Rupp, Johannes Ludwig 

Geburtsdatum/-ort: 26.01.1903;  Reihen, heute Sinsheim/Elsenz
Sterbedatum/-ort: 20.05.1978; Wuppertal-Elberfeld
Beruf/Funktion:
  • Rechtsanwalt, NS-Politiker, MdR
Kurzbiografie: 1909-1912 Volksschule in Reihen, 1912-1918 Realschule in Sinsheim, 1918-1921 Oberschule in Bruchsal, Abitur
1921-1924 Studium der Rechtswissenschaft an den Universität Heidelberg und Tübingen, 1924 1., 1927 2. juristisches Staatsexamen, 1928 Rechtsanwalt in Karlsruhe
1927-1929 Mitglied der Deutschnationalen Volkspartei
1929-1945 Mitglied der NSDAP, Mitgliedsnummer 164724
1930-1933 MdR (NSDAP)
1933 (11.03.-13.04.) Beauftragter des Reichskommissars für Baden, Robert Wagner, für die Justiz
1933-1936 Direktor des Verbandes landwirtschaftlicher Genossenschaften in Baden e. V., Vorsitzender des Vorstands der badischen landwirtschaftlichen Zentralgenossenschaften GmbH, 1933-1935 Landeshauptabteilungsleiter des Reichsnährstandes Baden
1934-1942 (Ehrenamtlicher) Leiter des Gaurechtsamtes der NSDAP in Karlsruhe, Gauobmann des NS-Rechtswahrerbundes
1935 Mehrwöchige Übung als Kanonier bei einer Batterie in Ulm
1936-1945 Vorstandsmitglied der Badenwerk A.G., 1937 Vorsitzender des Aufsichtsrats der Badischen Bank, 1943 Vorstandsmitglied
1938-1945 Vizepräsident der Industrie- und Handelskammer Karlsruhe
1939 Justizrat, Mitglied der Akademie für deutsches Recht
1940-1944 Beauftragter für die treuhänderische Verwaltung der elsässischen Banken
1941-1942 Sonderführer (im Leutnantsrang) in Orscha (Sowjetrußland), Uk-Stellung
1942-1944 Vorstandsmitglied der Badisch-Elsässischen Bank in Straßburg
1943-1944 Landesobmann der Reichsgruppe Banken und gewerbliche Wirtschaft, 1943-1945 Beiratsmitglied der Gauwirtschaftskammer der NSDAP
1944 (März-Dezember) Militärverwaltungsrat in der Feldkommandantur La Rochelle, 10.08.1944 schwer verwundet, Lazarettaufenthalte in Bad Hersfeld und Ettlingen, danach Entlassung aus der Wehrmacht
1945 (25.04.) Verhaftung durch die Besatzungsmacht, Internierung im Internment Camp Ludwigsburg, Oktober 1946-Juli 1947 Steinbrucharbeiter in der Firma Wilhelm Hubele, Ludwigsburg-Hoheneck, anschließend bis zur Entlassung am 14.04.1948 Lagerjurist
1948 (30.01.) Spruch der Lagerspruchkammer Ludwigsburg: „Belasteter“, am 21.12.1949 Aufhebung dieses Spruchs durch die Berufungskammer, am 26.04.1950: „Minderbelasteter“
ab 1950 Rechtsanwalt in Ettlingen
Weitere Angaben zur Person: Religion: evangelisch
Verheiratet: 1930 Karlsruhe, Hildegard, geb. Volk
Eltern: Johannes Rupp, Landwirt, Bürgermeister, Ökonomierat in Reihen, MdR 1907-1918 (Bund der Landwirte, Hospitant bei den Deutschkonservativen)
Anna, geb. Ziegler
Geschwister: 1
Kinder: 3
GND-ID: GND/130194549

Biografie: Horst Ferdinand (Autor)
Aus: Baden-Württembergische Biographien 2 (1999), 374-377

„Im Elternhaus wehte stets ein politischer Wind“, sagte Rupp bei seinem Entnazifizierungsverfahren aus, und dieser Wind wehte von rechts. Schon der Vater Rupps stand als MdR den Deutschkonservativen nahe, und der Sohn setzte diese vorgegebene Tradition zunächst mit einem zweijährigen Gastspiel bei der Deutschnationalen Volkspartei fort, die ihm aber in ihrer Zielsetzung nicht national-radikal genug war. So geriet er 1929 in den antisemitischen Sog der braunen Bewegung, die damals in Baden eine kleine Splitterpartei war. Nun fühlte sich der junge Anwalt aufgerufen, das Seine zur „Machtergreifung“ beizutragen, und setzte sich bei zahlreichen Veranstaltungen in der „Kampfzeit“ von 1929-1933 für die ideologischen Ziele der NSDAP ein und veranstaltete auf örtlicher Ebene Kurse für potentielle NS-Gemeinderatskandidaten. Rupp war schon von Berufs wegen ein gewandter Redner und scheute auch vor demagogischer Polemik nicht zurück, etwa im Falle Emil Gumbel. „Der Jude Gumbel hat nun endlich zu verschwinden!