Wendel Hipler (geb. um 1465, gest. 1526)

von Aaron Bauer

Vertrag zwischen Graf Albrecht von Hohenlohe und Wendel Hipler aus dem Jahr 1514. [Quelle: Landesarchiv BW, HZAN GA 5 U 1982, Bild 1]
Vertrag zwischen Graf Albrecht von Hohenlohe und Wendel Hipler aus dem Jahr 1514. [Quelle: Landesarchiv BW, HZAN GA 5 U 1982, Bild 1]

Wendel Hipler hatte mehrere Jahre im Dienst der Grafen von Hohenlohe gestanden, ehe er sich 1525 den Odenwälder Bauern anschloss und seine Erfahrung als Kanzlist den Aufständischen zur Verfügung stellte.

Geboren wurde er um 1465 in Neuenstein in der Grafschaft Hohenlohe als Sohn eines Neuensteiner Bürgers namens Michel Hipler, der ebenfalls in gräflichen Diensten gestanden haben soll. Im Winter 1482 immatrikulierte sich Wendel Hipler an der Universität zu Leipzig, wo er das römische Recht studierte.

Kanzler von Hohenlohe

Nach seiner Rückkehr fand er 1485 eine Anstellung in der Kanzlei der Grafen von Hohenlohe. Die Grafen Kraft VI. und seine beiden Söhne Albrecht und Georg waren um 1500 um den Ausbau ihrer Landesherrschaft bemüht. Dieser auch als Territorialisierung bekannte Prozess schlug sich insbesondere in der Verschriftlichung herrschaftlicher Rechte nieder, wofür wiederum die Einrichtung einer herrschaftlichen Kanzlei notwendig war.

In der hohenlohischen Kanzlei hatte Wendel Hipler eine zunehmend gewichtige Funktion inne. Zwischen 1492 und 1514 war er mehrfach an Verhandlungen über territoriale Besitzrechte beteiligt und vertrat dabei die Anliegen der Grafschaft Hohenlohe. Ab 1496 hatte er die Leitung der Kanzlei inne. Insbesondere während der Herrschaft der beiden jungen Grafen Albrecht III. und Georg nahm er ab 1503 eine zentrale Rolle in der Grafschaft ein.

Zahlreiche im Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein und im Hauptstaatsarchiv Stuttgart überlieferte Urkunden belegen Hiplers umfassende Tätigkeit als Kanzler und Sekretär der Grafen von Hohenlohe. Sie belegen auch, dass Hipler in seiner Funktion als Kanzler selbst in den Besitz einiger Güter gelangte, wozu insbesondere Höfe und dazugehörige Gewässer zählten. Im Züge seiner Amtsausübung soll Hipler sowohl der hohenlohischen Geistlichkeit als auch Graf Albrecht gegenüber zunehmend selbst als Herr aufgetreten sein.

Annäherung an Ritterschaft und Bauern

Das anfangs noch enge Verhältnis zu Graf Albrecht III. kühlte sich nach 1511 deutlich ab, wofür vor allem der Umstand ursächlich gewesen sein soll, dass Hipler Albrecht zwang, den jüngeren Grafen Georg an der Landesherrschaft zu beteiligen. Die Differenzen gipfelten 1514 in einem handfesten Erbstreit, bei dem Hipler, der sich auf die Seite Georgs geschlagen hatte, sowie seine Rolle und sein Besitz in Hohenlohe im Mittelpunkt standen.

Durch ein nach Öhringen einberufenes Schiedsgericht, bestehend aus Ludwig von Löwenstein, Kaspar Schenk von Winterstetten und Ulrich von Grafeneck, kam es zu einem Vertrag: Wendel Hipler musste seine Besitzungen für 2.000 Gulden an Graf Albrecht verkaufen und seine Tätigkeit für die hohenlohischen Grafen gegen fortlaufende Rentenzahlungen beenden.

