Röhn, Hermann Gustav Philip 

Geburtsdatum/-ort: 21.12.1902;  Heidelberg
Sterbedatum/-ort: 14.08.1946; Straßburg (erschossen)
Beruf/Funktion:
  • NS-Politiker, Mitglied des Reichstags – NSDAP
Kurzbiografie: ca. 1909-1920 Besuch der Volks-, Oberreal- und Handelsschule in Heidelberg, ca. 1920 „Versicherungsbeamter“
1922-1924 Soldat in der Reichswehr, 21. Infanterieregiment
1922 Eintritt in die NSDAP in Mannheim, Wiedereintritt 1926, Mitglied Nr. 30 307
1925-1933 Mitarbeiter im elterlichen Geschäft, gleichzeitig Aufbau der NSDAP in Heidelberg, Führer des Schlageter-Bundes (Deckorganisation der SA), später der örtlichen SA
1929 Geschäftsführer der Ortsgruppe Heidelberg der NSDAP
1930-1933 Mitglied des Heidelberger Gemeinderats
1931 NSDAP-Kreisleiter in Heidelberg
1933 „Stabsleiter“ (Geschäftsführer) in der NSDAP-Gauleitung Baden, Karlsruhe
1934-1936 Geschäftsführender stellvertretender Gauleiter
1936-1945 Stellvertretender Gauleiter, ab 1940 auch im Elsaß
1940 „Hauptdienstleiter“, „Befehlsleiter“ der NSDAP
1933-1945 Mitglied des Reichstags, 1933 kurzzeitig auch badisches Mitglied des Landtags
1940 Teilnahme am Westfeldzug
1945-1946 In französischer Haft in Straßburg, dort 1946 Prozess vor dem französischen Militärgericht, 3. Mai Todesurteil
Weitere Angaben zur Person: Religion: ev.
Verheiratet: Unverheiratet
Eltern: Vater: Julius Gustav, Zinngießer
Mutter: Anna Marie Elise, geb. Fuchs
Kinder: keine
GND-ID: GND/130519847

Biografie: Horst Ferdinand (Autor)
Aus: Badische Biographien NF 5 (2005), 241-243

Mitten in der Agonie des „Dritten Reiches“ fand Joseph Goebbels noch Zeit, über seine Komplizen in der Führungsgarnitur der NSDAP vernichtend zu urteilen: „Das ist doch im besten Fall menschlicher Durchschnitt ... Sie sind doch alle die Schreier vom Bürgerbräukeller geblieben, die sie immer waren. Und viele von ihnen haben noch das bisschen Verstand, das sie einst zur Bewegung führte, in zwölf Jahren Wohlleben versoffen.“ In diese letzte Kategorie wird man auch Röhn eingliedern müssen, vor allem wegen der drastischen Beschreibung seiner Person, die von einem genauen Beobachter des „Wohllebens“ der badischen NS-Größen im Elsaß von 1940 bis 1944 stammt, dem Ortsgruppenleiter der NSDAP in Eckbolsheim bei Straßburg Josef Stroebel, Röhn sei „ein Säufer und Hurenbock“ gewesen.
Nach dem Besuch verschiedener Schulen – ein Abschluss ist aus den Akten nicht ersichtlich – soll der knapp Zwanzigjährige den Beruf eines „Versicherungsbeamten“ ausgeübt haben, was immer darunter zu verstehen ist. Er entschloss sich dann zu einer soldatischen Laufbahn in der Reichswehr, die er jedoch aus unbekannten Gründen schon nach zwei Jahren abbrach. Anschließend betätigte er sich im elterlichen Geschäft.
