Musterungslisten

Von Jörg Heinrich

Württembergisches Musterungsregister, 1521, (Quelle: Landesarchiv BW, HStAS A 28a M 18 Bl. 3)
Württembergisches Musterungsregister, 1521, (Quelle: Landesarchiv BW, HStAS A 28a M 18 Bl. 3)

Definition der Quellengattung

Musterungslisten entstammen dem Wunsch der Landesherren, sich einen Überblick über die Verteidigungsfähigkeit ihres Territoriums zu verschaffen. Hierzu wurden die männlichen Untertanen oder wenigstens ein Teil von ihnen mit ihren Waffen erfasst. Nachfolgende Bemerkungen basieren auf den württembergischen Musterungslisten im Hauptstaatsarchiv Stuttgart, die einen nahezu geschlossenen, umfangreichen Quellenbestand bilden, der in der Zeit von 1516 bis 1608 (ein Nachtrag datiert von 1619) entstanden ist.

Neben den Angaben zur Bewaffnung verzeichnen die württembergischen Listen überwiegend nur Vor- und Familienname der Gemusterten; Berufsangaben, Familienbeziehungen oder sonstige Zusätze sind eher selten. Nicht zu verwechseln mit den altwürttembergischen Musterungslisten sind gelegentlich erhaltene Musterrollen von Söldnerheeren. Diese unterscheiden sich von ersteren insbesondere dadurch, dass sie aus allen Himmelsrichtungen angeworbene Berufskrieger verzeichnen – teils mit Angabe des Solds – während die Musterungslisten die Waffen der Bürger und Bauern festhalten, die im Ernstfall zum Kriegsdienst in der württembergischen Landwehr verpflichtet werden sollten. Musterrollen von Söldnerheeren haben sich wesentlich seltener erhalten. Beispiele sind die Musterungslisten eines Söldnerheeres unter Jörg Bihel von 1532 oder die Musterrollen aus dem 30-jährigen Krieg (von 1624).

Allgemeine Merkmale

Die altwürttembergischen Musterungslisten weisen neben einer Reihe von Unterschieden auch gemeinsame Merkmale auf, die zunächst betrachtet werden sollen.

Gemustert wurden nur taugliche Männer, etwa im Alter zwischen 20 und 60 Jahren. Sie mussten über ein gewisses Vermögen verfügen, da jeder seine Waffe selbst anzuschaffen hatte. Gelegentlich wurden aber Vermögende, die selbst nicht tauglich waren oder der Haushalt von Witwen verpflichtet, einen Mann zu stellen oder auszurüsten. Gewisse Personengruppen sucht man in den Musterungslisten vergeblich. Dazu zählen neben den sozialen Randgruppen auch Männer, die mit der Obrigkeit in Konflikt geraten waren, so z.B. Wilderer, denen das Tragen einer Waffe verboten worden war, oder die Teilnehmer am Aufstand des Armen Konrad im Jahre 1514. Aber auch Amtsträger wie Vogt, Schultheiß, Bürgermeister oder Pfarrer wurden in der Regel nicht gemustert.

Üblicherweise wurde den Amtleuten von der herzoglichen Kanzlei befohlen, bei der Erstellung der Musterungslisten besonders nach kriegserfahrenen Untertanen Ausschau zu halten. Daher enthalten eine Reihe von Listen und Begleitschreiben an die Kanzlei ausführlichere Hinweise zu dieser Personengruppe, insbesondere was die Art und Länge ihrer Beteiligung an Kriegszügen angeht, und ob es sich um Befehlsleute oder nur um einfache Soldaten handelte. Hin und wieder haben sich auch gesonderte Verzeichnisse von Kriegserfahrenen erhalten.

Eines der zentralen Ordnungskriterien in den Musterungslisten ab 1553 war die Einteilung der Gemusterten in die sogenannten drei Wahlen. Innerhalb dieser Wahlen wurden die Gemusterten meist nach Bewaffnungsarten unterschieden und schließlich nach Orten sortiert aufgeführt. Leider konnte ihre Bedeutung bislang nicht befriedigend geklärt werden. Vermutlich war vorgesehen, die 1. Wahl ins Feld ziehen zu lassen, während die anderen beiden Wahlen zu Hause bleiben sollten. Am Anfang des 17. Jahrhunderts scheinen die Verhältnisse aber durch die Einführung einer weiteren Wahl (ab 1603) komplizierter geworden zu sein. Weiterhin ist aus einigen Jahrgängen bekannt, dass eine stille Reserve vorhanden war, die gar nicht in den Musterungslisten erfasst wurde. Auch sie dürfte im Ernstfall eine militärische Bedeutung gehabt haben, die gleichfalls nicht bekannt ist. Sollte sich zukünftig die Bedeutung der drei Wahlen für einen der Listenjahrgänge klären lassen, ist daher nicht gesichert, dass dies auch für die anderen Jahrgänge gilt.

