Tondokumente – Wort, Musik- und Geräuschaufzeichnungen, Hörfunkproduktionen

Von Peter Bohl

Magnetophon 21 R von AEG, Ein-Viertel-Zoll-Studio-Gerät mit 19 und 38 cm pro Sekunde Bandlaufgeschwindigkeit, Baujahr 1983, (Vorlage: Landesarchiv BW, HStAS, Sammlung AV-Archiv)
Magnetophon 21 R von AEG, Ein-Viertel-Zoll-Studio-Gerät mit 19 und 38 cm pro Sekunde Bandlaufgeschwindigkeit, Baujahr 1983, (Vorlage: Landesarchiv BW, HStAS, Sammlung AV-Archiv)

Jeder kennt Töne, die ihn an besondere Ereignisse, Erlebnisse, Erfahrungen, ja selbst Gefühle erinnern und emotional berühren. Auch Geschichte kann mit Tönen verbunden sein und Erinnerungen wachrufen, die das eigene wie auch anderer Leben beeinflussten und manchmal auch bestimmten. Wie eine Äußerung, eine kurze Rede die Geschichte des Bundeslandes Baden-Württembergs dokumentieren kann und gerne bei Jubiläen immer wieder einem großen Publikum präsentiert wird, ist die Ansprache des Ministerpräsidenten Reinhold Maier vor dem Landtag in Stuttgart am 25. April 1952:

„‘Meine sehr verehrten Abgeordneten, gemäß Paragraph 14 Artikel 4 Absatz 2 wird hiermit der Zeitpunkt der Bildung der vorläufigen Regierung auf den gegenwärtigen Augenblick, nämlich auf Freitag, den 25. April 1952, 12 Uhr 30 Minuten festgestellt. (Ruf: Protest) Mit dieser Erklärung sinngemäß Paragraph 11 des 2. Neugliederungsgesetztes die Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern zu einem Bundesland vereinigt‘ (Bravorufe! Langanhaltender Applaus)“.[1]

Der Originalton (O-Ton) ruft uns ein Ereignis in Erinnerung, das die weitere Geschichte des Südweststaats in Bewegung setzte, und berührt uns möglicherweise auch emotional. Doch was ist diese Quellengattung eigentlich, was macht sie aus, was unterscheidet sie von anderen, welche Qualität, welche besondere Aussagekraft hat sie, wie authentisch ist sie? Alle diese Fragen sind an diese Art der Quelle zustellen. Es ist eine Quellengattung, die in der historischen Forschung bis heute eher gering geachtet wird und eher dem populären, nicht wissenschaftlichen Gebrauch zugewiesen wird. Die Geschichtswissenschaft ist im Grunde taub, selbst dass Töne seit dem beginnenden 20. Jahrhundert auf Tonträgern vorhanden und nutzbar sind, wird in aller Regel von sehr vielen Historikern/innen ausgeblendet oder vergessen.[2]

Definition der Quellengattung

Tondokumente sind akustische Aufnahmen. Im engeren technischen Sinn sind sie die Aufzeichnung und Wiedergabe von Schall, also von Geräuschen, Tönen, Musik und Sprache. Akustische Aufnahme ist gekennzeichnet durch die Trennung von Aufzeichnungs-, Speicher- und Wiedergabeverfahren und kann mechanisch (Rillen in Walzen, Schallplatten oder auf anderen geeigneten Feststoffen), magnetisch (Tonband), optisch (Lichtton von Kinofilmen) oder auch digital erfolgen. Letzteres kann auf magnetischen oder optischen Medien oder auch auf unbeweglichen digitalen Speichern passieren.

Die Tonaufzeichnung ist ein technischer Vorgang, bei dem akustische Schwingungen in elektrische Signale gewandelt und dann in analoger oder digitaler Form auf Datenträgern gespeichert werden. Dabei wird immer die Schwingung des Schalls aufgezeichnet. Bei der analogen Tonaufnahme werden die von den Mikrofonen gewonnenen Signale je nach Trägermedium in andere analoge Schwingungen übersetzt, z.B. in wechselnd starke Magnetisierung eines am Schreibkopf einer Bandmaschine gleichmäßig vorbeigeführten Tonbandes. Dabei wird Zeit in der Bewegung des Tonbandes gespeichert. Die analoge Tonspeicherung unterliegt dabei typischen Artefakten, wie zusätzliches Rauschen, Verzerrungen oder Dynamikbegrenzungen.

