Maihofer, Werner 

Geburtsdatum/-ort: 20.10.1918;  Konstanz
Sterbedatum/-ort: 06.10.2009; Bad Homburg vor der Höhe
Beruf/Funktion:
  • Rechtswissenschaftler, Politiker (FDP), Bundesminister
Kurzbiografie:

1937 Abitur in Konstanz

1939 – 1945 Nach Reichsarbeitsdienst und Wehrdienst (ab 1937), Kriegseinsatz in Frankreich, der Sowjetunion, der Slowakei und Ungarn

1946 – 1950 Studium der Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg gefördert von der Studienstiftung des deutschen Volkes

1950 Promotion zum Dr. jur. mit der Arbeit „Der Handlungsbegriff im Verbrechenssystem“, Habilitation mit der Schrift „Recht und Sein“ (1953)

1955 Berufung zum außerordentlichen und 1956 zum ordentlichen Professor an der Universität des Saarlandes, Lehrstuhl für Rechts- und Sozialphilosophie, Strafrecht und Strafprozessrecht

1967 – 1969 Rektor der Univ. des Saarlandes

1969 Eintritt in die FDP

1970 Berufung an die Universität Bielefeld auf den Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtssoziologie, Rechtstheorie, Rechts- und Sozialphilosophie, zusätzlich Direktor des Zentrums für Interdisziplinäre Forschung

1970/71 Vorsitzender der Programmkommission der FDP für die Freiburger Thesen

1970 – 1978 Mitglied im Präsidium der FDP

1972 – 1980 MdB-FDP

1972 – 1974 Bundesminister für besondere Aufgaben

1974 – 1978 Bundesminister des Innern

1978 – 1982 Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtssoziologie, Rechtstheorie, Rechts- und Sozialphilosophie in Bielefeld

1980 – 1982 Präsident der Studienstiftung des deutschen Volkes

1982 – 1988 Präsident des Europäischen Hochschulinstituts in San Domenico di Fiesole (bei Florenz)

Weitere Angaben zur Person: Religion: evangelisch
Auszeichnungen: Ehrungen: Großes Bundesverdienstkreuz (1975); Großes Bundesverdienstkreuz mit Stern und Schulterband (1977); Großkreuz des Verdienstordens der Italienischen Republik (1988); Ehrensenator der Universität Bielefeld (1989); Ehrendoktorwürde der Universität Bielefeld, Fakultät für Rechtswissenschaft (Verleihung posthum) (2009).
Verheiratet:

1942 Margrit, geb. Schiele (1921 – 2009)


Eltern:

Vater: Hugo (1889 – 1951), Finanzbeamter, Verwaltungsdirektor

Mutter: Lina, geb. Kaltschmidt (1894 – 1975)


Geschwister:

ein jüngerer Bruder


Kinder:

fünf Töchter, darunter Andrea Maihofer (geboren 1953), Professor für Geschlechterforschung an der Universität Basel

GND-ID: GND/118730258

Biografie: Ewald Grothe (Autor)
Aus: Baden-Württembergische Biographien 8 (2022), 241-245

Maihofer wurde kurz vor Ende des Ersten Weltkrieges in Konstanz am Bodensee geboren. Seine südbadische Heimat hat ihn lebenslang geprägt, denn selbst wenn er später beruflich im Saarland, Nordrhein-Westfalen, ja sogar in Florenz wirkte, war er sich seiner Herkunft bewusst. Sein Vater arbeitete als Finanzbeamter und zuletzt Verwaltungsdirektor eines Konstanzer Klinikums, seine Mutter unterstützte ihren Sohn bei seinen sportlichen und musikalischen Interessen. Er spielte Geige und Bratsche und musizierte sein Leben lang. Beim Sport dominierten die in seiner heimatlichen Umgebung naheliegenden Sportarten, das Segeln und der Skilauf, dann aber besonders der Eiskunstlauf. Hier gelangte Maihofer bis in die Vorbereitungsmannschaft zu den Olympischen Spielen von 1936. Die Freizeitaktivitäten Sport und Musik öffnen zugleich einen Blick auf zwei von Maihofers Charaktereigenschaften, nämlich die Orientierung auf ein Ziel mit dem damit verbundenen Ehrgeiz und die dafür erforderliche Disziplin und Hartnäckigkeit.