Schwierigkeiten bereitet mitunter das Auffinden von Personen aus kleineren Dörfern, Weilern oder Höfen. Während manche Listen auch die kleineren Wohnplätze einzeln aufführen, werden in anderen alle Gemusterten eines Gerichtsbezirks gemeinsam genannt, ohne zu unterscheiden, wo der einzelne genau wohnte. So gehörten z.B. dem Gerichtsbezirk Winterbach im Amt Schorndorf auch die Weiler Hebsack, Rohrbronn, Manolzweiler und Baiereck an. Deren wehrhafte Mannschaft wird zwar gelegentlich separat aufgeführt, in den meisten Listen aber unter dem Hauptort Winterbach genannt. Die Gemusterten aus kleineren Orten oder Einzelgehöften sind daher zumeist unter dem jeweiligen Gerichtsort zu suchen.

Die Musterung in den Klosterämtern wirft weitere Probleme auf. Klosterämter konnten entweder für sich alleine oder gemeinsam mit einem weltlichen Amt gemustert werden. So haben sich z.B. für die Klosterämter Adelberg und Lorch im frühen 16. Jahrhundert eigene Listen erhalten. Später wurden sie aber meist zusammen mit dem Amt Schorndorf gemustert. Daher ist bei der Suche nach den Gemusterten der Klosterämter immer ein Blick in die Listen des nächstgelegenen weltlichen Amtes zu empfehlen.

Auch die Waffengattungen sind über das knappe Jahrhundert, aus dem sich Musterungslisten erhalten haben, nicht gleich geblieben. Während die frühen Listen oft gar keine Waffen nennen, bildete sich ab der Mitte des 16. Jahrhunderts eine Unterscheidung in Hakenschützen, Spießer mit Rüstung, Spießer ohne Rüstung und kurzer Wehr heraus. Außerdem nennen die frühen Listen Hellebarden, eine Kombinationswaffe aus Beil und Spieß. Später gewann die Hakenbüchse an größerer Bedeutung, bis schließlich zum Ende des Jahrhunderts durch Herzog Friedrich die Muskete, eine technisch verbesserte Schusswaffe, eingeführt wurde. Unter der genannten kurzen Wehr ist wahrscheinlich gering bewaffnetes Hilfspersonal zu verstehen. Möglicherweise handelte es sich aber auch um Zimmerleute, die Schanzarbeiten durchführen sollten. Auch hier muss die Bedeutung in den verschiedenen Jahrgängen nicht unbedingt gleichgeblieben sein. Am Anfang der Listen sind üblicherweise die Hauptleute genannt, dann erscheinen Pfeifer und Trommler und in den späteren Listen auch ärztliches Personal (Feldscherer und Bader). Darüber hinaus werden sogenannte Raiswagen, also Transportfahrzeuge mit Personal, und Zelte als Unterkünfte aufgeführt.

Musterungsprozedere

Anhand von Begleitschreiben und herzoglichen Befehlen, wie sie z.B. im Hauptstaatsarchiv im Bestand A 28 überliefert sind, lässt sich ein Bild davon gewinnen, wie die Musterungen ehemals abgehalten wurden. Zentral war das Interesse der herzoglichen Räte, sich eine Vorstellung über den Umfang und die Ausstattung der bürgerlich-bäuerlichen Landwehr zu machen. Für diesen Zweck wurden die Musterungslisten in den Amtsstädten erstellt und von dort nach Stuttgart an die herzogliche Kanzlei geliefert.

