Duken, Johann Hajo Wilhelm 

Geburtsdatum/-ort: 12.01.1889; Brake bei Oldenburg
Sterbedatum/-ort: 20.08.1954;  Heidelberg
Beruf/Funktion:
  • Kinderheilkundler
Kurzbiografie: 1908–1913 Medizinstudium in Heidelberg, Berlin u. München
1914–1918 Assistent am Patholog. Institut München, dann Kriegsfreiwilliger beim 2. Bayer. Infanterie-Regiment, 1915 Reservelazarett München, Abt.-Arzt, später Oberarzt d. Res., ab 1915 Einsatz an d. Front, zunächst in Frankreich, dann in Galizien, danach bis Kriegsende an d. Westfront
1918 Promotion in Jena: „Beitrag zur Kenntnis d. eitrigen Erkrankungen d. Harnwege im Kindesalter – ein Bakterium d. Influenzagruppe als Erreger d. Pyelozystitis“
1919–1925 Assistenzarzt in d. Univ.-Kinderklinik Jena
1923 Initiator d. Kinder-Tuberkulose-Klinik „Therapeutikum“, Jena
1924 Habilitation in Jena im Fach Kinderheilkunde: „Besonderheiten d. röntgenologischen Thoraxdiagnostik im Kindesalter als Grundlage für die Beurteilung d. kindlichen TBC“
1925–1933 Oberarzt an d. Univ.-Kinderklinik Jena
1926 ao. Professor
1933 persönlicher Ordinarius u. Direktor d. Univ.-Kinderklinik Gießen, Eintritt in die NSDAP, Mitglieds-Nr. 2765363, ab 1934 Mitarbeiter des „Rassenpolitischen Amtes“ in Berlin
1936 etatmäßiger o. Professor in Gießen
1937–1945 o. Professor für Kinderheilkunde u. Direktor d. Univ.-Kinderklinik Heidelberg
1945–1947 Duken unter den 13 „Repräsentanten extremen Nazitums“, von denen sich d. Univ. Heidelberg trennt; Festnahme durch die Amerikaner, Internierung in Ludwigsburg u. Moosburg/Oberbayern bis Entlassung wegen Haftunfähigkeit
1948–1950 Tätigkeit in d. Landwirtschaft u. als Kinderarzt in Babstadt (heute: Bad Rappenau); 1950 Pensionierung wegen Dienstunfähigkeit
1954 Antrag auf Emeritierung abgelehnt
Weitere Angaben zur Person: Religion: ev.
Verheiratet: I. 1917 (München) Elisabeth Helene Adelheid Marie, geb. Freiin von Saalfeld (1898–1934), Rotkreuzschwester, Tochter des Prinzen Ernst Bernhard Viktor von Sachsen-Meiningen
II. 1935 (Barmen) Marie-Luise, geb. Bergmann (1915–1979)
Eltern: Vater: Jan (1854–1919), Kapitän.
Mutter: Catharina Weardina, geb. Campen (1852–1935)
Kinder: 5 aus II.; 2 Töchter, 3 Söhne.
GND-ID: GND/133963438

Biografie: Maike Rotzoll (Autor)
Aus: Baden-Württembergische Biographien 5 (2013), 76-79

Nach dem Abitur begann Duken 1908 mit dem Medizinstudium. 1913 legte er in München das Staatsexamen ab. Im I. Weltkrieg war er Arzt in der Röntgenabteilung des Garnisonslazaretts München, wo er aufgrund unzureichenden Strahlenschutzes eine schwere Röntgenverbrennung erlitt. 1915 wurde Duken auf eigenen Wunsch an die Front versetzt und zunächst im Westfeldzug, dann in Galizien, zuletzt wieder in Frankreich eingesetzt.
Politisch stand Duken während der Zeit der Weimarer Republik auf der Seite ihrer völkisch-nationalen Gegner. Bereits 1918 war er Gründer und Führer eines Offizierskorps in Jena, das 1919 dem „Stahlhelm“ in Halle angegliedert wurde. Im gleichen Jahr nahm er am „Feldzug gegen München“ teil, der Niederschlagung der Münchner Räterepublik im April/Mai 1919. In den 1920er-Jahren war Duken für die „Organisation Consul“ tätig, einer geheimen deutschnationalen Kampforganisation. Die Beteiligung dieser Organisation an den Ermordungen des ehemaligen Finanzministers Matthias Erzberger und des Außenministers Walther Rathenau (1867–1922) wurde von der Justiz der Weimarer Republik nie aufgeklärt. Es kann jedoch als erwiesen gelten, dass innerhalb der „Organisation Consul“ ein Terrorkommando bestanden hatte, das für das Jahr 1922 eine ganze Reihe von Mordanschlägen geplant und mit dem Giftanschlag auf Philipp Scheidemann (1865–1939) und der Erschießung Rathenaus auch umgesetzt hatte. 1935 hat sich Duken in seinem Heiratsgesuch für die zweite Ehe an das Rasse- und Siedlungsamt der SS ausdrücklich auf die mit seiner Tätigkeit für die „Organisation Consul“ verbundenen Verdienste berufen.
