Anzeigen
Woran lässt sich das Dokument erkennen?
Eine Strafanzeige ist deutlich gekennzeichnet: Sie trägt in der Regel den Titel „Strafanzeige“ und ist oft in zwei Spalten aufgebaut.
Welche Informationen lassen sich auf dem Dokument finden?
Im Formular sind Angaben zur zuständigen Behörde und Dienststelle enthalten, es werden der Tathergang mit Details wie Tatort beschrieben und die angeblich verletzte Gesetzesnorm, die beschuldigten Person sowie der Anzeigensteller werden benannt.
Wer hat das Dokument erstellt?
Die Strafanzeige musste von einem Beamten der Kriminalpolizei oder der Gestapo aufgenommen werden. Grundlage war eine Meldung oder die Aussagen eines Anzeigenstellers oder einer Anzeigenstellerin.
Was ist bei dem Dokument zu bedenken?
Vor der eigentlichen Strafanzeige existiert oft ein Vorlauf, der nicht in der Akte enthalten ist – etwa Denunziationsschreiben, interne Meldungen oder Hinweise aus NS-Behörden. Der Anzeigensteller oder die -stellerin konnte die vermeintliche Tat auch erfunden haben, um persönliche Streitigkeiten zu ihrem Vorteil zu lösen. Häufig sprechen wir deshalb nicht von Anzeigen, sondern von Denunziationen. Zudem basieren solche Anzeigen auf nationalsozialistischen Strafnormen und normalisierten deren rechtsstaatswidrige Inhalte.

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