Dabei sind grundsätzlich zwei unterschiedliche Arten der Listenerstellung in den Amtsstädten auszumachen. Zum einen konnten die Musterungslisten aus anderen Quellen und Verzeichnissen der Ämterverwaltungen zusammengestellt werden. Hierfür kommen vor allem Steuerbücher und überarbeitete Duplikate veralteter Musterungslisten in Frage. Zum anderen konnten die Musterungslisten bei einer Besichtigung der Waffen aufgezeichnet werden, bei der sämtliche wehrfähigen Amtsangehörigen auf einen vorbestimmten Tag mit ihren Waffen auf einen Musterplatz bestellt wurden. Mit der eingehenden Besichtigung der Waffen ging dann die Erstellung der Musterungslisten einher. Beim zweiten Verfahren ist die Genauigkeit der Listen, was die Namen der Gemusterten sowie die Nennung der Waffen angeht, höher anzusetzen. Leider lässt sich nicht für jede Liste eindeutig festzustellen, nach welchem der beiden Verfahren sie erstellt wurde.

Bereits für 1516, das Jahr, aus dem die ersten namentlichen Musterungslisten vorliegen, existiert eine Anweisung zur Durchführung der Musterung. Dabei wird festgelegt, dass auf einen ersten Zug die kriegserfahrenen, geschicktesten und ehrlichsten gewählt werden. Diese waren bestimmt, gegen die Verwandten des von Herzog Ulrich ermordeten Hans von Hutten in den Krieg zu ziehen. Alle anderen, die zu Hause blieben, sollten nur gemustert werden. So unterscheidet z.B. die Lorcher Liste von 1516 zwischen einem ersten Zug, wobei die Personen namentlich genannt sind, und einer Musterung, welche die Anzahl der Personen nur summarisch angibt (HStAS A 28, Bü 3/4).

1540 erließ Herzog Ulrich eine abgeänderte Musterungsinstruktion (HStAS A 28, Bü 22). Sie sah vor, dass sich vier oder fünf herzogliche Verordnete in die Amtsstädte begeben und dort zusammen mit dem Amtleuten sowie dem Stadt- und später den Dorfgerichten die Steuerbücher besichtigten sollten. Von einer eigentlichen Musterung, also einer Besichtigung der Waffen des gesamten Amtes auf einen festgelegten Tag, ist keine Rede. Stattdessen wurde den Amtleuten und Schultheißen aufgetragen darauf zu achten, dass die Gemusterten die Waffen auch tatsächlich besaßen und in Ordnung hielten.

Im Jahre 1553 wurde das Prozedere bereits abgeändert. Auf Anraten der herzoglichen Räte sollten die Amtleute die Listen aus den Steuerbüchern selbständig erstellen und nach Tübingen schicken. Dort waren auf den 28. Februar vier Verordnete bestellt, die die Besichtigung der Waffen ab März 1553 von Amt zu Amt vornahmen. Um kriegsfähige Fähnlein zu bilden, wurden einige Ämter zusammengefasst, so z.B. Backnang, Murrhardt, Waiblingen und Winnenden (HStAS A 28, Bü 22, 30). Dieses Musterungsverfahren machte eine Erstellung von zwei Musterungslisten notwendig, die z.B. für Schorndorf auch erhalten sind (HStAS A 28a, M 167). Die erste, von den Amtleuten erstellte Liste vom Februar 1553, führt die Gemusterten nach Orten sortiert auf und nimmt eine Unterscheidung nach kriegserfahren und -unerfahren vor. Allerdings wurden keine Hauptleute verzeichnet, wie auch eine Unterteilung nach Wahlen unterblieb. Dies erledigte erst der herzogliche Verordnete in einer zweiten Liste, die außerdem kleine Abweichungen in der Zahl der genannten Personen enthält.

Für die Listen der Jahre 1558 bis 1572 liegen keine herzoglichen Befehle vor. Auch ist kein konkreter kriegerischer Anlass bekannt, der eine Musterung notwendig gemacht hätte. Es ist daher davon auszugehen, dass es sich um routinemäßige Erfassungen der Wehrfähigen handelte. Von einer eigentlichen Musterung, also einer Besichtigung der Waffen, konnte bislang in den erhaltenen Begleitschreiben nichts gefunden werden. Stattdessen berichtet der Schorndorfer Vogt, dass er 1558 die Listen nach Übersichten zusammengestellt habe, die ihm von den Dorfgerichten geschickt worden waren.

