Württemberg, Eberhard I.; im Bart, Herzog von

Bewilligung Graf Eberhards von Württemberg (Wirtemberg), dass Martin von Dürrmenz Albrecht Gölers Tochter 5 Gulden Leibgeding auf der Mühle in Dürrmenz, die von Württemberg (Wirtemberg) zu Lehen rühren, anweisen möge., Rückseite [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
![Der Deutschmeister Reinhard von Neipperg (Nypperg) entscheidet als Obmann einen umfangreichen Rechtsstreit zwischen dem Kloster Maulbronn, Graf Eberhard von Württemberg (Wirtemberg) und mehreren Gemeinden um verschiedene Geleit-, Forst-, Jagd-, Schäferei und Weiderechterechte. Im einzelnen sind folgende strittige Punkte erwähnt: die Schäferei zu Heimsheim und Heimerdingen (Heymendingen), der Schaftrieb in Sternenfels und Wüstenglattbach (Wüsten Glappach), Trieb- und Trapprechte derer von Sternenfels, Viehtrieb derer von Vaihingen, Ersingen und Wüstenglattbach (Wüsten Glappach) in den Wald, genannt der Hock; Zoll und Weggeld, auch die Vogteirechte von Mönsheim, weiter Nutzungsrechte, als Mönsheim vom Kloster Maulbronn wieder eingelöst worden war, Fruchtgülten des Klosters auf dem Höfle von Münchingen, der Wildbann am Schmieer (Schmyeher) Forst und in dem Kraich [Kraichgau], auch in den gegen Füllmenbach (Filmenbach) und Diefenbach gehörigen Wäldern jenseits der Straße gegen den Stromberg gelegen, die Behausung der Förster oder Forstknechte in den Maulbronner Dörfern, Wildbannstrafen, das neu aufgestellte Gericht in Mühlhausen (Mülhausen), die Wässerung dort, die Behandlung des gefangenen Forstknechts Volmar, Vorhaltung eines Wagens, Unterhalt und Besserung der Landstraßen bei Illingen und Lienzingen (Linzingen), Strafen und Kosten im Zusammenhang mit einem Überfall in Mühlhausen (Mülhausen) und die Gefangennahme des Bernhard Kruse. Das umfangreiche Libell dokumentiert die Gerichtsverhandlung und enthält auch zahlreiche, im Verfahren vorgelegte Dokumente., Bild 2](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_1/bilder/bestand_0000004296/labw-1-1287106-2.jpg)
Der Deutschmeister Reinhard von Neipperg (Nypperg) entscheidet als Obmann einen umfangreichen Rechtsstreit zwischen dem Kloster Maulbronn, Graf Eberhard von Württemberg (Wirtemberg) und mehreren Gemeinden um verschiedene Geleit-, Forst-, Jagd-, Schäferei und Weiderechterechte. Im einzelnen sind folgende strittige Punkte erwähnt: die Schäferei zu Heimsheim und Heimerdingen (Heymendingen), der Schaftrieb in Sternenfels und Wüstenglattbach (Wüsten Glappach), Trieb- und Trapprechte derer von Sternenfels, Viehtrieb derer von Vaihingen, Ersingen und Wüstenglattbach (Wüsten Glappach) in den Wald, genannt der Hock; Zoll und Weggeld, auch die Vogteirechte von Mönsheim, weiter Nutzungsrechte, als Mönsheim vom Kloster Maulbronn wieder eingelöst worden war, Fruchtgülten des Klosters auf dem Höfle von Münchingen, der Wildbann am Schmieer (Schmyeher) Forst und in dem Kraich [Kraichgau], auch in den gegen Füllmenbach (Filmenbach) und Diefenbach gehörigen Wäldern jenseits der Straße gegen den Stromberg gelegen, die Behausung der Förster oder Forstknechte in den Maulbronner Dörfern, Wildbannstrafen, das neu aufgestellte Gericht in Mühlhausen (Mülhausen), die Wässerung dort, die Behandlung des gefangenen Forstknechts Volmar, Vorhaltung eines Wagens, Unterhalt und Besserung der Landstraßen bei Illingen und Lienzingen (Linzingen), Strafen und Kosten im Zusammenhang mit einem Überfall in Mühlhausen (Mülhausen) und die Gefangennahme des Bernhard Kruse. Das umfangreiche Libell dokumentiert die Gerichtsverhandlung und enthält auch zahlreiche, im Verfahren vorgelegte Dokumente., Bild 2 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
