Ermittlung

Das Ermittlungsverfahren dient der Klärung, ob im Strafverfahren Anklage erhoben wird. Zuständig ist die Staatsanwaltschaft, die im Nationalsozialismus neben der Kriminalpolizei auch die Gestapo mit Ermittlungen beauftragte. Dazu zählten meist Vernehmungen von Zeuginnen und Zeugen sowie beschuldigten Personen und die Sicherstellung von Beweismitteln. Am Ende konnte die Staatsanwaltschaft Anklage erheben oder das Verfahren einstellen.

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