Maihofer legte 1937 in Konstanz das Abitur ab und war anschließend im Arbeitsdienst. Er fühlte sich „geistig hilflos“ (zitiert nach: Hockerts 2020, 252) gegenüber den nationalsozialistischen Parolen. Es folgten Militärdienst und Kriegseinsätze als Nachrichtenoffizier in Südfrankreich, Bessarabien, Ungarn und der Slowakei. Zuletzt war er in der „Festung“ Graz, aus der er sich gegen alle Befehle absetzte. Maihofer musste seinen Berufswunsch, Diplomat zu werden, in den Kriegsjahren zunächst aufschieben, aber er absolvierte zwischendurch eine Ausbildung zum Dolmetscher für Englisch und Französisch. Gegen Kriegsende kam ihm dies zugute, als er nahe Salzburg auf amerikanische Truppen stieß und nicht in Kriegsgefangenschaft geriet, weil er sich mit seinen Sprachfähigkeiten als nützlich erwies. 1942 hatte er Margrit Schiele geheiratet; mit ihr floh er zurück nach Deutschland.

Für Maihofer bedeutete das Jahr 1945 einen Neuanfang. Um den Lebensunterhalt für seine Familie und sich zu erwirtschaften, arbeitete er zunächst für eine Konstanzer Firma, die in der Funk- und Radartechnik tätig war. Im Wintersemester 1946/47 begann er das bereits Ende der 1930er Jahre angestrebte Jurastudium an der badischen Landesuniversität Freiburg i. Br. Gefördert mit einem Stipendium der Studienstiftung des deutschen Volkes, besuchte er Veranstaltungen bei einer Reihe bekannter Wissenschaftler, so bei dem Nationalökonomen Walter Eucken und dem Historiker Gerhard Ritter. 1950 wurde er bei dem Strafrechtler Erik Wolf mit der Dissertation „Der Handlungsbegriff im Verbrechenssystem“ promoviert. 1953 habilitierte er sich mit einer rechtsphilosophischen Arbeit zum Thema „Recht und Sein. Prolegomena zu einer Rechtsontologie“, die unter dem maßgeblichen Einfluss Heideggers den Existentialismus weiterzuentwickeln versuchte. Nur zwei Jahre später wurde er zum außerordentlichen und 1956 schließlich zum ordentlichen Professor für Rechts- und Sozialphilosophie, Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität des Saarlandes berufen. Hier saß er zeitweilig auf demselben Flur wie der nachmalige FDP-Parteifreund Ralf Dahrendorf; und es beschäftigten ihn wie diesen auch Fragen einer möglichen Hochschulreform. 1962 publizierte er anlässlich der „Spiegel“-Affäre einen Artikel, in dem er sich für die Pressefreiheit aussprach. Wenige Jahre darauf zählte er zu den Professoren, die einen Alternativentwurf zur Strafrechtsreform vorlegten, den später die FDP in den Bundestag einbrachte. Hierin sprachen sich die Hochschullehrer für eine Resozialisierung von Straftätern statt einer Vergeltung durch Strafe aus.

