Fallakten der Rentenversicherungsträger

Von Gerhilt Dietrich

Definition der Quellengattung

Rentenkartei 1927 nach Einführung der Sichtkarten. [Quelle: Deutsche Rentenversicherung Westfalen].
Rentenkartei 1927 nach Einführung der Sichtkarten. [Quelle: Deutsche Rentenversicherung Westfalen]. Zum Vergrößern bitte klicken.

Die Fallakten der Rentenversicherungsträger wurden angelegt, wenn Versicherte oder deren Hinterbliebene Leistungen der Rentenversicherung beantragten oder erhielten. Dabei handelte es sich zunächst um Invalidenrenten und Altersrenten, später kamen auch Heilbehandlungen sowie Witwen- und Waisenrenten dazu. Die Fallakten wurden ab 1891 von den Rentenversicherungsträgern in großer Anzahl geführt und können daher als serielle Massenakten bezeichnet werden. In den Akten wurden die Leistungsansprüche der Versicherten festgestellt und die erhaltenen Leistungen dokumentiert.

Historische Entwicklung

Mit der Einführung der gesetzlichen Rentenversicherung nahmen am 1. Januar 1891 als Träger die neu errichteten regionalen Landesversicherungsanstalten (LVA) ihre Arbeit auf. Versichert waren alle Arbeiterinnen und Arbeiter, Hauspersonal und Angestellte mit einem Jahresverdienst von bis zu 2 000 Reichsmark – ca. 11 Millionen Menschen (bei einer Bevölkerungszahl von ca. 50 Mio.). Versicherte erhielten bei Erwerbsunfähigkeit nach einer Wartezeit von 5 Jahren eine Invalidenrente oder, wenn sie 70 Jahre alt waren und mindestens 30 Jahre Beiträge entrichtet hatten, eine Altersrente. In den ersten Jahren nach Inkrafttreten gab es Übergangsregelungen, die eine Rente auch nach wenigen Beschäftigungsjahren ermöglichten. Die Leistungen der Rentenversicherung waren in der Anfangszeit noch recht bescheiden – die Rentenhöhe entsprach mit 110 bis 200 Reichsmark jährlich ungefähr einem Sechstel des durchschnittlichen Verdienstes eines Industriearbeiters.

Quittungskarte von 1893. [Quelle: Deutsche Rentenversicherung Westfalen].
Quittungskarte von 1893. [Quelle: Deutsche Rentenversicherung Westfalen]. Zum Vergrößern bitte klicken.

Die Beiträge wurden je zur Hälfte von den Beschäftigten und den Arbeitgebern getragen und gemäß vier Lohnklassen erhoben. Für die geleisteten Beiträge musste der Arbeitgeber für die Versicherten Klebemarken in die Quittungskarten einkleben. War eine Quittungskarte voll, wurde sie umgetauscht und an die jeweilige Landesversicherungsanstalt abgegeben. Die Versicherten führten Beitrags- oder Sammelbücher, in denen die Ortspolizeibehörde die Abgabe und Ausgabe der Quittungskarten bestätigte. Mit der Einführung des Lohnabzugsverfahrens im Jahr 1942 wurden die Klebemarken weitgehend entbehrlich, blieben aber in einigen Teilbereichen (z.B. freiwillige Versicherung) bis 1976 erhalten. Versicherungskarten dienten noch bis 1972 als Nachweis für geleistete Beiträge.

Mit der Errichtung der Rentenversicherung war zunächst die Invalidenrente die vorherrschende Rentenart, da nur wenige Versicherte das 70. Lebensjahr erreichten bzw. schon vorher erwerbsunfähig waren. Eine der wichtigsten Volkskrankheiten und Ursache für vorzeitige Invalidität war die Tuberkulose. Seit 1899 führten die Rentenversicherungsträger daher auch Heilbehandlungen, vor allem bei Tuberkulose, durch und errichteten eigene Heilstätten bzw. unterstützten die Errichtung von Heilstätten.[1] Später kamen Heilbehandlungen für weitere Erkrankungen (Herz-Kreislauferkrankungen, Stoffwechselerkrankungen, Haut- und Geschlechtskrankheiten oder Alkoholabhängigkeit) hinzu.

