Zielsetzung und Konzeption – Zur Benutzung

von Jürgen Dendorfer und Wolfgang Zimmermann

Triptychon der verstorbenen Klosterfrauen aus dem vereinigten Freiburger Konvent von St. Maria Adelhausen und St. Katharina, beginnend am 12. Oktober 1694. [Quelle: Adelhausenstiftung Freiburg, Foto: J. Jeras]
Triptychon der verstorbenen Klosterfrauen aus dem vereinigten Freiburger Konvent von St. Maria Adelhausen und St. Katharina, beginnend am 12. Oktober 1694. [Quelle: Adelhausenstiftung Freiburg, Foto: J. Jeras]

Ziel dieses »Klosterbuchs« ist es, wie der Untertitel benennt, »Klöster, Stifte und religiöse Gemeinschaften in Baden und Hohenzollern von den Anfängen bis zur Säkularisation« zu beschreiben. Es folgt dabei in Konzeption und Aufbau anderen Klosterbüchern, die in den letzten Jahrzehnten in erfreulicher Dichte erschienen bzw. im Erscheinen begriffen sind.

Regionale Klosterbücher sind mittlerweile ein etabliertes Format landeskundlicher Darstellung. Sie behandeln in durch moderne Staats- oder Verwaltungsgrenzen definierten Räumen Klöster, Stifte und andere religiöse Gemeinschaften von den Anfängen bis zu ihrem Ende. Dabei beschreiben sie diese nach einem erprobten Raster, das mehr oder weniger detailliert nach der historischen Entwicklung, den wirtschaftlichen und besitzgeschichtlichen Verhältnissen, dem religiösen und kulturellen Wirken fragt und die gedruckte und ungedruckte Überlieferung erschließt. Seit den ersten Klosterbüchern hat sich zudem ein sukzessiv gesteigerter Standard für die Berücksichtigung der Bau- und Kunstgeschichte etabliert.

Der Adressatenkreis solcher Klosterbücher ist weit gespannt. Neben historisch Interessierten und lokal- sowie landeshistorisch Engagierten sind auch alle diejenigen anzusprechen, die ein kulturwissenschaftliches Interesse an Klöstern haben: Historiker, Archivare und Bibliothekare, Archäologen und Kunsthistoriker, Denkmalpfleger, Architekten und Landschaftsplaner. Nicht zuletzt reagiert die Publikation aber auch auf die Interessen aktueller Forschungen zu religiösen Gemeinschaften des Mittelalters und der frühen Neuzeit. Die drei Bände machen die vorhandene Überlieferung sichtbar und erschließen den aktuellen Forschungsstand. Sie bilden damit die Grundlage für künftige Arbeiten zur Geschichte und Kultur religiöser Gemeinschaften in Südwestdeutschland und weit darüber hinaus.

Raum

Das »Badische Klosterbuch« folgt der pragmatischen Konvention bisheriger Klosterbücher, den Untersuchungsraum durch neuzeitliche politische Räume bzw. Verwaltungseinheiten zu bestimmen. Es umfasst – anders als das vor kurzem erschienene Handbuch der Stiftskirchen in Baden-Württemberg[1] – nicht das gesamte Bundesland, sondern nur den badischen und den hohenzollerischen Landesteil: das Großherzogtum Baden und das seit 1849/50 preußische Hohenzollern, und zwar in den Grenzen, wie sie bis zur Bildung des Südweststaats Gültigkeit besaßen. Lediglich mit der Aufnahme des frühmittelalterlichen Klosters auf dem Hohentwiel, bis zur Gebietsreform 1969 aus historischen Gründen eine württembergische Exklave, weicht das Klosterbuch von diesem Grundsatz ab.