Maihofer hatte sich bereits früh mit den Gedanken des jungen Karl Marx beschäftigt. Ohne je Marxist zu sein, hielt er doch manche Ideen für diskussionswürdig. Als sich die Studentenbewegung des Jahres 1968 gegen die auch von ihm als problematisch angesehenen Notstandsgesetze richtete und zum Teil mit marxistischen Denkansätzen argumentierte, zeigte sich Maihofer gesprächsbereit. Die Tendenz zur Gewalt lehnte er indes rigoros ab, weshalb er sich den Studierenden entgegenstellte, als diese beabsichtigten, eine Rektoratssitzung zu stören. Während der „Revolte der Jugend für die Evolution der Gesellschaft in Ost und West“ (Maihofer, 1970) sah man ihn – ähnlich wie Dahrendorf – in einer Podiumsdiskussion mit dem Studentenführer Rudi Dutschke. Er hielt die Laudatio für den marxistischen Philosophen Ernst Bloch, als dieser 1967 mit dem Friedenspreis des deutschen Buchhandels ausgezeichnet wurde, und er pflegte einen fachlichen Austausch mit dem DDR-Rechtswissenschaftler Hermann Klenner. Maihofer war daher schon seit längerem ein „politischer Professor“, bevor er 1969 der FDP beitrat. Dies entsprach im Übrigen auch seinem Rat an die Studierenden, sie sollten ihren Protest statt als außerparlamentarische Opposition doch innerhalb der Parteien zum Ausdruck bringen.

Zum Eintritt in die FDP hatte Maihofer Ende 1968 der neue Parteivorsitzende Walter Scheel aufgefordert. Seit Januar 1969 formelles Neumitglied, wirkte der Rechtswissenschaftler bereits im März bei der Bundesversammlung mit, die Gustav Heinemann zum neuen Bundespräsidenten wählte. Bei der Bundestagswahl im September kandidierte er auf Platz eins der FDP-Landesliste an der Saar. Zwar verfehlte er wegen des schwachen Abschneidens der Freien Demokraten den Einzug in den Bundestag und auch seine Bewerbung als Staatssekretär im Bundesbildungsministerium scheiterte, aber sein kometenhafter Aufstieg in der Partei setzte sich zunächst fort. So wurde er Ende 1970 zum Vorsitzenden der Kommission bestimmt, die ein neues Parteiprogramm entwerfen sollte.

Maihofer war der intellektuelle Motor und der Hauptakteur auf dem Weg zu den legendären Freiburger Thesen, deren Namen sich von dem Parteitag in der südbadischen Metropole herleitet, auf dem diese 1971 diskutiert und beschlossen wurden. Maihofer galt als Reformer im Hochschulwesen und als Hoffnungsträger der Jungdemokraten. Er verkörperte zudem jene Aufbruchsstimmung, die seit 1969 die Politik der sozialliberalen Koalition prägte. Nachdem Ralf Dahrendorf als weiterer intellektueller Neuankömmling in der FDP bereits 1970 in die europäische Politik abgewandert war, repräsentierte Maihofer zusammen mit dem Journalisten Karl-Hermann Flach den für soziale Reformen stehenden linken Flügel innerhalb der Partei. Flach war zwar an der Entstehung der Thesen nicht beteiligt, aber seine im gleichen Jahr erschienene Streitschrift „Noch eine Chance für die Liberalen“ machte ihrerseits Furore. Sie unterstützte die neue soziale Ausrichtung großer Teile der Liberalen, die in diesen Jahren die Oberhand gegenüber den nationalliberal eingestellten Parteimitgliedern gewannen. Zwischen Dezember 1970 und Oktober 1971 tagte die von Maihofer geleitete Programmkommission an unterschiedlichen Orten in Deutschland, hauptsächlich in Nordrhein-Westfalen. In der zehnköpfigen Kommission wirkten u. a. auch Martin Bangemann, Wolfgang Lüder und Otto Graf Lambsdorff mit; im Februar 1971 wurde Gerhart Baum nachgewählt. Mit den Schwerpunkten Eigentum, Vermögensbildung, Mitbestimmung, Unternehmensverfassung, Bodenreform und Umweltpolitik sollte die bisherige Programmatik – das letzte Grundsatzprogramm der FDP stammte von 1957 – gesellschaftspolitisch ergänzt werden. Der Freiburger Parteitag vom 25. bis 27. Oktober 1971 stellte sicher einen Höhepunkt in Maihofers politischem Wirken dar. In einer beeindruckenden Programmrede über politischen Liberalismus und demokratische Revolution analysierte er die Ideengeschichte des Liberalismus seit der Aufklärung. Die Thesen wurden viel beachtet, denn sie rechtfertigten nachträglich die seit 1969 bestehende Koalition mit der SPD. In einer Taschenbuchausgabe wurden sie über 100.000 Mal gedruckt. Die Grundgedanken der Thesen mit einer fundamentalen Demokratisierung der Gesellschaft, der Reform des Kapitalismus und der Bewahrung einer intakten Umwelt stießen auf ein breites öffentliches Interesse. Mit ihrer Verwirklichung sah es allerdings nach dem Konjunktureinbruch Mitte der 1970er Jahre schwierig aus. Schon auf dem Parteitag selbst war Maihofer mit seinem Konzept einer betrieblichen Mitbestimmung dem unternehmerfreundlicheren Gegenentwurf des nordrhein-westfälischen Wirtschaftsministers Horst-Ludwig Riemer denkbar knapp unterlegen.

