Markgrafschaft Baden
In ihrem Ursprung ist die Markgrafschaft Baden ein Ausläufer der Zähringerherrschaft im Breisgau. Wie auch die späteren Erben der Zähringer hätte sie von dieser Basis aus nur ein bescheidenes Territorium aufbauen können. Der Markgrafentitel erwies sich allerdings als nützlich für die Aufnahme in den Reichsfürstenstand. Heiratsbeziehungen und Begünstigung durch die Staufer erlaubten der Markgrafschaft, sich schließlich in dem Raum festzusetzen, der für die Ausbildung des Territoriums grundlegend wurde. Aber auch dann war dieses noch durch zahlreiche Teilungen in der Gefahr, sich völlig zu zersplittern. Zufälle der Erbfolge und relativ spät geschlossene Erbvergleiche haben dann doch dazu geführt, dass sich aus den Teilen wieder ein in seiner Größe halbwegs beachtliches Territorium zusammenfügte.
Hermann I., der älteste Sohn Herzog Bertholds I. von Zähringen, erscheint nach 1061 mit dem Titel Markgraf. Dieser Titel ist von der Mark Verona abgeleitet, die mit dem damals zähringischen Herzogtum Kärnten verbunden war. Es ist nicht ersichtlich, warum Hermann nicht Nachfolger in der Herzogswürde wurde. Sicher hatte er die Grafenrechte im Breisgau inne. Sein gleichnamiger Nachfolger um 1100, wohl nur für kurze Zeit Inhaber der Grafschaft im Ufgau, erbte die zwar noch mit dem Bistum Speyer geteilte Herrschaft über Baden und nannte sich ab 1112 Markgraf von Baden. Seine Gattin brachte ihm mit Backnang, wo 1116 ein Augustiner-Chorherrenstift auch als Grablege der Markgrafen gegründet wurde, größeren Besitz im Neckarbecken zu. Im 12. Jahrhundert amtierten seine Nachfolger nochmals als Markgrafen in Verona und verstärkten so die Ansprüche auf diesen Titel. Die Ehe Hermanns V. mit der pfälzischen Welfin Irmingard führte 1214 dazu, dass mit Pforzheim und Umgebung sich ein wichtiges Bindeglied zwischen Baden und den östlichen Besitz fügte. Ein großer Tausch mit den Staufern erweiterte 1219 die badische Machtsphäre um Ettlingen, Durlach, Sinsheim, Eppingen und Lauffen. Letztere drei Städte blieben Reichspfänder. So kamen die Markgrafen erstmals zu Städten. Mit Ettlingen und Durlach gingen wohl die entscheidenden Herrschaftsrechte im nördlichen Ufgau an die Markgrafen über, die erst von jetzt an dort nachzuweisen sind und die Vogtei über das Kloster Gottesaue ausübten.
Während sich so der Schwerpunkt der Herrschaft in den alemannisch-fränkischen Grenzbereich verlagert, verloren die breisgauischen Besitzungen an Bedeutung. Sie wurden 1190 an eine auf dem Hachberg über Emmendingen residierende Seitenlinie abgegeben. Auch diese behielt den Markgrafentitel und beanspruchte vom Ende des Jahrhunderts an nachweisbar die Landgrafschaft im Breisgau, sicher in Fortsetzung der alten Grafenrechte. Diese Landgrafschaft wurde ihr aber zeitweilig von den Freiburger Grafen streitig gemacht und in deren Nachfolge durch die Habsburger. Die Stellung der Markgrafen von Hachberg erlebte eine weitere Einbuße, als sich 1306 die Linie Rötteln-Sausenberg abspaltete. Immerhin konnte 1444 noch Badenweiler hinzuerworben werden.
