Fecht, Hermann Leopold 

Geburtsdatum/-ort: 20.05.1880;  Bretten
Sterbedatum/-ort: 04.02.1952;  Baden-Baden
Beruf/Funktion:
  • Bevollmächtigter Badens beim Reichsrat, Parlamentarier, Justizminister und Stellvertretender Staatspräsident
Kurzbiografie: Volksschule, ab 1889 Gymnasium, beides Baden-Baden
Jura Studium in Heidelberg, Berlin und Straßburg
1902 1. Juristische Staatsprüfung und Promotion in Heidelberg
1906 II. Juristische Staatsprüfung
1906-1918 Regierungsassessor, Amtmann und Ministerialsekretär im Badischen Innenministerium
1918 Ministerialrat, Bevollmächtigter des Großherzogs von Baden beim Bundesrat in Berlin
1919 Stellvertretender Bevollmächtigter Badens beim Reichsrat
1927 Ministerialdirektor, in dieser Eigenschaft 1931 Stimmführender Bevollmächtigter Badens im Reichsrat und Leiter der Vertretung Badens beim Reich
1933 XII.01. Vorzeitig in den Ruhestand versetzt; während des II. Weltkriegs Dienstleistung im badischen Finanz- und Wirtschaftsministerium
1944 XI-1945 X Ehrenamtliche Verwaltung der Polizeidirektion Baden-Baden, Stadtrat und Kreisrat
1946-1952 Mitglied der Beratenden Landesversammlung und Mitglied des Landtags von (Süd-)Baden, BCSV
1946-1947 Vorsitzender des Verfassungs- und Rechtspflegeausschusses der Beratenden Landesversammlung
1948-1951 Justizminister und Stellvertretender Staatspräsident
1948-1949 Mitglied des Parlamentarischen Rates
1949-1952 Bevollmächtigter des Landes Baden beim Bundesrat
Weitere Angaben zur Person: Religion: evangelisch
Verheiratet: 1915 Baden-Baden, Hilda, geb. Egle
Eltern: Ludwig (1853-1901), Oberförster
Frieda, geb. Gerwig (um 1858-1899)
Geschwister: Helene (geb. 1882)
Kinder: Marilene (geb. 1916)
GND-ID: GND/133567052

Biografie: Paul Feuchte (Autor)
Aus: Baden-Württembergische Biographien 3 (2002), 74-78

Der Name Fechts begegnet uns in der Geschichte seiner Zeit zum ersten Mal am 9. November 1919. An diesem Tag entschloß sich der badiche Großherzog unter dem Eindruck der Revolution, einen beruhigenden Aufruf an sein Volk zu richten. Fecht war beauftragt, den Entwurf zu fertigen. Er formulierte, der Landtag werde auf den 15. November einberufen, um die Fragen der Neuordnung zur Entscheidung zu bringen, wobei auch der Eintritt mindestens eines Vertreters der arbeitenden Klassen in die Regierung erfolgen sollte. Mit diesem Vorschlag drang er nicht durch, der Monarch übernahm den Passus nicht, aber bald war der Aufruf ohnehin überholt. Fecht, 31 Jahre alt, hatte damals die juristischen Examina und eine normale administrative Laufbahn hinter sich. In dem schicksalsschweren Jahr 1918 übernahm er höhere, politiknahe Aufgaben, mit denen er bis zur nationalsozialistischen Machtergreifung betraut war.
Aus der Hand Fechts gibt es zwei Quellen von hohem Erkenntniswert, seine Erinnerungen und ein Tagebuch, das er während der Tätigkeit als Bundesratsbevollmächtigter schrieb. Als stimmführender stellvertretender Bevollmächtigter Badens hatte er Gelegenheit, an der politischen Entwicklung teilzunehmen, so daß Aufzeichnungen darüber ihm zweckmäßig und „späterhin, wenn ich einmal im Ruhestand sitze, auch für mich von Interesse sein werden“. Das Tagebuch auf vielen hundert eng beschriebenen Seiten gibt seine Sicht vor allem des Verhältnisses von Reich und Ländern in der Zeit von Oktober 1931 bis Anfang 1933 wieder. Die Sorge um den Bestand des Bundesstaates und die Eigenständigkeit der Länder zieht sich hindurch wie ein roter Faden.
