Herrschaft des Nationalsozialismus

Morgen des 10. November 1938: Das brennende Inventar der Synagoge auf dem Marktplatz von Mosbach (GLAK 309/5407)
Morgen des 10. November 1938: Das brennende Inventar der Synagoge auf dem Marktplatz von Mosbach (Landesarchiv BW, GLAK 309/5407)

Die große Wirtschaftskrise von 1930 hat sich im Gegensatz zum übrigen Deutschland in Baden landespolitisch nicht unmittelbar ausgewirkt. Aufgrund der noch gemäßigten Landtagswahlen von 1928 zusammengesetzt, blieb die Koalitionsregierung bis in das Jahr 1933 hinein handlungsfähig, dann zerbrach sie am Gegensatz zwischen Partei- und Kabinettsmitgliedern der Sozialdemokratie über das mit der Kurie ausgehandelte Konkordat. Nur mit der ausschlaggebenden Stimme des Staatspräsidenten konnte das Zentrum weiterregieren. Von der Machtübernahme im Reich (30.01.1933) an wurde der nationalsozialistische Druck immer stärker, zumal der Reichsinnenminister in die Presse- und Versammlungsfreiheit eingriff und daraus ein Rechtsstreit mit der badischen Regierung entstand. Unter Berufung auf ihr ganz anderes Abschneiden bei den Reichstagswahlen von 1932 forderten die Nationalsozialisten die Auflösung des Landtages. Die Regierung verweigerte das, konnte aber nicht verhindern, dass ihre Feinde in der Beamtenschaft aufgrund von Einschüchterungen und Opportunismus rasch Boden gewannen.

Die Reichstagswahl vom März 1933, schon unter großem Druck der Straße verlaufen, brachte den Nationalsozialisten mit 45,5% sogar eine etwas größere Mehrheit als im Reichsdurchschnitt, verhältnismäßig resistent hatten sich nur die traditionellen Wählerreservoire des Zentrums und Teile der sozialdemokratischen Arbeiterschaft erwiesen. Die Nationalsozialisten zeigten jetzt unverhohlen ihre Fahnen auf öffentlichen Gebäuden. Die Regierung sah die Aussichtslosigkeit ihrer Lage, versuchte nur noch Zeit für die Inkraftsetzung des Konkordats zu gewinnen, was ihr auch gelungen ist. Am 8. März übertrug der Reichsinnenminister völlig verfassungswidrig unter Berufung auf das Notverordnungsrecht alle Gewalt dem NS-Gauleiter Robert Wagner. Große Aufmärsche der NSDAP und ihrer Hilfsorganisationen erzwangen am 10. März den Rücktritt der Regierung, die aber den Landtag einberief, um eine neue Koalitionsregierung zu bilden. Das verbot Wagner, der mit einem Kabinett nur aus seinen Parteianhängern die Übertragung der Regierung forderte, und, als das nicht gewährt wurde, den Staatspräsidenten in „Schutzhaft" nahm.

Die beiden Gesetze zur Gleichschaltung der Länder sanktionierten diese Vorgänge und besetzten den Landtag nach dem Proporz der Reichstagswahl von 1933 um. Dieser musste dann über ein badisches Ermächtigungsgesetz, d.h. die Unabhängigkeit der Regierung vom Landtag, beschließen. Das Zentrum ließ sich durch vage kirchenpolitische Hoffnung zur Zustimmung bewegen. Einzig und allein die wenigen Sozialdemokraten - die prominenteren Führer waren bereits in das Konzentrationslager Kislau eingeliefert worden - lehnten es ab. Es folgte die Selbstauflösung der Parteien und eine Regierungsumbildung. Wagner wurde Reichsstatthalter, der auch einen Vertreter der Deutschnationalen ins Kabinett aufnahm. Die Befugnisse dieser Regierung waren minimal. Die Hoheitsrechte des Landes gingen ganz auf das Reich über. Wie überall herrschte praktisch die Partei und an ihrer Spitze der Reichsstatthalter. Die Wiederbesetzung der entmilitarisierten Zone, der Bau des Westwalls, die Zurückhaltung in industriellen Investitionen innerhalb der Verteidigungslinie bestimmten stark das Wirtschaftsleben des Landes. 1939 wurde die Verwaltung an die des Reiches durch die Bildung von Stadt- und Landkreisen angepasst. Statt der bisherigen Selbstverwaltung galt auf Kreis- wie schon vorher auf Gemeindeebene das „Führerprinzip". Nach dem Westfeldzug verlegte 1940 der Reichsstatthalter seinen Sitz nach Straßburg. Aus Baden und Elsass sollte der Gau Oberrhein werden. Die anfänglich besonders schonende Behandlung der Kirche in Baden machte ab 1935 einem zum Teil harten Kirchenkampf Platz.

Internierungslager Gurs, um 1942/43 (HStAS EA 99/001 Bü 304 Nr. 18, Bild 1)
Internierungslager Gurs, um 1942/43 (Landesarchiv BW, HStAS EA 99/001 Bü 304 Nr. 18, Bild 1)

Die Verfolgung der Juden zeigte durch die rechtswidrige Auslegung des Waffenstillstands von Compiègne durch den badischen Gauleiter eine besondere Note. Am 22. Oktober 1940 wurden über 5.000 badische Juden mitsamt den elsässischen ins unbesetzte Frankreich ausgewiesen, wo viele den Strapazen des Lagerlebens erlagen, die Mehrzahl später doch noch von der Vernichtungsmaschinerie der SS erfasst wurde.

(Quelle: Bearbeitete Fassung aus dem Abschnitt Landesgeschichte, in: Das Land Baden-Württemberg. Amtliche Beschreibung nach Kreisen und Gemeinden, hg. von der Landesarchivdirektion Baden-Württemberg, Band I, Stuttgart, 2. Aufl. 1977)

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