Württemberg, Ulrich IV., Graf 

Geburtsdatum/-ort: nach 1315
Sterbedatum/-ort: 24.7.1366 oder 26.7.1366;  Burg Hohenneuffen; begr. in der Stiftskirche Stuttgart
Weitere Angaben zur Person: Verheiratet: vor 1350 Katharina, geb. von Helfenstein
Eltern: Vater: Graf Ulrich III. von Württemberg (zwischen 1286 und 1291-11.7.1344)
Mutter: Sophie, geb. Gräfin von Pfirt (-25.3.1344)
Geschwister: Eberhard II. der Greiner (vor 1315-21.1.1373)
GND-ID: GND/135931266

Biografie: Wilfried Schöntag (Autor)
Aus: Lexikon Haus Württemberg, S. 36-37

Ulrich heiratete vor 1350 Gräfin Katharina von Helfenstein. Die Ehe blieb ohne Kinder.
1344 übernahm er zusammen mit seinem älteren Bruder Eberhard II. die Regierung, jedoch stand Ulrich bis zu seinem Tode im Schatten seines energischen Bruders, dem er 1362 die Regierung überließ.
Kaiser Ludwig der Bayer ernannte am 17. August 1344 in Stuttgart die Brüder zu seinen Landvögten in Niederschwaben und gab damit zu verstehen, daß er der Territorialmacht Württemberg die Führung in Schwaben beließ. Nach dem Tode Ludwigs des Bayern schlossen sich die Brüder Karl IV. an, der sie als Landvögte bestätigte und ihnen 70.000 Gulden versprach.
Die in den Jahren 1348/49 wütende Pest dezimierte die Bevölkerung erheblich. Die Grafen versuchten mit allen Mitteln, die restliche Bevölkerung im Lande zu halten und die Wirtschaft wieder zu beleben. Hierfür wurden ab 1350 die ersten landesherrlichen Urbare (Einwohnerlisten, Steuer- und Güterbücher) angelegt.
1359 spitzten sich die Auseinandersetzungen zwischen Württemberg und den Reichsstädten zu, die durch ein gegen den Kaiser gerichtetes Bündnis der Württemberger mit Herzog Rudolf IV. von Österreich noch verschärft wurden. Auf Klagen der Städte hin eröffnete Karl IV. 1360 den Reichskrieg gegen Württemberg. Um einer Eroberung ihres Landes vorzubeugen, unterwarfen sich die Grafen am 31. August 1360 dem König. Das Bündnis mit Österreich mußten sie aufgeben. Weiterhin verloren die beiden Grafen neben den städtischen Pfandschaften fast alle Schirmrechte über die Klöster. Die Herrschaft Württemberg wurde vom Reichsgut der Landvogtei und von den Klostervogteien geschieden. Nachdem Karl IV. die königlichen Rechte gesichert hatte, war er bereit, die württembergische Macht zu erhalten und an König und Reich zu binden, um gegen seine Gegner Pfalz und Österreich Unterstützung zu erhalten.
Graf Ulrich IV. hatte mit dem Gedanken einer Landesteilung gespielt, um aus dem Bannkreis seines überlegenen Bruders heraustreten zu können. Eberhard bestand jedoch auf einer gemeinsamen Regierung. Ulrich mußte daher im Oktober 1352 versprechen, wenn überhaupt eine Teilung nur unter gewissen Bedingungen anzustreben, vor allem einer einjährigen Vorankündigung. Schließlich beseitigte Eberhard die Gefahr, indem er die Räte des Bruders im Oktober 1361 gefangennahm und sich huldigen ließ, wogegen Ulrich auf einem Hoftag in Nürnberg Ende 1361 klagte. Der Kaiser unterstützte Eberhards Forderung nach einer Unteilbarkeit der Herrschaft und bestätigte am 4. Dezember den am Vortag geschlossenen Vertrag der württembergischen Brüder. In dem Vertrag über die Unteilbarkeit erscheint erstmals die Bezeichnung „Grafschaft Württemberg“. Wenige Monate nach diesem Vergleich, am 1. Mai 1361, überließ Ulrich dem älteren Bruder die Alleinherrschaft. Auf Lebzeiten wurden Ulrich die Burg Hohenneuffen und Einkünfte aus mehreren Städten überlassen.
Nachweis: Das Haus Württemberg: ein biographisches Lexikon / hrsg. von Sönke Lorenz ... In Zusammenarbeit mit Christoph Eberlein ... und dem Institut für Geschichtliche Landeskunde und Historische Hilfswissenschaften der Eberhard-Karls-Universität Tübingen. Stuttgart; Berlin; Köln 1997
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