Die nächste Musterung erfolgte im November 1582. In dem Begleitschreiben zur Schorndorfer Liste gab der Vogt für einzelne Dörfer an, wie viele Einwohner erfasst wurden. So waren zwar in manchen Dörfern fast alle Männer gewählt worden, in anderen hatte man aber ein Drittel oder ein Viertel der Mannschaft nicht verzeichnet. Da aus Backnang ähnliches bekannt ist, muss es im herzoglichen Befehl einen Passus gegeben haben, der bestimmte, diejenigen, die nicht gemustert wurden, zumindest zahlenmäßig zu erfassen.

Auch 1592 wurden nicht alle Untertanen gemustert, sondern nur eine Auswahl. Für das Amt Schorndorf wurden 100 Hakenschützen und 80 Spießer mit Rüstungen verordnet. Aus den Begleitschreiben geht hervor, dass besonders vermögende Bürger gewählt wurden, die sich befreien lassen konnten, indem sie eine Ersatzperson stellten und dieser den Sold bezahlten. Folglich gibt es eine weitere Liste, welche diejenigen verzeichnet, die tatsächlich einen Ersatzmann stellten. Da der Schorndorfer Vogt die genaue Besoldung nicht kannte, fragte er in Stuttgart nach und erhielt die Antwort, ein Spießer mit Rüstung erhalte monatlich 10 fl., ein Schütze nur 6 fl. (HStAS A 28, Bü 59 und A 28a, Bü 379).

Ein weiterer Musterungsbefehl ist von 1597 erhalten. Dort ist nicht mehr von herzoglichen Verordneten die Rede, sondern nur noch davon, dass die Amtleute die Untertanen auf einen festgesetzten Tag zusammenfordern sollten, um dann die Waffen zu besichtigen (HStAS A 28 Bü 60-67).

Ab 1603 wurden nicht nur drei Wahlen aufgeschrieben, sondern zusätzlich eine Reserve von jungen Bürgersöhnen, sozusagen eine Nullwahl. Den jungen Bürgersöhnen ab 18 Jahren wurden Waffen nach Vermögen ihrer Eltern auferlegt, letztere waren aber überwiegend nicht in der Lage, solche zu beschaffen (HStAS A 28, Bü 78).

Die Listen ab 1558

Ab der Mitte des 16. Jahrhunderts lässt sich beobachten, wie bei der Erstellung der Listen auf andere Dokumente zurückgegriffen wurde: 1566 wurden die Listen von 1563 an die Amtsleute mit der Anweisung zurückgeschickt, die Änderungen als Randbemerkungen in den alten Listen einzutragen. Gestorbene und Untaugliche wurden aus den Listen gestrichen und jeweils durch einen neuen Wehrfähigen ersetzt. Diese Art der Listenerstellung hat den Vorteil, dass die Personen sich durch ihre Listennachbarn eindeutig zuweisen lassen. Fällt ein Listennachbar aus, so kommt ein anderer an seine Stelle, der diesen Platz wiederum einige Jahre einnimmt. Im besten Fall lässt sich eine Person somit eindeutig von Liste zu Liste bis zu 30 Jahre lang verfolgen. Lediglich in einigen Fällen wurden die Gemusterten von Wahl zu Wahl verschoben. Hier fällt die Person auf, weil sie den Platz eines anderen einnimmt, der damit verschwindet. In einigen Fällen hat der Schreiber allerdings die Namen durcheinandergebracht. Weitere Quellen für die Erfassung von Musterungslisten waren etwa Verzeichnisse von Erbhuldigungen, wie sie sich etwa im Kaufbuch von Neckarrems erhalten haben (Ortsarchiv Remseck, NRB 738). Diese wurden – zumindest von Neubürgern – in regelmäßigen Abständen bei den Vogtgerichten verlangt und schriftlich festgehalten. Die Waffen, die der einzelne zu stellen hatte, wurden dabei neben den Namen der Huldigenden verzeichnet.

Zur Überlieferungslage

Bereits für das Ende des 15. Jahrhunderts sind summarische württembergische Musterungslisten erhalten, die noch keine Namen aufführen, sondern nur die Zahlen der Gemusterten angeben. Die ersten namentlichen Listen liegen für 1516 vor; weitere folgen teils in kurzen Erhebungsabständen. So existieren z.B. für das Amt Schorndorf 16 Listen aus den Jahren 1516 bis 1603 und für das Amt Waiblingen 14 Listen aus den Jahren 1521 bis 1608. Aufgrund der unterschiedlichen Größe der Ämter sind die Listen unterschiedlich umfangreich. So liegt z.B. im Jahr 1603 die Spannbreite zwischen dem Amt Wildbad mit nur 107 Gemusterten und dem Amt Urach mit 6486 verzeichneten Personen.

