Ariernachweis

Der Ariernachweis war ein amtliches Dokument, mit dem Personen ihre arische Abstammung durch Geburtsurkunden bis zu den Großeltern nachweisen mussten. Der Begriff Arier wurde in der NS-Ideologie rassistisch umgedeutet und mit vermeintlicher Überlegenheit der Arier verknüpft. Ab 1933 war der Ariernachweis unter anderem für Beamtinnen und Beamte vorgeschrieben. Mit den Nürnberger Gesetzen 1935 wurde die Bevölkerung rechtlich in arisch und nichtarisch eingeteilt.

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