Strafaussetzung

Woran lässt sich das Dokument erkennen?

Gewährung der Straffreiheit für Richard Harloff, 1936. [Quelle: Landesarchiv BW, GLAK 507 Nr. 2069-2070 Bild 61]
Gewährung der Straffreiheit für Richard Harloff, 1936. [Quelle: Landesarchiv BW, GLAK 507 Nr. 2069-2070 Bild 61]

Die Gewährung der Strafaussetzung ist als Brief der Oberstaatsanwaltschaft verfasst und trägt im oberen linken Eck deshalb die Anschrift der zuständigen Staatsanwaltschaft. Am Ende des ersten Abschnitts ist häufig der Zeitraum benannt, für den die Strafaussetzung gewährt wurde. Das Dokument findet sich in den Akten in der Regel als Abschrift am Ende der Haupt- oder Ermittlungsakte sowie in den Strafvollstreckungsakten.

Welche Informationen lassen sich auf dem Dokument finden?

Gewährung der Strafaussetzung für Friedrich Glaser, 1944. [Quelle: Landesarchiv BW, StAF A 47/1 Nr. 2256 Bild 92]
Gewährung der Strafaussetzung für Friedrich Glaser, 1944. [Quelle: Landesarchiv BW, StAF A 47/1 Nr. 2256 Bild 92]

Das Dokument enthält in nahezu gleichbleibender Formulierung die Mitteilung, dass die Staatsanwaltschaft das Aussetzen der Strafe für einen bestimmten Zeitraum gewährt. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass diese Entscheidung von dem Verhalten der betroffenen Person abhängig ist. Nach Ablauf der Bewährungsfrist kann die Strafe unter Umständen aus Gnade erlassen werden, sie ist jedoch nicht aufgehoben, sondern aufgeschoben. Zum Teil wird auch auf von der NS-Regierung erlassene Straffreiheitsgesetze verwiesen.

Wer hat das Dokument erstellt?

Gewährung der Strafaussetzung für Gertrud Kraft, 1945. [Quelle: Landesarchiv BW, GLAK 507 Nr. 12368-12373 Bild 280]
Gewährung der Strafaussetzung für Gertrud Kraft, 1945. [Quelle: Landesarchiv BW, GLAK 507 Nr. 12368-12373 Bild 280]

Das Dokument wurde von der Staatsanwaltschaft erstellt. Es handelt sich dabei um eine Vorlage, von der ausgehend Schriftsätze an die betroffenen Personen erstellt wurden.

Was ist bei dem Dokument zu bedenken?

Verfügung über die Gewährung der Straffreiheit für Moritz Hermann, 1938. [Quelle: Landesarchiv BW, GLAK 507 Nr. 7609 Bild 16]
Verfügung über die Gewährung der Straffreiheit für Moritz Hermann, 1938. [Quelle: Landesarchiv BW, GLAK 507 Nr. 7609 Bild 16]

Das Dokument nennt in der Regel keine Begründungen für die Entscheidung. Es sind daher nur Vermutungen möglich. Zwar wird manchmal so etwas wie gute Führung erwähnt, doch könnten andere Faktoren eine Rolle gespielt haben. Dazu gehören beispielsweise Überfüllung der Gefängnisse, die aktuelle Kriegslage – wie das Vorrücken der Front im Elsass oder in Südbaden – oder auch das Drängen von Angehörigen. Mit den Straffreiheitsgesetzen verfolgte die NS-Regierung außerdem propagandistische Ziele. Sie sollten die Beliebtheit des Regimes steigern.

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