Kupferstichplatten zum Reichssturmfahnenstreit

Ein archivalisches Schwergewicht im altwürttembergischen Membrum „Privilegien und Freiheiten“

Kupferplatte mit Württembergischem Herzogswappen von 1495 mit der Reichssturmfahne, Vorlage: Landesarchiv BW, HStAS A 81 Bü 23
Kupferplatte des Württembergischen Herzogswappens von 1495 mit der Reichssturmfahne, Vorlage: Landesarchiv BW, HStAS A 81 Bü 23

Im Jahr 1692 wurden die Herzöge von Braunschweig-Lüneburg von Kaiser Leopold I. zu Kurfürsten von Hannover erhoben. Mit dieser Standeserhöhung war auch die Verleihung des zeremoniellen Amts eines Erzbannerträgers verbunden. Herzog Eberhard Ludwig von Württemberg protestierte gegen diese Amtsverleihung, da seine Vorfahren bereits seit Graf Ulrich III., seit dem Erwerb der ehemaligen Reichsstadt (Mark-)Gröningen im Jahr 1336, das Erblehen der Reichssturmfahne innehatten. Dieses durften sie seit der Erhebung Württembergs zum Herzogtum auch in ihrem Wappen führen.

Im Zusammenhang mit dem Reichssturmfahnenstreit ließ Eberhard Ludwig im Jahr 1693 ein Gutachten anfertigen und drucken, welches auch Darstellungen von Graf Ulrich III., Ulrich V. dem Vielgeliebten und Herzog Eberhard I. im Bart als Träger der Reichssturmfahne enthielt. Außerdem wurden Abbildungen des Herzogswappens und weiterer einschlägiger Belege des württembergischen Reichssturmfahnenlehens angefertigt.

Abdruck mit Württembergischem Herzogswappen von 1495 mit der Reichssturmfahne, Vorlage: Landesarchiv BW, HStAS A 81 Bü 23
Abdruck des Württembergischen Herzogswappens von 1495 mit der Reichssturmfahne, Vorlage: Landesarchiv BW, HStAS A 81 Bü 23

Im Bestand A 81 des Hauptstaatsarchivs Stuttgart, dem altwürttembergischen Membrum Privilegien und Freiheiten, wird ein Teil der Überlieferung zum Reichssturmfahnenstreit verwahrt. Im Zuge der Neuerschließung des Bestandes, die im Sommer 2018 erfolgte, fanden sich neben der Deduktion von 1693 überraschenderweise auch die Kupferplatten, aus denen der Augsburger Kupferstecher Andreas Matthäus Wolfgang (1660–1736) die Stiche für das Gutachten fertigte.

Der Kupferstecher Wolfgang ist eine interessante Persönlichkeit: Er hatte zu dem Zeitpunkt, als er von Württemberg den Auftrag erhielt, bereits ein recht abenteuerliches Leben hinter sich. Mit seinem jüngeren Bruder Johann Georg, ebenso Kupferstecher wie ihr aus Chemnitz stammender Vater, war er in den 1680er Jahren bei der Rückkehr von einer Studienreise nach England in algerische Sklaverei geraten und kam nur durch eine Lösegeldzahlung des Vaters wieder in Freiheit.

Die Technik des Kupferstichs war zu diesem Zeitpunkt zwar bereits über 250 Jahre alt, dennoch kann man derartige Vorlagen innerhalb von Archivgut als Seltenheit betrachten. Die Anwendung dieses aufwendigen Verfahrens zeugt von der hohen Symbolkraft der Reichssturmfahnenangelegenheit für das Haus Württemberg und der Entschlossenheit, seinen zeremoniellen Status gegenüber dem Haus Hannover zu behaupten. Dies gilt erst recht im durch Prunk, Repräsentationsbedürfnis und Verschwendungssucht an den europäischen Fürstenhöfen gekennzeichneten Zeitalter des Barock. Im Jahr 1706 schließlich war dem württembergischen Ansinnen Erfolg beschieden und das Amt des Reichserzbannerträgers wurde fortan nicht mehr an die Kurfürsten von Hannover vergeben.

Das im wahrsten Sinne des Wortes schwergewichtige Archivale – bei weniger als zwei lfd. Regalzentimetern wiegt es immerhin stolze fünf Kilogramm – wurde inzwischen digitalisiert und die Digitalisate der originalen und der gespiegelten Kupferplatten sowie der Abdrucke zusammen mit dem Findmittel ins Internet gestellt.

Johannes Renz

Quelle: Archivnachrichten 58 (2019), S. 41

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