Nach der Bundestagswahl 1972 übernahm Maihofer das Amt des Ministers für besondere Aufgaben im zweiten Kabinett von Bundeskanzler Willy Brandt. Hier versuchte er in Gesprächen mit dem sozialdemokratischen Arbeitsminister Walter Arendt einen Kompromiss in den Fragen von Vermögensbildung und Mitbestimmung zu erzielen. Das war kein leichtes Unterfangen, zumal es in den nächsten Jahren innerparteilich immer mehr Gegenwind von Seiten des Wirtschaftsflügels um Hans Friderichs und Otto Graf Lambsdorff gab. So unterlag Maihofer dem amtierenden Wirtschaftsminister Friderichs 1974 bei der Wahl zum stellvertretenden Parteivorsitzenden.

Unter dem neuen Bundeskanzler Helmut Schmidt und aufgrund der Wahl von Walter Scheel zum Bundespräsidenten folgte Maihofer dem neuen Außenminister Hans-Dietrich Genscher im Amt des Bundesinnenministers nach. Sein Wunsch wäre es gewesen, Justizminister zu werden, aber das Innenministerium sollte als wichtige „Bastion“ der FDP in der Regierung nicht aufgegeben werden. Schnell geriet Maihofer auf seinem neuen Posten unter politischen Druck, und auch die Medien sprachen außergewöhnlich rasch von einem überforderten Minister. Die Erfolge in der Tarifpolitik wurden durch das alles beherrschende innenpolitische Thema der mittleren 1970er Jahre, den Kampf gegen den Terrorismus der Roten Armee Fraktion, überstrahlt.

Zwischen 1975 und 1977 entführten die Terroristen den Berliner CDU-Politiker Peter Lorenz und ermordeten den Generalbundesanwalt Siegfried Buback, den Bankier Jürgen Ponto und den Arbeitgeberpräsidenten Hanns Martin Schleyer. Ganz gegen sein eigenes Motto, bei Fragen der Sicherheit „im Zweifel für die Freiheit“ zu entscheiden, sah sich der Innenminister gezwungen, das Bundeskriminalamt und den Bundesgrenzschutz auszubauen und das Strafrecht zu verschärfen, um dem Extremismus entschlossen entgegenzutreten. Und am Ende konnte sich der Staat gegen die terroristische Bedrohung im Herbst 1977 auch durchsetzen. Dies war der harten Linie zu verdanken, welche die Bundesregierung im Entführungsfall Schleyer konsequent verfolgte. Doch positiv angerechnet wurde dies in der Öffentlichkeit hauptsächlich Bundeskanzler Helmut Schmidt, während der Innenminister bereits bei den Zeitgenossen in dessen Schatten stand und in der kollektiven Erinnerung auch nicht daraus herausgetreten ist.