Der Hauptlinie der Markgrafen gelangen während des 13. Jahrhunderts große Erwerbungen von den Ebersteinern. Höchstwahrscheinlich ist schon vor der Ehe Rudolfs I. (1243-1288) mit Kunigunde von Eberstein Besitz dieser aus edelfreiem Rang aufgestiegenen und hauptsächlich auf Speyerer Lehen sowie dem Erbe der Grafen von Lauffen aufbauenden Familie an Baden gekommen. Rudolf erwarb Liebenzell und Alteberstein, das heutige Ebersteinburg, hinzu. Vorübergehend geriet er in Konflikt mit Rudolf von Habsburg. Bei seinem Tod 1288 traten komplizierte Teilungen, zunächst unter vier Söhnen ein, die nicht mehr restlos geklärt werden können. Gemeinsam blieben damals verschiedene übergeordnete Herrschaftsrechte. 1361 wurden die badischen Lande wiedervereinigt. Eine pfälzische Vormundschaft setzte den Grundsatz durch, dass nicht mehr weiter als in zwei Stücke geteilt werden durfte. Markgraf Bernhard I. (1372-1431) teilte bereits 1380 mit seinem Bruder Rudolf VII., der aber ohne Erben starb, sodass die schon damals vorgesehene Grenzziehung an der Alb und die Bildung eines Pforzheimer und eines Badener Landesteils nur Episode blieb, zugleich aber Modell für die Zukunft wurde.
Die Zeit Bernhards I. brachte territoriale Abrundungen durch den Erwerb der Hälfte der Grafschaft Eberstein und von Altensteig sowie 1415 der hachbergischen Lande im Breisgau. Unter seiner Regierung erscheinen die Ämter voll ausgebildet. Charakteristisch für die anscheinend gewollt städtearme Markgrafschaft blieb, dass ein Teil der Ämter den Sitz in Flecken und in Burgen hatte. Die Ansätze Bernhards zur Herausbildung eines Staatswesens wurden unter Jakob I. (1431-1453) fortgeführt. Er erhielt 1437 als Erbe seiner Großmutter Kondominatsanteile an der Vorderen und Hinteren Grafschaft Sponheim, in die Baden sich mit Kurpfalz bzw. Pfalz-Zweibrücken teilen musste. Der sogenannte Beinheimer Entscheid legte in diesem Gebiet die gegenseitige Erbberechtigung der Kondominatsinhaber fest. Die Markgrafschaft hatte damit erstmals in größerem Maße in linksrheinisches Gebiet ausgegriffen, nachdem ihr schon früh durch die Vogtei über das Kloster Selz kleiner Besitz im Elsass zugewachsen war. Ein wichtiges Bindeglied zwischen Ufgau und Breisgau fiel 1442 durch die Erpfändung von Lahr und Mahlberg an die Markgrafen. Doch wurde dies 1497 zu einem Kondominat mit Nassau.
Nach Jakobs Tod trat wieder eine kurzfristige Zweiteilung ein; von 1458 bis 1475 war Karl I. Alleinherrscher. Seine Verschwägerung mit Kaiser Friedrich III. und Albrecht Achilles von Brandenburg-Ansbach machte ihn zum Gegner der Pfalz, die auch schon früher als territorialer Konkurrent mit den Markgrafen zusammengestoßen war. Als Feldhauptmann des Kaisers erlitt er die Niederlage von Seckenheim 1462 und musste endgültig auf die Kraichgaustädte und Reichspfänder Eppingen und Heidelsheim verzichten, Besigheim, Beinheim und den Anteil an der Vorderen Grafschaft Sponheim an den Pfälzer abtreten, Pforzheim von ihm zu Lehen nehmen.
Der Vollender des badischen Territorialstaats wurde Markgraf Christoph I. (1475-1515), unter dem die Zentralbehörden ihre endgültige Form erhielten und eine gewisse Rechtseinheit im Land hergestellt wurde. Die wichtigsten Territorialerwerbe unter ihm waren die der Herrschaften Rodemachern und Hesperingen in Luxemburg, die freilich unter habsburgischer, später zum Teil französischer Landeshoheit blieben, und die Wiedervereinigung von Sausenberg und Badenweiler 1503 mit der Markgrafschaft, wie dies ein Erbvertrag von 1490 vorgesehen hatte. Die mit den Ebersteinern schon lange schwebenden Streitigkeiten wurden so gelöst, dass man ein Kondominat mit dem Mittelpunkt Gernsbach aufrichtete und die Markgrafen auf eine gesonderte Regierung ihrer Hälfte der Grafschaft verzichteten. Mit Eberstein war der Schutz über die Klöster dieses Hauses in Herrenalb und Frauenalb verbunden, doch hatte sich Württemberg 1338 den Schirm vom Kloster Herrenalb übertragen lassen und so den Grund zu weiteren Territorialstreitigkeiten gelegt. Unklar waren auch die Herrschaftsbefugnisse der Markgrafen über das Kloster Schwarzach, während das von ihnen gegründete Lichtenthal sowie Gottesaue ganz ins Territorium eingegliedert waren.