Historische Entwicklung

Die ersten Tondokumente wurden in den 1890er Jahren produziert. Der Großteil der für die Forschung relevanten Tondokumente wurde aber erst seit dem Beginn des 20. Jahrhunderts aufgezeichnet. Mit der Verbesserung und Vereinfachung der Technik bei der Tonaufzeichnung sowie der Reduzierung der Kosten für die technischen Geräte und der weltweiten Verbreitung der Tonaufzeichnungsmaschinen in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts nimmt die Anzahl der Tonträger aller Art (Schallplatten, Tonbänder, Tonkassetten, CDs, digitale Tondokumente) rapide zu.[3]

Doch wie sich erst vor einiger Zeit in Tübingen zeigte, sind Tondokumente wie auch andere historische Quellen beständig Gefahren ausgesetzt, nämlich als das Archiv der Tübinger Kulturwissenschaftler in Flammen aufging und der Großteil des Film- und Tonarchivs irreparabel zerstört wurde. Bei den empirischen Kulturwissenschaftlern lagerten einmalige Dokumente von unschätzbarem Wert, u.a. Tonbänder mit Dialektaufnahmen.[4] Andere Gefahren liegen in der nicht sachgerechten Lagerung und Magazinierung dieser Trägermaterialien, die zu schweren Schäden am Material oder deren vollständigen Zerstörung führen können, so dass diese nicht mehr wiedergabefähig und auf Dauer verloren sind.

Aufbau und Inhalt, Überlieferungslage

Tonaufzeichnungen können nur mit technischen Hilfsmitteln – z. B. Plattenspieler, Tonbandgerät, Kassettenrekorder, CD-Player, Computer – benutzt werden. Der Aufbau von Tondokumenten ist je nach Entstehungszusammenhang sehr unterschiedlich. Festgehalten auf Tonträgern sind unter anderem Reden von wichtigen und bedeutenden Persönlichkeiten, Vorträge von Wissenschaftlern und Schriftstellern, Musik- und Theateraufführungen, Wahlwerbung, Wahlaufrufe, ausgestorbene oder im Aussterben befindliche Dialekte. Einen konkreten, immer wiederkehrenden Aufbau haben Tondokumente im Allgemeinen nicht. Mitschnitte von Nachrichten- oder politischen, gesellschaftlichen Themensendungen, die in einer Sendereihe einer Rundfunkanstalt ausgestrahlt werden, haben aber in der Regel einen feststehenden Sendeablauf, der in einem Sendeplan festgelegt wird.

Hier nun ein Beispiel zu Rundfunksendungen:

„Politischer Wochenbericht aus Baden-Württemberg des Süddeutschen Rundfunks vom 19. April 1958

1) Themenansage

2) Landesparteitag der SPD in Stuttgart (0:50)

3) Das Programm des Landesparteitages der nordbadischen CDU in Tauberbischofsheim (3:00)

4) Ergebnisse und Aussichten des Generalverkehrsplans (9:10)

5) Kampf gegen die Unachtsamkeit (5:20)“

(HStA Stuttgart R 5/002 D581001).

Bei dieser Rundfunksendung, die wöchentlich ausgestrahlt wurde, werden die Themen angesprochen, die die Zuhörerschaft über politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Sachverhalte informieren und ansprechen sollten.

Andere Themenfelder sind historische Tonaufnahmen, die ein authentisches Bild von den Zeitumständen oder Ereignissen wiedergeben, deren Präsentation der Zuhörerschaft Aktuelles vermittelt. So z.B. die folgende Nachricht:

„Nachricht vom Tod Hitlers und Ansprache von Dönitz, vom Dienstag, 1. Mai 1945 (O-Ton) Karl Dönitz, Großadmiral: Ansprache an das deutsche Volk. Bekanntgabe des Todes von Adolf Hitler. Dönitz übernimmt die Führung des deutschen Volkes. ‚Meine erste Aufgabe ist es, deutsche Menschen vor der Vernichtung durch den bolschewistischen Feind zu retten. Der Kampf gegen die Angloamerikaner wird nur soweit fortgesetzt, wie sie diesen Kampf behindern.‘ (6:40)“ (HStA Stuttgart R 5/001 D451002/031).

