Kultur – Vom württembergischen Hoftheater zum Landestheater

Verfassung des Landestheaters, Mai 1919 (Landesarchiv BW, StAL E 18 V Bü. 8, Bild 8) 

Kontext: Theater in Württemberg

Die Theaterkunst erlebte in den goldenen zwanziger Jahren der Weimarer Republik einen kulturellen Höhepunkt. Theaterstücke erlebten auch in Stuttgart, Heilbronn, Tübingen und Ulm großen Besucherandrang, was vor allem der Kulturgemeinschaft Stuttgart zu verdanken war. Diese entwickelte sich seit 1920 aus der Volksbildungsbewegung, die vor allem Arbeitern und Arbeiterinnen den Zugang zu Kunst und Kultur öffnen wollte. 1924 institutionalisiert, bildet sie bis heute eine der größten Besucherorganisationen von Kunst und Kultur in Deutschland.

Zu den traditionsreichsten Bühnen in Württemberg zählte die Württembergische Landesbühne Esslingen. Zu ersten Bühnenbauten kam es 1804 am Ottilienplatz, gefolgt von jahrzehntelangen bühnentechnischen Erweiterungsbauten. 1863 wurde dank der bürgerlichen Theaterbaugesellschaft ein fester Theaterbau errichtet. Im Zeitraum von 1901 bis 1925 war Mathilde Erfurth (1847-1929) Theaterdirektorin in Esslingen.

Zu den kleineren Theatern in Stuttgart gehörten beispielsweise das 1923 im Zuge der Inflation geschlossene Deutsche Theater sowie mit kleineren Inszenierungen, Operetten und Schauspielen das Alte Schauspielhaus. Letzteres wurde 1909 im Jugendstil an der Kleinen Königstraße errichtet. Seine künstlerische Blüte erlebte das Schauspielhaus von 1922 bis 1933 unter der Direktion des gebürtigen Wieners Claudius Kraushaar (1878-1955).

Ein wichtiger württembergischer Dramatiker war Paul Wanner (1895-1990). Sein Kriegsgefangenendrama „P.G. – Prisonier de la guerre“ wurde ab 1930 auf zahlreichen Bühnen gefeiert. Bernhard Blume (1901-1978) verbuchte mit „Bonaparte", „Feurio" und „Treibjagd" im Landestheater große Erfolge. Jazz wurde dank Paul Hindemith (1895-1963) und Ernst Krenek (1900-1991) auf Stuttgarts Bühnen populär.

Verfassung für das Landestheater von Württemberg

Mit dem Beginn der Demokratie veränderte sich der künstlerische Anspruch an das Theater. Das politische Theater entstand nun mit dem Anspruch, gesellschaftliche Missstände aufzuzeigen, das Publikum dadurch politisch zu erziehen und gesellschaftskritisch zu formen.

So waren bereits im November 1918 in den Feuilletons rege Debatten ausgebrochen, in denen Demokraten eine politische, künstlerische und betriebliche Neuausrichtung der Theater forderten. Das Theater sollte nicht mehr allein als Repräsentations- und reine Vergnügungsmöglichkeit von Adel und Bürgertum fungieren. Die Theatermitarbeiter sollten nicht mehr finanziell ausgebeutet werden und über mehr betriebliche und künstlerische Mitbestimmungsmöglichkeiten verfügen, als dies unter der Direktion der vom Hof bestellten Intendanten der Fall gewesen war.

Demgegenüber betonten demokratisch gesinnte Vertreter eines neuen Theaters die sozialintegrativen und pädagogischen Funktionen dieser Kunstform, die sich auf die politische Erziehung der Besucher konzentrieren sollte. Verbunden waren solche gesellschaftsformenden Ansprüche beispielsweise nicht nur mit dem epischen Theater Bertolt Brechts (1898-1956), sondern auch mit einer neuen demokratischen Kultur der Partizipation aller am Theaterleben beteiligten Mitarbeiter.

Die Theaterleitung lieferte ab Mai 1919 Entwürfe zu einer neuen Verfassung, in der Theatermitarbeiter stärker an künstlerischen und personellen Entscheidungsfindungen beteiligt waren. Ausschlaggebend für diese neue Verfassung war die Umwandlung des Königlichen Hoftheaters in Stuttgart in ein Landestheater. Das Theater, dessen Hauptspielstätten Oper, Ballett und Schauspiel sich seit 1909 im Stuttgarter Schlossgarten befanden, wurde 1918/19 dem Ministerium für Kirchen- und Schulwesen unterstellt.

Die neue Verfassung beanspruchte bereits in ihrem ersten Punkt, nicht nur „edelste Bühnenkunst in vorbildlicher Darstellung“ hervorzubringen, sondern verband diese Aussage zudem mit dem Anspruch, „zur Anregung edlerer Ideen in allen Volkskreisen beizutragen“. Damit stellte die Verfassung einen dezidiert pädagogischen Anspruch, politische Bildungsarbeit zu leisten.

Demokratisches Element dabei war der aus den Ideen der Rätebewegung hervorgehende Künstlerbeirat, der die auf zwei Jahre gewählte Interessenvertretung aller Theatermitarbeiter darstellte. Er verfügte über ein Mitbestimmungsrecht bei der Besetzung der leitenden Stellen, die er mit Dreiviertelmehrheit verhindern konnte. Auch Vertragsverlängerungen konnten im Falle von Spielleitern, hier dem Kapellmeister, dem Dramaturgen, dem Oberspielleiter des Schauspiels und der Oper sowie der Verwaltungsdirektion, abgelehnt werden. Bei der Wahl des Intendanten verfügte der Künstlerbund gegenüber dem Ministerium über das Recht, drei mögliche Intendanten vorzuschlagen.

Darüber hinaus waren die weitgehenden Befugnisse, die der Intendant als Teil des königlichen Hofes genossen hatte, in der neuen Verfassung eingeschränkt. Der Intendant war dem Ministerium berichtspflichtig. Aber obgleich ihm die künstlerische Leitung oblag, verfügten die Spielleiter von Chor, Ballett und Kapelle doch über mehr Spielraum als früher, da sie ein Widerspruchsrecht bezüglich künstlerischer Eingaben des Intendanten geltend machen konnten.

Die Leitung des Landestheaters übernahm ab 1920 Albert Kehm (1881-1961). Während seiner Amtszeit kam es zu 50, teilweise von öffentlichen Kontroversen begleiteten, Uraufführungen. Einen umfangreichen Einblick in den Spielplan von Theater, Oper und Ballett geben die Theaterzettelbände des Staatsarchivs Ludwigsburg.

GND-Verknüpfung: Kultur [4125698-0]

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