Für diesen regionalen Zuschnitt gibt es mehrere Gründe. Das Großherzogtum Baden und das in ihm aufgegangene Fürstentum Fürstenberg sowie die hohenzollerischen Fürstentümer waren die Gewinner der Säkularisation. Sie übernahmen die Besitzungen und Territorien der aufgehobenen Klöster. Ihre archivalische Überlieferung wie auch die Archivbestände der säkularisierten Gemeinschaften befinden sich deshalb zum größten Teil im Generallandesarchiv Karlsruhe, im Staatsarchiv Sigmaringen und im Fürstlich-Fürstenbergischen Archiv in Donaueschingen. Die aktuellen Verwaltungsgrenzen der Regierungsbezirke bilden diese historischen Zusammenhänge nicht ab und sind deshalb als Grundlage für das Klosterbuch weniger geeignet.

Daneben orientiert sich der Großteil der einschlägigen Nachschlagewerke und der Forschungsliteratur an diesen traditionellen Grenzen, da die Bildung der Oberrheinischen Kirchenprovinz 1821 mit der Erzdiözese Freiburg und der Diözese Rottenburg(-Stuttgart) ihnen ebenfalls folgte und sie bis heute bewahrt. Aus diesem Grund beschreiben etwa das Württembergische Klosterbuch von 2003 oder die neue Diözesangeschichte von Rottenburg-Stuttgart einen komplementären Raum[2] zum Badischen Klosterbuch, das die Erzdiözese Freiburg abdeckt. Von selbst versteht sich dabei, dass das Großherzogtum Baden des 19. Jahrhunderts als Raum erst entstand, nachdem die für die Klöster und Stifte des Mittelalters und der Frühen Neuzeit maßgeblichen Territorien, die alten Bistümer und auch die Gliederungen der Ordensgemeinschaften (z. B. Provinzen, Kongregationen) untergangen waren oder einen neuen Zuschnitt erhalten hatten; wie auch immer geartete Gemeinsamkeiten im gesamten Raum sind deshalb in der Regel nicht aus älteren, verbindenden Raumbildungen erkennbar.

Nicht zuletzt ist eine Beschränkung auf einen Teil des heutigen Baden-Württemberg sinnvoll, da durch die Dichte der religiösen Gemeinschaften im Südwesten die Anzahl der Gemeinschaften weitaus größer ist als im Norden und Osten Deutschlands und ihre Geschichte in großen Teilen, anders als in rein protestantischen Ländern, nicht mit den Klosteraufhebungen des 16. Jahrhunderts endete. Insgesamt werden im so verstandenen Baden und Hohenzollern 363 Artikel zu einzelnen Gemeinschaften gezählt: von der nur kurzzeitig, nur einmal belegten Schwesternsammlung bis hin zu den großen, über mehr als 1.000 Jahre alten Abteien neben der Reichenau und Säckingen etwa die Klöster der Ortenau wie Ettenheimmünster, Gengenbach, Schuttern und Schwarzach.

Klöster, Stifte, Religöse Gemeinschaften – Topographisches Prinzip

In den genannten Grenzen werden in diesem Klosterbuch alle Klöster, Stifte und religiösen Gemeinschaften von den Anfängen bis zu ihrer Aufhebung behandelt. Diesem topographischen Prinzip der Verzeichnung wohnt ein gewisser Anachronismus inne, da sich die Vorstellungen vom Leben in religiösen Gemeinschaften in diesem langen Zeitraum veränderten. So gab es z. B. im frühen Mittelalter ein Nebeneinander von eremitischen und zönobitischen Lebensformen, das in einheitlichere Vorstellungen von einem regelbasierten Leben in Gemeinschaften, bis hin zur Durchsetzung der Benediktsregel, überging. Im karolingischen 9. Jahrhundert entstand die Unterscheidung zwischen Kloster und Stift, im 12. und 13. Jahrhundert wurde über das Einzelkloster hinausgreifend der Orden erfunden. Neben diesen regelbasierten Formen der Vita religiosa existierte im Mittelalter eine Vielfalt an offeneren Lebensformen, von denen vor allem die zahlreichen religiösen Frauengemeinschaften, die sich seit dem 13. Jahrhundert dokumentieren lassen, hervorzuheben sind. Sie wurden systematisch aufgenommen, während nicht in Gemeinschaft lebende Eremiten und Inklusen keine Berücksichtigung fanden. Nach dem Konzil von Trient entstanden neue Gemeinschaften wie die Jesuiten oder Kapuziner, die sich explizit der Kirchenreform verschrieben und neue Formen der Vita religiosa entwickelten. Neue Gemeinschaften ersetzten in der Regel nicht die älteren Klöster, sondern traten neben sie.