Ab dem Jahr 1911 wurden in der Arbeiterrentenversicherung auch Witwen- und Waisenrenten gewährt. Im gleichen Jahr erhielten die Angestellten ein eigenes Sicherungssystem mit der Reichsversicherungsanstalt und späteren Bundesversicherungsanstalt für Angestellte. In der Weimarer Republik wurde der Sozialstaat weiter ausgebaut. Die Altersgrenze für Altersrenten der Arbeiterrentenversicherung war bereits während des Ersten Weltkrieges auf 65 Jahre herabgesetzt worden. Immer größere Teile der Bevölkerung waren jetzt rentenversichert, und von den über 60-jährigen erhielt im Jahre 1925 bereits jeder zweite eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

Der Ausbau der Rentenversicherung und die Einbeziehung weiterer Bevölkerungskreise ließen die Aktenmengen bei den Rentenversicherungsträgern ansteigen. Um die Masse an Akten besser handhaben zu können, hielt in der Zeit der Weimarer Republik die Rationalisierung auch in den Büros der Rentenversicherungsträger Einzug. Die wichtigsten Daten aus der Versichertenakte wurden auf eine Karteikarte übertragen, so dass nicht bei jedem Vorgang die umfangreichen Versichertenakten herausgesucht werden mussten.

Die Renten waren auch in der Zeit der Weimarer Republik noch weit davon entfernt, existenzsichernd zu sein und verblieben über die Zeit des „Dritten Reichs“ bis in die Nachkriegszeit auf einem niedrigen Stand. Erst die Rentenreform von 1957 näherte die Rentenhöhe an den Lebensstandard an und koppelte die laufenden Renten an die weitere Lohn- und Einkommensentwicklung (Dynamisierung). Die Durchschnittsrente stieg um ca. 60 %, und alle laufenden Renten mussten neu berechnet werden. Die Rentenreform gab auch einen wesentlichen Anstoß für den Einzug von Großrechenanlagen bei den Rentenversicherungsträgern, mit denen nun Rentenansprüche per EDV errechnet werden konnten. Mit der Rentenreform von 1957 erhielt auch die Rehabilitation einen wichtigen Impuls: – das Prinzip „Reha vor Rente“ wurde eingeführt. Die Rentenversicherungsträger waren nun die wichtigsten Träger von Rehabilitationsmaßnahmen.

Infolge der wirtschaftlichen Rezession ab Mitte der 1970er Jahre wurden die Voraussetzungen für die Gewährung von Rehabilitationsmaßnahmen angehoben.[2] Um die Ausgaben der Rentenversicherung zu begrenzen, wurden ab den 1980er Jahren Rentenanpassungen verschoben und der Zugang für den Bezug von Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrenten erschwert. Auf der anderen Seite kamen durch gesetzliche Regelungen Leistungsverbesserungen vor allem für Frauen zustande, indem Kindererziehungszeiten nun rentenrechtlich anerkannt wurden. Diese Regelungen führten nicht nur dazu, dass die laufenden Renten von Rentnerinnen erhöht wurden - viele Versicherte erlangten erstmalig Rentenansprüche.

Die „Wiedergutmachung“ des NS-Unrechts in der Sozialversicherung war nach 1945 eine wichtige Aufgabe der Rentenversicherungsträger. Durch gesetzliche Regelungen[3] sollte die Minderung oder der Verlust von Ansprüchen auf Leistungen behoben werden; die Regelungen betrafen zunächst vor allem ins Ausland geflohene oder ausgewanderte Juden und politische Gegner des NS-Regimes.

