Landtagsprotokolle
Von Ludger Syré
Definition der Quellengattung
Neben den Gesetz- und Verordnungsblättern, den Amtsblättern und weiteren Gattungen amtlicher Druckschriften gehören die Landtagsprotokolle zu den wichtigsten Dokumenten moderner Staatlichkeit. Mit der Einberufung von Landtagen im Jahre 1819 aufgrund neu ausgearbeiteter Verfassungen sowohl in Baden als auch in Württemberg begann die Veröffentlichung der Verhandlungen, die in der Ersten und in der Zweiten Kammer geführt wurden. Da sich beide Landtage grundsätzlich zur Öffentlichkeit ihrer Arbeit bekannten, publizierten sie ihre Protokolle, getrennt nach Erster und Zweiter Kammer, in gedruckter Form. Neben den im Landtag gehaltenen Reden, die auf Basis der Mitschriften der Protokollanten entweder als wörtliches Zitat oder als komprimierte Zusammenfassung abgedruckt wurden, erschienen in separaten Bänden die den Verhandlungen zugrundeliegenden Texte.
Historische Entwicklung in Baden
Aufgrund der am 22. August 1818 von Großherzog Karl Friedrich unterzeichneten Verfassung erhielt Baden eine Ständeversammlung (Landstände), die aus der Ersten und der Zweiten Kammer bestand. Während die Angehörigen des Oberhauses durch die Verfassung bestimmt wurden, gingen die Mitglieder der eigentlichen Volksvertretung aus indirekten Wahlen hervor. Eine 1904 erkämpfte Reform der Verfassung zog eine Reform des Wahlrechts nach sich, das nun mehr Bürgern gewährt wurde und die Zusammensetzung des Parlaments veränderte. Eine weitere Demokratisierung des Wahlrechts fand nach dem Sturz der Monarchie statt, als sich Baden Anfang 1919 eine neue Verfassung gab, die erstmals auch den Frauen das aktive und passive Wahlrecht zugestand.
Die Ständeversammlung des Großherzogtums Baden trat zum ersten Mal am 22. April 1819 zusammen. Das Ende der Monarchie bedeutete zugleich das Ende des Zweikammersystems: Die Erste Kammer kam am 23. August 1918 zu ihrer letzten Sitzung zusammen. Der seit 1919 tagende Landtag wurde am 14. Oktober 1933 offiziell von den Nationalsozialisten aufgelöst. Damit fand die 114-jährige Geschichte des Badischen Parlaments ihr Ende. Im Laufe dieses weiten Berichtszeitraums sind die Verhandlungen der Ersten und der Zweiten Kammer der Ständeversammlung bzw. des Landtags zu einem über 600 Bände zählenden Werk mit rund 267.000 Seiten angewachsen. Darin eingeschlossen sind die Verhandlungen der nach 1945 gebildeten Beratenden Landesversammlung im Teilstaat Baden.
Historische Entwicklung in Württemberg
In Württemberg existierten Landstände schon seit 1457, doch tagten sie nie kontinuierlich und ihre Beschlüsse wurden höchstens in Ausnahmefällen veröffentlicht. Durch die Verfassung vom 25.9.1819 wurde ein Zweikammersystem geschaffen. Die Kammer der Standesherren, im Zuge einer Verfassungsreform 1906 in Erste Kammer umbenannt, tagte gelegentlich zusammen mit der Kammer der Abgeordneten, der nachmaligen Zweiten Kammer. Durch die Versetzung der sog. Privilegierten von der Zweiten in die Erste Kammer 1906 veränderte sich die Zusammensetzung der Zweiten Kammer, die eine reine Volkskammer aus gewählten Mitgliedern wurde. Zwischen 1919 und 1933 wurde aus dem Württembergischen Landtag wieder ein Einkammersystem, für das ähnlich wie in Baden ein zeitgemäßes Wahlrecht unter Einschluss des Frauenstimmrechts galt. Nach dem Zweiten Weltkrieg tagten separate Volksvertretungen in Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern, bevor diese beiden ehemaligen Besatzungszonen 1952 mit (Süd-)Baden zum Bundesland Baden-Württemberg vereinigt wurden. Die Veröffentlichung von Landtagsprotokollen setzte in Württemberg 1815 ein und endete mit der Gründung des heutigen Bundeslandes.
