Die Verteidigungsschrift für Joseph Süß Oppenheimer

Titelseite mit Eingangsvermerk des württembergischen Kriminalgerichts. Quelle LABW (HStAS A 48/14)
Titelseite mit Eingangsvermerk des württembergischen Kriminalgerichts. Quelle LABW

Die Verteidigungsschrift für Jud Süß Oppenheimer, so lautete im Frühjahr 2011 der knappe Titel zu Nummer 834 im Katalog des Aktionshauses Stargardt. Dem Landesarchiv gelang es, dieses Schlüsselstück aus dem Kriminalprozess gegen den württembergischen Finanzrat Joseph Süß Oppenheimer zu erwerben.
Die Mittel dazu hatte die Stiftung Kulturgut Baden-Württemberg dankenswerterweise kurzfristig zur Verfügung gestellt.

Der Kriminalprozess hatte bei den Zeitgenossen höchste Aufmerksamkeit erregt. Nach dem Tod des württembergischen Herzogs Karl Alexander von Württemberg war Oppenheimer 1737 als dessen bevorzugter Ratgeber verschiedener Verbrechen angeklagt, unter offenkundigen Rechtsbrüchen zum Tode verurteilt und am 4. Februar 1738 öffentlich hingerichtet worden. Die umfangreichen Unterlagen des Prozesses wurden seit ca. 1820 in mehreren Tranchen an das damals zuständige Königlich Württembergische Staatsarchiv, das heutige Hauptstaatsarchiv Stuttgart, abgegeben. Darin fehlte bisher die Verteidigungsschrift, die der Hofgerichtsadvokat und Licentiat der Rechte Michael Andreas Mögling für Joseph Süß Oppenheimer verfasst und am 11. November 1737 unterschrieben hat; überliefert war sie bislang nur als Konzept und als Abschrift in der Universitätsbibliothek Tübingen. Bei dem nun aus Privatbesitz erworbenen Stück, einem bunt marmorierten Band im Umfang von 244 Blatt Folio, handelt es sich eindeutig um die Ausfertigung, die dem Gericht vorlag. Dies geht aus dem Präsentationsvermerk auf dem Innentitel hervor, der den Eingang bei Gericht für den 12. November 1737 belegt (Praesentatum in
iudicio den 12ten novembris 1737
). Schon vom äußeren Erscheinungsbild her ist der Band anhand seines Einbands und eines außen aufgeklebten Titelblatts als Teil der Gerichtsakten erkennbar. Mögling war die Pflichtverteidigung Joseph Süß Oppenheimers übertragen worden; einen selbst gewählten Verteidiger hatte man diesem verwehrt. Seinen Auftrag nahm der Pflichtverteidiger ernst, obwohl die Arbeit ihm seitens der Ermittlungsrichter in vielerlei Hinsicht erschwert wurde. Oppenheimer, mit dem er seit Juni 1737 verschiedene Gespräche geführt hatte, bemerkte einmal, er Hofgerichtsadvokat habe ihm mit Eifer und Fleiß und Treue gedient. Allerdings hätte er sich einen weitaus kämpferischen und mutigeren Verteidiger gewünscht: Mögling sei, so Oppenheimer gegen Ende des Verfahrens, ein ehrlicher Kerl, aber blutschlechter Doktor, ja gar ein Württemberger mit Menschenfurcht.

Die Verteidigungsschrift geht auf zahlreiche Punkte ein, in denen man gegen Oppenheimer ermittelte, ohne dass je abschließend eine Anklageschrift erstellt worden war. Schon daran zeigt sich, dass der Prozess alles andere als korrekt verlief, schon darin kündigte sich der Justizmord an, der an seinem Ende stand.
Und was überaus bemerkenswert ist, aber keineswegs überrascht, sondern vielmehr bisherige Vermutungen zweifelsfrei bestätigt: Das Gericht hat sich mit der Verteidigungsschrift gar nicht auseinander gesetzt. Nirgends findet sich ein Randvermerk, nirgends auch nur eine Anstreichung. Es ist sogar davon auszugehen, dass die Schrift bewusst nicht zu den Akten des Kriminalprozesses genommen wurde. Man wollte die Gesichtspunkte, die Mögling zur Verteidigung Joseph Süß Oppenheimers zusammengestellt hatte, nicht in der Welt haben und schon gar nicht der Nachwelt überliefern. So verblieb der Band nach dem Verfahren vermutlich bei einem beteiligten Richter und geriet später in dessen private Hinterlassenschaft. Dafür sprechen auch einige Stücke, die vom Landesarchiv nun zusammen mit der Verteidigungsschrift erworben werden konnten und ganz besonders ein Terminkalender aus dem Jahr 1739, in dem verschiedene Gerichtstermine notiert sind. Weitere Nachforschungen zur Geschichte des Archivales werden hier ansetzen, bei der aber sicher auch manches im Dunkeln bleiben wird. Umso erfreulicher ist, dass die Schrift nun im Hauptstaatsarchiv zu den Unterlagen zurückkehren konnte, in deren Kontext sie entstanden ist. Das Landesarchiv wird sie als Digitalisat im Netz zugänglich machen (Link zum Digitalisat)

 Robert Kretzschmar

Quelle: Archivnachrichten 43 (2011), S. 40.
 

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