Verbrüderungsbücher

Von Dieter Geuenich

Beispiel einer Seite mit Bogenstellungen (Arkaden), Pagina 8 des älteren St. Galler Verbrüderungsbuches, gut erkennbar in der linken Kolumne oben König Pippin: pippinus rex (Quelle: Stiftsarchiv St. Gallen, C3 B55)
Beispiel einer Seite mit Bogenstellungen (Arkaden), Pagina 8 des älteren St. Galler Verbrüderungsbuches, gut erkennbar in der linken Kolumne oben König Pippin: pippinus rex (Quelle: Stiftsarchiv St. Gallen, C3 B55)

Definition der Quellengattung

Die Bezeichnung Verbrüderungsbücher, lat. libri confraternitatum, ist nicht zeitgenössisch überliefert. In mittelalterlichen Schriftzeugnissen sind diese Codices, die in der Liturgie des Messopfers Verwendung fanden, mit den weiter gefassten Begriffen libri vitae (Bücher des [ewigen] Lebens) oder libri memoriales (Gedenkbücher) bezeichnet. Sie dienten der Aufzeichnung der Namen lebender und verstorbener Personen und Personengruppen, die mit der buchführenden monastischen Gemeinschaft durch eine Gebetsverbrüderung (fraternitas, confraternitas) verbunden waren. Als Vorläufer der Verbrüderungsbücher gelten die Namenaufzeichnungen in den Diptychen der Spätantike und des Frühmittelalters, die am Altar während des liturgischen Hochgebets verlesen und auf diese Weise kommemoriert wurden. Durch das Verlesen der Namen wurde die Gegenwart der – lebenden oder verstorbenen – Personen bewirkt und deren Einbeziehung in das Messopfer herbeigeführt, „damit die Toten nicht durch das Vergessen aus dem Herzen getilgt werden“ (Augustinus).

Später, als die Verbrüderungsbücher mit Zehntausenden von Namen gefüllt waren, genügte es offenbar, dass der Liber vitae während des liturgischen Gebetes der Mönche oder Nonnen auf dem Altar lag, um dadurch die „Gegenwart der Toten“ (O. G. Oexle) zu erreichen. Zahlreiche Zeugnisse belegen, dass die Verbrüderungsbücher – und später die Necrologien – zu den wichtigsten Codices der monastischen Gemeinschaften gehörten, die bei Gefahr und auf der Flucht mitgeführt wurden. Denn man war überzeugt, dass die Nichterfüllung der versprochenen Gebetsleistungen im Jenseits hart bestraft würde.

Erhalten geblieben sind – etwa im St. Galler Codex 915 – entsprechende Verbrüderungsverträge (conventio salubris, unanimitas precum), in denen die vereinbarten Gebetsleistungen festgehalten sind.[1] Partner der Gebetsverbrüderungen waren nicht nur geistliche und monastische Kommunitäten (Mönchs-, Nonnen-, Kleriker- und Kanonikergemeinschaften), die in der Regel ihrerseits Gebetsleistungen versprachen, sondern auch die Königsfamilien, Bischöfe, Grafen oder Verwandte und Wohltäter (benefactores, amici [2]), denen die Klostergemeinschaften sich – oft auf Grund materieller Gegenleistungen – besonders verbunden fühlten.