Aufbau und Inhalt
Innerhalb des Gesamtwerkes Badischer Landtagsprotokolle, das hier exemplarisch beschrieben werden soll, sind die Verhandlungen der Ersten Kammer von denen der Zweiten Kammer zu trennen. Die Protokolle beider Kammern folgen sodann der Chronologie, also den Wahlperioden und den Sitzungsperioden. Anfangs sind Protokolle und Beilagen zusammen. Später erschienen die Bände mit den eigentlichen Sitzungsprotokollen getrennt von den Beilagenbänden mit allen Entwürfen und Papieren, die Grundlage der Landtagsdebatten gewesen sind, doch wurden die Beilagen nicht unbedingt chronologisch geordnet, sondern so, wie es das Kammersekretariat bestimmte. Des Weiteren gehören zu dem Werk separate Registerbände für jene Zeiträume, in denen die Register nicht Bestandteil der Protokollbände selbst waren; zu erwähnen sind hier das Sprecherregister und das Sachregister, außerdem der Personalteil.
Die Sitzungen beider Kammern der Ständeversammlung waren von Anfang an öffentlich; das Publikum konnte die Debatten von der Tribüne aus verfolgen. Deshalb gab es auch über die Veröffentlichung der Redebeiträge und Beschlüsse keine Zweifel. Wie die Sekretäre die Protokolle zu führen und wie die Bekanntmachungen zu erfolgen hatten, bestimmten die Geschäftsordnungen, die sich beide Kammern gaben.
Da die gehaltenen Reden im Nachhinein schriftlich fixiert werden mussten und erst nach dem Imprimatur des Sekretariats in das Protokoll aufgenommen werden konnten, durchliefen die Protokolle von den Mitschriften der Stenographen über die Redigierung der Reinschriften durch die Sekretäre und das Korrekturlesen der Redner ein dreifaches Redaktionsverfahren, bevor die Texte in Druck gehen durften. Da es nicht gelang, dieses zeitintensive und umständliche Verfahren zu vereinfachen und damit zu beschleunigen, beschloss der Landtag 1850, die Verhandlungsmitschriften in Zukunft nicht mehr wörtlich, sondern nur noch sehr stark verkürzt wiederzugeben. Bei dieser, aus heutiger Sicht, sehr bedauerlichen Praxis blieb es bis zum Jahre 1919; danach wurden die gehaltenen Reden und Diskussionsbeiträge wieder im Wortlaut abgedruckt.
Schon im Eröffnungsjahr des Landtags 1819 begannen beide Kammern, die Ergebnisse ihrer Sitzungen unter dem Titel „Verhandlungen der Ständeversammlung des Großherzogtums Baden“ zu veröffentlichen. Buchtitel und herstellende Druckerei wechselten im Laufe der langen Publikationsreihe. Die Auflagenhöhe sank, weil sich die Abnahmeerwartung mit Blick auf Gemeinden und Privatleute als zu optimistisch herausstellte, zumal die Verkaufspreise hoch lagen, weil die Druckkosten nicht subventioniert wurden.
Die Struktur der Landtagsprotokolle war in Württemberg nicht anders als in Baden. Auch hier sind die Veröffentlichungen der Ersten Kammer von denen der Zweiten Kammer zu unterscheiden, außerdem die Protokollbände von den Beilagenbänden, die jeweils eine Landtagsperiode abdecken. Sowohl die Protokolle als auch die Beilagen dokumentieren außerdem die gemeinsamen Sitzungen, zu denen beide Kammern gelegentlich zusammenkamen. Zu diesen beiden Teilen kommen die Sachregisterbände und ab 1899 zusätzlich ein Verzeichnis der namentlichen Abstimmungen. Auf diese Weise gliedert sich das Gesamtwerk in zahlreiche Unterreihen und umfasst in der Summe einige hundert Einzelbände. Darin eingeschlossen sind die Verhandlungen des Landtags Württemberg-Baden (1946–1952) und des Landtags Württemberg-Hohenzollern (1946–1952).