Diese Vielfalt wird im Klosterbuch dadurch sortiert, dass die Existenz von Gemeinschaften nach dem topographischen Prinzip an einzelnen Orten verzeichnet wird; in alphabetischer Ordnung von Adelheiden bis Wyhlen. Auch dann, wenn an einem Ort, etwa in den Bauten ein und desselben Klosters im Laufe der Zeit mehrere Gemeinschaften bestanden, werden diese in einem gemeinsamen Artikel beschrieben. Wechselte eine Gemeinschaft im Lauf ihres Bestehens den Ort, so wird deren Geschichte, zeitlich differenziert, unter dem jeweiligen Standort behandelt. So besitzt zum Beispiel das Kollegiatstift Odenheim zwei Artikel, für das Mittelalter unter dem namengebenden Ort, für die Frühneuzeit ab 1507 unter Bruchsal. Die Umwandlung von einer Benediktinerabtei in ein Kollegiatstift im Jahr 1497 wird hingegen im Artikel zu Odenheim mitbehandelt.

Auch bei Schwesternsammlungen ist gelegentlich eine Mobilität über verschiedene Orte hinweg feststellbar bzw. anzunehmen. In wenigen Fällen kann deshalb ein und dieselbe Gemeinschaft in verschiedenen Ortsartikeln behandelt werden.

Bei Städten mit mehreren Klöstern und Stiften ordnet ein einleitender Artikel die Geschichte der Konvente in die allgemeine Stadtgeschichte ein. Ein Plan verortet die Klosterbauten in der Stadttopographie.

Umfang der Artikel und Bearbeitungsschema

Eine Herausforderung für dieses Klosterbuch war es, die in 363 einzelnen Artikeln behandelten Gemeinschaften in jeweils angemessenem Umfang zu würdigen, von der Großabtei bis zur sporadisch belegten Schwesternsammlung bzw. zum Bruderhaus. Dazu wurde den Artikeln vorab je nach Bedeutung ein gewisser Umfang zugemessen. Ein Vorgehen, das es ermöglichte in drei Bänden alle Gemeinschaften zu behandeln. Das Bearbeitungsschema war dabei im Kern unabhängig vom Umfang gleich. Allen Gemeinschaften ist eine Übersicht vorangestellt, danach folgen die beiden Hauptabschnitte zur Geschichte und Bau- und Kunstgeschichte. Diese drei Abschnitte werden in der Regel, mit Ausnahme der Artikel der kleinsten Kategorie, durch Überschriften ausgewiesen. Bei den größeren Artikeln sind sie noch weiter untergliedert.

Vor der Übersicht steht eine Charakterisierung der Lebensform bzw. der Zuordnung zu Orden (z. B. Benediktiner, Dominikaner, Franziskaner bzw. Kanoniker- oder Kanonissenstift, Kollegiatstift). Religiöse Frauengemeinschaften lassen sich in ihrer Frühzeit oft nicht mit einer festen Lebensform charakterisieren. Sie werden deshalb neutral als »Schwesternsammlung« erfasst, ggf. ergänzt um den Quellenbegriff (z. B. Regelhaus, Klause, Beginen). Zeitlich ist der Übergang von einer Sammlung hin zu einer Drittordensgemeischaft oft nicht zu fassen. Deshalb wird in diesen Fällen nicht differenziert, sondern – durch ein Komma getrennt – die regulierte Lebensform angeschlossen (z. B. Dominikanerterziarinnen, Franziskanerterziarinnen). Es folgt die Laufzeit der Institution von der Gründung bzw. Ersterwähnung bis zur Aufhebung. Regelwechsel der Gemeinschaft werden bereits in der Übersicht ausgewiesen und zeitlich bestimmt.