![Der Deutschmeister Reinhard von Neipperg (Nypperg) entscheidet als Obmann einen umfangreichen Rechtsstreit zwischen dem Kloster Maulbronn, Graf Eberhard von Württemberg (Wirtemberg) und mehreren Gemeinden um verschiedene Geleit-, Forst-, Jagd-, Schäferei und Weiderechterechte. Im einzelnen sind folgende strittige Punkte erwähnt: die Schäferei zu Heimsheim und Heimerdingen (Heymendingen), der Schaftrieb in Sternenfels und Wüstenglattbach (Wüsten Glappach), Trieb- und Trapprechte derer von Sternenfels, Viehtrieb derer von Vaihingen, Ersingen und Wüstenglattbach (Wüsten Glappach) in den Wald, genannt der Hock; Zoll und Weggeld, auch die Vogteirechte von Mönsheim, weiter Nutzungsrechte, als Mönsheim vom Kloster Maulbronn wieder eingelöst worden war, Fruchtgülten des Klosters auf dem Höfle von Münchingen, der Wildbann am Schmieer (Schmyeher) Forst und in dem Kraich [Kraichgau], auch in den gegen Füllmenbach (Filmenbach) und Diefenbach gehörigen Wäldern jenseits der Straße gegen den Stromberg gelegen, die Behausung der Förster oder Forstknechte in den Maulbronner Dörfern, Wildbannstrafen, das neu aufgestellte Gericht in Mühlhausen (Mülhausen), die Wässerung dort, die Behandlung des gefangenen Forstknechts Volmar, Vorhaltung eines Wagens, Unterhalt und Besserung der Landstraßen bei Illingen und Lienzingen (Linzingen), Strafen und Kosten im Zusammenhang mit einem Überfall in Mühlhausen (Mülhausen) und die Gefangennahme des Bernhard Kruse. Das umfangreiche Libell dokumentiert die Gerichtsverhandlung und enthält auch zahlreiche, im Verfahren vorgelegte Dokumente., Bild 3](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_1/bilder/bestand_0000004296/labw-1-1287106-3.jpg)
Der Deutschmeister Reinhard von Neipperg (Nypperg) entscheidet als Obmann einen umfangreichen Rechtsstreit zwischen dem Kloster Maulbronn, Graf Eberhard von Württemberg (Wirtemberg) und mehreren Gemeinden um verschiedene Geleit-, Forst-, Jagd-, Schäferei und Weiderechterechte. Im einzelnen sind folgende strittige Punkte erwähnt: die Schäferei zu Heimsheim und Heimerdingen (Heymendingen), der Schaftrieb in Sternenfels und Wüstenglattbach (Wüsten Glappach), Trieb- und Trapprechte derer von Sternenfels, Viehtrieb derer von Vaihingen, Ersingen und Wüstenglattbach (Wüsten Glappach) in den Wald, genannt der Hock; Zoll und Weggeld, auch die Vogteirechte von Mönsheim, weiter Nutzungsrechte, als Mönsheim vom Kloster Maulbronn wieder eingelöst worden war, Fruchtgülten des Klosters auf dem Höfle von Münchingen, der Wildbann am Schmieer (Schmyeher) Forst und in dem Kraich [Kraichgau], auch in den gegen Füllmenbach (Filmenbach) und Diefenbach gehörigen Wäldern jenseits der Straße gegen den Stromberg gelegen, die Behausung der Förster oder Forstknechte in den Maulbronner Dörfern, Wildbannstrafen, das neu aufgestellte Gericht in Mühlhausen (Mülhausen), die Wässerung dort, die Behandlung des gefangenen Forstknechts Volmar, Vorhaltung eines Wagens, Unterhalt und Besserung der Landstraßen bei Illingen und Lienzingen (Linzingen), Strafen und Kosten im Zusammenhang mit einem Überfall in Mühlhausen (Mülhausen) und die Gefangennahme des Bernhard Kruse. Das umfangreiche Libell dokumentiert die Gerichtsverhandlung und enthält auch zahlreiche, im Verfahren vorgelegte Dokumente., Bild 3 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite

Vertrag zwischen Graf Eberhard von Württemberg (Wirtemberg) dem Älteren und dem Abt Johann und Konvent von Maulbronn wegen des Grundrechts von den Häusern, Hauptrechts von den Leibeigenen, der Leibeigenschaft, Frevel, Fälle und Zolls, Unterhaltung des Wagens, Ungenossenschaft, Strafen für Wilderer, Federkielwedeler und Vogler, sowie über weitere Bestimmungen., Text [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite

Vertrag zwischen Graf Eberhard von Württemberg (Wirtemberg) dem Älteren und dem Abt Johann und Konvent von Maulbronn wegen des Grundrechts von den Häusern, Hauptrechts von den Leibeigenen, der Leibeigenschaft, Frevel, Fälle und Zolls, Unterhaltung des Wagens, Ungenossenschaft, Strafen für Wilderer, Federkielwedeler und Vogler, sowie über weitere Bestimmungen., Rückseite [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite

Vertrag zwischen Graf Eberhard von Württemberg (Wirtemberg) dem Älteren und dem Abt Johann und Konvent von Maulbronn wegen des Grundrechts von den Häusern, Hauptrechts von den Leibeigenen, der Leibeigenschaft, Frevel, Fälle und Zolls, Unterhaltung des Wagens, Ungenossenschaft, Strafen für Wilderer, Federkielwedeler und Vogler, sowie über weitere Bestimmungen., Text [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite

Vertrag zwischen Graf Eberhard von Württemberg (Wirtemberg) dem Älteren und dem Abt Johann und Konvent von Maulbronn wegen des Grundrechts von den Häusern, Hauptrechts von den Leibeigenen, der Leibeigenschaft, Frevel, Fälle und Zolls, Unterhaltung des Wagens, Ungenossenschaft, Strafen für Wilderer, Federkielwedeler und Vogler, sowie über weitere Bestimmungen., Rückseite [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite

Urteil zwischen dem Grafen Eberhard von Württemberg (Wirtemberg) dem Älteren und dem Kloster Maulbronn wegen der Kommune Weissach, die Wässerung aus dem auf die Mühle in Heimerdingen (Heimertingen) gehenden Bach betreffend., Text [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite

Urteil zwischen dem Grafen Eberhard von Württemberg (Wirtemberg) dem Älteren und dem Kloster Maulbronn wegen der Kommune Weissach, die Wässerung aus dem auf die Mühle in Heimerdingen (Heimertingen) gehenden Bach betreffend., Rückseite [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite

Urteil zwischen dem Grafen Eberhard von Württemberg (Wirtemberg) dem Älteren und dem Kloster Maulbronn von wegen der Kommune Weissach, die Wässerung aus dem auf die Mühle in Heimerdingen (Heimertingen) gehenden Bach betreffend., Text [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite

Urteil zwischen dem Grafen Eberhard von Württemberg (Wirtemberg) dem Älteren und dem Kloster Maulbronn von wegen der Kommune Weissach, die Wässerung aus dem auf die Mühle in Heimerdingen (Heimertingen) gehenden Bach betreffend., Rückseite [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite

Bewilligung Graf Eberhards von Württemberg (Wirtemberg), dass Martin von Dürrmenz Albrecht Gölers Tochter 5 Gulden Leibgeding auf der Mühle in Dürrmenz, die von Württemberg (Wirtemberg) zu Lehen rühren, anweisen möge., Text [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
![Der Deutschmeister Reinhard von Neipperg (Nypperg) entscheidet als Obmann einen umfangreichen Rechtsstreit zwischen dem Kloster Maulbronn, Graf Eberhard von Württemberg (Wirtemberg) und mehreren Gemeinden um verschiedene Geleit-, Forst-, Jagd-, Schäferei und Weiderechterechte. Im einzelnen sind folgende strittige Punkte erwähnt: die Schäferei zu Heimsheim und Heimerdingen (Heymendingen), der Schaftrieb in Sternenfels und Wüstenglattbach (Wüsten Glappach), Trieb- und Trapprechte derer von Sternenfels, Viehtrieb derer von Vaihingen, Ersingen und Wüstenglattbach (Wüsten Glappach) in den Wald, genannt der Hock; Zoll und Weggeld, auch die Vogteirechte von Mönsheim, weiter Nutzungsrechte, als Mönsheim vom Kloster Maulbronn wieder eingelöst worden war, Fruchtgülten des Klosters auf dem Höfle von Münchingen, der Wildbann am Schmieer (Schmyeher) Forst und in dem Kraich [Kraichgau], auch in den gegen Füllmenbach (Filmenbach) und Diefenbach gehörigen Wäldern jenseits der Straße gegen den Stromberg gelegen, die Behausung der Förster oder Forstknechte in den Maulbronner Dörfern, Wildbannstrafen, das neu aufgestellte Gericht in Mühlhausen (Mülhausen), die Wässerung dort, die Behandlung des gefangenen Forstknechts Volmar, Vorhaltung eines Wagens, Unterhalt und Besserung der Landstraßen bei Illingen und Lienzingen (Linzingen), Strafen und Kosten im Zusammenhang mit einem Überfall in Mühlhausen (Mülhausen) und die Gefangennahme des Bernhard Kruse. Das umfangreiche Libell dokumentiert die Gerichtsverhandlung und enthält auch zahlreiche, im Verfahren vorgelegte Dokumente., Bild 1](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_1/bilder/bestand_0000004296/labw-1-1287106-1.jpg)
Der Deutschmeister Reinhard von Neipperg (Nypperg) entscheidet als Obmann einen umfangreichen Rechtsstreit zwischen dem Kloster Maulbronn, Graf Eberhard von Württemberg (Wirtemberg) und mehreren Gemeinden um verschiedene Geleit-, Forst-, Jagd-, Schäferei und Weiderechterechte. Im einzelnen sind folgende strittige Punkte erwähnt: die Schäferei zu Heimsheim und Heimerdingen (Heymendingen), der Schaftrieb in Sternenfels und Wüstenglattbach (Wüsten Glappach), Trieb- und Trapprechte derer von Sternenfels, Viehtrieb derer von Vaihingen, Ersingen und Wüstenglattbach (Wüsten Glappach) in den Wald, genannt der Hock; Zoll und Weggeld, auch die Vogteirechte von Mönsheim, weiter Nutzungsrechte, als Mönsheim vom Kloster Maulbronn wieder eingelöst worden war, Fruchtgülten des Klosters auf dem Höfle von Münchingen, der Wildbann am Schmieer (Schmyeher) Forst und in dem Kraich [Kraichgau], auch in den gegen Füllmenbach (Filmenbach) und Diefenbach gehörigen Wäldern jenseits der Straße gegen den Stromberg gelegen, die Behausung der Förster oder Forstknechte in den Maulbronner Dörfern, Wildbannstrafen, das neu aufgestellte Gericht in Mühlhausen (Mülhausen), die Wässerung dort, die Behandlung des gefangenen Forstknechts Volmar, Vorhaltung eines Wagens, Unterhalt und Besserung der Landstraßen bei Illingen und Lienzingen (Linzingen), Strafen und Kosten im Zusammenhang mit einem Überfall in Mühlhausen (Mülhausen) und die Gefangennahme des Bernhard Kruse. Das umfangreiche Libell dokumentiert die Gerichtsverhandlung und enthält auch zahlreiche, im Verfahren vorgelegte Dokumente., Bild 1 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite

Graf Eberhard von Württemberg (Wirtemberg) freit und eignet Heinrich von Dürrmenz etliche Güter in Dürrmenz, die Mannlehen gewesen sind., Text [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite

Graf Eberhard von Württemberg (Wirtemberg) freit und eignet Heinrich von Dürrmenz etliche Güter in Dürrmenz, die Mannlehen gewesen sind., Rückseite [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite

Die Grafen von Württemberg, Eberhard der Ältere und Eberhard der Jüngere, verkaufen Wilhelm von Urbach 350 Gulden Gült um 7000 Gulden, von denen Graf Eberhard der Ältere 4000 Gulden und Eberhard der Jüngere 1000 Gulden dem Wilhelm von Urbach schulden, während die restlichen 2000 Gulden bezahlt sind., Text [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite

Die Grafen von Württemberg, Eberhard der Ältere und Eberhard der Jüngere, verkaufen Wilhelm von Urbach 350 Gulden Gült um 7000 Gulden, von denen Graf Eberhard der Ältere 4000 Gulden und Eberhard der Jüngere 1000 Gulden dem Wilhelm von Urbach schulden, während die restlichen 2000 Gulden bezahlt sind., Rückseite [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite

Auseinandersetzung mit Dietrich Späth, Auseinandersetzung um Patronatsrechte mit Papst Leo X, Bild 1 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite

Auseinandersetzung mit Dietrich Späth, Auseinandersetzung um Patronatsrechte mit Papst Leo X, Bild 2 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite

Auseinandersetzung mit Dietrich Späth, Auseinandersetzung um Patronatsrechte mit Papst Leo X, Bild 3 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite

Tod Herzog Ulrichs, Bild 1 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite

Tod Herzog Ulrichs, Bild 2 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite

Tod Herzog Ulrichs, Bild 3 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite

Herzog Eberhard I. (im Bart) von Württemberg um 1492 - Aquarell [Copyright: Landesmedienzentrum Baden-Württemberg] / Zur Detailseite

Stuttgart: Altes Schloss, Herzog Eberhard I. (im Bart) von Württemberg - Reiterstandbild im Hof 1927 [Copyright: Landesmedienzentrum Baden-Württemberg; 1927] / Zur Detailseite

Herzog Eberhard I. (im Bart) von Württemberg um 1495 - Kupferstich [Copyright: Landesmedienzentrum Baden-Württemberg] / Zur Detailseite

Herzog Eberhard I. (im Bart) von Württemberg um 1495 - Kupferstich [Copyright: Landesmedienzentrum Baden-Württemberg] / Zur Detailseite

Kloster Blaubeuren: Hochaltar um 1500, Seitenflügel [Copyright: Landesmedienzentrum Baden-Württemberg; 01.07.1962] / Zur Detailseite

Herzog Eberhard I. (im Bart) von Württemberg - Glasmalerei um 1478 [Copyright: Landesmedienzentrum Baden-Württemberg] / Zur Detailseite

Herzog Eberhard I. (im Bart) von Württemberg - Glasmalerei um 1478 [Copyright: Landesmedienzentrum Baden-Württemberg] / Zur Detailseite
Andere Namensformen: |
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Geburtsdatum/-ort: | 11.12.1445; Bad Urach |
Sterbedatum/-ort: | 24.02.1496 [25.02.1496 oder]; Tübingen |
Kurzbiografie: | (1459-1496, bis 1495 Graf), 1445-1496 |
Beziehung zu anderen Personen: |
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GND-ID: | GND/11852853X |
Weiter im Partnersystem: | https://www.statistik-bw.de/LABI/PDB.asp?ID=171723 |
Biografie
Biografie: | Seit 1459 als Eberhard V. Graf von Württemberg-Urach und ab 1482 von Württemberg-Stuttgart sowie seit 1495 als Eberhard I. der erste Herzog von Württemberg und Teck |
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Nachweis: | Hd 1(77ff),3(26f),5(53),7(47f),9(74f), 11(29); ADB 5; NDB 4; LB 2,3,4 |
Literatur + Links
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