Im gleichen Findbuch finden sich auch Tonaufzeichnungen, die im kulturellen Bereich angesiedelt sind:

„Thomas Mann über ‚Goethe, das deutsche Wunder‘ anlässlich des 200. Geburtstages des Dichters, Sonntag, 15. Mai 1949. (O-Ton) Thomas Mann: Der deutsche Genius hat sich in drei Monumental-Gestalten verkörpert, einer religiösen, einer dichterischen und einer politischen, die bei allen Verschiedenheiten ihrer Sendung, ihres Zeitgepräges und ihrer Individualität eine entschiedene Familienähnlichkeit aufweisen. Die drei Gestalten sind: Luther, Bismarck und Goethe. In Charakterbildern wird das Wesen der drei Männer analysiert und gezeigt, wie viel Goethe mit den beiden andern, dem Staatsmann und dem Geistlichen, gemeinsam hatte. Goethe, das ist Kraft, gesegnet durch das Musische, gesittete Größe. So konnte ein Deutscher musterhaft werden, Vorbild und Vollender nicht nur seines Volkes, sondern der Menschheit, zu deren Selbst er sein Selbst erweiterte. (29:00)“ (HStA Stuttgart R 5/001 D451084/003)

Ein anderer Beitrag, der zur Belustigung, Entspannung oder zum Vergnügen der Zuhörerschaft dienen sollte, ist eine Reihe, die den Sendetitel: „Tausend Worte Hessisch“ trägt.

Am Dienstag, den 31. Mai 1949 sendete man in dieser Reihe:

„Der Querulant. Ein unfreundlicher, egoistischer Fahrgast will im Zug ein Abteil für sich. Als eine Frau mit ihrem Hund Emil trotzdem zusteigt, fängt der Fahrgast (der auch Emil heißt) Streit mit ihr an. Ein neuer Fahrgast steigt ein, wird ebenfalls beschimpft und beginnt daraufhin mit dem Hund Emil so zu reden, dass sich der Mensch Emil beleidigt fühlt. Am Ende spielen die beiden anderen Fahrgäste dem Querulanten Emil einen Streich. Autor und Sprecher: Wolf Schmidt, Sprecherin: Gretl Pilz (11:10)“ (HStA Stuttgart R 5/001 D451150/004).

Diese Beispiele sollen die Bandbreite der im Rundfunk ausgestrahlten Sendungen dokumentieren und mögliche Suchstrategien je nach Forschungsschwerpunkt deutlich machen.

Doch nicht nur Mitschnitte von Rundfunksendungen finden sich im Bereich der Tondokumentation, auch haben sich Tonbandmitschnitte von Landtagsitzungen, Gerichtsverhandlungen, Polizeiverhören, Zeitzeugeninterviews und weitere außerhalb von Rundfunkanstalten produzierten Tonaufzeichnungen als Quellen für verschiedene Forschungsansätze erhalten.

Der Landtag von Baden-Württemberg zeichnete die Sitzungen des Landtags bis 1995 auf Tonbändern auf,[5] nicht um der Allgemeinheit die Inhalte der Sitzungen in einer Live-Atmosphäre näher zu bringen, sondern als Hilfsmittel für den stenografischen Dienst, der für die Herstellung der Sitzungsprotokolle verantwortlich war. Sollten sich die Redner zu undeutlich geäußert haben, Zwischenrufe nicht gut zu verstehen gewesen sein, wurden die Tonaufzeichnungen zur Korrektur oder Ergänzung der schriftlichen Protokolle herangezogen. Doch trat in diesem Bereich auch die schwäbische Sparsamkeit zutage, da die nicht mehr benötigten Tonbandaufnahmen der Sitzungen gelöscht und auf ein Neues in einer anderen Sitzung wiederverwendet wurden. Dieses Recycling der Tonbänder hatte bis ins Jahr 1982 hinein Bestand, und erst ab Juni dieses Jahres sind die Tonbänder nicht mehr gelöscht worden und somit für die Nachwelt erhalten geblieben. Doch nicht nur die Landtagsverwaltung, auch der Süddeutsche Rundfunk besann sich schon früh auf seine schwäbischen Tugenden und löschte im Jahr 1958/59 einen größeren Teil seiner alten Studiobänder, damit sie aus Sparsamkeitsgründen neu bespielt werden konnten.