Quellenkritik und Auswertungsmöglichkeiten
Auch wenn es immer wieder Versuche seitens der Regierung gab, auf die Protokolle Einfluss zu nehmen oder ihre Verbreitung zu erschweren, sind sie doch – weil sie den Status eines obrigkeitlichen Druckwerks beanspruchen konnten – weitgehend unzensiert erschienen, was ihrem Wert als historische Quelle zweifellos zugutekommt.
Da Mitte des 19. Jahrhunderts die Karlsruher Kammer den Beschluss fasste, die Protokolle so zu verkürzen, „daß nur die Präsenz, die Einläufe, die zur Beratung kommenden Gegenstände mit den darauf gestellten Anträgen sowie die gefaßt werdenden Beschlüsse aufgeführt werden“, büßten die Landtagsprotokolle an historischem Quellenwert ein.
Zugleich begann aber die politische Berichterstattung durch die lokale und regionale Presse immer bedeutsamer zu werden. In ihrer Eigenschaft als Staatsanzeiger, zunächst für das Großherzogtum Baden, nach 1918 für die Republik Baden, druckte die Karlsruher Zeitung eine Beilage, in der die im Landtag gehaltenen Reden veröffentlicht wurden. Mit der Neukonstituierung des Parlaments infolge der Revolution 1918/19 kehrte die Protokollführung zu der ursprünglichen Praxis zurück, alle gehaltenen Reden von den Stenografen mitschreiben zu lassen und anschließend wortgetreu und einschließlich mitstenographierter Zwischenrufe und mitprotokollierter Vorkommnisse abzudrucken.
Hinweise zur Benutzung
Vollständig sind die historischen Landtagsprotokolle nur in einer begrenzten Anzahl von Bibliotheken vorhanden. Als stark frequentierte Nachschlagewerke und aufgrund ihres Erhaltungszustands können sie zudem aus konservatorischen Gründen mancherorts Nutzungseinschränkungen unterliegen. Da sie zwar für zahlreiche Forschungsfragen eine wichtige Quelle bilden, in der Regel aber nur für punktuell erforderliche Recherchen oder Informationen konsultiert werden müssen, ist ihre Verfügbarkeit im Internet ein früh formulierter Wunsch der Forschung gewesen.
Die beiden Landesbibliotheken in Karlsruhe und Stuttgart haben daher in mehrjährigen Projekten alle historischen Landtagsprotokolle digitalisiert und in ihre Digitalen Angebote überführt. Dabei ist die Anlage der Gesamtwerke unverändert geblieben, d.h. die digitalen Ausgaben sind ein Abbild der gedruckten Edition. Bei der Suche sind zunächst die Kammern zu unterscheiden, dann die Landtagsperioden und innerhalb dieser die Protokolle, Beilagen und Register. Ein Mehrwert entsteht dann, wenn die digitale Version dank OCR-Anwendung im Volltext recherchierbar ist.
Für die Badischen Landtagsprotokolle wurden erweiterte Einstiegsmöglichkeiten geschaffen: ein Personenregister mit Informationen zu Lebensdaten, Wahlkreis, Parteizugehörigkeit usw. sowie eine direkte Verlinkung auf die wörtlich abgedruckten Reden des Abgeordneten, des Weiteren zwei Recherchemasken für die Personen- und die Redensuche. Darin kann auch thematisch nach Stichwörtern gesucht werden.
