Klöster, Stifte und religiöse Gemeinschaften von den Anfängen bis ans Ende des Mittelalters - Einführung
von Jürgen Dendorfer
Die Länder des 19. Jahrhunderts, das Großherzogtum Baden und das seit 1848/50 preußische Hohenzollern, die den Untersuchungsraum dieses Klosterbuchs abstecken, entstanden erst, nachdem nahezu alle in diesem Buch behandelten Klöster, Stifte und religiösen Gemeinschaften ihr Ende gefunden hatten. Mögen auch ihre Vorläufer in der Frühen Neuzeit, die badischen Markgrafschaften oder die hohenzollerischen Fürstentümer das monastische Leben durch Entscheidungen, etwa im Hinblick auf die Konfession, geprägt haben – auch sie stehen nur für einen Teil des Raumes. Sie umfassen weder das weitaus bedeutendere Vorderösterreich noch die Kurpfalz und weitere Territorien kleineren und größeren Ranges wie die Grafschaften Fürstenberg und Wertheim oder die Bischofs- und Reichsstadt Konstanz.
Für die Zeit des Mittelalters hat die politische Ordnung der Frühen Neuzeit bis 1806 vollends keine Bedeutung. Religiöse Gemeinschaften in diesen Grenzen zu beschreiben, ist deshalb allein der pragmatischen Konvention geschuldet, durch heutige Verwaltungsgrenzen konstituierte Räume zu erfassen; im vorliegenden Fall Binnenräume des Landes Baden-Württemberg mit eigenen staatlichen Traditionen. In ihnen haben sich nach der Säkularisation verbindende Überlieferungszusammenhänge und Forschungstraditionen ausgebildet, für Baden etwa durch den Übergang von Archivalien und Handschriften an das Generallandesarchiv bzw. die Badische Landesbibliothek in Karlsruhe. Auch dass die 1827 ins Leben getretene Erzdiözese Freiburg den ganzen Untersuchungsraum abdeckt, hat in dieser Hinsicht Vorteile.
Für die rund 800 Jahre des Mittelalters, vom 8. Jahrhundert an bis um 1500, in denen sich hier ein Leben in religiösen Gemeinschaften nachvollziehen lässt, verbietet sich aber jede Annahme spezifischer, verbindender Entwicklungen im gesamten Untersuchungsraum, sozusagen zwischen Wertheim und Konstanz. Sie ist auch deshalb zu vermeiden, weil allein durch diese Annahme eine anachronistische Einheitlichkeit suggeriert und Zusammenhänge konstruiert würden.
Ein Ziel dieser historischen Einleitung ist es deshalb, Verbindungen über die Grenzziehungen der Neuzeit hinweg aufzuzeigen: Seit dem 19. Jahrhundert zwischen den Ländern des Deutschen Bundes bzw. am Oberrhein und Hochrhein sogar zwischen den Nationalstaaten Deutschland, Frankreich und der Schweiz. Diese Grenzen gab es in den mittelalterlichen Jahrhunderten nicht. Mehr noch, selbst wenn wir im Mittelalter politisch und kirchlich übergreifende Raumorganisationen feststellen können, zogen sie keine festen, ausschließenden Grenzen. Es gehört zu den Eigentümlichkeiten mittelalterlicher Raumbildungen, dass sie sich gleichsam von Punkten und Grenzsäumen des frühen Mittelalters hin zu flächigeren Territorien des Spätmittelalters entwickelten. Seit dem 13. Jahrhundert mündeten sie in neue Herrschaftsbildungen, mitunter sogar in künftige Länder. Auch diese Territorien des späten Mittelalters aber waren selten geschlossen, sondern durchbrochen von konkurrierenden Herrschaftsrechten und -ansprüchen. Inwieweit diese Raumbildungen des späten Mittelalters Effekte auf religiöse Gemeinschaften im Untersuchungsraum hatten, bleibt folglich eine offene Frage.
Ein weiteres Ziel ist es, die Geschichte der einzelnen Klöster einzubetten in umfassendere Entwicklungen der Vita religiosa. Im Mittelalter entstanden mehr als drei Viertel (etwa 80%) der in diesem Buch behandelten religiösen Gemeinschaften, überwiegend in der Zeit vom 8. bis ins 13. Jahrhundert. Zur Faszination des Themas gehört es, dass diese Klöster als Institutionen nicht selten eine erstaunliche Widerstandsfähigkeit aufwiesen und bis zu den Aufhebungswellen um 1800 bestanden. In Artikeln zu den einzelnen Klöstern werden deshalb lange Zeiträume, mitunter sogar von mehr als 1.000 Jahren überspannt. Durch diese institutionelle Kontinuität kann aus dem Blick geraten, wie sich Kirche und Welt veränderten. Denn in den ersten Jahrhunderten des Mittelalters entstanden nicht nur Klöster neu, sondern auch Diözesen und Pfarreien. Im 9. Jahrhundert wurden grundsätzliche Regelungen getroffen, mit denen zwischen (benediktinischen) Klöstern, Kanoniker- und Kanonissenstiften unterschieden wurde. Erst im 12. Jahrhundert etablierte sich mit den Zisterziensern die Konzeption des »Ordens«, das heißt einer rechtlich verfassten, über einzelne Klöster hinweg zentral organisierten Gemeinschaft. Um dieselbe Zeit schrieb das neue Kirchenrecht der Zeit die »evangelischen Räte« Armut, Keuschheit und Gehorsam als ordensübergreifendes Unterscheidungskriterium zwischen der Welt der Religiosen und der Laien fest. Die Vorstellungen davon, was Leben in religiösen Gemeinschaften ausmachte, veränderten sich also. Reaktionen darauf waren sowohl immer neue Gründungswellen von Klöstern, Stiften und Orden als auch Anpassungen bereits bestehender Gemeinschaften an sich wandelnde Vorstellungen idealer Lebens- und Organisationsformen. Ein Geheimnis der Resilienz klösterlicher Institutionen liegt darin, dass auch lange bestehende Gemeinschaften durch »Reformen« auf ihre vorgeblichen oder tatsächlichen Anfänge zurückgreifen und damit auf sich wandelnde Herausforderungen reagieren konnten.
Die vollständigen Literaturangaben sowie die Auflösung der Abkürzungen finden Sie hier.
Zitierhinweis: Jürgen Dendorfer, Klöster, Stifte und religiöse Gemeinschaften von den Anfängen bis ans Ende des Mittelalters, URL: […], Stand: 10.06.2025.

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