Einen vorläufigen Schlusspunkt fanden diese Entschädigungsleistungen mit dem 2002 verabschiedeten Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigung in einem Ghetto (ZRBG), durch das Beschäftigungszeiten in einem Ghetto rentenrechtlich anerkannt werden können. Infolge dieses Gesetzes stellten über 100.000 Personen bei den Rentenversicherungsträgern Rentenanträge, von denen in den ersten Jahren die Mehrzahl abgelehnt wurde. Nach einer Kehrtwende in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts im Jahre 2009 sowie einem entsprechenden Änderungsgesetz von 2014, das u.a. auch rückwirkende Zahlungen bis 1997 ermöglichte, stieg die Zahl der positiv beschiedenen Anträge.[4]

Mit der Organisationsreform im Jahre 2005 wurde die Trennung zwischen Arbeiter- und Angestelltenrentenversicherung aufgehoben und die 16 Regionalträger sowie die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung Bund organisiert. Bereits im Jahre 2001 hatten sich die LVA Baden und die LVA Württemberg zur LVA Baden-Württemberg vereinigt, die dann 2005 in Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg umbenannt wurde.

Aufbau und Inhalt

Neue Aktensystematik bei der DRV Westfalen, um 1970. [Quelle: Deutsche Rentenversicherung Westfalen].
Neue Aktensystematik bei der DRV Westfalen, um 1970. [Quelle: Deutsche Rentenversicherung Westfalen]. Zum Vergrößern bitte klicken.

Die Fallakten der Rentenversicherungsträger sind seit Ende der 1960er Jahre nach einem einheitlichen Aktenzeichen (=Versicherungsnummer) angelegt, das sich aus der Bereichsnummer des zuständigen Rentenversicherungsträgers, dem Geburtsdatum, dem Anfangsbuchstaben des Geburtsnamens, der Seriennummer mit Angabe des Geschlechts und einer Prüfziffer zusammensetzt.

In der Regel beginnt die Akte mit einem Kontospiegel (Auflistung der gezahlten Beiträge), es folgen ein oder mehrere Rentenanträge sowie Rentenbescheide. Teilweise enthalten die Akten auch Belege über geleistete Rentenzahlungen wie Sammelbücher oder Quittungskarten. Um Versicherungszeiten nachzuweisen, wurden von Versicherten zuweilen auch andere Unterlagen (Ausbildungsverträge, Arbeitsbücher, Wehrpässe etc.) eingereicht. Ergänzt wurden die Versichertenakten durch Versichertenkarten, welche die wesentlichen Informationen über gewährte Leistungen enthielten. Da Gesetzesänderungen (z.B. Rentenerhöhungen, Anerkennung von Erziehungszeiten bei Müttern) die Rentenansprüche erhöhen können, finden sich in den Akten auch entsprechende Unterlagen und Neuberechnungen der jeweiligen Renten.

Bei krankheitsbedingten Frühverrentungen bzw. bei Rehabilitationsakten sind ärztliche Gutachten beigefügt. Die Rehabilitationsakten enthalten darüber hinaus zum Teil auch Gutachten über die soziale Situation des Versicherten sowie Entlassungsberichte.

Die Rentenakten von Aussiedlern und Spätaussiedlern aus den Ländern des ehemaligen Ostblocks und Umsiedlern aus der ehemaligen DDR enthalten Belege über Ausbildungs- und Arbeitszeiten; z.T. auch in der Übersetzung aus der Sprache des Herkunftslandes. Spätaussiedler stellten teilweise Anträge auf Rehabilitierung wegen zu Unrecht ergangener Gerichtsurteile in der ehemaligen Sowjetunion. Da die LVA in diesen Fällen die Ermittlungspflicht hatte, findet sich in diesen Akten z.T. umfassendes Material über die Biografien der Spätaussiedler seit den 1930er Jahren.[5] In den regulären Fallakten sind ggf. auch Unterlagen über die „Wiedergutmachung“ von NS-Unrecht enthalten.[6] Die Rentenakten von Aussiedlern und die Akten mit Unterlagen zur „Wiedergutmachung“ wurden nicht separat geführt.