“ ist ein Bericht in der NS-Zeitung „Die Volksgemeinschaft“ vom 25.6.1932 über eine Rede Rupps überschrieben: „Hoffentlich kann man am 1. August (1932, Tag der Reichstagswahl) den Geist Gumbels beerdigen, um auf dessen Grab nicht etwa drei Lilien, sondern drei Kohlrüben zu pflanzen. Stürmischer Beifall folgte den Ausführungen (Rupps) und die Versammlung schloß mit dem begeistert gesungenen Deutschlandlied.“
Der Lohn für solche rhetorische Darbietungen blieb nicht aus. Im September 1930 rückte der 27jährige Anwalt als NSDAP-Abgeordneter des Wahlkreises 32 Baden in den Deutschen Reichstag ein, spielte aber dort nur eine Hinterbänklerrolle. Er arbeitete in den Ausschüssen für Recht, Steuern und Haushalt mit.
Der „Machtergreifung“ auf der Reichsebene am 30.1.1933 folgte der vielfach beschriebene Coup des badischen Gauleiters Robert Wagner in Karlsruhe am 9.3.1933. Wagner usurpierte mit einer Dreistigkeit sondergleichen, der seine demokratischen Gegenspieler nicht gewachsen waren, die vollziehende Gewalt in Baden und stellte am 11.3.1933 sein kommissarisches Kabinett vor, dem Rupp als „Beauftragter des Reichskommissars für die Justiz“ angehörte. Rupp wehrte sich später dagegen, wenn von ihm als dem „Justizminister“ dieses Kabinetts gesprochen wurde; de facto war er es natürlich, wie sich aus seinen Handlungen in der vierwöchigen Amtszeit ergibt. Er tat, was von ihm erwartet wurde. Zuerst entließ er den Generalstaatsanwalt. Rupp lehnte zwar ab, die jüdischen Staatsanwälte und Strafrichter zu entlassen, sie durften aber nicht mehr in der Öffentlichkeit plädieren, so daß die Karlsruher NS-Postille „Der Führer“ schon am 7.4.1933 melden konnte, daß die badische Rechtspflege „gesäubert“ sei und daß keine jüdischen Staatsanwälte und Richter mehr amtierten. Sie erhielten übrigens auf Veranlassung Rupps ihr volles Gehalt; die endgültige Kaltstellung erfolgte dann erst durch das berüchtigte Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums, nach Rupps Amtszeit. Der dreißigjährige Kommissar mit diesen weitreichenden Vollmachten behauptete später, er habe innerhalb des Ministeriums außer der Entlassung des Generalstaatsanwalts keine personellen Veränderungen vorgenommen: Inwieweit er bei den nach dem 11.3.1933 erfolgten Versetzungen bzw. Entlassungen von sechs der zehn leitenden höheren Beamten des Ministeriums mitgewirkt hat, ließ sich nicht zweifelsfrei aus den Quellen erschließen. Am 29.3.1933 löste er den Vorstand der Badischen Anwaltskammer auf und bestellte einen kommissarischen Vorstand. Den jüdischen Anwälten legte er nahe, „freiwillig“ auf die Mitgliedschaft zu verzichten. Der später in Kislau ermordete sozialdemokratische Reichstagsabgeordnete Ludwig Marum (1892-1934) lehnte dies energisch ab: „Mögen sie uns nur absetzen!“
In die kurze Amtszeit Rupps fällt das die neuen Machthaber demaskierende Ereignis des Boykotts der jüdischen Geschäfte, Warenhäuser und Kanzleien am 1.4.1933. Im Boykottaufruf des örtlichen Aktionskomitees in Karlsruhe findet man auch den Namen des Kommissars im Justizministerium, „für den Nationalsozialistischen Juristenbund“. In seinem Entnazifizierungsverfahren behauptete Rupp, am 1.4.1933 nach München „ausgewichen“ zu sein und erst nach seiner Rückkehr von der gegen seinen Willen erfolgten Namensnennung auf dem Boykottaufruf erfahren zu haben. Die Spruchkammer schenkte einer dies bestätigenden eidesstattlichen Aussage des früheren stellvertretenden badischen Gaupropagandaleiters van Raay Glauben.