Verblieben waren Hipler, der zu diesem Zeitpunkt in zweiter Ehe verheiratet war und wohl drei Kinder hatte, seine Besitzungen im hohenlohischen Ort Finsterrot. Auf den Ausbau dieser Besitzungen konzentrierte er sich ab 1515, indem er die dortige Holzwirtschaft förderte und Glashütten errichten ließ. Er stellte sich in den Dienst des Grafen von Löwenstein, nahm am württembergischen Landtag in Stuttgart teil und erhielt für seine Güter in Finsterrot einen kaiserlichen Schutzbrief. Ab 1520 war er auch für den Pfalzgrafen Philipp tätig.

Seine unternehmerischen Tätigkeiten brachten ihm bald weitere Konflikte mit den Grafen von Hohenlohe sowie mit dem benachbarten Glaser Ulrich Greiner ein. Im Zuge dieser Auseinandersetzungen wurden seine Besitzungen von seinen Gegnern besetzt, wogegen Hipler vor dem Reichskammergericht und dem Reichshofgericht klagte – zwar erfolgreich, jedoch konnte er die durch die Besetzung seiner Güter verursachten finanziellen Ausfälle nicht kompensieren und seine Gegner nicht vertreiben.

Wendel Hipler als ‚Bauernkanzler‘

Ab 1522 näherte sich Wendel Hipler dem ritterschaftlichen Adel, darunter auch Götz von Berlichingen, und dessen Forderungen an. Überdies vertrat er 1524 einige Hohenloher Bauern vor dem Reichshofgericht in Rottweil.

Als im April 1525 der Bauernkrieg den Raum um Öhringen erreichte, soll Hipler bereits erste Gespräche mit den Aufständischen aufgenommen haben und womöglich auch am Treffen im Kloster Schöntal am 8. April beteiligt gewesen sein. Eine Beteiligung Hiplers an den Ereignissen in Weinsberg am 16. und 17. April schloss Gerd Wunder aus.

Hipler arbeitete jedoch den Vertrag vom 27. April aus, mit dem sich Götz von Berlichingen zur militärischen Führung der fränkischen Bauern verpflichtete. Am 4. Mai trat Wendel Hipler schließlich in Amorbach selbst dem Odenwälder Haufen bei und fungierte fortan als dessen Feldschreiber. Statt mit einem herrschaftlichen Siegel, siegelte er die von ihm verfassten Schreiben nun mit einem Siegel, das einen gekreuzten Dreschflegel, Spaten und Hammer sowie den Ausspruch „Das Wort Gots bleipt ewig“ zeigte und damit auf das Göttliche Recht verwies. Mit einer in Amorbach verfassten ‚Erklärung‘ versuchten Hipler und die fränkischen Aufständischen einen gemäßigten Gegenentwurf zu den von ihnen als zu radikal empfundenen Zwölf Artikeln der oberschwäbischen Aufständischen aufzustellen. Hiplers Absicht war dabei, durch eine Abmilderung der Forderungen insbesondere dem Ritteradel den Anschluss an den Aufstand zu erleichtern. Dass sich neben Götz von Berlichingen noch weitere Ritter dem fränkischen Aufstand anschlossen, zeigt auch das Beispiel des Florian Geyers von Giebelstadt. Mit Georg Metzler, einem Hauptmann des Odenwälder Haufens, verhandelte Wendel Hipler Anfang Mai mehrmals mit Landesherren aus dem mainfränkischen Raum und konnte erreichen, dass sich das Erzbistum Mainz sowie die Grafschaften Wertheim und Rieneck dem Bündnis der fränkischen Bauern zunächst anschlossen.

Heilbronner Programm und ‚Bauernparlament‘

In der Folge nahm der Aufstand auch in Franken verstärkt Züge eines Krieges an. Der Odenwälder Haufen zog mit den fränkischen Aufständischen gegen Würzburg und belagerte dort die bischöfliche Festung Marienberg.

In dieser Situation verließ Hipler das Heer und reiste in die Reichsstadt Heilbronn, die sich bereits im April den Aufständischen angeschlossen hatte. Dort soll es am 12. Mai im Schöntaler Hof zu einem Treffen gekommen sein, das auch als ‚Heilbronner Bauernparlament‘ bezeichnet wird, tatsächlich aber eher einer „Heilbronner Bauerntagung“[1] entsprach.