Dem Forscher, der sich mit den Jahren der untergehenden Weimarer Republik befaßt, geben sie ebenso wie die Erinnerungen neben Fakten ein Stimmungsbild, aber auch Wertungen Fechts, Charakterbilder, Mosaiksteine für ein größeres Ganzes, vielleicht auch noch manche unbekannte Perspektive. Gewiß fehlt nicht der Blick auf die wirtschaftlichen Nöte der Zeit, und die Stimme, die er für den Ausbau des Hochrheins zur Schiffahrtsstraße bis zum Bodensee und für den Bau von Kraftwerken erhob, entsprang neben der Chance, die sie als völkerverbindende Akte zur Schweiz boten, diesen Sorgen. Erst weit später setzte sich die Erkenntnis durch, daß der wirtschaftliche Nutzen des Wasserweges in keinem vertretbaren Verhältnis zu den Eingriffen in die Landschaft stünde.
Vor dem Staatsgerichtshof des Deutschen Reiches trat er hervor als Prozeßbevollmächtigter des Landes im Prozeß „Preußen contra Reich“. Baden und Bayern standen an der Seite Preußens, das dem schwerwiegenden Eingriff des „Preußenschlages“ in die Länderhoheit durch die Reichsregierung v. Papen ausgesetzt war, im Prozeß aber nur einen Teilerfolg erzielen konnte. Vom Vorwurf einer Verletzung der Reichspflichten konnte das Reich sich zwar entlasten, es mußte aber hinnehmen, daß der vom Reichskommissar amtsenthobenen preußischen Regierung weiterhin einige Hoheitsrechte zugestanden wurden.
Das Plädoyer Fechts vom 17. Oktober 1932 ist im Wortlaut erhalten. Scharf gefaßt stellte er die Frage, ob das Reich noch ein Rechtsstaat, ob es noch ein Bundesstaat sei. In seinem Bericht an den Staatspräsidenten, den er noch am Tage der Urteilsverkündung am 25. Oktober fertigte, nennt er, etwas euphorisch gestimmt, dies einen denkwürdigen Tag, die Begründung des Urteils ein Meisterstück knappster und klarster Formulierung. Er erblickt darin eine schwere Niederlage der Reichsregierung und einen sehr erheblichen Erfolg für die beteiligten Länder und zeigt sich befriedigt, dazu beigetragen zu haben. In den Bericht fließen prägnante Porträts der Prozeßvertreter ein, unter den Wissenschaftlern, die das Reich vertraten, als die „unsympathischste“ Erscheinung Carl Schmitt, dem er nicht nur großen Scharfsinn, sondern auch Arroganz bescheinigt; mit seiner situationsbedingten Auslegung der Reichsverfassung habe dieser den Machtstaat proklamiert.
Die Stunden Ende Januar 1933 mit der nationalsozialistischen Machtergreifung kommentierte er: „Also hat sich Hindenburg doch entschlossen, Hitler zum Reichskanzler zu ernennen. Hoffentlich bedeutet dies nicht „Finis Germaniae ...“. Das Ganze ist Wahnsinn. Jedermann wußte daß die Hitlerbewegung im Abflauen ist, und nun hilft man ihm wieder auf die Beine“.
Die letzten Berichte datieren vom 2., 8. und 10. März 1933, als die Eigenständigkeit der deutschen Länder und damit seine Mission im Kern zu Ende ging. In einigen späteren handschriftlichen Notizen, zum Teil ungeordnet und undatiert, finden sich schon herausgeschnittene Stellen. Selbst da, wo er seinem Unwillen, Unverständnis, Bitterkeit Luft macht, bleibt er nüchtern, und im Blick auf den II. Weltkrieg nimmt er für sich in Anspruch, daß er ruhiges Nachdenken nicht im Taumel einer Begeisterung oder durch schöne Phrasen ersticken ließ.
Bis zuletzt wollte er dem Lande Baden nützen, und es gelang ihm, dem Kanzler Hitler in Gegenwart des Reichsstatthalters Wagner und des Ministerpräsidenten Köhler die Gründe für die Wiedererrichtung der Spielbank Baden-Baden so geschickt vorzutragen, daß dieser gegen den Willen des Ressortministers Frick sein Einverständnis gab. Hitler widmete ihm bei seinem Abschiedsbesuch am 29. November 1933 über 20 Minuten. Auf seine Frage nach der Möglichkeit einer weiteren Verwendung verwies Fecht auf seine langjährige Gepflogenheit, keiner Partei beizutreten, an der er festhalten wolle. Hitler habe dafür, berichtet er, Verständnis gezeigt.
