Die Gründung der Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins im Königreich Württemberg 1817

Königin Katharina I. von Württemberg (1788-1819). 1816 nahmen die Pläne zur Gründung einer Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins konkrete Züge an (Quelle: Landesmedienzentrum BW, LMZ 002185)
Königin Katharina I. von Württemberg (1788-1819). 1816 nahmen die Pläne zur Gründung einer Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins konkrete Züge an (Quelle: Landesmedienzentrum BW, LMZ 002185)

Die Gründung der Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins im Königreich Württemberg fiel in eine Zeit großer politischer und wirtschaftlicher Krisen. Gerade war die napoleonische Ära vorübergegangen, die von Kriegen geprägt war. Sie brachte große Bevölkerungsverluste, wirtschaftliche Einbußen und letztlich eine Neuordnung der Territorien des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation mit sich. Direkt im Anschluss führte der Ausbruch des Vulkans Tambora im Jahr 1815 in Indonesien zu verheerenden klimatischen Veränderungen. Besonders in Europa und Nordamerika wurden dadurch in den Jahren 1816 und 1817 Missernten ausgelöst. Auch für die Bevölkerung Württembergs, die sich größtenteils durch die Erträge der eigenen Landwirtschaft ernährte, bedingte die Naturkatastrophe schwerwiegende Auswirkungen: Hungerkrisen, Arbeitslosigkeit und Seuchen. Unter diesem Eindruck veranlasste Königin Katharina I. von Württemberg (1788-1819), Ehefrau von König Wilhelm I. von Württemberg und Tochter des russischen Zaren Paul I., die Einrichtung einer Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins.

Bereits kurz nach dem Regierungsantritt im Oktober 1816 entwickelte Königin Katharina ein erstes Vereins-Konzept zur Bekämpfung der Krise in Württemberg. Eine überarbeitete Fassung bildete schließlich die Grundlage für die konstituierende Sitzung der Zentralleitung am 29. Dezember 1816. Die wesentliche Aufgabe dieses Gremiums sollte darin bestehen, die aktuelle Krise zu überwinden aber auch neuen Krisen vorzubeugen – etwa durch die Schaffung und Etablierung neuer Arbeitsstellen. Am 7. Januar des Jahres 1817 genehmigte König Wilhelm I. von Württemberg die Konzeption der Zentralleitung mit geringen Änderungswünschen in der Satzung. Ursprünglich als Frauenverein konzipiert, wurde schließlich zur Koordinierung der Wohltätigkeitsvereine eine Zentralleitung besetzt, die aus weiblichen und männlichen Mitgliedern bestand. Den Vorsitz hatte die Königin inne; ein Mitglied des Geheimen Rates, August von Hartmann, fungierte als ihr Stellvertreter und eine Art Geschäftsführer. In jedem Ort des Landes sollte nun ein Wohltätigkeitsverein, verbunden mit den Kirchenkonventen, gegründet werden. Damit sollte auch gleichzeitig der Ausbau der Kirchenkonvente in den katholischen Gebieten des Landes vorangetrieben werden. Zwar lief die Einrichtung der Wohltätigkeitsvereine in einigen Orten des Königreichs schleppend an, dennoch war die Bilanz Ende des Jahres 1818 beachtlich: in allen 64 Oberämtern waren Bezirkswohltätigkeitsvereine gegründet worden.

Aus einer zeitgenössischen Quelle:

Auszug aus dem Aufruf zur Gründung von Wohltätigkeitsvereinen im gesamten Königreich von 1817:

„Die schweren Lasten des Kriegs, mißrathene Erndten und schlechte Weinjahre, welche so viele Familien ins Unglück stürzten, haben in mancher theilnehmenden Seele den Wunsch erregt, auch in Würtemberg Vereine zu bilden, um der Wohltätigkeit der Einzelnen eine Richtung zu geben, wodurch das Elend nicht nur für den Augenblick erleichtert, sondern künftig, wo möglich, in seinen echten Keimen unterdrückt werde. […]
Zu diesem Zwecke können Privat-Armenanstalten und Privat-Vereine führen, deren männliche und weibliche Mitglieder, von der Noth ihrer Mitbürger durchdrungen, das Elend in den Wohnungen derselben aufsuchen, und sich mit den Mitteln zur Erleichterung oder Entfernung desselben gemeinschaftlich beschäftigen. Schon sind hierin einzelne Ortschaften mit gutem Beispiel vorangegangen; aber, um zusammenhängend zu wirken, und bei dieser wichtigen Sorge von einerlei Grundsätzen auszugehen, um das Unrecht zu verhüten, daß nicht einzelne Ortschaften beneidet, andere bemitleidet werden können, wird das Publikum eingeladen, Vereine zu bilden, welche einer Lokal-Leitung unterzuordnen wären. Sämmtliche Lokal Leitungen eines Oberamts-Distrikts würden unter eine Oberamts-Leitung gestellt, und sämmtliche Oberamts-Leitungen in eine Central-Leitung verbunden. […]“

Aus: Landesarchiv Baden-Württemberg, Staatsarchiv Ludwigsburg E 191 Bü 7471.

Die Organisationsebene des Wohltätigkeitsvereins wurde in der Folge ständig optimiert. So wurde im Jahr 1818 eine staatliche Armenkommission eingerichtet, die Behörden und Armenfürsorge effektiver miteinander verbinden sollte. Ihre vordringliche Aufgabe bis zu ihrer Auflösung im Jahr 1903 bestand in der Aufsicht über die Armenbeschäftigungsanstalten des Königreichs.

Senta Herkle

Suche

Quellen und weitere Informationen zum Thema unter

Herkle, Senta: Für alle Zeiten mit vereinten Kräften dem menschlichen Elend […] entgegentreten. Die Gründung der Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins in Württemberg 1817.

In: Holtz, Sabine (Hg.): Hilfe zur Selbsthilfe. 200 Jahre Wohlfahrtswerk für Baden-Württemberg. Baden-Baden 2016, S. 10-23.