Württemberg, Eberhard III., Herzog 

Andere Namensformen:
  • von Württemberg
Geburtsdatum/-ort: 16.12.1614;  Stuttgart
Sterbedatum/-ort: 02.07.1674;  Stuttgart; begr. in der Stiftskirche Stuttgart
Beruf/Funktion:
  • Herzog
Weitere Angaben zur Person: Verheiratet: 26.2.1637 Anna Catharina Herzogin von Württemberg (27.1.1614-27.6.1655)
20.7.1656 Maria Dorothea Sophia Herzogin von Württemberg (29.12.1639-29.6.1698)
Eltern: Vater: Herzog Johann Friedrich von Württemberg (5.5.1582-28.7.1628)
Mutter: Barbara Sophie, geb. Markgräfin von Brandenburg (16.11.1584-13.2.1636).
Geschwister: Heinrich (12.12.1610-18.2.1623), Friedrich (15.3.1612-12.6.1612), Eberthal (4.9.1623-9.1.1624), Antonia (3.4.1613-11.10.1679), Friedrich (19.12.1615-24.3.1682), Ulrich (15.5.1617-5.12.1671), Anna Johanna (13.3.1619-15.3.1679), Sibylla (4.12.1620-21.5.1707)
Kinder: 14 aus erster Ehe, Johann Friedrich (9.9.1637-2.8.1659), Sophia Luise (19.2.1642-3.10.1702), Christine Friederike (28.2.1644-30.10.1674), Christine Charlotte (21.10.1645-16.5.1699), Wilhelm Ludwig (7.1.1647-23.6.1677), Anna Catharina (27.11.1648-10.12.1691), Eberhardina Catharina (12.4.1651-19.8.1683)
11 aus zweiter Ehe, Albrecht Christian (13.6.1660-20.1.1663), Joachim Ernst (28.8.1662-16.2.1663), Philipp Siegmund (6.10.1663-23.7.1669), Carl Ferdinand (13.10.1667-25.6.1668). Eberhard (11.10.1674-1.7.1675), Georg Friedrich (24.9.1657-18.10.1663), Sophie Charlotte (22.2.1671-19.9.1717)
GND-ID: GND/101053800

Biografie: Joachim Fischer (Autor)
Aus: Lexikon Haus Württemberg, S. 152-155.