1919 trat Duken in die Jenaer Kinderklinik seines Lehrers Jussuf Ibrahim (1877–1953) ein. Das wissenschaftliche und klinische Interesse Dukens in seiner Jenaer Zeit galt der Kindertuberkulose. Seine Veröffentlichungen beziehen sich auf die Diagnostik dieser Krankheit im Kindesalter und auf die Fürsorge für tuberkulosekranke Kinder. Er richtete 1923 in Jena in unmittelbarer Nachbarschaft der Kinderklinik ein „Therapeutikum“ für diese Patientengruppe ein mit zunächst 25, später 48 Betten. Bau und Unterhalt dieser auf Diagnostik und Behandlung der kindlichen Tuberkulose spezialisierten Einrichtung ermöglichte eine Stiftung, die sein Lehrer Ibrahim von einer unbekannten Amerikanerin erhalten hatte. Duken erweiterte die Mittel der Stiftung durch eigenes Geld sowie Spenden der Familie seiner Frau und arbeitete dort unentgeltlich.
1924 konnte sich Duken in Jena habilitieren. Für seine Probevorlesung wählte er das Thema „Problem[e] der gegenwärtigen Kinderfürsorge“. Im bereits seit 1932 NS-regierten Thüringen bemühte sich Duken jedoch nicht nur um Kinderfürsorge, sondern auch um die „gesundheitliche Volksaufklärung“ – wohl durchaus im NS-Sinne. So wurde ihm ab 1933 die Leitung der Thüringischen Volkshochschulen übertragen, die nach der NS-„Machtübernahme“ zusogenannten „Heimatschulen“ umgestaltet wurden. In diesem Zusammenhang wurde Duken auch persönlich mit Heinrich Himmler (1900–1945) bekannt, der ihn aufgrund – bis heute nicht rekonstruierter – Ereignisse auf einen persönlichen Treueeid verpflichtete.
Am 1. Mai 1933 trat Duken in die NSDAP ein, die Gültigkeit seiner Mitgliedschaft war jedoch aufgrund des Vorwurfs, seine Ehefrau habe jüdische Vorfahren, Gegenstand eines Verfahrens vor dem Obersten Parteigericht, ein Hinderungsgrund, der nach dem Tod seiner ersten Frau 1934 entfiel. Vom 10. Februar 1934 an wurde Duken auch als SS-Mitglied geführt und ab 1935 als SS-Unterscharführer im Stab des Reichsführers SS dem Hauptamt des Sicherheitsdienstes, SD, zugeordnet. 1939 wurde er zum Oberscharführer befördert. Innerhalb der SS war Duken für den SD tätig und hat auch Berichte über Personen und Sachverhalte verfasst.
Duken wurde zum 1. Oktober 1933 als persönlicher Ordinarius und Direktor der Universitätskinderklinik nach Gießen berufen. Ein gemeinsames Interesse an der Etablierung der Rassenhygiene in Gießen verband ihn mit dem Hygieniker Philaletes Kuhn (1870–1937), einem „Vorkämpfer“ der „Rassenhygiene“ in Deutschland und insbesondere in Gießen. Zusammen mit Kuhn betrieb Duken dort die Einrichtung eines „Institutes für Erb- und Rassenpflege“. Bereits 1934 stellte er Räume des ehemaligen Isolierhauses der Kinderklinik für den radikalen Vertreter der „Rassenhygiene“ Heinrich Wilhelm Kranz (1897–1945) zur Verfügung. Doch um diese Zeit geriet er auch in heftige persönliche Konflikte mit SS-Führern der Gießener Universitätskliniken.
So konnte Duken nur erfreut sein, den Ruf nach Heidelberg zum 1. April 1937 annehmen zu können. In Heidelberg, wo sein politischer Standort nicht nur an der Universität, sondern offensichtlich auch in der Bevölkerung gut bekannt war, konzentrierte er sich ganz auf die Neuorganisation und den Umbau der Kinderklinik. Nach dem Krieg wurde Duken von der politischen Kommission der Medizinischen Fakultät folgendermaßen beurteilt: „aktiver Nationalsozialist und Vertreter des SD innerhalb der Universität. Jeder andersdenkende [sic !] verhielt sich ihm gegenüber mit größter Vorsicht.“ Auch die Frage, ob Duken die „Kindereuthanasie“ befürwortet oder in Heidelberg praktiziert habe, spielte bei seiner Beurteilung in der unmittelbaren Nachkriegszeit eine Rolle.