Bewegend aber ist, wie Fecht glaubte, seinem Land einen letzten großen Dienst zu erweisen, indem er unter Berufung auf die Tradition mit Erfolg für die Ranggleichheit des Reichsstatthalters für Baden mit den Statthaltern für Bayern, Württemberg, und Sachsen eintrat, die sonst in der Nachfolge der alten Königreiche bevorzugt worden wären. Sein Eingreifen hielt er, um einen letzten Rest des bundesstaatlichen Charakters des Reiches zu erhalten, für unbedingt erforderlich. Aus der stets überlegenen Sicht späterer Generationen könnte man versucht sein, dieses verbissene Eintreten für sein Land am untauglichen Objekt „betriebsblind“ zu nennen. Wenig später folgte das Gesetz zum Neuaufbau des Reiches, mit dem die Länder ihre Staatseigenschaft verloren und zu Verwaltungsprovinzen herabgestuft wurden. Wenn die Reichsstatthalter sich einzelne Freiheiten herausnehmen konnten, so diente dies der vom ‚Führer' gewollten Machtbalance zwischen den Parteigrößen und hatte mit Bundesstaatlichkeit nichts zu tun.
Nach einigen Jahres des „dolce far niente“ und des Kriegseinsatzes in der Finanz- und Wirtschaftsverwaltung fand die Politik ihn wieder aktiv, sobald der Krieg zu Ende war, zunächst in der Gemeinde und im Landkreis, von wo die Erneuerung ausging, dann als Parlamentarier und Minister in dem neu entstehenden Lande (Süd-)Baden. Es lag nahe und war unabweislich, Persönlichkeiten, die wie er ihre Treue zum demokratischen Staat bewiesen hatten, Verantwortung beim Neuaufbau zu übertragen.
In der am 17. November 1946 über kommunale Gremien gewählten Beratenden Landesversammlung, die im Kaufhaussaal zu Freiburg tagte, wurde er Vorsitzender des Verfassungs- und Rechtspflegeausschusses. Dem Ausschuß kam es zu, der Versammlung Vorschläge zum Verfassungsentwurf des Staatssekretariats vorzulegen. Inoffiziell arbeitete Fecht einen Entwurf aus, aus dem seine Partei, die Badische Christlich Soziale Volkspartei, Gedanken aufgriff; man kann Fechts Entwurf den Vorläufer des Entwurfs der BCSV nennen, der die Verfassung stark beeinflußt hat. Eine Besonderheit seines Entwurfs waren Bestimmungen gegen den Mißbrauch von Grundrechten und Freiheiten zum Kampf gegen die Verfassung und die daraus folgende Verwirkung von Rechten gegenüber Notwehrhandlungen des Staates. Mit solchen Vorschriften gingen die südwestdeutschen Verfassungen dem Grundgesetz voran. Neuartig war im Fechtentwurf auch ein Artikel gegen das Denunziantentum, der keine Aufnahme fand. Aufgenommen wurde aber ein Ehrenschutzartikel. Als einziger der zahlreichen Entwürfe wollte Fecht neben christlichen Gemeinschaftsschulen auch öffentliche Bekenntnisschulen zulassen. Die Voraussetzungen dafür orientierten sich am Reichskonkordat. Weder seine Partei, die an der seit 1876 bestehenden badischen Simultanschule festhielt, noch erst recht nicht die anderen Parteien konnte Fecht dafür gewinnen.
Mit Nachdruck trat Fecht für die von seiner Partei vorgeschlagene Institution eines Staatspräsidenten als Staatsoberhaupt ein, der eine wesentlich stärkere Stellung haben sollte als der „Staatspräsident“ Badens in der Weimarer Zeit. Als erster Vertreter des souveränen Volkes sollte er an der Spitze des Landes stehen, vom Landtag auf sieben Jahre gewählt, und zuständig sein für die Ernennung des Ministerpräsidenten; nur durch Volksabstimmung wäre er abzusetzen gewesen. In seiner ausgleichenden, verteilenden Rolle könnte er mit Gegenzeichnung des Ministerpräsidenten bei Gefahr für den Bestand des Staates gewisse Grundrechte zeitweise außer Kraft setzen. Fecht verwies auf den Schwund des Ansehens der deutschen Länder in der Weimarer Republik. Zugunsten dieser Position des Staatspräsidenten war Fecht sogar bereit, auf den von ihm ebenfalls befürworteten „Ständerat“ zu verzichten, also eine zweite Kammer, die neben dem Landtag für Verbesserung und Befruchtung der Gesetzgebung sorgen sollte. Aber die BCSV konnte mit beiden Vorschlägen nicht durchdringen. Der Staatspräsident bekam keine wesentlich stärkere Stellung als er in Baden früher gehabt hatte.