Historische Entwicklung

Früheste Zeugnisse vertraglich geregelter Gebetsverbrüderungen, die in den Verbrüderungsbüchern ihren Niederschlag gefunden haben, sind die Gebetsbünde von Attigny (a. 762) und Dingolfing (a. 770). Auf der Synode in der Königspfalz Attigny verpflichteten sich 22 Bischöfe, 5 Abtbischöfe und 17 Äbte unter der Leitung des Erzbischofs Chrodegang von Metz (754–766) vertraglich, beim Tod eines von ihnen 100 Psalter und 100 Messen zu lesen; in Dingolfing beschlossen 6 bayerische Diözesanbischöfe und 13 Äbte in einem pactum fraternitatis episcoporum et abbatum Bawaricorum, im Falle des Todes eines der Vertragspartner ähnliche Gebetsleistungen zu erbringen – beziehungsweise erbringen zu lassen. Denn in die wechselseitigen Verpflichtungen der Vertragsunterzeichner waren die Gemeinschaften, denen diese vorstanden, einbezogen: Die ältesten Listen geistlicher und monastischer Kommunitäten, die im um 824 angelegten Verbrüderungsbuch der Abtei Reichenau überliefert sind, wurden, wie Karl Schmid und Otto Gerhard Oexle nachweisen konnten,[3] zur Zeit der Gebetsbünde von Attigny und Dingolfing zusammengestellt und sind vor diesem Hintergrund zu interpretieren. Sie enthalten insgesamt mehr als tausend Namen, die zum Zwecke des wechselseitigen Gebetsgedenkens der Vertragsunterzeichner von 762 Synode zu Attigny) beziehungsweise 770 (Synode zu Dingolfing) zusammengestellt und versandt worden sind.[4]

Ein Netz von Gebetsverbrüderungen verband im 8. und 9. Jahrhundert das gesamte Karolingerreich, von Jumièges an der Atlantikküste bis Niederaltaich in Bayern, von Saint- Trond in der belgischen Provinz Limburg bis Monteverde in Italien.[5] Im 9. bis 12. Jahrhundert und vereinzelt noch darüber hinaus gelangten Namenlisten und Gruppen- und Einzeleinträge in die Verbrüderungsbücher. Nicht jedes Kloster besaß wohl einen solch aufwändigen Liber vitae, wie ihn die Reichenauer Mönche um 824 angelegt haben; mitunter hat man sich wohl damit begnügt, die eintreffenden Namenlisten auf Pergamentzetteln auf dem Altar zu deponieren. Viele Gedenkbücher dürften auch verloren gegangen sein. Mehr als 85.000 Personennamen sind aber allein in den sieben kontinentalen Verbrüderungsbüchern erhalten geblieben.[6]

Aufbau und Inhalt

Der Aufbau der Verbrüderungsbücher ist nicht einheitlich. Den Namen einer verbrüderten Gemeinschaft ist in der Regel eine Seite oder Doppelseite vorbehalten. Oft sprengen aber spätere Nachträge dieses Anlage-Schema. Ein Inhaltsverzeichnis in Gestalt von 56 capitula ist nur dem Reichenauer Verbrüderungsbuch (auf pagina III) vorangestellt. Die Handschriften bestehen oft aus später zusammengefügten Teilen (Salzburg, St. Gallen, Reichenau, Remiremont) und enthalten mitunter auch eingelegte oder eingeheftete Namenzettel.

Der Inhalt besteht aus (Zehn-)Tausenden von Personennamen (Reichenau: 38.232 Namen), die in der Regel in Kolumnen angeordnet und durch Überschriften gekennzeichnet sind. In den neuen Editionen sind die Namen in alphabetisch geordneten „Lemmatisierten Personennamenregistern“ erfasst. Zum Teil sind auch ganzseitige Bilder (Pfäfers, Corvey), Evangelien und liturgische Gebrauchstexte (Pfäfers, Brescia) sowie Urkunden und Schatzverzeichnisse (Pfäfers) in die Gebrauchshandschriften integriert.

Überlieferungslage

Als frühmittelalterliche Verbrüderungsbücher werden in der Regel die sieben in Salzburg, Pfäfers, St. Gallen, Reichenau, Remiremont, Brescia und Corvey verfassten Handschriften bezeichnet. Außer diesen auf dem europäischen Kontinent, das heißt auf dem Gebiet des heutigen Österreich (Salzburg), der Schweiz (Pfäfers, St. Gallen), Deutschlands (Reichenau, Corvey), Frankreichs (Remiremont) und Italiens (Brescia) entstandenen Verbrüderungsbüchern sind auf der britischen Insel der Liber vitae ecclesiae Dunelmensis, The Thorney Liber vitae und der Liber vitae of the New Minster and Hyde Abbey Winchester erhalten geblieben.[7] Der Kreis der Gedenkbücher, die im 8. und 9. Jahrhundert entstanden sind, beziehungsweise bis in diese Zeit zurückreichen (Corvey), ließe sich aber noch erweitern. Denn zahlreiche Sakramentare und Evangeliare weisen Nameneinträge auf, die zum Zwecke des liturgischen Gebetsgedenkens an den Seitenrändern oder auf frei gebliebenen Seiten vorgenommen worden sind. Als bekanntestes Beispiel kann hier das Evangeliar von Cividale (Italien) genannt werden, in dem trotz zahlreicher Verluste noch rund 1.600 Nameneinträge überliefert sind.[8]