Im Gegenteil, die Terrorismusabwehr wurde für Maihofer zur Stolperfalle. Eine Fahndungspanne im Fall Schleyer überstand er zwar noch, obwohl auch hier der Bericht des Sonderermittlers Hermann Höcherl Versäumnisse im Ministerium offenlegte, für die Maihofer die Verantwortung übernahm. Aber als 1978 die unberechtigte geheimdienstliche Überwachung des Atomphysikers Klaus Traube durch mehrere Berichte des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ an die Öffentlichkeit geriet, wurde es endgültig eng für den ohnehin angeschlagenen Minister. Als in der Folge die FDP bei zwei Landtagswahlen in Hamburg und Niedersachsen unter der 5-Prozent-Hürde blieb und aus dem Landtag ausscheiden musste, verlor der Minister jeglichen Rückhalt in der Parteispitze und musste seinen Stuhl räumen. Am 6. Juni 1978 trat Maihofer als Innenminister zurück, und der bisherige Staatssekretär Gerhart Baum trat seine Nachfolge an.

Auch Maihofers Position in der FDP war in der Zwischenzeit geschwächt: In der Vorbereitung des Kieler Bundesparteitags von 1977 musste Maihofer den Vorsitz der Perspektivkommission an Gerhart Baum abgeben. Die dort verabschiedeten Kieler Thesen lösten die Freiburger Beschlüsse als neues Bundesprogramm ab. Sie lenkten die FDP auf einen deutlichen wirtschaftsliberalen Kurs zurück, dem 1982 die „Wende“ zu einer Koalition mit der CDU/CSU folgen sollte.

Maihofer kehrte nach seinem Abschied aus der politischen Verantwortung Mitte 1978 in die Wissenschaft und an die Universität zurück, erst nach Bielefeld, von wo er 1982 für sechs Jahre als Präsident an das Europäische Hochschulinstitut in die Nähe von Florenz wechselte. 1988 trat er in den Ruhestand. In der FDP blieb er neben Gerhart Baum und Burkhard Hirsch weiterhin das sozialliberale Gewissen, das für Menschenrechte und Bürgerbeteiligung stand. Maihofer wirkte von 1994 bis 1996 als Mitglied der Programmkommission der FDP und beteiligte sich an der Diskussion der Wiesbadener Grundsätze, die 1997 als neues Grundsatzprogramm das Liberale Manifest von 1985 ablösten. Auch in der parteinahen Friedrich-Naumann-Stiftung, deren stellvertretender Kuratoriumsvorsitzender er zeitweilig war, setzte er sich stets für die Verbesserung der politischen Bildung ein, welche die Schul- und Hochschulbildung im Sinne eines lebenslangen Lernens ergänzen sollte.

In seinen letzten zwanzig Lebensjahren veröffentlichte Maihofer weiterhin zu den Themenbereichen Verfassungsrecht, Strafrecht und Rechtsphilosophie. Sein liberales Credo blieb die Frage der Konkurrenz von Sicherheit und Freiheit im staatlichen Handeln sowie die durchgreifende Demokratisierung der Gesellschaft. Diese Themenkreise standen auch bei seinen grundlegenden Beiträgen im „Handbuch des Verfassungsrechts der Bundesrepublik Deutschland“ im Vordergrund, das er mit dem Bundesverfassungsgerichtspräsidenten Ernst Benda und dem SPD-Rechtspolitiker Hans-Jochen Vogel zuerst 1983 und erheblich erweitert 1994 herausgab. Die Weiterentwicklung der Parteiendemokratie zu einer Bürgerdemokratie, in der repräsentative Institutionen wie Parteien und Parlamente durch partizipative Mitwirkung durch die Bürger ergänzt würden, erwies sich hier erneut als ein Lebensthema. Der durch den Rechtsstaat geschützte, durch die Demokratie legitimierte und durch Bildung befähigte Bürger war und blieb Maihofers Ideal. Menschliche Würde im Staat und Fortschritte in der Gesellschaft könne man nur durch politische Mitwirkung erlangen und auf Dauer erhalten.