Eberhard wuchs zunächst am Stuttgarter Hof auf und erhielt seit November 1627 eine standesgemäße Ausbildung im Collegium Illustre in Tübingen. Da er beim Tod seines Vaters erst dreizehneinhalb Jahre alt war, übernahmen die jüngeren Brüder seines Vaters – zunächst Ludwig Friedrich, nach dessen Tod Julius Friedrich – zusammen mit seiner Mutter, einer Tochter des Kurfürsten Joachim Friedrich von Brandenburg, die Regentschaft. Von Tübingen aus begann Eberhard zusammen mit seinen Brüdern Friedrich und Ulrich im Juni 1630 eine Kavaliersreise über Straßburg, Basel, Mömpelgard und Lyon nach Genf, wo die Prinzen über ein Jahr lang den Studien und „den dem fürstlichen Stand gemäßen exercitia“ oblagen. Im Juni 1632 nach Stuttgart zurückgekehrt, trat Eberhard, nachdem ihn der Kaiser aus innen- wie außenpolitischen Gründen vorzeitig für volljährig erklärt hatte, am 8. Mai 1633 die Regierung seines Landes an.
Württemberg war damals als Folge der Regierungen Johann Friedrichs und des Administrators Julius Friedrich und wegen des Dreißigjährigen Kriegs ein verschuldetes Land, das überdies rund ein Drittel seines Territoriums infolge des Restitutionsedikts vom März 1629 an die Katholiken verloren hatte. Eberhard versuchte zwar, die finanzielle Situation durch Verhandlungen mit den Landständen zu verbessern und die politische Lage des Landes durch Verträge mit Frankreich und mit den im Heilbronner Bund zusammengeschlossenen protestantischen Ständen sowie durch militärische Aktionen in Anlehnung an Schweden zu sichern. Nach der Niederlage der Schweden und ihrer Verbündeten in der Schlacht von Nördlingen (27. August/6. September 1634) wurde aber Württemberg, weil es gegen den Kaiser gekämpft hatte, ausgeplündert und gebrandschatzt, für mehr als vier Jahre von den Kaiserlichen besetzt und regiert, in wichtigen Bereichen seiner Wirtschaft wie Weinbau, Landwirtschaft, Tuch- und Leinwandherstellung schwer, zum Teil auf Dauer geschädigt und durch Armut, Hunger und Pestepedemie 1637 entvölkert. Eberhard selbst floh, ohne daß seine Motive bislang eindeutig geklärt sind, bereits einen Tag nach der Schlacht überstürzt ins Exil nach Straßburg, wo sich rasch eine württembergische Exilregierung bildete.
In Straßburg lehnte Eberhard Angebote Frankreichs zur Übernahme militärischer Aufgaben ab – möglicherweise aus politischer Rücksichtnahme auf den Kaiser. Seine ohnehin geringen Mittel wurden noch knapper, als er am 26. Februar/8. März 1637 die ihm nicht ebenbürtige Wild- und Rheingräfin Anna Catharina heiratete, die ebenfalls in Straßburg im Exil lebte, und ihm am 9. September 1637 ein Sohn geboren wurde. Eberhards Lage besserte sich erst, als der Kaiser nach mehrjährigen Verhandlungen seiner Rückkehr (am 20. Oktober 1638) in sein um die Hälfte verkleinertes, hochverschuldetes und weithin entvölkertes Land und nach Stuttgart zustimmte.
Regierung, Verwaltung und Landstände versuchten in den folgenden Jahren, die wirtschaftliche und finanzielle Lage des zerrütteten, von den Kriegsereignissen weiterhin belasteten Landes zu verbessern. Sichtbare Erfolge waren zunächst aber nur auf außenpolitischem Gebiet zu verzeichnen, als dem württembergischen Gesandten, Johann Konrad von Varnbüler, bei den westfälischen Friedensverhandlungen 1648 mit schwedischer Unterstützung die völlige Wiederherstellung des Landes in seinen alten Grenzen gelang.
Die nun folgende Friedenszeit nutzten Eberhard und seine von ihm mit Geschick ausgewählten Ratgeber für den erfolgreichen Wiederaufbau des Landes. Dabei standen in einer ersten Phase, die etwa bis in die Mitte der 1660er Jahre reichte die Wiederherstellung der Verwaltung und die Stärkung der Wirtschafts- und Finanzkraft des Landes im Vordergrund. Wichtige Maßnahmen waren dabei die erstmalige Zusammenfassung der gültigen Rechte in einer Gesetzessammlung, die Neuordnung des Schuldenwesens und – in Eberhards Testament von 1664 – die Bestätigung der Unteilbarkeit des Landes. Der Förderung von Handwerk, Landwirtschaft, Weinbau und Manufakturen – insbesondere der Calwer Zeugmacherei und der Uracher Leinwandfabrikation, die beide einen neuen Aufschwung nahmen – dienten Nachlässe bei Steuern und rückständigen Zinsen, der Erlaß von Taxordnungen für Handwerker, die Erschwerung bzw. das Verbot von Importen zum Schutz der einheimischen Gewerbe sowie Maßnahmen zur Wiederbesiedelung des weithin entvölkerten Landes und zur Rekultivierung seiner wüst liegenden Felder und Weinberge. Die Grundsätze des Merkantilismus wurden dabei freilich nicht immer konsequent angewandt, und sieht man ab von der Schaffung des Geheimen Rats 1629, der Einrichtung der sogenannten „Kirchenkonvente“ zur sittlichen und religiösen Überwachung der Bevölkerung 1644 sowie der Errichtung der Kammerschreiberei, in der die nicht wenigen kleineren territorialen Erwerbungen Eberhards als eigene, ausschließlich dem Herzog unterstellte und dem Mitspracherecht der Landstände entzogene Sonderverwaltung zusammengefaßt wurden, so hielt die Regierung Eberhards an den überkommenen Verwaltungs-, Rechts-, Sozial- und Wirtschaftsverhältnissen fest.
In einer zweiten Phase des Wiederaufbaus konnte sich die Regierung Eberhards stärker als vorher kulturellen Belangen zuwenden. Zwar beschränkte sich die noch von der Spätrenaissance geprägte Bautätigkeit weitgehend auf die Wiederherstellung älterer und auf den Neubau einiger weniger öffentlicher Bauten. Keine Kosten scheute Eberhard dagegen zum Ärger der Landstände, um bei Musik- und Theateraufführungen, Turnieren, Jagden, Feuerwerken, Geburtstagen, Hochzeiten, feierlichen Leichenbegängnissen sowie durch den Aufbau von Kunstsammlungen in barocker Manier höfischen Glanz und Luxus zu zeigen. Dies alles entsprach nicht nur dem Naturell des auf Repräsentation bedachten Herzogs, sondern diente nach damaligem, am Vorbild des französischen Hofes orientierten Verständnis zugleich der Demonstration seiner Größe und war deshalb auch ein Mittel der Politik.
„Machtdemonstrationen“ dieser Art schienen um so nötiger, als in außenpolitischer Hinsicht Württemberg wenig bedeutsam war. Zwar war Eberhard persönlich beim Kaiser, der ihm 1664 das früher den Kurfürsten vorbehaltene Prädikat „Durchlaucht“ verlieh, und bei anderen Souveränen wohlangesehen und geachtet, sein Land aber war politisch und, da die Landstände Mittel für den Aufbau eines stehenden Heeres verweigerten, militärisch zu schwach, um zwischen den Großmächten Habsburg, Frankreich und Schweden eine eigenständige Politik betreiben zu können. Es konnte deshalb bereits als Erfolg gelten, daß Württemberg sich aus den europäischen Konflikten weitgehend herauszuhalten vermochte.
Eberhard starb an einem Schlaganfall und wurde am 21. Juli 1674 mit einem prunkvollen Leichenbegräbnis beigesetzt.
Quellen: HStA Stuttgart A-, G- und J-Bestände.
Nachweis: Das Haus Württemberg: ein biographisches Lexikon / hrsg. von Sönke Lorenz ... In Zusammenarbeit mit Christoph Eberlein ... und dem Institut für Geschichtliche Landeskunde und Historische Hilfswissenschaften der Eberhard-Karls-Universität Tübingen. Stuttgart; Berlin; Köln 1997

Literatur: Otto Borst, Württemberg und seine Herren, Esslingen/Nürtingen 1987, S. 135–169.
Joachim Fischer, Herzog Eberhard III. (1628–1674), in: 900 Jahre Haus Württemberg, Stuttgart 1984, S. 195–209.
Gerhard Raff, Hie gut Wirtemberg allewege Bd. 2, Stuttgart 1993, S. 356–388.
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