In der Übersicht schließen sich daran Eckdaten zu wesentlichen historischen Einschnitten der Institution an; darauf folgen historische Namensbelege in der Quellensprache, soweit Angaben möglich sind zum Patrozinium, sowie zur kirchlichen Zugehörigkeit und Einordnung in den Orden. Dabei wird bei der kirchlichen Zugehörigkeit ein Zeitschnitt am Ende des Mittelalters gesetzt, als sich die diözesane Verwaltungsgliederung gefestigt hatte, noch vor den Veränderungen der Frühen Neuzeit. Auch diese Angabe ist in gewisser Weise anachronistisch, z. B. wenn es sich um nur im Frühmittelalter bestehende Gemeinschaften handelt, die lange vor der Einrichtung einer Bistumsverwaltung, etwa in Archidiakonaten und Landkapiteln, zu bestehen aufhörten, erleichtert aber in vielen Fällen die regionale Einordung anhand einer zeitgenössischen Gliederung. Durch den Ausweis der räumlichen, diözesanen Zugehörigkeit lassen sich jedoch keine jurisdiktionellen Rechte von Diözese oder Landkapitel ableiten. Der Übersichtsteil wird beschlossen durch die Angaben zur Lage des Klosters nach heutiger Verwaltungsgliederung.

Dem Abschnitt zur Geschichte der Institution liegt ein Gliederungsschema zugrunde, das vier Unterabschnitte berücksichtigt: Historische Entwicklung, Besitz und Wirtschaft, Religiöses und kulturelles Wirken sowie Archiv und Bibliothek. Im Einzelnen sind diese Teile noch detaillierter untergliedert, um eine gewisse Vergleichbarkeit zwischen den Artikeln herzustellen. In der Historischen Entwicklung waren nach Möglichkeit zu berücksichtigen: die Umstände der Gründung (Kontext, Stifter, Dotation und Herkunft des Gründungkonvents); Aussagen zur Regelbefolgung und Zugehörigkeit zu einem Ordensverband, zu Reformen und weiteren Einflüssen, zur Ausbildung der Dignitäten im Konvent, zur Größe der Gemeinschaft, zu Tochtergründungen, das Verhältnis zur weltlichen Herrschaft (Vogtei, Herrschaftsrechte und Territorialisierung) und die Aufhebung des Klosters mit Aussagen zur Nachnutzung und dem Schicksal der letzten Konventualen.

Im Unterkapitel zu Besitz und Wirtschaft sollte die Entwicklung des Grundbesitzes skizziert werden, ohne zu detailliert zu werden. Für einen genaueren Überblick wird für rund hundert Gemeinschaften dessen Umfang durch Karten visualisiert, die zwar keine vollständige Besitzgeschichte ersetzen können, aber mit nach bestimmten Zeitschnitten gesetzten Überblicken einen Eindruck der regionalen Streuung ihrer Begüterung ergeben. Aufgrund der strengen Auslegung des Armutsgebots konnte bei den Konventen der Franziskanerobservanten und der Kapuziner auf entsprechende Karten verzichtet werden, da sie über keinen Grundbesitz verfügten.

Im Abschnitt zum religiösen und kulturellen Wirken wurden in den Blick genommen: die Spiritualität des Konvents, die religiöse Ausstrahlung durch Wallfahrten oder Bruderschaften, die Organisation der Seelsorge durch eigene, inkorporierte Pfarreien, Schultätigkeit sowie theologische und sonstige Veröffentlichungen von Konventualen. Der Abschnitt zu Bibliothek und Archiv sollte zeitgenössische Hinweise auf das Bestehen, den Umfang und Gliederungsversuche der Einrichtungen geben, nicht zuletzt aber über den Verbleib der Archivalien, Handschriften und Drucke nach der Aufhebung und ihren heutigen Lagerort informieren.