Im Juni 1945 beantragte der Dekan der medizinischen Fakultät beim Rektor, Duken aus der Liste des Lehrkörpers zu streichen mit der Begründung: „In Heidelberg selbst galt Duken von allem Anfang [sic!] als der Vertreter extremer Nazi-Anschauungen.“ So habe ein glaubwürdiger Zeuge berichtet, „dass er in der Vorlesung oft genug den Standpunkt vertrat, dass schwachsinnige Kinder, die z.B. mit einer Lungenentzündung in die Klinik eingeliefert würden, bei dieser Gelegenheit statt der üblichen Therapie der unbemerkten Euthanasierung überantwortet werden sollten.“(UA Heidelberg, Personalakte Duken, PA 885) Solche Vorwürfe waren auch auf Flugblättern der Alliierten erhoben worden.
Die Staatsanwaltschaft ist dieser Frage anhand der Krankengeschichten der Kinderklinik Jahrzehnte später nachgegangen. Es lassen sich zwei Gruppen von Kindern unterscheiden, die in der von Duken geleiteten Heidelberger Kinderklinik in die Gefahr gerieten, der „Euthanasie“ zum Opfer zu fallen: Kinder mit einer geistigen und eventuell auch körperlichen Behinderung, die als Neugeborene oder Kleinkinder wegen zusätzlicher Komplikationen, z. B. einer Infektionskrankheit oder Ernährungsproblemen, eingewiesen, und ältere Kinder, die wegen Anfallsleiden und verzögerter geistiger Entwicklung zur diagnostischen Abklärung in die Kinderklinik aufgenommen wurden. In einigen Fällen der ersten Gruppe von Kindern wurde ausdrücklich vermerkt, dass die Kinder „lebensunfähig“, „minderwertig“, „idiotisch“ oder „debil“ seien, weshalb keine weitere Therapie erfolgt sei, anders als bei nicht behinderten Kindern in der gleichen Situation. Die Staatsanwaltschaft Heidelberg ging in ihrem Ermittlungsverfahren 1985 bis 1993 von 31 Sterbefällen in der Klinik aus, bei denen „den Krankenakten nicht mit der wünschenswerten Deutlichkeit entnommen werden [kann], dass um das Leben dieser Kinder mit einem möglichen und zumutbaren Einsatz gekämpft wurde“ (GLA Karlsruhe, 309 Zug. 1995–15/584). Bei der zweiten Gruppe von Kindern, die zur Abklärung einer geistigen Entwicklungsverzögerung oder von Krampfanfällen in die Kinderklinik kamen, wurden zunächst Diagnostik und Therapieversuche durchgeführt. Bestätigte sich die als negativ angesehene Prognose, so wurde den Eltern eine Anstaltsbehandlung empfohlen, auch im Sinne der in der NS-Gesundheitspolitik geltenden Doktrin, dass behinderte Kinder das Aufwachsen oder die Zeugung gesunder Geschwister beeinträchtigten.
Hinter der Anstaltsbehandlung verbarg sich in der Regel eine auf die Selektion behinderter Kinder spezialisierte Kinderfachabteilung, die im Rahmen des „Reichsauschusses zur Erfassung erb- und anlagebedingter schwerer Leiden“ die Ermächtigung erhielt, die Kinder mit Überdosierungen von Luminal oder Morphiumscopolamin in einer Weise zu töten, dass sie eine Lungenentzündung entwickelten und verstarben. So wurde eine scheinbar natürliche Todesursache vorgetäuscht.
Mindestens sieben der zu Beginn des „Kindereuthanasie“- Programms im Sommer 1939 in der Heidelberger Kinderklinik untersuchten bzw. behandelten Kinder sind in einer „Kinderfachabteilung“ getötet worden. In weiteren sieben Fällen lässt sich eine Kooperation mit dem Direktor der Psychiatrischen Klinik nachweisen: Diese Kinder wurden 1943 und 1944 von der Kinderklinik an die Forschungsabteilung der Psychiatrisch-Neurologischen Klinik überwiesen. Carl Schneider wurde als Konsiliarius für die Kinderklinik hinzugezogen, offensichtlich auch in Fragen der „Euthanasie“. Die von der „Euthanasie“-Zentrale in der Berliner Tiergartenstraße 4 finanzierte Forschungsabteilung beschäftigte sich mit „Problemen der Idiotie und Epilepsie“ und unterwarf die Kinder und ihre Angehörigen einem umfangreichen Untersuchungsprogramm; 21 der 54 dorthin gelangten Kinder wurden in der „Kinderfachabteilung Eichberg“ getötet, darunter zwei von der Heidelberger Kinderklinik überwiesene Kinder, um später ihre Gehirne in Heidelberg untersuchen zu können. Duken wurde am 4. April 1945 von den Amerikanern verhaftet und über Ludwigsburg in das Internierungslager Moosburg in Oberbayern gebracht, wo er mit dem später ebenfalls verhafteten Carl Schneider wieder zusammentraf. Bereits ab Juni 1945 war Duken im Lager als Barackenarzt, zeitweise auch als Leiter der Inneren Abteilung des Camp-Hospital tätig. Am 2. April 1947 wurde Duken wegen Haftunfähigkeit entlassen und zu 70 Prozent arbeitsunfähig erklärt. Nach seiner Entlassung ließ er sich zunächst in Babstadt im Kraichgau nieder und half in der Landwirtschaft, um das Einkommen für seine Familie zu sichern. Später lebte er wieder in Heidelberg. Sein Versuch, ordnungsgemäß emeritiert zu werden, scheiterte.