Die drei Söhne Christophs I. teilten die Hinterlassenschaft des Vaters in einen linksrheinischen, einen baden-ebersteinischen und einen breisgauischen Teil. Der in Baden regierende Markgraf Philipp I. hatte gewisse Bedeutung in der Reichsgeschichte als Statthalter im Reichsregiment; sein Kanzler Vehus führte daher die Verhandlungen mit Luther auf dem Wormser Reichstag. 1533 beerbten Philipp seine Brüder Bernhard und Ernst, konnten sich aber nicht über die Teilung einigen. Erst nachdem der Pfälzer Kurfürst das Vorgehen festgelegt hatte, machte Bernhard die Teile und überließ seinem Bruder Ernst die Wahl. Dieser nahm sich aber nicht, wie erwartet, das seinem Breisgauer Besitz zwar nähere, aber absichtlich etwas kleiner gehaltene Stück, sondern wählte die von da an sogenannte Untere Markgrafschaft mit Pforzheim, Durlach, dem Nagoldtal und dem 1529 zurückerworbenen Besigheim. Bernhard musste sich mit Baden-Baden und Eberstein zufriedengeben. Ein Kammergerichtsprozess brachte ihm noch bis zum Dreißigjährigen Krieg fortlaufende Ausgleichszahlungen ein. Diese Teilung von 1535 hat für 250 Jahre das Schicksal der Markgrafschaft bedingt und bewirkt, dass sich der Besitz der beiden Linien von Süden nach Norden zweimal durcheinander schichtete. Die Vertragsbedingungen sahen allerdings vor, dass beide Landesteile die bisherigen Schulden gemeinsam übernahmen und so eine gewisse Landeseinheit erhalten blieb. Erstmals bei dieser Teilung und der Regelung der Schulden ist von einer Landschaft die Rede. Nur die Markgrafschaft Sausenberg kannte solche Stände bereits von 1444 an.
Die Geschicke der beiden Landesteile gingen, zumal auch konfessionelle Unterschiede hinzu kamen, rasch verschiedene Wege. Baden-Baden, die Obere Markgrafschaft, hat im Ganzen weniger Kontinuität entwickelt als der nördliche Landesteil. Eine weitere Teilung von 1556 ging zwar rasch vorüber, doch folgten im 16. Jahrhundert mehrere Vormundschaftsregierungen, die jeweils von Bayern geführt wurden. Diese Vormundschaften konnten den zweimal vollzogenen Übertritt zur Reformation wieder unterdrücken. Der 1577 zur Selbständigkeit gelangte Philipp II. brachte die endgültige Gegenreformation. Seine schon ausgeprägte Neigung zu großen Ausgaben (Bau des Neuen Schlosses in Baden-Baden) fand sich noch verstärkt bei seinem Sohn Eduard Fortunat. Es kam soweit, dass das ganze Land unter Sequester gestellt oder an die Fugger verkauft werden sollte. Da griff 1594 Baden-Durlach unter Berufung auf die Teilungsverträge ein und besetzte die Obere Markgrafschaft bis zum Ausbruch des Dreißigjährigen Krieges (sog. Oberbadische Okkupation). Eine Durchführung der Reformation verhinderte aber der Kaiser. Nach dem Sieg von Nördlingen erhielt die Linie Baden-Baden vorübergehend die Kernlande der Durlacher Vettern, weil diese sich mit den Schweden verbündet hatten.