Musterungslisten sind auch aus der Reichsstadt Reutlingen, der Grafschaft Hohenberg, der Herrschaft Waldenburg (Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein Wa 60 / Bü 2023 ) oder verschiedenen Hohenlohischen Ämtern (Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein Wa 60 / Bü 1972) überliefert.

Forschungslage

Die altwürttembergischen Musterungslisten sind in den letzten Jahren vor allem von der Familienforschung stärker beachtet worden. Ausgangspunkt war eine Edition der Musterungslisten der Stadt Vaihingen an der Enz von Manfred Scheck im Jahre 1991. Einige Jahre später erschien unter der Leitung des Kreisarchivars des Enzkreises, Konstantin Huber, ein umfangreicher Band, der neben der Edition der kompletten Musterungslisten des ehemaligen Amtes Maulbronn auch eine Reihe von interessanten Auswertungen dieser Quellen enthält. Die Edition altwürttembergischer Musterungslisten, zunächst der Ämter Waiblingen und Schorndorf/Adelberg/Lorch, wird von Martin Klöpfer und dem Verfasser vorbereitet. Darüber hinaus gibt es aus den an Württemberg angrenzenden Territorien eine Edition der Hohenbergischen Musterungslisten von Karl Otto Müller sowie eine Abschrift der Reutlinger Listen von Otto-Günther Lonhardt.

Auswertungsmöglichkeiten

Wehrgeschichtliche Erkenntnisse

Die wehrgeschichtlichen Erkenntnisse, die sich aus den altwürttembergischen Musterungslisten gewinnen lassen, sind erstaunlicherweise eher gering. Dies liegt zum einen daran, dass es sich nicht um Verzeichnisse über die – im 16. Jahrhundert kriegsentscheidenden – Söldnerhaufen handelt, sondern um die altwürttembergische Landwehr, die militärisch eine eher untergeordnete Rolle spielte. Zudem war in der Zeit, aus der die meisten und umfangreichsten Listen erhalten sind, von 1553 bis 1608, Württemberg gar nicht in kriegerische Ereignisse verwickelt. Daher beschränken sich die wehrgeschichtlichen Erkenntnisse auf Einblicke in die innere Struktur der altwürttembergischen Landwehr sowie in die Entwicklung der Waffengattungen und deren Verbreitung in der Bevölkerung. Detailliertere wehrgeschichtliche Hinweise finden sich gelegentlich in den Begleitschreiben zu den Listen.

Familiengeschichtliche/Namenskundliche Relevanz

Die Musterungslisten sind diejenigen altwürttembergischen Quellen aus dem 16. und frühen 17. Jahrhundert, die in kompakter Form die meisten Namen, sowohl Vor- als auch Familiennamen, enthalten. Daher stellen sie eine ideale „Einstiegsquelle“ für die Familienforschung dar. Besonders für die Überwindung toter Punkte, also die Suche nach einer Person, deren Herkunft nicht bekannt ist, oder die flächendeckende Suche eines Familiennamens sind die Musterungslisten geeignet, weil sie einen ersten Hinweis geben, wo sich weiteres Suchen lohnen könnte. Zwar dürfte ein Großteil der in den Musterungslisten genannten Personen auch anderswo, z.B. in den Lagerbüchern, verzeichnet sein. Dort wäre eine Suche nach einzelnen Personen aber weit aufwändiger. Weitere Hinweise - z.B. auf Familienbeziehungen - sind in den Musterungslisten allerdings eher selten.

Darüber hinaus stehen für namenkundliche Forschungen eine Fülle von Vor- und Familiennamen zur Verfügung, die sich zudem über ein knappes Jahrhundert an einem relativ einheitlichen Quellenbestand untersuchen lassen.