Aber auch Tonaufzeichnungen von Gerichtsverhandlungen haben sich erhalten, obgleich ein Mitschnitt der Verhandlungen im Grunde nicht erlaubt ist. Doch besondere Umstände erfordern manches Mal eine Anpassung der rechtlichen Vorgaben. Ein wichtiges Dokument zu den Massenmorden während des Zweiten Weltkriegs und deren gerichtliche Aufarbeitung in der Nachkriegszeit ist der Mitschnitt des Urteils und der Urteilsbegründung beim sogenannten Einsatzgruppenprozess in Ulm im Jahr 1958. Das Tonmaterial hat einen Umfang von rund sechs Stunden und dokumentiert eindringlich die Verbrechen dieser Einheiten und den juristischen Umgang mit diesen im Nachkriegsdeutschland.[6]

Auch andere Tondokumente, die sich aus Gerichtsverhandlungen erhalten haben, dokumentieren eindrucksvoll, aber auch beklemmend Teile der Geschichte der Bundesrepublik in den 1970er Jahren. Beim „Baader-Meinhof-Prozess“ in Stuttgart-Stammheim einigten sich die Prozessbeteiligten, die häufig sehr chaotisch verlaufenden Sitzungen mit einem Tonbandgerät mitschneiden zu lassen, damit ein ordentliches Verhandlungsprotokoll erstellt werden konnte.[7] Diese Tonbandmitschnitte vermitteln ein authentisches Bild von den Wortgefechten im Gerichtssaal, den Statements, die von allen Seiten der Prozessbeteiligten abgegeben wurden, von der Atmosphäre, die im Gerichtssaal herrschte. Die Mitschnitte sollten zwar nach der Fertigstellung wieder gelöscht werden, was auch für eine Vielzahl der Bänder geschah, doch einige der Tondokumente gerieten wohl in Vergessenheit und blieben somit der Forschung zur weiteren Auswertung erhalten. Keine schriftliche Quelle kann in gleicher Intensität die Atmosphäre dieser Gerichtsverhandlungen beschreiben wie eben die Tonbandaufnahmen.

Neben staatlichen Institutionen haben auch kommunale Einrichtungen, Vereine und Verbände, Historiker, Privatpersonen Tondokumente in ihren Beständen gesammelt. Auch hier sollen einige wenige Beispiele genannt werden:

So verwahrt das Stadtarchiv Kirchheim unter Teck Tondokumente zur Stadtgeschichte: „D´Leut über d´Leut, sellamol ond heut“, Sendung mit Karl Götz, 24. Januar 1965 Studiogespräch über die Geschichte der Stadt Kirchheim unter Teck seit der Frühen Neuzeit mit Einwohnern und Einwohnerinnen. Dabei: Frau Hansen, geb. 1882, Herr Dr. Max Gottlieb, Oberstudienrat Bruno Mader, Karl Weber, Kunstmaler, Oberbürgermeister Franz Kröning. Themen: Nutzung des Freihofs in Kirchheim im 18./19. Jahrhundert: zunächst Dragonerkaserne, dann erworben durch die Tuchhändler der Stadt für den Wollmarkt, dessen Blütezeit um 1870 war. Kirchheim als Garnisonsstadt im 1. Weltkrieg. OB Kröning (im Amt seit 1945) über aktuelle Probleme: Bevölkerungszuwachs, Notwendigkeit einer Stadthalle, Erhaltung des historischen Stadtbildes. Bedeutende Persönlichkeiten: Max Eyth, Konrad Widerholt (Verteidiger der Festung Hohentwiel), Jakob Friedrich Schöllkopf (Amerika-Auswanderer, der die Wasserkraft der Niagara-Fälle nutzbar machte). Zimmertheater im Haus des Oberstudienrats Bruno Mader. „Die gute alte Zeit“ - persönliche Erinnerungen. Die 48er-Revolution in Kirchheim. Verschönerung der Stadt nach dem Krieg. Musikverein „Eintracht“. (30:00) (HStA Stuttgart R 30/003 A080009/101).