Wendel Hipler verfasste die Tagungsordnung für dieses Treffen, das ‚Heilbronner Programm‘. Die Abgeordneten der geladenen Bauernhaufen sollten berichten, welche Gebiete sich in ihrer Kontrolle befinden und wo Handlungsbedarf besteht. Die Feldordnungen und Artikel der verschiedenen Haufen sollten einander angeglichen und bei Bedarf verbessert werden. Und schließlich sollte das weitere Vorgehen, insbesondere gegen den Schwäbischen Bund, besser koordiniert werden. Deutlich wird, dass Hipler weiterhin versuchte, die Aufstandsbewegung möglichst auch für den Adel anschlussfähig zu halten.

Nach der Schlacht bei Böblingen zog das Bundesheer auf Heilbronn zu, von wo Hipler schließlich fliehen musste. Hipler versuchte im Heilbronner Umland, insbesondere auch in Hohenlohe, weiteren Widerstand zu organisieren. Jedoch zerfiel auch die fränkische Aufstandsbewegung nach der letztlich erfolglosen Belagerung der Festung Marienberg und ihrer Niederlage bei Königshofen am 2. Juni. Am Gefecht in Königshofen soll Hipler selbst teilgenommen haben, bevor er sich nach Rottweil flüchtete.

Von Rottweil aus bemühte er sich erneut, seine Besitzansprüche in Hohenlohe gerichtlich durchzusetzen. Die Grafen von Hohenlohe argumentierten, er sei mitverantwortlich für den Aufstand, wohingegen Hipler auf seine gemäßigte Haltung verwies. Auf dem Reichstag in Speyer 1526 soll er schließlich in Verkleidung aufgetreten sein, ehe er im pfälzischen Neustadt an der Hardt gefangengenommen wurde. In pfälzischer Gefangenschaft verstarb Wendel Hipler, vermutlich Anfang September 1526.

Anmerkungen

[1] Wunder, Wendel Hipler, in: Schwäbische Lebensbilder 6, S. 79.

Quellen

  • Nachvolgend Sachen sind zu Hailbron zu bedencken und zu betrachten. Vorschläge Wendel Hiplers zur Beratung im Heilbronner Bauernparlament, [1525], Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein, GA 70 Bü 40 1, URL: http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=3-64635 (aufgerufen am: 15.09.2025).
  • Vertrag zwischen Albrecht von Hohenlohe und Wendel Hipler, aufgerichtet durch Graf Ludwig von Löwenstein, Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein, 1514, GA 5 U 1982, URL: http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=3-192184 (aufgerufen am: 15.09.2025).
  • Wendel Hipler und Kathrin Lebküchnerin, seine Hausfrau, verkaufen an Graf Albrecht von Hohenlohe ihren Besitz Platzhof und Stolzeneck, 1515, Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein, GA 5 U 1983, URL: http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=3-192185 (aufgerufen am: 15.09.2025).

Literatur

  • Wunder, Gerd: Art. „Hipler, Wendel“, in: Neue Deutsche Biographie 9 (1972), URL: https://www.deutsche-biographie.de/sfz32473.html#ndbcontent (aufgerufen am: 15.09.2025).
  • Wunder, Gerd: Wendel Hipler. Ergänzungen zu seiner Lebensgeschichte, in: Württembergisch Franken, Band 44/ Neue Folge 34 (1960), S. 74-83.
  • Wunder, Gerd: Wendel Hipler, in: Schwäbische Lebensbilder, Band 6, hg. von Max Miller und Robert Uhland, Stuttgart 1957, S. 61-85.
  • Wunder, Gerd: Wendel Hipler und Ulrich Greiner im Mainhardter Wald, in: Württembergisch Franken, Neue Folge 30 (1955), S. 90-102.

Zitierhinweis: Aaron Bauer, Wendel Hipler, in: Bauernkrieg, URL: […], Stand: 27.10.2025.

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