Die Württembergischen Landtagsprotokolle werden dem Nutzer in einer zeitlichen Gliederung nach Legislaturperioden und einer formal-institutionellen Gliederung angeboten. Beide Übersichten dienen der Transparenz des Gesamtwerks und erleichtern den gezielten Einstieg. Die digitale Präsentation wird durch eine Reihe von PDF-Dokumenten ergänzt, die Informationen zu Orten, Personen, Parteien, Themen, Literaturstellen u.v.m. bereithalten; eines dieser Dokumente listet die im Landtag behandelten Themen im zeitgenössischen Kontext zwischen 1796 und 2001 auf (allerdings ohne die Themen mit den entsprechenden Textpassagen in der digitalen Version zu verlinken) und kann insoweit als eine Art übergeordnetes Register gelten.
In digitalisierter Form liegen auch die Verhandlungen der Verfassunggebenden Landesversammlung von Baden-Württemberg (1952/1953) und des Landtags von Baden-Württemberg (1953–1996) vor, jeweils mit Bänden zu Protokollen, Beilagen und Register in der Reihenfolge der Wahlperioden. Seit der ersten Sitzung der 12. Wahlperiode 1996 werden die Plenarprotokolle vom Landtag selbst neben der Druckausgabe auch in digitaler Form als PDF-Dokument angeboten. In der vom Landtag betriebenen Parlamentsdokumentation kann ab der 9. Wahlperiode (seit 1984) nach parlamentarischen Vorgängen recherchiert werden.
Literatur
- Becht, Hans-Peter, Badischer Parlamentarismus 1819 bis 1870. Ein deutsches Parlament zwischen Reform und Revolution (Handbuch der Geschichte des deutschen Parlamentarismus), Düsseldorf 2009.
- Brandt, Hartwig, Parlamentarismus in Württemberg 1819–1870. Anatomie eines deutschen Landtags (Handbuch der Geschichte des deutschen Parlamentarismus), Düsseldorf 2001.
- Braun, Michael, Der Badische Landtag 1918–1933 (Handbuch der Geschichte des deutschen Parlamentarismus), Düsseldorf 2009.
- Syré, Ludger, Die Protokolle des Badischen Landtags in digitaler Form. Der Beitrag der Badischen Landesbibliothek zum Landesjubiläum, in: Badische Heimat 93 (2013), S. 272–284.
- Von der Ständeversammlung zum demokratischen Parlament. Die Geschichte der Volksvertretungen in Baden-Württemberg. hg. von der Landeszentrale für Politische Bildung Baden-Württemberg, Stuttgart 1982.
Zugriffe auf die digitalisierten Quellen
- Der Landtag von Baden-Württemberg bietet auf seiner Archivseite u.a. den Link auf die digitalisierten historischen Landtagsprotokolle aus Baden und Württemberg an: http://www.landtag-bw.de/home/dokumente/archiv-des-landtags.html
- Direkt sind die Protokolle des Badischen Landtags von 1819 bis 1933 sowie von 1946 bis 1952 über die Digitalen Sammlungen der Badischen Landesbibliothek verfügbar: https://digital.blb-karlsruhe.de/Landtagsprotokolle/topic/view/792873
- Direkt sind die Protokolle des Württembergischen Landtags von 1797 bis 1933 sowie von 1946 bis 1952 über die Digitalen Sammlungen der Württembergischen Landesbibliothek verfügbar: http://www.wlb-stuttgart.de/literatursuche/digitale-bibliothek/digitale-sammlungen/landtagsprotokolle/
- Direkt sind die Protokolle des Landtags von Baden-Württemberg von 1952 bis in die Gegenwart über die Digitalen Sammlungen der Württembergischen Landesbibliothek verfügbar: http://www.wlb-stuttgart.de/literatursuche/digitale-bibliothek/digitale-sammlungen/landtagsprotokolle/digitale-praesentation/zeitliche-gliederung/zeitraum-1952-1996/
- Die Plenarprotokolle seit der 12. Wahlperiode bietet der Landtag von Baden-Württemberg an: https://www.landtag-bw.de/home/dokumente/plenarprotokolle.html
Zitierhinweis: Ludger Syré, Landtagsprotokolle, in: Südwestdeutsche Archivalienkunde, URL: […], Stand: 18.1.2018.