/Brandt/Bracher (vgl. Lit.).

Literatur: Eberhard Bethge, Dietrich Bonhoeffer, 1967; Eberhard und Renate Bethge (Hg.), Letzte Briefe im Widerstand, 1984, 15-38 der Beitrag von Hans-Walter Schleicher; Karl Dietrich Bracher, R. Schleicher, in: Joachim Mehlhausen (Hg.), Zeugen des Widerstands, 2. Aufl. 1998, 217-242; Uwe Gerrens, R. Schleicher – Staatsdienst und Verschwörung. Eine Biographie, 1989 (unveröff. MS); Annedore Leber, Willy Brandt, Karl Dietrich Bracher (Hg.), Das Gewissen steht auf, 1954, 134-136.
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