In den Abschnitten zur Bau- und Kunstgeschichte werden die Klosteranlagen im einleitenden Kapitel Lage zunächst verortet und in ihren Zusammenhang als Ensemble gesetzt. Die nachfolgende Beschreibung erläutert die historische Genese der erhaltenen oder ergrabenen Kirchen- und Konventsbauten und entwirft ein möglichst anschauliches Bild der Klöster, Stifte und Kommenden. Für ausgewählte Anlagen unterstützen Bauphasenpläne auf dem aktuellen Stand der Forschung die Ausführungen. Jüngere Umbauten, die Nachnutzung und der heutige Zustand werden knapp dargestellt. Im folgenden Abschnitt sind die beweglichen Kulturgüter der Klosterzeit aufgeführt und beschrieben. Trotz der großen Verluste durch Kriege oder die Säkularisation haben sich von vielen Konventen wichtige Elemente der Materiellen Kulturgeschichte und Bauausstattung (Altäre, Kanzeln, liturgisches Gerät, Grabmäler, Orgeln oder Glocken) erhalten oder sind bildlich überliefert, wenn auch oft nicht am ursprünglichen Ort.

Aktuelle Fotografien, die eigens für die vorliegende Publikation angefertigt wurden, ergänzen die historischen Ansichten (Holzschnitte, Stiche, Zeichnungen, Gemälde). Abbildungsnachweise sind nach den Anmerkungen aufgeführt.

Eine wichtige Stelle nehmen die rund 290 Lagepläne ein, die den erhaltenen, ergrabenen oder überlieferten Zustand zeigen. Basis der Pläne sind die aktuellen Katasterinformationen. Die so geschaffenen Überlagerungen dokumentieren den Zustand und die Entwicklung der Bauten. Die historischen Grundrisse, die Grundlage der Lagepläne sind, geben in der Regel den frühest möglichen Zustand wieder. Die Überlagerungspläne wurden für möglichst jede Stätte eigens für dieses Klosterbuch angefertigt und werden hier erstmals veröffentlicht. Weitere historische Grundriss- oder Ansichtspläne werden in der Onlineversion aufgelistet.

Jeder Artikel schließt mit einer kurzen Bibliographie, in der neben Editionen von Quellen zur Geschichte des jeweiligen Klosters, dessen Berücksichtigung in einschlägigen Handbüchern und die wesentliche Literatur angegeben werden. Dabei handelt es sich im gedruckten Buch nur um eine Kurzbibliographie, die in der Onlinefassung des Klosterbuchs um eine umfassende Gesamtbibliographie ergänzt wird. Zu beachten ist auch, dass in den Anmerkungen ausschließlich Quellennachweise angeführt werden, und Literatur nur dann, wenn sich in ihr dezidiert eine Meinung findet, von welcher der Autor abweicht. Ansonsten sollen die Artikel im Stil eines Lexikoneintrags auf der Höhe des derzeitigen Forschungsstandes referieren, der über die maßgeblichen, in der Kurzbibliographie genannten Literaturtitel nachvollziehbar ist.

Autorenschaft

Die am Ende des Artikels genannten Autorinnen und Autoren haben an den Beiträgen mitgewirkt, wobei in der Regel zumindest zwei beteiligt waren, jeweils für die Geschichte und für die Bau- und Kunstgeschichte. Bei den Artikeln zu den größeren Klöstern konnte auch eine Aufteilung zwischen einzelnen historischen Zeitabschnitten, zwischen Archäologie und Kunst- und Baugeschichte oder Ausführungen zum Bibliotheksbestand vorgenommen werden. Das Verzeichnis am Ende des Buches weist den jeweiligen Anteil an den Artikeln aus.