Bevölkerungsentwicklung

Neben der Landeszählung von 1598 (HStAS A 4, Bü 4) und den Türken- und Herdstättenlisten (HStAS A 54a ) stellen die Musterungslisten diejenigen Quellen dar, die am ehesten über die Bevölkerungsentwicklung im 16. Jahrhundert Auskunft geben könnten. Die Musterungslisten haben zusätzlich den Vorteil, dass sie in relativ engen Zeitabständen – oft sind es nur wenige Jahre – erhoben wurden. Allerdings sind sie aus zwei Gründen nicht unproblematisch. Das erste Problem bringt Sixt Weselin, altgedienter Vogt in Schorndorf, auf den Punkt, wenn er 1592 berichtet: Dann von anfang, wie seidhär, [...] nit gantze Bürger oder Manschafft, noch einwoner In fleckhen, In die dreÿen wahlen, geordnet worden, vß Vrsachen, das dannest, die Statt, noch die flecken, aller Hand Zutragender nottfäll, erbawung vnd pflantzung der gueter, nit allerdings ledig vnd öd gelaßen (HStAS, A 28, Bü 58). Es gab also immer eine stille Reserve an Tauglichen, die nicht aufgeschrieben wurde, da sie auf jeden Fall zuhause bleiben sollte. 1583/84 bekommen wir aus dem Schorndorfer wie auch dem Backnanger Anschreiben eine Vorstellung davon, wie groß diese Reserve gewesen sein könnte. Allerdings weichen auch diese Zahlen voneinander ab. Das zweite grundlegende Problem ist, dass die Erhebung der Listen in den einzelnen Jahrgängen unter recht unterschiedlichen Bedingungen vor sich ging, wie oben gezeigt werden konnte. Wenn sich auch für die 1583/84er Liste die Gesamtzahl der Mannschaft errechnen lässt, so bedeutet das nicht, dass der gewonnene Umrechnungsfaktor auch für die anderen Jahre gilt. Zudem scheint es, als versuchte der frühneuzeitliche Staat, immer mehr Untertanen in den Musterungslisten zu erfassen. Das zeigt sich zum einen an der Erhebung der Reserve 1583, zum anderen an der Einführung der Nullwahl 1603. Insofern ist davon auszugehen, dass im Laufe des 16. Jahrhunderts ein immer größerer Anteil der gesamten Mannschaft in den Listen festgehalten wurde. Letztlich muss daher jede einzelne Liste gesondert auf ihre Verwendbarkeit für eine Bevölkerungsstatistik untersucht werden.

Literatur

  • Heinrich, Jörg/Klöpfer, Martin, Edition altwürttembergischer Musterungslisten, Bericht über ein ämterübergreifendes Forschungsprojekt, in: Südwestdeutsche Blätter für Familien- und Wappenkunde 23 (2001), S. 45-59.
  • Lonhard, Otto-Günther, Die Musterungslisten der Stadt Reutlingen (Südwestdeutsche Quellen zur Familien- und Wappenkunde 1), Stuttgart 1997.
  • Müller, Karl Otto, Die Musterregister der Grafschaft Hohenberg. Ein Beitrag zur Bevölkerungs-, Wirtschafts- und Kriegsgeschichte, in: Württembergische Jahrbücher für Statistik und Landeskunde 1915, S. 135-179.
  • Die Musterungslisten des württembergischen Amts Maulbronn 1523-1608, hg. von Konstantin Huber/Jürgen H. Staps, Pforzheim 1999.
  • Scheck, Manfred, Von Schützen und Spießern. Das wehrhafte Vaihingen im Spiegel der Musterungslisten 1521-1633, in: Zeitschrift für Württembergische Landesgeschichte 52 (1993), S. 137-153.
  • Stadlinger, L. J. von, Geschichte des württembergischen Kriegswesens, Stuttgart 1856.
  • Trugenberger, Volker, Quellen zur bevölkerungsstatistischen Regionalstruktur des schwäbisch-fränkischen Raumes im späten Mittelalter und der frühen Neuzeit (bis 1648), in: Bevölkerungsstatistik an der Wende vom Mittelalter zur Neuzeit, hg. von Kurt Andermann/Hermann Ehmer, Sigmaringen 1990, S. 27-46.
  • Die Vaihinger Musterungslisten 1521-1633, hg. von Manfred Scheck (Beihefte zur Schriftenreihe der Stadt Vaihingen an der Enz 1), Vaihingen an der Enz 1991.

Zitierhinweis:  Jörg Heinrich, Musterungslisten, in: Südwestdeutsche Archivalienkunde, URL: […], Stand: 23.12.2021.

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