Württemberg-Mömpelgard, Heinrich, Graf 

Geburtsdatum/-ort: nach August 1446;  Stuttgart
Sterbedatum/-ort: 15.04.1519;  Burg Hohenurach; begr. in der Stiftskirche Stuttgart
Weitere Angaben zur Person: Verheiratet: 10.1.1485 Elisabeth, geb. von Zweibrücken-Bitsch
21.7.1488 Eva von Salm
Eltern: Vater: Graf Ulrich V. von Württemberg (1413-1.9.1480)
Mutter: Elisabeth, geb. Bayern-Landshut (1419-1.1.1451)
Geschwister: Katharina (7.12.1441-28.6.1497)
Eberhard VI./II (vermutlich 1.2.1447-17.2.1504)
Margarethe (zwischen 1445 und 1450-21.7.1479)
Elisabeth (23.12.1450-6.4.1501)
Helene (nach 1453-19.2.1506)
Margarethe (nach 1453-21.4.1470)
Philippine (nach 1453-4.6.1475)
Kinder: 5; Ulrich (8.2.1487-6.11.1550), Maria (15.8.1496-28.12.1541), Georg (I.) (4.2.1498-17./18.7.1558), mindestens 2 uneheliche Kinder
GND-ID: GND/101248342

Biografie: Klaus Graf (Autor)
Aus: Lexikon Haus Württemberg, S. 123-124

Um eine weitere Teilung Württembergs zu verhindern, wurde für den zweitgeborenen Sohn Graf Ulrichs eine geistliche Karriere vorgesehen. Seit 1461 Domkanoniker in Mainz und Eichstätt, wurde Heinrich 1465 Spielball der großen Politik, als der Mainzer Erzbischof Graf Adolf von Nassau ihn auf Betreiben des Markgrafen Albrecht Achilles von Brandenburg, der eine Tochter mit Heinrichs Bruder Eberhard vermählte, zum Koadjuor und weltlichen Regenten ernannte. Gerichtet war dieser Schachzug gegen Pfalzgraf Friedrich den Siegreichen, der jedoch in der anschließenden sogenannten Koadjutorfehde 1465/67, in die auch die Grafen von Wertheim involviert waren, seine Interessen weitgehend durchsetzen konnte. Heinrich begab sich 1468 nach dem Scheitern des Mainzer Abenteuers in Begleitung angesehener Gelehrter, der Juristen Bernhard Schöfferlin und Ludwig Vergenhans, zu Studienzwecken nach Italien, wo er bereits 1464 als Eichstätter Dompropst gewesen war, und Frankreich.
Nachdem ihm offenbar ein dauernder Erbverzicht nicht zuzumuten war, bekam Heinrich im Uracher Vertrag 1473 die Grafschaft Mömpelgard samt den elsässischen Herrschaften zugestanden. Hier geriet er in Konflikt mit dem burgundischen Expansionsstreben am Oberrhein. Karl der Kühne ließ den Grafen 1474 bei Metz gefangennehmen und soll ihn mit einer Scheinhinrichtung zutiefst erschreckt haben. Erst 1477, nach dem Tod des Herzogs, kam Heinrich wieder frei.
Mit einer engen Anlehnung an das Haus Habsburg und Erzherzog Sigmund von Tirol versuchte Heinrich 1480, seine Erbansprüche auf Württemberg gegenüber seinem Bruder Eberhard durchzusetzen. Für den Fall, daß er ohne Söhne sterben sollte, versprach er – ohne Zustimmung seiner Verwandten – alle seine Herrschaften Sigmund. 1481 wird von einer Drohung, Mömpelgard an den französischen König zu verkaufen, berichtet. Im Vertrag von Reichenweiher trat Heinrich jedoch Mömpelgard 1482 gegen eine jährliche Rente von 5.000 Gulden an seinen Bruder Eberhard ab.
Nach einem kurzen Aufenthalt im Johanniterhaus auf dem Grünenwörth zu Straßburg 1484, der Stiftung Rulmann Merswins, heiratete Heinrich 1485 die Gräfin Elisabeth von Zweibrücken-Bitsch. Aus dieser Ehe ging der spätere Herzog Ulrich hervor. Nach dem Tod Elisabeths kurz nach der Geburt Ulrichs verehelichte er sich 1488 mit der Gräfin Eva von Salm, die ihm während der Gefangenschaft auf dem Hohenurach die Kinder Maria und Georg schenkte. Daneben besaß Heinrich mindestens noch zwei illegitime Kinder.
Überlegungen Heinrichs, die ihm verbliebenen Gebiete an den großen territorialen Rivalen der Württemberger, die Pfalz, zu verkaufen, ließen seinen Stuttgarter Vetter handeln. Im August 1490 lockte Herzog Eberhard im Bart Heinrich nach Stuttgart, ließ ihn verhaften und unter der Begründung seiner Geistesgestörtheit auf die Burg Hohenurach bringen, wohin ihm seine Gemahlin Eva folgte. Eberhard, der von Kaiser Friedrich III. 1492 als Vormund Heinrichs bestellt wurde, verhängte eine strikte Kontaktsperre über ihn und seine Familie. Während der Regierungszeit Herzog Ulrichs hielt Heinrich sich zeitweilig in Stuttgart auf, doch starb er 1519 auf Hohenurach.