Die früheren Landesversicherungsanstalten bzw. heutigen Regionalträger waren bzw. sind Verbindungsstellen für bestimmte Staaten und in dieser Funktion zuständig für Versicherte, die im Ausland wohnen, aber Versicherungszeiten in der deutschen Rentenversicherung erworben haben. Die ehemalige LVA Baden war Verbindungsstelle für die Schweiz und Liechtenstein, die LVA Württemberg Verbindungsstelle für Griechenland und Zypern (griechischer Teil). Die DRV Baden-Württemberg ist nunmehr für all diese Länder zuständig.

Die Rentenakten für die „Ghettorentenfälle“ werden als eigene Aktengruppe geführt und enthalten Unterlagen, die das Verfolgungsschicksal der Betroffenen dokumentieren. Der Hauptteil der sogenannten Ghettorentenakten befindet sich bei der DRV Rheinland (Verbindungsstelle zu Israel) sowie bei der DRV Nord (u.a. USA, Kanada, Großbritannien).

Seit einigen Jahren stellen die Rentenversicherungsträger auf elektronische Akten um. Bestehende laufende Papierakten wurden vor dem Einscannen ausgedünnt und die Papierakten vernichtet. Zeitweise wurden Akten auch auf Microfiches verfilmt. Die Träger haben einheitlich beschlossen bis zum 31. Dezember 2019 auf die elektronische Aktenführung und -bearbeitung umzustellen.

Überlieferungslage und ggf. vorarchivische/archivische Bearbeitungsschritte

Die Fallakten der Rentenversicherungsträger stehen in der Regel ein Jahr nach dem Tod des Versicherten zur Vernichtung an; bei den Rehabilitationsakten ist die Aufbewahrungszeit bei den Trägern unterschiedlich. Die Akten von laufenden Renten wurden von den Verwaltungen z.T. schon während der Laufzeit ausgedünnt. Jährlich fallen bei den Trägern mehrere Hunderttausend Akten zur Vernichtung an – eine Totalarchivierung scheidet damit aus.

Zur Archivierung der Überlieferungen der Sozialversicherungsträger hatte die 78. Archivreferentenkonferenz (ARK) im Jahre 1995 eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet, die im Jahr 1999 ihre Empfehlungen verabschiedete. Demnach sollten

  • in größeren zeitlichen Abständen einzelne Beispielfälle anhand derer die geschäftstechnische Abwicklung eines Beispielfalles abgelesen werden kann;
  • ein Sample von Akten mit einem bestimmten Geburtsdatum, das ggf. noch weiter eingeschränkt werden kann,
  • Fälle von bedeutsamen Personen / besondere Fälle übernommen werden.

Die Empfehlungen der ARK wurden in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich umgesetzt. Dies ist u.a. auch darauf zurückzuführen, dass die Landesarchive nicht in allen Bundesländern für die Archivierung der landesunmittelbaren Sozialversicherungsträger zuständig sind, sondern die Landesarchivgesetze diese Aufgabe den Trägern selbst übertragen haben.

Einige Landesarchive sowie die Dokumentations- und Forschungsstelle der Sozialversicherungsträger (sv:dok) haben entsprechend den Empfehlungen der ARK eine Auswahl von Fallakten übernommen. Im Generallandesarchiv in Karlsruhe befinden sich exemplarisch archivierte Einzelfallakten der LVA Baden bzw. Baden-Württemberg, die seit Mitte der 1990er Jahre übernommen worden waren. Die sv:dok archiviert für die DRV Westfalen und die DRV Nord laufend eine Auswahl von Fallakten. Hierzu gehören Leistungsakten mit einem Verfahren vor dem Bundessozialgericht sowie ein Sample mit Fallakten von Versicherten mit einem bestimmten Geburtsdatum. Die vorgeschlagene Archivierung von Fallakten von Personen der Zeitgeschichte hat sich in der Praxis als nicht durchführbar erwiesen.

