Eberhard III. von Württemberg (geb. 16.12.1614, gest. 02.07.1674)

von Theresa Reich und Moritz Beeching

Herzog Eberhard III. von Württemberg (1614-1674) [Quelle: Unibibliothek Tübingen]
Herzog Eberhard III. von Württemberg (1614-1674) [Quelle: Universitätsbibliothek Tübingen]

Eberhard III. (geb. am 16. Dezember 1614 in Stuttgart und gest. am 2. Juli 1674 in Stuttgart) übernahm unter Vormundschaft im Jahr 1628 die Regierungstätigkeit von seinem Vater Herzog Johann Friedrich, bis er sie ab 1632 selbstständig ausführte. Die Folgen des Restitutionsedikts, von dem etwa ein Drittel des Territoriums betroffen war, hatten das Land tiefer in die Staatsschulden geführt, woraufhin die Landstände Eberhard III. auf eine Anpassung seiner Reichspolitik drängten. 1633 trat das Herzogtum Württemberg dem Heilbronner Bund bei und trat damit in eine Koalition mit Schweden. Zusätzlich schloss Eberhard III. einen Protektionsvertrag mit Frankreich ab, um die Grafschaft Mömpelgard zu sichern. Er setzte in der Bündnispolitik auf seinen Kanzler Jakob Löffler.

Mit der Niederlage in der Schlacht bei Nördlingen verschärfte sich die Lage für den Herzog und er floh am 7. September 1634 mit seinen politischen Führungskräften nach Straßburg ins Exil. Eberhard III. hinterließ damit ein führungsloses Land mit vakanter Regierung. Kaiserliche sowie bayerische Truppen eroberten und brandschatzten das Land und besetzten wichtige Bergfestungen wie Hohenasperg, Hohenurach und Hohenneuffen. Die Regierung des Herzogtums übertrug Kaiser Ferdinand II. seinen Räten, die sich zu einem Kollegium zusammenschlossen.

Die im Jahr 1635 geschlossene Ehe Eberhards mit Wild- und Rheingräfin Anna Catharina von Salm-Kyrburg, der Tochter des schwedischen Heerführers Johann Kasimir von Salm, trug keineswegs zu einer Entspannung des Verhältnisses mit dem Hause Habsburg bei. Anschließende Unternehmungen Eberhards III., sein Herzogtum zurückzugewinnen, blieben erfolglos und wurden mit dem Ausschluss aus dem Prager Frieden (wegen der eingegangenen Koalition mit Schweden) zunehmend hoffnungsloser. Die daran anschließenden dreijährigen Verhandlungen führten mit dem Regierungsantritt Kaiser Ferdinands III. zur Einigung.

Für seine Rückkehr und die Aussöhnung mit dem Hause Habsburgs musste Eberhard außerordentlich harte Bedingungen annehmen. Darunter fielen unter anderem der Verzicht auf die 14 Mannsklöster, sowie die Abgabe wichtiger Ämter und Teile seines Herzogtums. Anfang der 1640er Jahren gewannen die oberdeutschen Reichskreise an politischer Bedeutung. In der Folge bemühte sich Württemberg darum, den Schwäbischen Reichskreis als Brücke in die Reichspolitik zu nutzen. Diese war darauf ausgerichtet, innerreichische Probleme zu klären, um Voraussetzungen für Friedensverhandlungen zu schaffen.

In Württemberg musste das verwüstete, entvölkerte und brachliegende Land wiederaufgebaut werden. Dafür begannen Eberhard III. und seine Landstände zunächst mit einer Bestandsaufnahme des Herzogtums, um Reformen für eine Steuerpolitik und Verwaltungspolitik zu konzipieren. Für den inneren Aufbau musste der Herzog den Landständen weit entgegenkommen, um diesen finanzieren zu können, wodurch die Landstände langfristig gestärkt wurden. Mittels zahlreicher Verordnungen sollte Württemberg wirtschaftlich und sozial wiederaufgebaut werden. Der Entvölkerung des Landes sollte die Ansiedlung fremder Glaubensvertriebener entgegenwirken. Letztlich erlangte die Landschaft ihre früheren Rechte wieder. Im Jahre 1656 ging er seine zweite Ehe mit Gräfin Maria Dorothea Sophia von Oettingen-Oettingen ein. Eberhard III. war Vater von 25 Kindern.

Literatur in Auswahl

 

Zitierhinweis: Theresa Reich und Moritz Beeching, Eberhard III. von Württemberg, in: Der Dreißigjährige Krieg, URL: […], Stand: 16.08.2022

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