Das Bild Heinrichs in der württembergischen Geschichtsschreibung muß als verzeichnet gelten. Indem man die wenigen bekannten Lebenszeugnisse, die oft eine eher „harmlose“ Lesart zulassen, stets vor dem Hintergrund des „Wahnsinns“ Heinrichs interpretierte, übernahm man unkritisch eine von interessierter Seite verbreitete Stigmatisierung. Hinreichend detaillierte Unterlagen für eine psychiatrische Diagnose sind bislang nicht erschlossen worden, weshalb offenbleiben muß, welcher Art und wie gravierend in Wirklichkeit die mentalen Störungen Heinrichs waren. In der Perspektive der betroffenen elsässischen Untertanen mag die Festsetzung ihres Regenten ein Segen gewesen sein, doch darf nicht übersehen werden, daß Eberhard im Bart den unbequemen Vetter aus machtpolitischen Erwägungen kaltstellen ließ. Es hätte sehr wohl mildere Mittel und Wege gegeben, mit Heinrichs Unberechenbarkeit fertigzuwerden – erinnert sei nur an die „Entmachtung“ von Heinrichs Bruder Eberhard. Überaus heftige Vorwürfe von Heinrichs Sohn Georg gegen Eberhard im Bart, dieser habe seinen Vater aufgrund eigener finanzieller Verbindlichkeiten gefangensetzen lassen, sind zwar nicht überprüfbar, sie dokumentieren jedoch eine abweichende Sichtweise der angeblichen „Gefährlichkeit“ Heinrichs innerhalb seiner engeren Familie.
Nicht beweisbar ist die erbliche Belastung der Württemberger durch Henriette von Mömpelgard, und auch das traumatisierende Erlebnis in der burgundischen Gefangenschaft kann kaum allein verantwortlich für das von den Zeitgenossen unter anderem als „tyrannisch“ oder „mondsüchtig“ bezeichnete Verhalten Heinrichs gemacht werden. Unmittelbar nach der Freilassung wird Heinrich 1477 in einem Schreiben an Kurfürst Albrecht von Brandenburg als „fast gerad, gesunt und woll gestalt“ bezeichnet. Hinzuweisen ist zwar auf das problematische Verhältnis zum Vater und die – bis zum Angebot des Zweikampfs gesteigerte – Feindschaft gegenüber dem Bruder, doch läßt sich über den Ursprung der Störungen letztlich nur spekulieren.
Besondere Bedeutung besitzt Heinrich durch seine bislang nur wenig gewürdigten geistigen Interessen. Als Reste seiner Bibliothek sind derzeit zwei Handschriften mit ausführlichen eigenhändigen Eintragungen sowie zwei Inkunabeln bekannt. Eine Handschrift von Konrad von Megenbergs „Buch der Natur“ versah er mit Notizen, in denen er die Erfahrung der burgundischen Gefangenschaft verarbeitete. Im um 1470 angelegten „Königssteiner Liederbuch“ werden Heinrich drei Lieder zugeschrieben, die er möglicherweise selbst verfaßt hat.
Nachweis: Das Haus Württemberg: ein biographisches Lexikon / hrsg. von Sönke Lorenz ... In Zusammenarbeit mit Christoph Eberlein ... und dem Institut für Geschichtliche Landeskunde und Historische Hilfswissenschaften der Eberhard-Karls-Universität Tübingen. Stuttgart; Berlin; Köln 1997; Bildnachweise: Landesarchiv Baden-Württemberg

Literatur: Klaus Graf, Geschichtsschreibung und Landesdiskurs im Umkreis Graf Eberhards im Bart von Württemberg (1449–1496), in: Blätter für deutsche Landesgeschichte 129 (1993), S. 165–193.
Gerold Hayer/Ulrich Müller, Flebilis heu maestos cogor inire modos: „Gefängnis-Literatur“ des Mittelalters und der Fall des württembergischen Grafen Heinrich (1448–1519), in: Licht der Natur, FS für Gundolf Keil, Göppingen 1994, S. 171–193.
Ludwig Friedrich Heyd, Ulrich, Herzog zu Württemberg. Ein Beitrag zur Geschichte Württembergs und des deutschen Reichs im Zeitalter der Reformation Bd. 1, Tübingen 1841, S. 74–85.
H.C. Erik Midelfort, Verrückte Hoheit. Wahn und Kummer in deutschen Herrscherhäusern, Stuttgart 1996, S. 51–55.
Gerhard Raff, Hie gut Wirtemberg allewege. Das Haus Württemberg von Graf Ulrich dem Stifter bis Herzog Ludwig, Stuttgart 1988, S. 413–422.
Suche
Durchschnitt (0 Stimmen)