Die so genannten Ghettorentenakten sind derzeit von einer Vernichtung ausgenommen. Die Träger haben entschieden, diese noch aufzubewahren für den Fall, dass weitere gesetzliche Änderungen eintreten bzw. dass Nachkommen von Rentenberechtigten Ansprüche stellen könnten. Darüber hinaus gibt es die grundsätzliche Empfehlung, Entschädigungsakten mit Bezug zum NS-Unrecht zu archivieren, da sie wertvolle Zeugnisse über die Verfolgungsschicksale der Betroffenen geben können.[7]

Quellenkritik und Auswertungsmöglichkeiten

Die Fallakten der Rentenversicherungsträger sowie die Rehabilitationsakten sind durch einen gleichförmigen standardisierten Aufbau gekennzeichnet. Sie überliefern nicht nur die Verwaltungsgeschichte der Rentenversicherungsträger, sondern stellen darüber hinaus wichtige sozial- und wirtschaftsgeschichtliche Quellen dar. Die Fallakten der Rentenversicherungsträger bilden in Deutschland mit die größten Bestände an Massenakten – fast die gesamte Bevölkerung ist oder war zeitweise in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, und die überwiegende Mehrzahl der Bevölkerung im Rentenalter erhält Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung.

Die Fallakten der Rentenversicherung stellten eine wichtige Datenquelle für die sozial- und wirtschaftsgeschichtliche Forschung dar. Die Rentenakten dokumentieren nicht nur die Erwerbsverläufe und die Einkommenssituation der Betroffenen. Sie enthalten Angaben über Ausbildungszeiten, Eheschließungen und -scheidungen sowie die Geburt von Kindern. Die Rehabilitationsakten und teilweise auch die Rentenakten geben Auskunft über die gesundheitliche Situation der Versicherten, den Umgang mit Erkrankungen und die eingeleiteten Rehabilitationsmaßnahmen.

Von besonderer Bedeutung sind die Akten mit Unterlagen über die „Wiedergutmachung“ von NS-Unrecht sowie die so genannten „Ghettorentenfälle“. Diese enthalten Belege für die erlittene Verfolgung; die Ghettorentenakten geben darüber hinaus Auskunft über die Lebens- und Arbeitsbedingungen in den Ghettos.

Hinweise zur Benutzung

Da die Fallakten der Sozialversicherungsträger dem Sozialdatenschutz unterliegen, dürfen diese nach den jeweiligen Archivgesetzen (§ 6 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 4 BArchG; § 6 Abs. 2 LArchG Baden-Württemberg) grundsätzlich erst 60 Jahre nach ihrer Entstehung genutzt werden. Ausnahmen sind für die wissenschaftliche Forschung unter bestimmten Voraussetzungen und nach Genehmigung durch die oberste Behörde möglich, näheres regelt § 75 Abs. 1 SGB X - Übermittlung von Sozialdaten für die Forschung und Planung.[8]

Forschungs- und Editionsgeschichte

Die oben zitierten, von der ARK im Jahr 1999 verabschiedeten Empfehlungen zur Archivierung der Fallakten der Sozialversicherungsträger wurden nicht publiziert, fanden aber Eingang in die nachfolgende archivfachliche Forschung und Diskussion. Mit der Überlieferung der der LVA Westfalen befasst sich ein Artikel von Annette Hennings.[9] Zur Bewertung der Leistungsakten der LVA Baden wird verwiesen auf die Veröffentlichung von Brüning, Häussermann und Sartor.[10]

Das Thema Überlieferung der Sozialversicherungsträger war 2012 Gegenstand eines gemeinsamen Workshops der sv:dok und des LWL-Archivamts für Westfalen. Die Ergebnisse wurden in einem Tagungsband veröffentlicht. Mit der Aktenüberlieferung der DRV Bund befasste sich auf dieser Tagung Dierk Hofmann, vgl. hierzu den Artikel in dem Tagungsband.[11]