Buch und Onlineversion

Das Badische Klosterbuch wurde von Anfang an als eine hybride Version geplant, bei der die gedruckte Publikation nur einen Teil des Gesamtwerks darstellt. Aufgrund der Umfangsbeschränkungen erschien es sinnvoll, wesentliche Teile der Informationen zu den Artikeln auch in einer Onlineversion des Klosterbuchs auszulagern. Sie ist im Rahmen von leo-bw greifbar und enthält zusätzlich zu den in der Druckfassung gebotenen Texten eine umfassende Gesamtbibliographie aller einschlägigen Quelleneditionen und Publikationen zum jeweiligen Kloster, eine Liste der Vorsteherinnen und Vorsteher (mit Belegen), sowie erweiterte Ausführungen zum Archivwesen und zu den Siegeln. Die Onlineergänzung ermöglicht es auch weitere Bilder, Abbildungen und Pläne zur Verfügung zu stellen.

Zu den Karten – Benutzung und Grundlagen

Der Besitz zahlreicher Konvente konnte für das Badische Klosterbuch erstmals kartiert werden, in seltenen Fällen dienten ältere Karten als Grundlage. Ziel war es, mittels Urbaren, Stiftungsurkunden, Zinsrodeln und -büchern, Besitzbestätigungen und Inventaren Karten anzulegen, die die Entwicklung des klösterlichen Besitzes visualisieren. Die Karten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit im Hinblick auf alle von den Einrichtungen gehaltenen Besitzungen. Sie basieren vielmehr auf einzelnen, möglichst vollständigen Gesamtverzeichnissen, die als Zeitschnitte genutzt werden. Die Quellen werden nach ihrer Eigenbezeichnung (Berain/Urbar, Inventar, Rotulus) aufgeführt. Dargestellt werden folgende Besitzkategorien: inkorporierte Pfarreien und Patronatsrechte, Zehntrechte, Grundbesitz, Einkünfte, (anteilige) Ortsherrschaften, Mühlen sowie Weinbau, der sowohl Rebbesitz als auch Weineinnahmen einschließt. Größenunterschiede der Besitzungen werden nicht dargestellt, weit entfernte Orte erscheinen mit Richtungspfeilen. Ortsnamen sind in moderner Form ohne Namenszusätze wiedergegeben, nicht lokalisierbare Orte bleiben unberücksichtigt.

Zum Register

Zur weiterführenden Erschließung der Artikel ist diesem Klosterbuch ein zusammengefasstes Register der Personen- und Ortsnamen sowie ein davon getrenntes Register der Heiligen und Patrozinien beigegeben. Im Fall der Ortsnamen beschränkt sich das Register auf religiöse Einrichtungen und Lokalitäten, während vielfach nur beispielhaft in den Artikeln erwähnte Besitzorte nicht aufgenommen wurden. Personen sind, soweit bekannt, unter ihren Familiennamen oder der Zubenennung eingeordnet. Angehörige religiöser Gemeinschaften werden durch ihre Ordenszugehörigkeit gekennzeichnet und samt einer etwaigen Amtsstellung diesen Gemeinschaften zugeordnet. Umgekehrt finden sich unter dem Lemma einer Gemeinschaft Verweise auf deren Mitglieder, Obere und Amtsträger. Im Register der Heiligen und Patrozinien sind zusätzlich Verweise auf deren Verortung in Bezug auf Gemeinschaften, Kapellen und Altäre angebracht. Im Detail sind der Aufbau und die Inhalte der Register in der diesen vorgeschalteten Einleitung erläutert.

Anmerkungen

[1] SKHB.
[2] Württembergisches Klosterbuch 2003; HOLZEM/ZIMMERMANN 2019.

Zitierhinweis: Jürgen Dendorfer und Wolfgang Zimmermann, Zielsetzung und Konzeption - Zur Benutzung, in: Badisches Klosterbuch, URL: […], Stand: 11.06.2025.

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