Auswertungsmöglichkeiten

Erste methodische Versuche zu einer systematischen historisch-prosopographischen Auswertung der Verbrüderungsbücher, die bis dahin nur in unzulänglichen Editionen des 19. Jahrhunderts vorlagen, wurden in den 1960er Jahren im ‚Freiburger Arbeitskreis‘[9] um Gerd Tellenbach entwickelt und erprobt. Vor allem Karl Schmid und Joachim Wollasch haben diese Forschungen mit ihren Schülern in Münster und Freiburg fortgesetzt und intensiviert und durch den Einsatz der EDV neue Wege der Erschließung gesucht und gefunden.[10] Durch neue (Facsimile-)Editionen der Verbrüderungsbücher von Remiremont, Reichenau, Brescia, Corvey und St. Gallen[11] wurden die Voraussetzungen für die prosopographische und sozialgeschichtliche Erforschung der in ihnen überlieferten Personen und Personengruppen, insbesondere der monastischen Gemeinschaften,[12] die in Gebetsverbrüderung miteinander verbunden waren, geschaffen.

Von Anfang an strebten die Historiker die Unterstützung und Mitwirkung der germanistischen und romanistischen Namenkunde und Sprachwissenschaft an, um die Neu-Editionen durch sogenannte „Lemmatisierte Personennamenregister“ zu erschließen.[13] In diesen Registern sollten namenkundlich gleiche Namen (z.B. Angilbert=Engelpert=Hengilpraht) als solche erkennbar gemacht, das heißt unter einem Lemma (*angil~*berht) zusammengefasst werden, um darunter identische Personen aufspüren zu können. Die Zusammenarbeit erwies sich aber auch für die Philologen als sinnvoll und fruchtbar, da der umfangreiche Bestand an Personennamen des 8. bis 12. Jahrhunderts eine hervorragende Basis für sprachwissenschaftliche und namenkundliche Auswertungen bietet. Einerseits zeigte sich, dass „ein Zusammenwirken historischer Quellenforschung wie Quellenkritik – insbesondere auch bei Zeugnissen aus den Verbrüderungsbüchern – und philologischer Analyse unerlässlich ist“ (Stefan Sonderegger), andererseits ist „nicht zu übersehen, dass der jeweilige Name selbst sprachliche Struktur hat, dass er mit seiner morphologischen Struktur in phonologischer Gewandung erscheint“ (Rudolf Schützeichel) und damit auch für die Erforschung des Althochdeutschen und der Namenwelt des Frühmittelalters eine gesicherte Quellenbasis bietet.[14]

Hinweise zur Benutzung

Verbrüderungsbücher unterliegen aufgrund ihres Alters für gewöhnlich keinen Sperrfristen, ihre Benutzung könnte lediglich aus konservatorischen Gründen eingeschränkt sein. Alle sieben Verbrüderungsbücher liegen aber in modernen Facsimile-Ausgaben vor, die der allgemeinen Benutzung zugänglich sind (s. Literatur: Die Verbrüderungsbücher). Einige sind darüber hinaus als Digitalisate in der Reihe der E-Codices (http://www.e-codices.unifr.ch/de) erfasst, die laufend erweitert wird. Für die Erforschung mittelalterlicher Klostergemeinschaften sind die Verbrüderungslisten von großem Wert und oftmals die frühesten Zeugnisse.