Anmerkungen

[1] Vgl. Wehner, Christoph, Von Heilstätten und Rehabilitationszentren, S. 114 f., in: Wehner, Christoph (Hg.), Aufbrüche in der Rehabilitation, S. 111 – 141.
[2] Vgl. Wehner, Christoph, Von Heilstätten und Rehabilitationszentren, S. 123 f., in: Wehner, Christoph (Hg.), Aufbrüche in der Rehabilitation, S. 111 – 141.
[3] Gesetz über die Behandlung der NS-Verfolgten in der Sozialversicherung vom 22. August 1949; Gesetz zur Änderung und Ergänzung der Vorschriften über die Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Sozialversicherung (WGSVG) vom 22. Dezember 1970 (BGBl. I 1970 S. 1846).
[4] Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto vom 20. Juni 2002 (BGBl. I 2002 S. 2074); Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto vom 15. Juli 2014 (BGBl. I 2014 S. 912).
[5] Vgl. Hennings, Annette, Die Überlieferung der Landesversicherungsanstalt Westfalen in Münster – Probleme und Möglichkeiten, S. 33, in: Archivpflege in Westfalen und Lippe 55 (2001), S. 30 – 33.
[6] Im Gegensatz zu den so genannten „Ghettorentenakten“ wurden die Akten, die Leistungen im Rahmen der „Wiedergutmachung“ enthielten, als reguläre Fallakten und nicht als eigene Aktengruppe geführt.
[7] Vgl. Abschlussbericht der ARK-Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Wiedergutmachung“, Düsseldorf 2009.
[8] Vgl. hierzu Christian Reinhard, Die wissenschaftliche Nutzung von Archivgut mit Sozial- und Steuerdaten, in: Archivar, 66. Jg., November 2013, S. 439-443.
[9] Annette Hennings, Die Überlieferung der Landesversicherungsanstalt Westfalen in Münster – Probleme und Möglichkeiten, S. 33, in: Archivpflege in Westfalen und Lippe 55 (2001), S. 30 – 33.
[10] Rainer Brüning, Martin Häussermann und Lutz Sartor, Zur Bewertung von massenhaft anfallenden Leistungsakten der Landesversicherungsanstalt Baden, in: Historische Überlieferung aus Verwaltungsunterlagen. Zur Praxis der archivischen Bewertung in Baden-Württemberg, hg. von Robert Kretzschmar, Stuttgart 1997, S. 353-362.
[11] Zu den Überlieferungen der Reichsanstalt bzw. Bundesanstalt für Angestellte vgl. Dierk Hoffmann, Neuere Forschungsfragen zur Rentenversicherung und die Aktenüberlieferung der Deutschen Rentenversicherung Bund, in: Marc von Miquel /Marcus Stumpf (Hg.), Historische Überlieferung der Sozialversicherungsträger. Desiderate der Forschung und archivische Überlieferungsbildung, Texte und Untersuchungen zur Archivpflege 26, Münster 2012.

Literatur

  • Rainer Brüning/Martin Häussermann/Lutz Sartor, Zur Bewertung von massenhaft anfallenden Leistungsakten der Landesversicherungsanstalt Baden, in: Historische Überlieferung aus Verwaltungsunterlagen. Zur Praxis der archivischen Bewertung in Baden-Württemberg, hg. von Robert Kretzschmar, Stuttgart 1997, S. 352-362.
  • Annette Hennings, Die Überlieferung der Landesversicherungsanstalt Westfalen in Münster – Probleme und Möglichkeiten, S. 33, in: Archivpflege in Westfalen und Lippe 55 (2001), S. 30 – 33.
  • Dierk Hoffmann, Neuere Forschungsfragen zur Rentenversicherung und die Aktenüberlieferung der Deutschen Rentenversicherung Bund, in: Marc von Miquel /Marcus Stumpf (Hg.), Historische Überlieferung der Sozialversicherungsträger. Desiderate der Forschung und archivische Überlieferungsbildung, Texte und Untersuchungen zur Archivpflege 26, Münster 2012, S. 42-51.
  • Christian Reinhard, Die wissenschaftliche Nutzung von Archivgut mit Sozial- und Steuerdaten, in: Archivar, 66. Jg., November 2013, S. 439-443.

Zitierhinweis: Gerhilt Dietrich, Fallakten der Rentenversicherungsträger, in: Südwestdeutsche Archivalienkunde, URL: […], Stand: 31.08.2021.

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