Im Jahr 2008 fand zu Maihofers neunzigstem Geburtstag ein großes Kolloquium in Bad Homburg vor der Höhe statt. Diese Tagung hat er nicht nur aufmerksam verfolgt, sondern viele Beiträge kenntnisreich und oft auch autobiographisch kommentiert. Die Veröffentlichung des Tagungsbandes 2010 konnte er allerdings nicht mehr erleben, weil er kurz vor Vollendung seines 91. Lebensjahres im Oktober 2009 verstarb.

Werke: Bibliographie in: St. Kirste/G. Sprenger (Hgg.), Menschliche Existenz und Würde im Rechtsstaat. Ergebnisse eines Kolloquiums für und mit Werner Maihofer aus Anlass seines 90. Geburtstages, 2010, 181 – 191. (Auswahl) Recht und Sein. Prolegomena zu einer Rechtsontologie, 1954; Vom Sinn menschlicher Ordnung, 1956; Naturrecht als Existenzrecht, 1963; als Hg., Naturrecht oder Rechtspositivismus, 1966; Rechtsstaat und menschliche Würde, 1968; Ideologie und Recht, 1969; Revolte der Jugend für eine Evolution der Gesellschaft in Ost und West, in: Club Voltaire. Jahrbuch für kritische Aufklärung IV (1970), 94 – 111; als Hg., Begriff und Wesen des Rechts, 1971; als Hg., Rechtstheorie, Vorstudie zu Grundlagendiskussion, 1971; (mit K.-H. Flach/W. Scheel), Die Freiburger Thesen der Liberalen, 1972; (mit D. Grimm) (Hgg.), Gesetzgebungstheorie und Rechtspolitik, 1988; (mit G. Sprenger) (Hgg.), Praktische Vernunft und Theorien der Gerechtigkeit, 1992; (mit E. Benda/H.-J. Vogel) (Hgg.), Handbuch des Verfassungsrechts der BRD, 1983, 21994; Werner Maihofer, in: E. Hilgendorf (Hg.), Die deutschsprachige Strafrechtswissenschaft in Selbstdarstellungen, 2010, 391 – 410.
Nachweis: Bildnachweise: BA B 145 Bild-F042278-0004 (Foto Engelbert Reineke, 20. 3. 1974); weitere Abbildungen: im BA und im Archiv des Liberalismus.

Literatur:

A. Kaufmann (Hg.), Rechtsstaat und Menschenwürde. Festschrift für Werner Maihofer zum 70. Geburtstag, 1988; G. H. Schäfer, Die Rechtsontologie Werner Maihofers. Möglichkeiten und Grenzen einer Rechtsphilosophie im Anschluß an Martin Heidegger, 2004; F. N. Schulz, Werner Maihofer – im Zweifel für die Freiheit, in: R. Lorenz/M. Micus (Hgg.), Seiteneinsteiger. Unkonventionelle Politiker-Karrieren in der Parteiendemokratie, 2009, 61 – 80; St. Kirste/G. Sprenger (Hgg.), Menschliche Existenz und Würde im Rechtsstaat. Ergebnisse eines Kolloquiums für und mit Werner Maihofer aus Anlass seines 90. Geburtstages, 2010; F. N. Schulz, „Im Zweifel für die Freiheit“. Aufstieg und Fall des Seiteneinsteigers Werner Maihofer in der FDP, 2011; K. Weber, Der Linksliberalismus in der Bundesrepublik um 1969. Konjunktur und Profile, 2012; H. G. Hockerts, Vom Ethos und Pathos der Freiheit – Werner Maihofer (1918 – 2009), in: B. Hein/M. Kittel/H. Möller (Hgg.), Gesichter der Demokratie. Porträts zur deutschen Zeitgeschichte, 2012, 245 – 268; ders., Werner Maihofer. Ein biographisches Porträt, in: Jahrbuch zur Liberalismus-Forschung 32 (2020), 251 – 263.

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