Anmerkungen

[1] Libri confraternitatum Sancti Galli, S. 136–143. Vgl. dazu Geuenich, Verbrüderungsverträge. Zu späteren Vertragstexten Ders., Verbrüderungsverträge als Zeugnis.
[2] Vgl. dazu Althoff, Amicitiae.
[3] Schmid/Oexle, Voraussetzungen und Wirkung, S. 71–122.
[4] Ebd., S. 89–112; vgl. Geuenich, Das Reichenauer Verbrüderungsbuch, S. 133 mit Abb. 2.
[5] Vgl. dazu die Karte in: Das Verbrüderungsbuch der Abtei Reichenau, S. LXI.
[6] Zur Anzahl der in den einzelnen Verbrüderungsbüchern erhaltenen Namen Geuenich, Survey, S. 141–147.
[7] S. Editionsverzeichnis.
[8] Cividale, Museo Archeologico Nazionale, Cod. CXXXVIII. Dazu zuletzt Ludwig, Transalpine Beziehungen, S. 175–236. Zu weiteren frühmittelalterlichen Handschriften mit Gedenkeinträgen: Schmid/Wollasch, Societas et Fraternitas.
[9] Schmid, ‚Freiburger Arbeitskreis‘.
[10] Vgl. Ders., Programmatisches, S. 116-130; ND dieses Beitrags und weiterer einschlägiger Aufsätze in Ders., Gebetsgedenken, S. 469–644. Zum Einsatz der EDV: Schmid/Geuenich, Mittelalterforschung; Schmid, Einsatz.
[11] Die MGH-Edition der St. Galler Verbrüderungsbücher (im Druck) wurde bereits von Karl Schmid vorbereitet in: Subsidia Sangallensia, S. 15–283.
[12] Beispielhaft: Klostergemeinschaft.
[13] Geuenich, Personennamenregister. Vgl. Ders., Möglichkeiten.
[14] Sonderegger, Verschriftungsprobleme, hier S. 20; Schützeichel, Namen, hier S. 8. Vgl. bereits Schmid, Zusammenhang.

Editionen (in der zeitlichen Abfolge ihrer Entstehung)

  • Das Salzburger Verbrüderungsbuch
    Das Verbrüderungsbuch von St. Peter in Salzburg. Vollständige Faksimile-Ausgabe im Originalformat der Handschrift A1 aus dem Archiv von St. Peter in Salzburg, hg. von Karl Forstner (Codices Selecti 51), Graz 1974.
    Monumenta necrologica monasterii s. Petri Salisburgensis, hg. von Sigmund Herzberg-Fränkel (MGH Necrologia Germaniae 2), Berlin 1904, S. 3–64.
  • Der Liber Viventium von Pfäfers
    Liber Viventium Fabariensis I. Faksimile-Edition, hg. von Albert Bruckner/Hans Rudolf Sennhauser/Franz Perret, Basel 1975.
    Libri confraternitatum Sancti Galli, Augiensis, Fabariensis, hg. von Paul Piper (MGH Necrologia Germaniae, Supplement), Berlin 1884, S. 353–398.
  • Die Verbrüderungsbücher von St. Gallen
    Die St. Galler Verbrüderungsbücher, hg. von Dieter Geuenich/Uwe Ludwig, (MGH Libri mem. N. S. IX), im Druck.
  • Das Reichenauer Verbrüderungsbuch
    Das Verbrüderungsbuch der Abtei Reichenau, hg. von Johanne Autenrieth/Dieter Geuenich/Karl Schmid (MGH Libri mem. N. S. I), Hannover 1978.
  • Liber memorialis von Remiremont, hg. von Eduard Hlawitschka/Karl Schmid/Gerd Tellenbach (MGH Libri mem. I), Dublin/Zürich 1970 (ND München 1981).
  • Der Memorial- und Liturgiecodex von San Salvatore / Santa Giulia in Brescia
    Der Memorial- und Liturgiecodex von San Salvatore / Santa Giulia in Brescia, hg. von Dieter Geuenich/Uwe Ludwig (MGH Libri mem. N. S. IV), Hannover 2000.
  • Der Liber vitae von Corvey
    Der Liber vitae der Abtei Corvey, Teil 1: Einleitung, Register, Faksimile, hg. von Karl Schmid/Joachim Wollasch (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Westfalen XL, Westfälische Gedenkbücher und Nekrologien 2), Wiesbaden 1983;
    Der Liber vitae des Klosters Corvey, hg. von Friedrich Philippi (Abhandlungen über Corveyer Geschichtsschreibung 2: Veröffentlichungen des Historischen Kommission für Westfalen X,2), Münster 1916, S. 45–180.
  • Angelsächsische Verbrüderungsbücher
    The Durham Liber vitae London, British Library MS Cotton Domitian A. VII, hg. von David Rollason/Lynda Rollason, 3 Bde., Woodbridge 2004–2007.
    The Thorney Liber vitae. Edition, Facsimile and Study, hg. von Lynda Rollason, Woodbridge 2015.
    The Liber vitae of the New Minster and Hyde Abbey Winchester, hg. von Simon Keynes (Early English Manuscripts in Facsimile 26), Kopenhagen 1996.