Die ministerielle Tätigkeit fand ein jähes Ende. Am 17.3.1933 erschoß der sozialdemokratische jüdische Landtagsabgeordnete Daniel Nußbaum (1888-1939) zwei Polizeibeamte bei einer gewaltsamen Durchsuchung seiner Wohnung in Freiburg i. Br. Die Tat erregte in der Hochspannung jener Tage ungeheures Aufsehen. Wagner ließ sofort alle SPD-Landtagsabgeordneten verhaften und verbot die SPD- und KPD-Zeitungen. Der Reichskommissar verlangte im Vollgefühl der eben errungenen Macht am 13.4.1933 von seinem "Justizminister" die Erwirkung eines Todesurteils gegen Nußbaum "innerhalb von dreimal 24 Stunden". Rupp weigerte sich, kein Richter lasse sich in einem solchen Fall Vorschriften machen, und außerdem falle Nußbaum unter §51 StGB. - In der Tat wurde er dann in die Klinik in Wiesloch eingeliefert. - Wenige Stunden später verlangte Wagner von Rupp die Vorlage des Rücktrittsgesuchs. Damit war dieser, immerhin der Anwalt Wagners in der "Kampfzeit" für den Rest des "Dritten Reiches" in Ungnade, wenn er auch seine Ämter in der mittleren Parteiebene - Gaurechtsamt, NS-Rechtswahrerbund, Gauwirtschaftskammer etc. - behalten durfte. Wagner verzichtete aber darauf, die rechtliche Beratung seines Gaurechtsamtsleiters in Anspruch zu nehmen. Als einziges Mitglied der nationalsozialistischen Reichstagsfraktion wurde Rupp für die Wahl am 12.11.1933 nicht wieder aufgestellt. Als er 1942 als Soldat in Sowjet-Russland von den dortigen Judenmassakern erfuhr, legte er alle Parteiämter nieder. Wagner soll dies ungerührt entgegengenommen haben.