Auch anderweitig fiel Duken die berufliche Reorientierung schwer: Mehrfach klagte er über die lange Zeit bis zur endgültigen Entscheidung im Spruchkammerverfahren. Tatsächlich hatte die Spruchkammer Sinsheim Duken im Januar 1948 zunächst dem Antrag des öffentlichen Klägers folgend [sic!] als „entlastet“ eingestuft und in der Begründung Dukens idealistischen Einsatz für die Allgemeinheit hervorgehoben. Aufgrund seiner eigenwilligen Persönlichkeit sei Duken seitens des NS-Systems immer wieder Gegenstand von „Anfeindungen, schweren Verleumdungen und Disziplinarverfahren“ geworden. Dabei unterstellte die Spruchkammer, dass er sich nicht mit der NS-Zwangssterilisation oder dem Krankenmord identifiziert habe. Aufgrund von Protesten kam es jedoch zu einer Wiederaufnahme des Verfahrens. Im neuen Urteil der Berufung wurde Duken zwar aufgrund der SS-Mitgliedschaft und der Berichte für den Sicherheitsdienst als „Mitläufer“ eingestuft, dennoch liest sich die Urteilsbegründung in Teilen wie eine Rechtfertigung Dukens, der nur „nomineller Teilnehmer am Nationalsozialismus“, also Mitläufer gewesen sei. En passant ging die Urteilsbegründung sogar davon aus, dass Duken eigentlich „Gegner der Euthanasie und der Sterilisation“ gewesen sei.
Quellen: UA Heidelberg PA 885, 3607, Rep. 27 (Quästur) Nr. 239; Nachlassfragment KE 26/1 u. KE 26/2; GLA Karlsruhe Nr. 61/13/503 B 1441/48 Spruchkammer Sinsheim, Spruchkammerakte Duken, 309 Zug. 1995–15/584, Ermittlungsverfahren d. Staatsanwaltschaft Heidelberg; BA Berlin, ehem. BDC, Rasse- u. Siedlungshauptamt SS, Akte Duken, Johann, SSO, SS-Führerpersonalakten, Dr. Johann Duken.
Werke: Auswahl: Beitrag zur Kenntnis d. eitrigen Erkrankungen d. Harnwege im Kindesalter – ein Bakterium d. Influenzagruppe als Erreger d. Pyelozystitis, Diss med. Jena 1918, 1919; Die Besonderheiten d. röntgenologischen Thoraxdiagnostik im Kindesalter als Grundlage für die Beurteilung d. kindlichen Tuberkulose, 1924; Die ambulante Diagnostik d. Kinder-Tuberkulose, 1926; Grundlagen zur erziehlichen Behandlung des kranken Kindes im Krankenhaus, 1933; Die Pneumonie des Kindes, in: Zs. für Kinderheilkunde 61, 1939, 397-422.
Nachweis: Bildnachweise: BA Berlin (ehem. BDC), Duken, 12.1.89 RS.

Literatur: E. Klee, Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor u. nach 1945, 2003, 121f.; W. U. Eckart, Kinderheilkunde, in: W. U. Eckart u.a. (Hgg.), Die Univ. Heidelberg im Nationalsozialismus, 2006, 894-907; G. Hohendorf, M. Rotzoll, ‚Kindereuthanasie‘ in Heidelberg, in: T. Beddies, K. Hübener (Hgg.), Kinder in d. NS-Psychiatrie, Schriftenreihe zur Medizin-Geschichte des Landes Brandenburg 10, 2004, 125-148; G. Hohendorf, M. Rotzoll, S. Oehler-Klein, Der Pädiater Johann Duken im Dienst d. NS-Gesundheitspolitik, in: S. Oehler-Klein (Hg.): Die Medizinische Fakultät d. Univ. Gießen im Nationalsozialismus u. in d. Nachkriegszeit: Personen u. Institutionen, Umbrüche u. Kontinuitäten, 2008, 323-357; D. Drüll, Heidelberger Gelehrtenlexikon 1933–1986, 2009, 169f.
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