Literatur

  • Althoff, Gerd, Amicitiae und Pacta. Bündnis, Einung, Politik und Gebetsgedenken im beginnenden 10. Jahrhundert (MGH Schriften 37), Hannover 1992.
  • Berlière, Ursmer, Les fraternités monastiques et leur rôle juridique, in: Mémoires de l’Académie Royale de Belgique, Classe des Lettres et des Sciences Morales et Politiques, Sér. 2, 11 (1920), S. 3–26.
  • Bücher des Lebens – Lebendige Bücher, hg. von Peter Erhart/Jakob Kuratli Hüeblin, St. Gallen 2010.
  • Ebner, Adalbert, Die klösterlichen Gebets-Verbrüderungen bis zum Ausgange des karolingischen Zeitalters. Eine kirchengeschichtliche Studie, Regensburg/New York 1890.
  • Geuenich, Dieter, Möglichkeiten lemmatisierter Personennamenregister, Teilbeitrag in: Karl Schmid/Dieter Geuenich/Joachim Wollasch, Auf dem Weg zu einem neuen Personennamenbuch des Mittelalters, in: Onoma 21 (1977), S. 355–383, hier 364–376.
  • Geuenich, Personennamenregister zu frühmittelalterlichen Quellen, in: Nulla Historia sine fontibus. Festschrift für Reinhard Härtel zum 65. Geburtstag, hg. von Anja Thaller/Johannes Gießauf/Günther Bernhard (Schriftenreihe des Instituts für Geschichte 18), Graz 2010, S. 75–180.
  • Geuenich, Dieter, Das Reichenauer Verbrüderungsbuch, in: Libri vitae, S. 123–146.
  • Geuenich, Dieter, A survey of the Early Medieval Confraternity Books from the Continent, in: The Durham Liber Vitae and its context, hg. von David Rollason/A. J. Piper/Margaret Harvey/Lynda Rollason (Regions and Regionalism in History 1), Woodbridge 2004, S. 141–147.
  • Geuenich, Dieter, Verbrüderungsverträge als Zeugnis der monastischen Reform des 11. Jahrhunderts in Schwaben, in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 123 (1975), S. 17–30.
  • Geuenich, Dieter, Die Verbrüderungsverträge im St. Galler Kapiteloffiziumsbuch (Cod. Sang. 915), in: Bücher des Lebens, S. 40–46.
  • Die Klostergemeinschaft von Fulda im früheren Mittelalter, hg. von Karl Schmid, 5 Bde. (Münstersche Mittelalter-Schriften 8/1–3), München 1978.
  • Libri vitae. Gebetsgedenken in der Gesellschaft des Frühen Mittelalters, hg. von Dieter Geuenich/Uwe Ludwig, Köln/Weimar/Wien 2015.
  • Ludwig, Uwe, Transalpine Beziehungen der Karolingerzeit im Spiegel der Memorialüberlieferung (MGH Studien und Texte 25), Hannover 1999.
  • Memoria. Der geschichtliche Zeugniswert des liturgischen Gedenkens im Mittelalter, hg. von Karl Schmid/Joachim Wollasch (Münstersche Mittelalter-Schriften 48), München 1984.
  • Memoria in der Gesellschaft des Mittelalters, hg. von Dieter Geuenich/Otto Gerhard Oexle (Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte 111), Göttingen 1994.
  • Oexle, Otto Gerhard, Die Gegenwart der Toten, in: Death in the Middle Ages, hg. von Hermann Braet/Werner Verbeke (Mediaevalia Lovaniensia, Series I, Studia 9), Leuven 1983, S. 19–77.
  • Oexle, Otto Gerhard, Memoria und Memorialüberlieferung im früheren Mittelalter, in: Frühmittelalterliche Studien 10 (1976), S. 70–95.