Als Mitglied des Parlamentarischen Rates vertrat Fecht zusammen mit dem SPD-Abgeordneten Friedrich Maier das Land bei den Beratungen zum Grundgesetz. Er gehörte dem Ausschuss für die Organisation des Bundes an und war Beratendes Mitglied im Hauptausschuß. An die Erfahrungen aus der Weimarer Zeit erinnernd mahnte er auch hier wieder in seiner Fraktion besonders zur Stärkung der Länder im Bund. Mit einer seiner letzten Initiativen vor dem krankheitsbedingten vorzeitigen Ausscheiden plädierte er dafür, die Länder Baden und Württemberg in ihrem früheren Gebietsbestand wiederherzustellen. Dieser Antrag ging in den Beratungen unter. Beschlossen wurde dagegen der südweststaatfreundliche Artikel 118 des Grundgesetzes.
Die beiden Bände „Aus den Lebenserinnerungen eines badischen Beamten“ reichen, in gestochenen deutschen Lettern geschrieben, von der Geburt bis zum 11. Oktober 1949, als die französische Besatzungsmacht den Oberbürgermeister anwies, Fecht als Chef der Polizei von Baden-Baden altershalber seines Amtes zu entheben. Geschichtsschreiber zu sein nahm dieser nicht für sich in Anspruch. Fast immer bleibt er hart am dramatischen Geschehen, das ihn umgab. Gleich zu Beginn erscheint der Fliegerangriff auf Karlsruhe, dem 1916 viele Zirkusbesucher, darunter 80 Kinder, zum Opfer fielen.
Wer diese Blätter liest, in ihrer Genauigkeit und dem unermüdlichen Fortschreiten der Erzählung, der Einordnung des Ganzen in den großen geschichtlichen Zusammenhang, der zweifelt keinen Augenblick an der Wahrheitstreue des Verfassers, der nach kurzer, von Krankheit überschatteter Volksschulzeit über neun Jahre hin der Primus im Gymnasium gewesen war, der freudig Latein und Griechisch trieb, und der das in Baden äußerst seltene „sehr gut“ im Abitur erlangte. Weniger zu diesem Bild will das Eingeständnis passen, die von einem Hauch des Behagens und des Gemütlichkeit umgebene Doktorprüfung in Heidelberg nicht wichtig genommen zu haben, und daß er die schriftlichen Arbeiten über den Versuch im Strafrecht, über das Besitzkonstitut im Römischen Recht salopp behandelt habe. Nicht verhehlt er auch den Mangel an Verständnis für Musik, den ihm die Komponistin Louise Le Beau bestätigte, Grund genug, jegliche musikalische Ausbildung zu unterlassen.
Unvermittelt, ohne den Anlaß und den Gegner zu nennen, streift er ein unblutig ausgegangenes Pistolenduell vor Weihnachten 1900, das er nur erwähne, weil es für das ganze Leben einen starken Eindruck auf ihn gemacht habe. Am schwersten sei ihm das Schreiben der Abschiedsbriefe gefallen, und er dachte vor allem an den Schlag, den sein Tod für die Großmutter bedeutet hätte, die ihn anstelle der früh verstorbenen Eltern umsorgt hatte. „Für mich selbst hatte der Tod, der mich wieder mit meiner Mutter vereinigt hätte, keinen großen Schrecken ... Nachdem ich diese Charakterprobe bestanden hatte, wußte ich, daß ich in meinem Leben nie mehr Todesfurcht empfinden werde“.
Da fehlt kein Detail, sei es aus dem Familienleben, dem Bildungsgang oder dem pädagogischen, beruflichen und politischen Umkreis, von kritischen Notizen über einen zeitweise in reinem Wissensstoff verhafteten seelenlosen Religions- und Konfirmandenunterricht bis zum Speisezettel eines Galadiners beim Reichspräsidenten. Die Notizen reichen auch hinein ins Technische der Administration, etwa der Einführung von Telefon und Schreibmaschine, die er nicht unbedingt begrüßte, weil der Zwang zur gründlichen Überlegung beim Schreiben weggefallen sei.
Wachen Sinnes verfolgte er das Zeitgeschehen und hielt davon fest, soviel er fassen konnte. Das schlug sich auch nieder in kleinen Portraitskizzen von Mitarbeitern, von Mitgliedern des Großherzoglichen Hauses, von Kanzlern und wichtigen Ministern. Nicht jeder wurde gelobt, und im Einzelfall konnte ein vernichtendes Urteil herauskommen. Aber ebenso konnte er ein landauf landab verbreitetes Vorurteil zurechtrücken, wenn er anderer Überzeugung war. Dem 82-jährigen Reichspräsidenten Hindenburg zollte er Respekt, als dieser den früh verstorbenen Außenminister Gustav Stresemann gehbehindert zu Fuß zum Grab geleitete (1929). Bei seinem Antrittsbesuch beim Reichspräsidenten am 25. Oktober 1931 traf er den 84-jährigen in überraschender Frische an, gut orientiert über die aktuellen wirtschaftspolitischen Fragen. Den Abschied von Hindenburg, der ihn am 23. November 1933 letztmals empfing, nannte er sehr herzlich.