Schon 1922 wurde Röhn NSDAP-Mitglied, und von 1925 an widmete sich der fanatische Nationalsozialist dem Aufbau der NSDAP in seiner Heimatstadt, wurde örtlicher SA-Führer und machte später als Stadtverordneter und Kreisleiter Karriere. Am 9. April 1933, als sein Gauleiter Robert Wagner in Karlsruhe die Macht übernahm, zog Röhn, begleitet von SA- und SS-Männern, die Hakenkreuzfahne auf dem Heidelberger Landratsamt auf. Im gleichen Jahr wurde er hauptamtlicher Parteiangestellter, und als er 1936 in seiner Position als stellvertretender Gauleiter bestätigt wurde, war er, im Schatten Wagners, ein einflussreicher Mann. Praktisch war er der Parteiführer in Baden – wie auch ab 1940 im Elsaß –, da sich Wagner wegen seiner Aufgaben als Reichsstatthalter und CdZ (Chef der Zivilverwaltung) im Elsaß den Parteiangelegenheiten nicht mehr kontinuierlich widmen konnte. Röhn informierte aber Wagner täglich und beflissen über alle Parteiprobleme, und sein Gauleiter stufte ihn denn auch in einer für die NSDAP-Zentralkanzlei erstellten Beurteilung als „treu und zuverlässig“ ein, was eine parteiamtliche Umschreibung für Röhns persönliche Situation zwischen 1933 und 1945 war: er war Wachs in der Hand des damals mächtigsten Mannes in Baden und im Elsaß. Auch nicht in Anflügen ist bei Röhn Renitenz oder Widerspruchsgeist, wie etwa bei Walter Köhler, zu erkennen; Röhn war der allzeit gehorsame Vollstrecker der Befehle seines Herrn, der ihm in jenem Zeugnis „Allgemeinwissen ausreichend“ bescheinigte. Diese etwas herbe Qualifizierung hinderte Röhn nicht, bei der Auswahl der Kandidaten für die „Adolf-Hitler-Schulen“ – wo NS-Nachwuchs gezüchtet wurde – das ausschlaggebende Wort bei der Auslese zu sprechen. Der Aufgabe der Koordination der 21 Ämter der Gauleitung, vom „Gauschulungsleiter“ bis zum „Gauamtsleiter für Rassenpolitik“, zeigte er sich ebenso gewachsen wie den alltäglichen Intrigen der sich befehdenden Parteiorganisationen und wuchs dabei in eine Art Schiedsrichterrolle hinein. Er vertrat immer kompromisslos die Vorherrschaft der politischen Leitung der Partei über die einzelnen Parteiorganisationen und geriet dadurch besonders zur SS, die sich immer mehr als Staat im Staate aufführte, in einen tiefgreifenden Gegensatz.
Nach dem Westfeldzug, aus dem er mit dem Eisernen Kreuz II. Klasse ausgezeichnet zurückkehrte, „betraute“ ihn, wie es im NS-Jargon hieß, Wagner mit dem Aufbau der Partei im Elsaß, und auch in Wahrnehmung dieser Aufgabe erwarb er sich das Wohlwollen des Gauleiters und das Kriegsverdienstkreuz 1. Klasse ohne Schwerter. Wie heikel das elsässische Terrain war, haben weder er noch Wagner je verstanden. Stroebel, selbst Elsässer und von Hause aus tüchtiger Handwerksmeister, berichtete, dass nur wenige Ortsgruppenleiter gewagt hätten, den höheren NS-Chargen klarzumachen, dass man im Elsaß nicht auf die Dauer mit Zwang und Gewalt regieren könne, „doch man wollte es nicht zur Kenntnis nehmen. Die Parteibonzen hielten das für nebensächlich.“ Der Hauptverantwortliche für diese die Bedenken der Elsässer achtlos beiseite wischende Haltung sei Röhn gewesen, der der aggressiven Germanisierungspolitik seines Gauleiters ohne Skrupel und Zweifel folgte. Die übergroße Zahl der Elsässer stand der Partei indifferent oder offen feindlich gegenüber. Die relativ wenigen elsässischen NS-Funktionäre, die im speziellen Schulungslager Frauenalb im Sinne der NS-Ideologie getrimmt wurden, fühlten sich oft als Deutsche zweiter Klasse behandelt. Alle wichtigen Bürgermeister- und Verwaltungsposten wurden ausschließlich durch Röhn und den Personalamtsleiter Schuppel besetzt. Dabei konnte Röhn, wegen der unmittelbaren Verantwortung Wagners als Chef der Zivilverwaltung gegenüber Hitler, den Einfluss von Parteidienststellen des Reiches begrenzen. Er wehrte sich auch meist mit Erfolg in den Jahren 1943 und 1944 gegen die Abstellung von Parteipersonal an die Wehrmacht.
