Württemberg, Charlotte Auguste Mathilde, Königin 

Geburtsdatum/-ort: 29.09.1766; London
Sterbedatum/-ort: 06.10.1828;  Ludwigsburg; begr. in der Gruft (Protestantische Abteilung) der Schlosskirche Ludwigsburg
Weitere Angaben zur Person: Religion: anglikanisch
Verheiratet: 18.5.1797 Herzog Friedrich II. von Württemberg (später Kurfürst/König)
Eltern: Vater: König Georg III. von Großbritannien
Mutter: Sophie-Charlotte, geb. Prinzessin von Mecklenburg-Strelitz
GND-ID: GND/101488971

Biografie: Wolfram Siemann (Autor)
Aus: lLexikon Haus Württemberg, S. 294-295

Charlotte hatte eine sorgfältige Erziehung genossen, welche ihrer besonderen geistigen Begabung gerecht wurde, ausgezeichnet durch die Beherrschung der französischen und deutschen Sprache, durch historische Bildung und entwickelten Kunstsinn. Am 18. Mai 1797 wurde sie mit dem württembergischen Erbprinzen Friedrich in der St.-James-Kathedrale in London nach anglikanischem Ritus durch den Erzbischof von Canterbury vermählt. Diese Verbindung von hohem staatspolitischem Rang fand mit der gebührenden höfischen Prachtentfaltung statt. Beide Partner teilten eine religiös begründete, streng moralische Lebensauffassung, so daß die Ehe – auch angesichts der intellektuellen Reife der beinahe Dreißigjährigen – auf einem tragfähigeren Fundament ruhte als Friedrichs erste Ehe mit Auguste von Braunschweig-Lüneburg. Das Verhältnis beider wurzelte in wechselseitigem Respekt füreinander, der sich bei Charlotte zudem in einer geradezu bürgerlich anmutenden Selbstbeschränkung äußerte, wie etwa ihre Worte vom November 1809 bezeugen: „Ich finde, daß es das große Glück der Frauen ist, für ein häusliches Leben bestimmt zu sein, und ich kann nur diejenigen beklagen, die aus ihrem Lebenskreis heraustreten und sich in Angelegenheiten zu mischen suchen, von denen sie nichts verstehen“. Friedrich seinerseits hatte an ihr bereits im Dezember 1797 gerühmt: „So gut ein Weib sein kann, ist gewiß diese. Jeden Tag zeigt sich ihr Charakter mehr als rechtschaffen und gut.“ Der Ehe war nach einer Fehlgeburt keine weitere Nachkommenschaft beschieden.
Nach dem Tod Friedrichs 1816 stand Charlotte gemäß dem Heiratsvertrag das Erbprinzenpalais in Stuttgart, im Sommer das herzogliche Schloß Stetten im Remstal zu. Es war ihr freigestellt, auch wieder nach Großbritannien zurückzukehren. Obwohl sie das nicht tat, blieb sie ihrem Geburtsland verbunden, durch dessen Erinnerungen, Verfassung und Bräuche sie zeitlebens geprägt blieb. Das bewies auch ein Besuch in London, zu dem sie sich hochbetagt im Frühjahr 1827, ein Jahr vor ihrem Tod, aufmachte.
Nachweis: Das Haus Württemberg: ein biographisches Lexikon / hrsg. von Sönke Lorenz ... In Zusammenarbeit mit Christoph Eberlein ... und dem Institut für Geschichtliche Landeskunde und Historische Hilfswissenschaften der Eberhard-Karls-Universität Tübingen. Stuttgart; Berlin; Köln 1997; Bildnachweise: Haus Württemberg

Literatur: Neuer Nekrolog der Deutschen, 6. Jahrgang, 1828 (1829), S. 381–385.
Paul Sauer, Der schwäbische Zar – Friedrich, Württembergs erster König. Stuttgart 1984, S. 47–56, 80–99.
Suche
Durchschnitt (0 Stimmen)