Diese Tondokumentation ermöglicht z.B. eine Analyse zum Thema, wie ging man mit der Geschichte einer Gemeinde Mitte der 1960er Jahre um, wie wurde sie dargestellt, welche Themen standen im Vordergrund und wie wurden sie vermittelt?

Ein anderer Bereich sind die Interviews, die im Umfeld des methodischen Ansatzes der Oral History entstanden sind. Diese Interviews mit Zeitzeugen sind ebenfalls Quellen, die im Zusammenhang mit anderen Quellen interpretiert werden müssen. Man muss sich bei der Auswertung der Interviews quellentechnisch immer bewusst sein, dass es sich um subjektive Aussagen handelt, die ebenso kritisch zu bewerten sind wie Autobiografien. Durch einen quellenkritischen Umgang mit diesen können Oral History-Quellen auch zur Rekonstruktion von Fakten, die häufig präzise erinnert werden, herangezogen werden. Beispiele für Oral-History-Projekte ist die wissenschaftliche Materialsammlung von Margarete Dörr, zu der das Forschungsprojekt über Frauenerfahrungen im Zweiten Weltkrieg und in der Nachkriegszeit sowie eine vergleichbare Untersuchung über das Kriegserleben der Kinder, von Jungen und Mädchen ab Jahrgang 1930 gehören. Die Unterlagen sind im Bestand J 40/18 „Wissenschaftliche Materialsammlung von Margarete Dörr (*1928, †2014), Historikerin“ zusammengeführt worden.

Quellenkritik und Auswertungsmöglichkeiten

Tondokumente bieten eine Fülle von Möglichkeiten der Interpretation und Auswertung für unterschiedlichste Forschungsrichtungen. Bisher sind diese aber nur selten genutzt worden. Denn sie sind nicht nur für die Verwaltungs-, Sozial-, Wirtschafts-, Rechts-, Mentalitäts- und Alltagsgeschichte wertvolle Quellen, sondern eben auch für ganz andere Forschungszweige. Seien es Soziologen, Politikwissenschaftler oder auch Psychologen, alle diese Fachrichtungen und andere mehr können das überlieferte Quellenmaterial für ihre Forschungen nutzen und mit einer der Gattung entsprechenden Fragestellung neue Erkenntnisse aus diesem Material ziehen. Doch muss immer der Kontext der Überlieferung gesehen werden, der Originalton ist zwar ein Zeitdokument, aber er entstand in der Regel in einem bestimmten Kontext, der zu ermitteln ist, um eine sachgerechte Interpretation zu ermöglichen. Sofern möglich muss die Kontextüberlieferung[8] für diese Quellengattung ebenfalls erhalten bleiben, wie sie für das klassische Schriftgut selbstverständlich geworden ist.[9] Das Wahrnehmen von Geräuschen beeinflusst die menschliche Auffassung von der Welt.[10]

Hinweise zur Benutzung

Leider haben Tondokumente ein jüngeres Entstehungsdatum und, falls der Rechteinhaber der freien Nutzung nicht zugestimmt hat, den Regelungen des Urheberrechts unterworfen. Eine freie Nutzung ist somit eingeschränkt, kann aber in Ausnahmefällen zu wissenschaftlichen Zwecken genehmigt werden. Neben den eingeschränkten Nutzungsrechten kommen aber auch in Einzelfällen datenschutzrechtliche Gründe hinzu, die eine freie Nutzung beschränken und bei denen eine Sperrfristverkürzung erforderlich ist.