Bei den Zwangsmaßnahmen im Gefolge der allgemeinen Wehrpflicht im Elsaß im Jahre 1942 spielte Röhn insofern eine nicht nur formale Rolle, als er die zur Umsetzung der Wagnerschen Befehle erforderlichen Maßnahmen koordinierte und kontrollierte. Bei der Einberufung der Wehrpflichtigen der Jahrgänge 1920 bis 1924 hatten sich, wie Wagners Adjutant Gädeke berichtete, Szenen abgespielt, die die Parteidienststellen verhindern müssten: die Einberufenen erschienen im traditionellen französischen Barett, verabschiedeten sich mit „au revoir“ und sangen auf den Bahnsteigen die Marseillaise. Jeder fünfte wehrpflichtige Elsässer entzog sich dem Wehrdienst durch Flucht. Sippenhaft für die Angehörigen und deren Abschiebung ins „Reich“ war die Reaktion der Gauleitung darauf, und Wagner forderte in einem im Befehlston gehaltenen Schreiben vom 8. Juli 1942 an den Karlsruher Oberlandesgerichtspräsidenten die Todesstrafe für die Flüchtigen. 15 in der Nähe der Schweizer Grenze aufgegriffene Wehrpflichtige, die einen deutschen Zöllner erschossen hatten, ließ Wagner hinrichten.
Weder diese immer wachsenden Spannungen noch die sich im Jahre 1943 abspielende Stalingrad-Tragödie konnten Röhn davon abhalten, gerade in dieser Zeit seinen Privatkrieg gegen die SS weiterzuführen. Dabei kam der findige Kurpfälzer auf eine Idee: er beantragte die Aufnahme in die SS, um die Front von innen aus aufzurollen. Ein Briefwechsel zwischen dem „Höheren SS- und Polizeiführer beim Chef der Zivilverwaltung im Elsaß“ mit dem „Persönlichen Stab des Reichsführers SS“ legt dar, dass man dort Röhns Absicht erkannte. Der SS- und Polizeiführer empfahl, Röhn, wenn überhaupt, „mit einem nicht zu hohen Dienstgrad zu übernehmen“, er müsse „zweifellos, wenigstens anfangs, disziplinär kräftig angefasst werden“. Der Plan zerschlug sich bald.
1945 übergaben die Amerikaner Röhn den Franzosen, die ihn anklagten, zwischen 1940 und 1942 Franzosen aufgewiegelt zu haben, Waffen gegen Frankreich zu tragen, das sich im Kriegszustand mit Deutschland befunden habe. Gemeint ist die Anwerbung von sich freiwillig meldenden Elsässern für die Wehrmacht. 1942 bis 1944 habe er bei der Einberufung von Franzosen in die deutsche Armee mitgewirkt. Röhn verteidigte sich während des Wagner-Prozesses vom 23. April bis 3. Mai 1946 in Straßburg „mit größter Zähigkeit“ („Nouveau Journal de Strasbourg“), er sei sich keiner individuellen Schuld bewusst: „Wenn Wagner mir Befehle gegeben hätte, die nicht mit dem Völkerrecht übereinstimmten, hätte ich mich ihrer Ausführung widersetzt.“ Im Schlusswort erklärte er, dass kein Belastungszeuge während des Prozesses gegen ihn aufgetreten sei, dass er das „Himmler-System“ abgelehnt habe – was ihn freilich nicht davon abgehalten hatte, sich um die Aufnahme in dieses „System“ zu bemühen – und dass er nicht habe ahnen können, dass die von ihm verteilten Rundschreiben zur Einführung der allgemeinen Wehrpflicht gesetzwidrig gewesen seien. Das Elsaß habe seit dem Waffenstillstand im Jahre 1940 zum Reich gehört. Ähnlich verteidigte sich auch Wagner; aber sowohl er wie auch Röhn wussten es besser: Auf Grund einer Verordnung der Reichsregierung vom 20. Januar 1942 konnte „Gruppen von Ausländern in Gebieten unter deutscher Hoheit ... die (deutsche) Staatsangehörigkeit verliehen werden“ – gemeint waren unter anderem die elsässischen Freiwilligen. Damit war aber klar, dass die Elsässer außerhalb dieser „Gruppen“ nicht deutsche Staatsangehörige, sondern „Ausländer“, also Franzosen waren. Wagner und Röhn hatten außerdem am 30. Juni 1942 ihren Kreisleitern in Ausführung eines Hitlerbefehls mitgeteilt, „mit dem Eintritt in die Deutsche Wehrmacht erhält der junge Elsässer die deutsche Reichsangehörigkeit“. Bis dahin waren also diese jungen Soldaten – und mit ihnen die übergroße Mehrheit ihrer elsässischen Landsleute – Franzosen. Von 130 000 Einberufenen kehrten 40 000 nicht zurück.