Markgraf Wilhelm I. (1600-1677), erst nach dem Westfälischen Frieden zu unabhängiger Regierung gelangt, konnte seine anfangs bestrittene Ebenbürtigkeit durchsetzen und erstmals dem baden-badischen Staatswesen eine geregelte Verwaltung und geordnete Finanzen verschaffen. Der ebersteinische Kondominatsanteil im Murgtal fiel 1666 an sein Haus, das Bistum Speyer konnte aber den Heimfall der Hälfte von Gernsbach geltend machen. Die Gemeinschaft Lahr-Mahlberg war schon 1629 so geteilt worden, dass Mahlberg allein bei Baden-Baden verblieb. Wilhelms Enkel und Nachfolger Ludwig Wilhelm stand entsprechend älteren Traditionen seines Hauses im kaiserlichen Kriegsdienst und wurde durch seine großen Türkensiege von 1683-1691 der berühmteste Feldherr des Kaisers vor Prinz Eugen. Als Oberbefehlshaber der Reichstruppen hat er die Verteidigung der deutschen Westgrenze im Pfälzischen und im Spanischen Erbfolgekrieg geleitet.
In Anerkennung seiner Verdienste erhielt er 1700 vom Kaiser die Stadt Kehl und die Landvogtei in der Ortenau. Seine Regierung – 1698 wurde das Schloss in Rastatt gegründet – und die vormundschaftliche seiner Witwe, bedeutete durch die Verwendung namhafter Architekten und Künstler einen kulturellen Glanzpunkt in der badischen Geschichte. Nach seinem Tod (1707) konnte sich seine Gemahlin Sybilla Augusta mit Kurpfalz so über Vordersponheim verständigen, dass sie Kirchberg behielt. Mit August Georg starb das Haus Baden-Baden 1771 aus, die Ortenau fiel an Österreich zurück.
Im unteren Landesteil, später Baden-Durlach, der zunächst von Pforzheim aus regiert wurde, verhielt sich Markgraf Ernst I. der Reformation gegenüber reserviert. Erst nach dem Augsburger Religionsfrieden nahm sein Nachfolger Karl ll. (1553-1577) das neue Bekenntnis in der württembergischen Form an. Hierzu hatte ihn vor allem der Einfluss Herzog Christophs bewogen. Die badische Kirchenordnung, verwirklicht unter den Reformatoren Sulzer, Andreae und Diller, ist fast eine genaue Übernahme der württembergischen. Das Kirchengut wurde allerdings nicht so wirksam von weltlicher Verwendung getrennt wie in Württemberg. Die relativ wenigen Klöster in Baden-Durlach konnten ohnedies nicht zu einer mit dem östlichen Nachbarn vergleichbaren Entwicklung beitragen.
1565 verlegte Karl II. die Residenz in das neu gebaute Schloss Karlsburg in Durlach. Diese Verschiebung des Landesmittelpunktes war die Konsequenz aus der immer stärkeren Orientierung auf die Rheinachse. Schon seit dem Spätmittelalter hatte, sich die Markgrafschaft aus dem Neckarraum und aus dem Kraichgau weitgehend zurückgezogen. Der letzte Schritt war 1595-1603 die Veräußerung von Besigheim, Mundelsheim, Liebenzell und Altensteig an Württemberg. Bei Karls Tod trat eine vorübergehende Dreiteilung seiner Länder ein. Die Untere Markgrafschaft, Hachberg und Rötteln-Sausenberg bildeten die Einzelteile. Für kurze Zeit wurde Hachberg katholisch, 1590 fiel es aber an die Untere Markgrafschaft und wurde zum Luthertum zurückgeführt. Der dort regierende Markgraf Georg Friedrich musste zum Ausgleich der aus der Oberbadischen Okkupation erwachsenden Schulden die südlich und östlich von Pforzheim gelegenen Ämter an Württemberg abgeben. Sein Vertragspartner trat dafür aber Teile des Herrenalber Klostergebiets mit den Ämtern Langensteinbach und Malsch ab. Unter dem Einfluss seines Kurpfälzer Nachbarn wandte sich Georg Friedrich dem Calvinismus zu, ohne bei seinen Untertanen Gefolgschaft dafür zu finden. Als er 1604 die Stadt Pforzheim mit militärischer Gewalt zum Bekenntniswechsel zwingen wollte, ist er einem Schlaganfall erlegen.
