Strafaussetzung
Woran lässt sich das Dokument erkennen?
Die Gewährung der Strafaussetzung ist als Brief der Oberstaatsanwaltschaft verfasst und trägt im oberen linken Eck deshalb die Anschrift der zuständigen Staatsanwaltschaft. Am Ende des ersten Abschnitts ist häufig der Zeitraum benannt, für den die Strafaussetzung gewährt wurde. Das Dokument findet sich in den Akten in der Regel als Abschrift am Ende der Haupt- oder Ermittlungsakte sowie in den Strafvollstreckungsakten.
Welche Informationen lassen sich auf dem Dokument finden?
Das Dokument enthält in nahezu gleichbleibender Formulierung die Mitteilung, dass die Staatsanwaltschaft das Aussetzen der Strafe für einen bestimmten Zeitraum gewährt. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass diese Entscheidung von dem Verhalten der betroffenen Person abhängig ist. Nach Ablauf der Bewährungsfrist kann die Strafe unter Umständen aus Gnade erlassen werden, sie ist jedoch nicht aufgehoben, sondern aufgeschoben. Zum Teil wird auch auf von der NS-Regierung erlassene Straffreiheitsgesetze verwiesen.
Wer hat das Dokument erstellt?
Das Dokument wurde von der Staatsanwaltschaft erstellt. Es handelt sich dabei um eine Vorlage, von der ausgehend Schriftsätze an die betroffenen Personen erstellt wurden.
Was ist bei dem Dokument zu bedenken?
Das Dokument nennt in der Regel keine Begründungen für die Entscheidung. Es sind daher nur Vermutungen möglich. Zwar wird manchmal so etwas wie gute Führung erwähnt, doch könnten andere Faktoren eine Rolle gespielt haben. Dazu gehören beispielsweise Überfüllung der Gefängnisse, die aktuelle Kriegslage – wie das Vorrücken der Front im Elsass oder in Südbaden – oder auch das Drängen von Angehörigen. Mit den Straffreiheitsgesetzen verfolgte die NS-Regierung außerdem propagandistische Ziele. Sie sollten die Beliebtheit des Regimes steigern.

leobw