Röhn wurde am 3. Mai 1946 zusammen mit Wagner und den Angeklagten Huber, Grüner und Schuppel zum Tode verurteilt. Am Tage der Hinrichtung von Röhn, Wagner, Schuppel und Gädeke fand um 4 Uhr in der Frühe ein kurzer Gottesdienst für die Verurteilten in der Gefängniskapelle statt. Wagner nahm nicht teil. Mit den Worten „Auf zu Gott“ verabschiedete sich Röhn von dem Gefängnisgeistlichen. Seine letzten Worte angesichts des Erschießungspelotons in Fort Ney bei Straßburg: „Schießt richtig! Heil Hitler!“
Quellen: BDC-Akte H. Röhn; H. Röhn, in: Reichstags-Handbuch IX, Wahlperiode 1933, Hg. vom Büro des Reichstags, 1934, u. in: Behörden u. Dienststellen im Elsaß (Bad. Geschäfts- u. Adreßkalender, Anhang, 1942); Le Nouveau Journal de Strasbourg vom 24.4.1946 bis 4.5.1946 u. vom 15.8.1946.
Nachweis: Bildnachweise: in: Behörden u. Dienststellen im Elsaß, 1942 (vgl. Lit.).

Literatur: (Auswahl) Pierre Crenesse, Le procès de Wagner, bourreau de l‘Alsace, 1946; Robert Ernst, Rechenschaftsbericht eines Elsässers, 1954; Charles Böne, L‘Alsace dans les griffes nazies, 1975; Joachim Fest, Das Gesicht des Dritten Reiches, 1977; Hermann Bickler, Ein besonderes Land, Erinnerungen u. Betrachtungen eines Lothringers, 1978; Ulrich Wagner, Die NS-Bewegung in Heidelberg bis 1933, in: Joachim-Felix Leonhard (Hg.), Bücherverbrennung, Zensur, Verbot, Vernichtung unter dem Nationalsozialismus in Heidelberg, 1982; Johnpeter Horst Grill, The Nazi Movement in Baden, 1920-1945, 1983; Joseph Stroebel, Erinnerungen eines Kollaborateurs, 1983; Fernand Bernecker, Die geopferte Generation, Kriegserinnerungen eines zwangseingezogenen Elsässers 1939-1945, 1987; Horst Ferdinand, Die Misere d. totalen Dienstbarkeit: Robert Wagner (1895-1946), NSDAP-Gauleiter, Reichsstatthalter von Baden, Chef d. Zivilverwaltung im Elsaß, in: Eberbacher Geschichtsblatt 1992; ders., Nachlese zu: Robert Wagner ..., in: Eberbacher Geschichtsblatt 1993; Ludger Syré, Der Führer vom Oberrhein, Robert Wagner, Gauleiter, Reichsstatthalter in Baden und Chef der Zivilverwaltung im Elsaß, in: Die Führer der Provinz, hg. v. Michael Kißener u. Joachim Scholtyseck, 1997.
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