Sein Bruder Ernst Friedrich vereinigte wieder alle baden-durlachischen Landesteile. Trotz des Festhaltens am herkömmlichen Bekenntnis hat er die pfälzische Politik unterstützt und ist im Dreißigjährigen Krieg nach Verzicht auf seine Regierung als Heerführer auf pfälzischer Seite aufgetreten. Von seinem Sohn verlangte der Kaiser die Durchführung des Restitutionsedikts und nahm ihm nach dem Bündnis mit Schweden und der Nördlinger Schlacht 1635 das ganze Land zugunsten der Baden-Badener Vettern ab. Die Breisgauer Besitzungen wurden aufgrund der alten und immer noch nicht beigelegten Rivalität um die Landgrafschaft zu Vorderösterreich geschlagen. Im Westfälischen Frieden erreichte Schweden die Wiederherstellung des alten Zustandes. Vorderösterreich verzichtete jetzt auf die beanspruchte Landeshoheit über den Breisgauer Bezirk. Es setzte ein sparsamer Wiederaufbau ein, der durch die allgemeinen Kriegsverhältnisse am Oberrhein noch mehrmals gestört wurde. Obwohl noch bis zum Ausgang des 17. Jahrhunderts patriarchalische Regierungsformen vorherrschten, wurden die Landstände 1668 widerstandslos aufgelöst. Der einzige Barockfürst der Durlacher Linie Karl Wilhelm (1709-1738) ist vor allem als der Gründer von Karlsruhe bekannt. Die im Ganzen recht willkürliche Herrschaft brachte dem Land doch auch gewisse Fortschritte, so vor allem die Gründung des Zucht- und Waisenhauses in Pforzheim und die Duldung anderer Konfessionen in Karlsruhe und in Pforzheim.
Sein Enkel Karl Friedrich, erzogen unter der Vormundschaft seiner württembergischen Großmutter, wurde 1746 mündig. Seine bis 1811 dauernde Regierungszeit wird gerne als Epoche aufgeklärter, zum späteren Liberalismus hin führender Reformen und großen Landerwerbs in einer gewissen Verklärung gesehen. Sicher war Karl Friedrich ein vorbildlicher, aber keineswegs ein überragender Landesvater; sehr viel verdankte er seinen Räten. Trotz aller Aufgeklärtheit hat sich unter seiner Herrschaft der Absolutismus in mancher Hinsicht erst vollendet. Die physiokratische Wirtschaftsreform brachte trotz des Scheiterns der Modellversuche dem Land eine Hebung der Landwirtschaft. Die künstlerischen Neigungen seiner Gattin förderten das Pforzheimer Schmuckgewerbe. 1767 wurde die Folter – nach Preußen erstmals in Deutschland – und 1783 die Leibeigenschaft abgeschafft.
Der 1765 mit Baden-Baden geschlossene Erbvertrag stand unter der Garantie von Preußen, Russland und Österreich. Er führte 1771 zur Wiedervereinigung der badischen Lande. Ein Versuch der Markgrafenwitwe von Baden-Baden, die konfessionellen Gegensätze auszuspielen und damit den Katholiken Reservatrechte zu sichern, scheiterte rasch. 1776 wurde das Kondominat in Hintersponheim abgelöst, und die Markgrafschaft behielt für sich allein Birkenfeld, Herstein und Winningen. Die Politik des Landes im ersten Koalitionskrieg gehört bereits zu den Voraussetzungen des späteren Großherzogtums (->Baden im 19./20. Jahrhundert).
(Quelle: Bearbeitete Fassung aus dem Abschnitt Landesgeschichte, in: Das Land Baden-Württemberg. Amtliche Beschreibung nach Kreisen und Gemeinden, hg. von der Landesarchivdirektion Baden-Württemberg, Band I, Stuttgart, 2. Aufl. 1977)