Rupp gehörte nie zur engsten Wagner-Clique, und seine Parteikarriere hielt sich in den beschriebenen Grenzen. Entsprechend karg fielen die ihm verliehenen Dienstauszeichnungen der NSDAP, in Bronze und Silber, aus. Daß er einer der eifrigsten badischen Parteigänger Adolf Hitlers in der „Kampfzeit“ war, steht außer Frage. Er gehörte aber zu einer von Wagner verabscheuten Menschengruppe – wenn dieser sich dies auch nicht anmerken ließ –, zu den Intellektuellen. Ein Foto aus den dreißiger Jahren zeigt das Mitglied der schlagenden Verbindung Teutonia in Heidelberg mit einem eindrucksvollen Wangenschmiß. In zwei wesentlichen Beziehungen unterschied sich Rupp von den meisten der führenden badischen Parteigenossen: Er machte in der zweiten Hälfte der dreißiger Jahre den modischen Schwenk zur „Gottgläubigkeit“ nicht mit und blieb in seiner Evangelischen Kirche. Und zweitens: Er verfügte über eine abgeschlossene Berufsausbildung und verstand sein Handwerk. Diese seine juristischen, landwirtschaftlichen und volkswirtschaftlichen Kenntnisse verhalfen ihm denn auch nach der Entlassung als „Kommissar“ zum Einstieg in bedeutende und lukrative Ämter in der Wirtschaft. Noch 1933 bewarb er sich mit Erfolg um den Posten des Direktors des Verbandes der landwirtschaftlichen Genossenschaften, und gleichzeitig wurde er Landeschef des Reichsnährstandes. Hier gab es allerdings bald Spannungen, da der Reichsnährstand für die Einführung des Erbhofgesetzes stritt, das sich, wie Rupp befürchtete, verhängnisvoll für die kleinen bäuerlichen Betriebe – z. B. seiner Heimat – auswirke. Er schied aus, und Ministerpräsident Köhler berief ihn in den Vorstand des Badenwerks. In den folgenden Jahren komplettierte Rupp seine Ämterpalette durch den Vorsitz im Aufsichtsrat der Badischen Bank bzw. durch die Mitgliedschaft in deren Vorstand. Man wird nicht behaupten können, daß er diese und andere Ämter ausschließlich seinem Parteibuch verdankte, wenn sich auch die „Alte Kämpfer“-Qualität als hilfreich erwies. Ausschlaggebend waren seine praktischen und fachlichen Fähigkeiten zur Leitung einer Organisation oder eines Betriebs und auch, wie ihm einer seiner früheren Untergebenen, ein Gegner des Nationalsozialismus, im Entnazifizierungsverfahren bestätigte, sein „gerechter Geist“. Der bis zu Rupps Eintritt ziemlich schrankenlosen NS-Herrschaft im Badenwerk setzte er ein rasches Ende und stufte seine Mitarbeiter ausschließlich aufgrund der gebotenen Leistung ein. Seine Bezüge waren erstklassig und beliefen sich in einem Jahr auf fast 50 000 Mark, das Vier- bis Fünffache des Gehalts eines hohen Richters. Daneben nimmt sich der von ihm bezahlte Parteibeitrag – im Höchstfall 1,80 Mark monatlich – nicht sehr stattlich aus.
Auch in seiner militärischen Dienstzeit während des Krieges wußte er seine wirtschaftliche Erfahrung einzubringen, so als Sonderführer an der Ostfront bei der Elektrizitätsversorgung von Feldflughäfen und in Frankreich bei der Feststellung und Regulierung von Kriegsschäden. Im Elsaß bewahrte Rupp in seinem Geschäftsbereich tätige französische – elsässische – Reserveoffiziere vor Verhaftung und Deportation: Sie waren aufgefordert worden, sich „freiwillig“ zum Dienst in der Wehrmacht zu melden, und weigerten sich, dies zu tun. Rupp versetzte sie kurzerhand nach Baden, wo sie bis Kriegsende untertauchten. Seltsam nimmt sich daneben die Begründung Wagners für die Verleihung des „Kriegsverdienstkreuzes ohne Schwerter“ vom 14.3.1941 aus: Rupp habe sich durch vorbildliche Leistungen um den Aufbau und die Wiedereingliederung des Elsaß verdient gemacht.