  • Schmid, Karl, Der ‚Freiburger Arbeitskreis‘. Gerd Tellenbach zum 70. Geburtstag, in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 122 NF 83 (1974), S. 331–347.
  • Schmid, Karl, Gebetsgedenken und adliges Selbstverständnis im Mittelalter. Ausgewählte Beiträge. Festgabe zu seinem 60. Geburtstag, Sigmaringen 1983.
  • Schmid, Karl, Programmatisches zur Erforschung der mittelalterlichen Personen und Personengruppen, in: Frühmittelalterliche Studien 8 (1974), S. 116–130.
  • Schmid, Karl, Vom Zusammenhang der Personenforschung mit der Namenforschung. Ein Bericht, in: Name und Geschichte. Henning Kaufmann zum 80. Geburtstag, hg. von Friedhelm Debus/Karl Puchner, München 1978, S. 331–337.
  • Schmid, Karl, Zum Einsatz der EDV in der mittelalterlichen Personenforschung, in: Frühmittelalterliche Studien 22 (1988), S. 53–69.
  • Schmid, Karl/Geuenich, Dieter, Mittelalterforschung mit dem Computer, in: Freiburger Forum 7 (1987), S. 12–14.
  • Schmid, Karl/Oexle, Otto Gerhard, Voraussetzungen und Wirkung des Gebetsbundes von Attigny, in: Francia 2 (1974), S. 71–122.
  • Schmid, Karl/Wollasch, Joachim, Die Gemeinschaft der Lebenden und Verstorbenen in Zeugnissen des Mittelalters, in: Frühmittelalterliche Studien 1 (1967), S. 365–405.
  • Schmid, Karl/Wollasch, Joachim, Societas et Fraternitas. Begründung eines kommentierten Quellenwerkes zur Erforschung der Personen und Personengruppen des Mittelalters, Berlin/New York 1975; zugleich in: Frühmittelalterliche Studien 9 (1975), S. 1–48.
  • Schützeichel, Rudolf, Namen und ihre Träger, in: Nomen et Fraternitas. Festschrift für Dieter Geuenich zum 65. Geburtstag, hg. von Uwe Ludwig/Thomas Schilp (Ergänzungsbände zum Reallexikon der Germanischen Altertumskunde 62), Berlin/New York 2008, S. 3–9.
  • Sonderegger, Stefan, Verschriftungsprobleme bei frühmittelalterlichen germanischen Personennamen. Überlegungen aus philologischer Sicht, in: Nomen et Fraternitas, S. 11–22.
  • Subsidia Sangallensia I. Materialien und Untersuchungen zu den Verbrüderungsbüchern und zu den älteren Urkunden des Stiftsarchivs St. Gallen, hg. von Michael Borgolte/Dieter Geuenich/Karl Schmid (St. Galler Kultur und Geschichte 16), St. Gallen 1986.
  • Tellenbach, Gerd, Liturgische Gedenkbücher als historische Quellen (1964), in: Ders., Ausgewählte Abhandlungen, Stuttgart 1988–1996, Tl. 2, S. 426–437.
  • Tellenbach, Gerd, Zur Bedeutung der Personenforschung für die Erkenntnis des früheren Mittelalters (1957), in: Ders., Ausgewählte Abhandlungen, Stuttgart 1988–1996, Tl. 3, S. 983–988.
  • Wollasch, Joachim, Wege zur Erforschung der Erinnerungskultur. Ausgewählte Aufsätze, hg. von Mechthild Sandmann/Andreas Häußling/Mechthild Black-Veldtrup (Beiträge zur Geschichte des alten Mönchtums und des Benediktinertums 47), Münster 2011.

Zitierhinweis: Dieter Geuenich, Verbrüderungsbücher, in: Südwestdeutsche Archivalienkunde, URL: [...], Stand: 10.10.2017.

 

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