Nationalsozialismus in der Provinz:
der Fall Adolf Heinrich Frey

Wehrpass von Adolf Heinrich Frey 1939 aus der Spruchkammerakte. Quelle LABW (GLAK 465 a/63 Nr. 11/1902)
Wehrpass von Adolf Heinrich Frey 1939 aus der Spruchkammerakte. Quelle LABW (GLAK 465 a/63 Nr. 11/1902)

In voller Verantwortung meines Amtes als Ortsgruppenleiter der NSDAP habe ich hier an diesem Tag meine Pflicht erfüllt, nach meinem Ermessen. Ich wäre ein elender Jämmerling, ja Feigling gewesen, hätte ich hier in diesem Fall mich vor der Verantwortung gedrückt und nicht den ganzen Kerl gezeigt. Ich betone, mein Kreisleiter, dass ich diese Tat, so lange ich lebe, niemals bereue.

Diese Worte schrieb der NS-Ortsgruppenleiter von Eberstadt, Adolf Heinrich Frey, am 14. November 1938 seinem Kreisleiter in Buchen, Adalbert Ullmer. Am Morgen des 10. November war er mit seinen Genossen durch Eberstadt gezogen, um die Juden zu schikanieren und zusammenzutreiben. Er berief sich dabei auf eine Weisung des Kreisleiters. Ullmer hatte Frey ermächtigt, mit den Juden zu machen, was er wolle, nur dürfe es zu keinem Hausbrand und zu keinen Plünderungen kommen. Als Frey zum Haus von Susanna Stern kam, weigerte sich die 81-Jährige mitzukommen. Frey griff zu seiner Pistole und feuerte gezielt drei tödliche Schüsse ab. Er verständigte selbst die Gendarmerie, gab die Tat unumwunden zu – und wurde auf freiem Fuß belassen. Die Staatsanwaltschaft Mosbach strengte ein Verfahren an, welches das oberste Parteigericht der NSDAP an sich zog und im Dezember 1938 niederschlug. Im August 1946 wurden die Ermittlungen neu aufgenommen, doch hatte sich Frey im Frühjahr 1945 aus Eberstadt abgesetzt und blieb unauffindbar. Nach sechs Jahren auf der Flucht nahm er sich am 1. Juli 1951 das Leben.

Im Generallandesarchiv Karlsruhe ist das zitierte Selbstbezichtigungsschreiben nicht etwa in den Akten der Staatsanwaltschaft Mosbach oder in den Unterlagen zu dem gegen Frey in Abwesenheit geführten Spruchkammerverfahren überliefert, sondern im Bestand 465 c Document Center. Es handelt sich um Material der NSDAP und ihrer Nebenorganisationen, das 1945 in amerikanische Hände gefallen war. Der Bestand 465 c ist mit 23.000 Akten auf 170 Regalmetern bundesweit einer der größten seiner Art. Das brisante Schriftstück war darin lange verborgen, weil es in vorarchivischer Zeit falsch einsortiert und unzureichend erfasst worden war. Erst die Konversion des Findmittels für die Online-Stellung machte es auffindbar.

Der Fall Frey zeigt, dass die Aktionen der Reichspogromnacht nicht spontan waren. Dass manche Parteigenossen selbst vor schwersten Gewalttaten nicht zurückschreckten, ist kein Widerspruch dazu. Zudem wird deutlich, dass sich die oberen Parteichargen mit offenen Mordaktionen 1938 noch schwer taten – nicht, weil sie diese verurteilt hätten, sondern weil sie sich der Wirkung auf die Bevölkerung nicht sicher waren. Dass – nicht nur – in Eberstadt kein Anlass zu wirklicher Sorge bestand, zeigt das Ausbleiben öffentlich geäußerter Empörung, sei es aus Angst, aus Gleichgültigkeit oder aus heimlicher Zustimmung. Die Überlieferung erweckt auch Erschrecken darüber, wie korrekt Justiz und Polizei arbeiteten und dadurch der NS-Tötungsmaschinerie den Schmierstoff lieferten.

 Martin Stingl

Quelle: Archivnachrichten 43 (2011), S. 28.
 

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