Nutzungsmöglichkeiten im Internet des Landesarchivs Baden-Württemberg gibt es bei solchen Tondokumenten, die in DIMAG gespeichert sind. Dies betrifft vor allem Tondokumente, die im Rahmen von Landtagssitzungen entstanden sind.

Ein weiteres Archiv, in dem Tondokumente verwahrt werden, ist das Deutsche Rundfunkarchiv (DRA).[11] Außerdem verwahren die Rundfunkanstalten in ihren Magazinen wichtige Rundfunksendungen, die zwar nur schwer zugänglich sind, aber durchaus dort erbeten werden können.

Anmerkungen

[1] Vgl. HStA Stuttgart Findbuch R 10/900: Film- und Tondokumente des Landtags zu besonderen Anlässen; Tondokumente des Landtags zu besonderen Anlässen: Wahl von Reinhold Maier zum Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg (Bestellsignatur R 10/900 L100002/104). (18.07.2017).
[2] Vgl. Müller, „The Sound of Silence“.
[3] Vgl. Schubert, Historie.
[4] Vgl. Meldung des Südwestrundfunks http://www.swr.de/swraktuell/bw/tuebingen/nach-brand-in-tuebinger-uni-institut-mundart-archiv-teilweise-gerettet/-/id=1602/did=19291892/nid=1602/1yai6cu/ (18.07.2017).
[5]  Vgl. HStAS Stuttgart Bestand R10/001-R 10/004: Tonbandmitschnitte der Landtagsdebatten 8-11. Legislaturperiode 1982-1995.
[6] Vgl. HStA Stuttgart R 20/003 05 (EL 322 II): Tondokumente Urteilsspruch im Prozess gegen ein NS-Einsatzkommando vor dem Schwurgericht Ulm.
[7] Vgl. HStA Stuttgart R 20/003 03 (EL 300 II): Oberlandesgericht Stuttgart: Tonbandmitschnitte aus dem „Baader-Meinhof-Prozess“ Tondokumente.
[8] Vgl. Gutzmann, Anwendung, S. 124–128.
[9] Vgl. Lersch, Rundfunküberlieferung, S. 87–99.
[10] Müller, „The Sound of Silence“, S. 29.
[11] Vgl Deutsches Rundfunkarchiv http://www.dra.de/ (18.07.2017).

Literatur

  • Gutzmann, Ulrike, Zur Anwendung archivischer Standards auf die Überlieferung von Rundfunkanstalten. Erfahrungen im Niemandsland zwischen Archiv und Dokumentation – Ein DFG-Projekt im Hauptstaatsarchiv Stuttgart, in: Der Archivar 54 (2001), S. 124–128.
  • Film- und Tondokumente im Archiv. Vorträge des 76. Südwestdeutschen Archivtags am 22. und 23. Juni 2016 in Bad Mergentheim, hg. von Kurt Deggeller/Peter Müller, Stuttgart 2017.
  • Lersch, Edgar, Rundfunküberlieferung im archivischen Niemandsland? Zu einigen Problemen der Überlieferungsbildung im Medienbereich, in: Das Archivwesen im 20. Jahrhundert. Bilanz und Perspektiven. Vorträge des 60. Südwestdeutschen Archivtags, am 3. Juni 2000 in Aalen, hg. von Bodo Uhl, Stuttgart 2002, S. 87–99.
  • Müller, Jürgen, „The Sound of Silence“. Von der Unhörbarkeit der Vergangenheit zur Geschichte des Hörens, in Historische Zeitschrift 292 (2011), S. 1–29.
  • Schubert, Hans, Historie der Schallaufzeichnung, Deutsches Rundfunkarchiv , Frankfurt a.M. 1983/2002, (http://www.dra.de/rundfunkgeschichte/radiogeschichte/pdf/historie_der_schallaufzeichnung.pdf) (18.07.2017).

Zitierhinweis:  Peter Bohl, Tondokumente – Wort, Musik- und Geräuschaufzeichnungen, Hörfunkproduktionen, in: Südwestdeutsche Archivalienkunde, URL: […], Stand: 13.2.2018.

 

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