Das Kriegsende brachte Verhaftung, Mißhandlung, Verlust der persönlichen Habe, dreijährige Internierung mit harter körperlicher Arbeit im Steinbruch und schließlich das Entnazifizierungsverfahren. Am 30.1.1948 wurde Rupp von der Lagerspruchkammer Ludwigsburg als „Belasteter“ eingestuft und zu drei Jahren Arbeitslager unter Anrechnung der Internierungshaft seit 23.4.1945 verurteilt, ferner zu 40 % Vermögenseinzug, vornehmlich in Sachwerten, Mindestbetrag 15 000 Mark. Die Kammer erklärte, daß die vom Kläger festgestellte Hauptschuld – als MdR – formal bestehenbleibe und daß die Einstufung als „Belasteter“ vor allem im Blick auf die im „Führer“ publizierten Reden Rupps aus der „Kampfzeit“ erfolge. Der Kammer lag eine reichhaltige Kollektion solcher oratorischer Fehlleistungen vor. Rupp legte Berufung gegen den Spruch ein und forderte die Einstufung als „Minderbelasteter“. In drei Verhandlungen der Berufungskammer am 17.12.1948, 22.8. und 21.12.1949 trat ein großes Aufgebot von Ent- und Belastungszeugen auf. Rupp verstand es, die unübersehbare Fülle seiner Ämter eloquent herabzustufen. In den beiden letztgenannten der drei Berufungsverhandlungen führte der namhafte jüdische Rechtsgelehrte Walter Jellinek (1885-1955) von der Universität Heidelberg den Vorsitz. Er hob den Spruch der Ludwigsburger Kammer auf und verwies den Fall an die Zentralspruchkammer in Karlsruhe. Diese entschied am 26.4.1950, daß Rupp als „Minderbelasteter“ einzustufen sei. Hierbei berücksichtigte die Kammer besonders, daß Rupp stets den Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit gewahrt und sich damit in Gegensatz zur NSDAP gestellt habe. Die Tätigkeit Rupps als „einfacher“ Reichstagsabgeordneter könne nicht die Einreihung in die Hauptschuldigengruppe rechtfertigen. Das Eintreten Rupps für die elsässischen Offiziere, das ohne jeden Zweifel nachgewiesen worden sei – einige der von Rupp geretteten Elsässer traten als Zeugen auf –, bewertete die Kammer als aktiven Widerstand gegen den Nationalsozialismus. An sich gehöre Rupp wegen seiner Rednertätigkeit in der „Kampfzeit“ als Aktivist zur Gruppe der „Belasteten“. Er sei aber aus Gründen seiner Widerstandshaltung im Jahre 1942 einer milderen Beurteilung für würdig befunden worden. Die Kammer verurteilte ihn zu einem einmaligen Sonderbeitrag von 500 DM für einen Wiedergutmachungsfonds.
Im Jahre 1950 konnte Rupp so seine Tätigkeit als Anwalt in Ettlingen wiederaufnehmen.
Quellen: NSDAP-Akte Rupp im BDC/Bundesarchiv, Abteilung Potsdam; Entnazifizierungsakte Rupp im GLA Karlsruhe
Nachweis: Bildnachweise: in: Reichstags-Handbuch VII. Wahlperiode 1932, hg. vom Büro des Reichstags, 1933; Horst Ferdinand, Nachlese zu „Die Misere der totalen Dienstbarkeit“ (vgl. Literatur) 1993

Literatur: (Auswahl) Die Badische Chronik, Kalender für Stadt und Land auf das Jahr 1934, Druck und Verlag F. Thiergarten, 1934; Horst Rehberger, Die Gleichschaltung des Landes Baden 1932/33, 1966; Ernst Otto Bräunche, Die Entwicklung der NSDAP in Baden bis 1932/33, in: ZGO 1977; Die SPD in Baden und Württemberg und ihre Geschichte, hg. von Jörg Schadt und Wolfgang Schmierer, 1979; Johnpeter Horst Grill, The Nazi Movement in Baden, 1920-1945, 1983; Hans Georg Zier, Politische Geschichte von 1918 bis 1933, in: Badische Geschichte, Vom Großherzogtum bis zur Gegenwart, hg. von der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg, 1987; Josef Werner, Hakenkreuz und Judenstern, Das Schicksal der Karlsruher Juden im Dritten Reich, 1988; Ludwig Marum, Briefe aus dem Konzentrationslager Kislau, ausgewählt und bearb. von Elisabeth Marum-Lunau und Jörg Schadt, hg. von den Staatsarchiven Karlsruhe und Mannheim, 1988; Horst Ferdinand, Die Misere der totalen Dienstbarkeit: Robert Wagner (1895-1946), NSDAP-Gauleiter, Reichsstatthalter von Baden, Chef der Zivilverwaltung im Elsaß, in: Eberbacher Geschichtsblatt 1992; ders., Nachlese zu „Die Misere der totalen Dienstbarkeit: Robert Wagner ...“, ebd. 1993; Amalie Heck, Der Widerstand der Badischen Staatsregierung vor und während der Machtergreifung der NSDAP am 11. März 1933, in: BH 3/1993
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