Einen unauslöslichen Eindruck aber hatte schon der 13-jährige Gymnasiast empfangen, als seine Großmutter ihm, einen Herzenswunsch erfüllend, mit einer Reise nach Kissingen die Gelegenheit verschaffte, Otto von Bismarck zu sehen. Er berichtete, wie ihn der Fürst im Vorübergehen grüßte und mit seinen großen Augen durchdringend ansah. Daß er dann in einem Vortrag dessen Auffassung über das große deutsche Problem „Einheit und gesunder Partikularismus“ erfahren durfte, wurde ihm zur stolzesten Erinnerung seines Lebens. Dieses Problem ließ ihn nie mehr los. Und als er am 8. Mai 1919 den niederschmetternden Eindruck des Friedensdiktates empfing, neigte er zunächst zur Ablehnung, wurde aber schwankend beim Gedanken, das destabilisierte Reich könnte bei einem Einmarsch feindlicher Truppen auseinanderbrechen. Aus allem, was er schrieb und tat, spricht die Treue zur Heimat und Herkunft, Treue zur Familie, Treue und Loyalität im Beruf des Beamten und Treue zum Reich.
Quellen: GLA Karlsruhe 65/11886-11887 zwei Bände Lebenserinnerungen, 236/29284 Personalakte; StAF, T 1 (Nachlaß Hermann Fecht), C 20/5 Nr. 72, F 30/1 Nr. 654-655
Werke: Tagebuchnotizen und Berichte Oktober 1931-März 1933, im Nachlaß StAF (siehe Quellen); Aus den Lebenserinnerungen eines badischen Beamten, GLA (Quellen); Entwurf einer Südbadischen Verfassung (Februar 1947), StAF C 1/1 Nr. 41111, abgedruckt in: Feuchte, Quellen (siehe Literatur), ebd. die Beratungen im Verfassungs- und Rechtspflegeausschuß, der Ausschußbericht Fechts und die Debattenbeiträge
Nachweis: Bildnachweise: Feuchte, Verfassungsgeschichte (Literatur) nach 110; Kube/Schnabel (Literatur) 80; Rößler (Literatur)

Literatur: Karl Joseph Rößler, Der Badische Landtag, 1949, 93; Wilhelm Kosch, Biographisches Staatshandbuch, Bd. 1, 1963, 314; Hans Georg Zier, Politische Geschichte Badens 1918-1933, in: Badische Geschichte. Vom Großherzogtum bis zur Gegenwart. Hg. von der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg, 1979, 143-167; Otto Gilliar, Die Entstehung der badischen Verfassung vom 19. Mai 1947, in: Das Markgräflerland, 2/1982, 3-43 (Ungekürzt in: StAF = Wissenschaftliche Arbeit für die Zulassung zur wissenschaftlichen Prüfung für das Lehramt an Gymnasien, Universität Freiburg, April 1980); Alice Grimm, Die Badische Verfassung von 1947, Magisterarbeit an der Universität Heidelberg 1983 (vorhanden im StAF); Paul Feuchte, Verfassungsgeschichte von Baden-Württemberg, 1983, 39-113; Reiner Pommerin, Die Mitglieder des Parlamentarischen Rates, Portraitskizzen des britischen Verbindungsoffiziers Chaput de Saintonge, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 36 (1988) 557, 568, 588; Thomas Schnabel, Der Beitrag der südwestdeutschen Mitglieder des Parlamentarischen Rates zum Grundgesetz, in: Kube/Schnabel, Südwestdeutschland und die Entstehung des Grundgesetzes, hg. von der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg und dem Haus der Geschichte Baden-Württemberg, 1989, 101 und 80; Paul Feuchte, Zur Verfassung des Landes Baden von 1947. Menschen – Ideen – Entscheidungen, in: ZGO 143 (1995), 443-494; Quellen zur Entstehung der Verfassung des Landes Baden von 1947, bearb. von Paul Feuchte, 1. Teil 1999, 2. Teil 2001
Suche
Durchschnitt (0 Stimmen)