Württemberg, Ulrich 

Andere Namensformen:
  • Höfinger
Geburtsdatum/-ort: vor 1308
Sterbedatum/-ort: 8.3.1348 oder 9.3.1348
Weitere Angaben zur Person: Eltern: Vater: Graf Eberhard I. von Württemberg (1265-1325)
Mutter: unbekannt
Geschwister: Halbgeschwister:
Ulrich (nach 1285-1315)
Ulrich III. (zwischen 1286 und 1291-11.7.1344)
Adelheid Mechthild (zwischen 1295 und 1300-13.9.1342)
Agnes (vor 1300-vor 27.3.1349)
Agnes (um 1295/1300-18.1.1317)
Irmengard (nach 1300-16./17.5.1329)
GND-ID: GND/1018846425

Biografie: Oliver Auge (Autor)
Aus: Lexikon Haus Württemberg, S. 27

Nach Steinhofer soll Ulrich die im Reichskrieg gegen Graf Eberhard I. zerstörte Stammburg wiederaufgebaut haben und ebenso beim Bau des Schlosses in Stuttgart tätig gewesen sein. 1322 erteilte Papst Johannes XXII. ihm in Avignon Dispens wegen seiner unehelichen Geburt. Gleichzeitig reinigte der Papst ihn vom Makel, durch seinen Vater mehrere Kirchen unkanonisch empfangen und versehen sowie die Residenzpflicht daselbst vernachlässigt zu haben. Eine dieser Kirchen war die von Höfingen, weshalb Ulrich auch „Höfinger“ genannt wurde. Durch diese Vorgänge wurde Ulrich der Aufstieg in der kirchlichen Hierarchie ermöglicht, wofür die ebenfalls in Avignon gewährte päpstliche Provision mit einem Kanonikat an der Speyrer Domkirche eine weitere Garantie darstellte. Ab 27. Februar 1323 ist er als Speyrer Domherr belegt. 1332 siegelte er als Propst des Stiftes Boll, am 1. September des gleichen Jahres wählte ihn das Sindelfinger Stiftskapitel zum Propst, wohl um dadurch das Gewicht Württembergs in damalige Streitigkeiten mit dem rechbergischen Stiftspatron einbringen zu können. Vermutlich im Spätjahr 1333 wurde er dann noch Propst des Stifts St. Guido zu Speyer. Zu diesen Ämtern erwarb er wohl 1345 die Würde eines Speyrer Domkantors. Am 8. Dezember 1347 erbaten die württembergischen Grafen für ihren patruo, per quem ipsi et terre ipsorum reguntur, Ulrico die päpstliche Erlaubnis, sich um ein Bischofsamt bewerben zu dürfen. Eine solche Bewerbung verhinderte allerdings sein Tod im darauffolgenden Jahr. Im Rahmen seiner Möglichkeiten als Kleriker hatte Ulrich durch verschiedene Käufe (z.B. das Patronatsrecht der Kirchen von Affalterbach, 1332, und von Benningen, 1346; Burg und Stadt Beilstein, 1340) die Ausdehnung der württembergischen Herrschaft unterstützt und sich als ein Wegbereiter einer besitz- und schirmrechtlichen Expansion Württembergs betätigt.
Nachweis: Das Haus Württemberg: ein biographisches Lexikon / hrsg. von Sönke Lorenz ... In Zusammenarbeit mit Christoph Eberlein ... und dem Institut für Geschichtliche Landeskunde und Historische Hilfswissenschaften der Eberhard-Karls-Universität Tübingen. Stuttgart; Berlin; Köln 1997

Literatur: Oliver Auge, Stift und Herrschaft. Eine Studie über die Instrumentalisierung von Weltklerus und Kirchengut für die Interessen der Herrschaft Württemberg anhand der Biographien Sindelfinger Pröpste, (Veröffentlichungen des Stadtarchivs Sindelfingen Bd. 4), Sindelfingen 1996, S. 47–67.
Ders., Der Kleriker Ulrich von Wirtemberg als ein Wegbereiter württembergischer Expansion? Ein biographischer Beitrag zur Rolle des Weltklerus im Werdungsprozeß des frühmodernen Württemberg, in: Blätter für Württembergische Kirchengeschichte 96 (1996) [im Druck].
Theodor Schön, Herr Ulrich von Wirtemberg, Probst zu St. Guido in Speyer, in: Vierteljahresschrift für Wappen-, Siegel- und Familienkunde 31 (1893), S. 423–428.
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