Reformation und Bauernkrieg
von Wolfgang Zimmermann
Reformatorisches Gedankengut erreichte früh das Oberrheingebiet. Im April 1518 hielt sich Martin Luther in Heidelberg auf. Im Augustinerkonvent der Universitätsstadt tagte das Generalkapitel der sächsischen Reformkongregation der Augustinereremiten, an dem er als Vikar des Distrikts Thüringen teilnahm. Am 26. April 1518 führte Luther im Auftrag seines Ordens im Hörsaal der Artistenfakultät eine feierliche Disputation gegen fünf Doktoren, in denen er 40 Thesen zu verteidigen hatte. Beeindruckt berichtete der junge Dominikanerbruder Martin Bucer, der seit 1517 als Student im Heidelberger Predigerkloster lebte, von dem Ereignis. Die Heidelberger Disputation war eine wichtige frühe Etappe in der Verbreitung von Luthers Theologie, wobei sich der Reformator noch in den monastischen Strukturen und den theologischen Kommunikationsräumen des Spätmittelalters bewegte.
Drei Jahre später durchbrach Luther diesen Rahmen: In seiner Schrift De votis monasticis iudicium und weiteren Predigten und Schriften entwickelte er 1521/22 eine theologische Begründung, die dem Mönchtum seine religiöse Sinngebung verweigerte: Monastische Gelübde seien nicht mit der von Christus geschenkten Freiheit, die allen Gläubigen in gleicher Weise zugesprochen ist, zu vereinbaren. Luther entzog nicht nur den evangelischen Räten (consilia evangelicia: Ehelosigkeit, Armut, Gehorsam) als der zentralen Grundlage monastischen Lebens ihre religiöse Legitimation, sondern verwarf damit zugleich den hervorgehobenen geistlichen Stand von Mönchen und Nonnen.[1] Nicht mehr die Reform monastischen Lebens war das Ziel Luthers, sondern dessen Abschaffung.
Die lateinische Schrift wurde schnell ins Deutsche übertragen und am Oberrhein verbreitet. In Zürich verlegte der Drucker Christoph Froschauer 1522 die Übersetzung des im Elsass geborenen Leo Jud. Der reformatorische Aufruf zur »Klosterflucht« erfasste auch in Oberdeutschland die Konvente und brachte besonders die städtischen Klöster der Bettelorden in eine existentielle Krise. Ehemalige Brüder übernahmen wichtige Positionen bei der Durchsetzung der Reformation, die schnell in den oberdeutschen Städten Fuß fasste: Martin Bucer wurde zum Reformator von Straßburg; der observante Franziskaner und Humanist Konrad Pellikan, 1511–14 Guardian des Pforzheimer Konvents, unterrichtete seit 1526 im reformierten Zürich Hebräisch und Griechisch. Sebastian Münster, ebenfalls observanter Franziskaner, 1521–23 Lektor im Heidelberger Kloster, lehrte von 1524 bis 1529 Hebräisch an der Heidelberger Artistenfakultät, bevor er 1529 den Orden verließ, nach Basel zog und später als Autor der Kosmographie bekannt wurde. Der Patriziersohn Ambrosius Blarer, seit 1521 Prior der Benediktinerabtei Alpirsbach, trat 1522 aus seinem Konvent aus und wurde zum Reformator seiner Heimatstadt Konstanz.
Die Stimmen, die Mönchtum und Kirche verteidigten, waren schwach. Zu ihnen zählten aus den Bettelorden im deutschen Südwesten hauptsächlich Dominikaner wie der Konstanzer Prior Antonius Pirata oder Wendelin Fabri, der in Konstanz, Pforzheim, Colmar und Freiburg wirkte. Der Franziskanerkonventuale Thomas Murner, 1506 an der Universität Freiburg zum Doktor der Theologie promoviert, erreichte mit seinem Gedicht »Vom großen lutherischen Narren« breiten publizistischen Erfolg, ebenso trat der Provinzial der observanten Oberdeutschen Franziskanerprovinz Kaspar Schatzgeyer mit zahlreichen, gegen die Reformatoren gerichteten Schriften hervor. Die erhaltenen Beschlüsse der Provinzkapitel der oberdeutschen Franziskaner spiegeln die Erosion der einzelnen Konvente wider und schärften zugleich die Sanktionen gegen die »abgefallenen« Brüder (contra apostatas), auch mit der Unterstützung durch die weltliche Obrigkeit (si necessarium fuerit, brachio seculari) ein.[2]
Nicht nur der Austritt von Mönchen und Nonnen schwächte Orden und Klöster. Die biblisch begründete Verweigerung von grundherrlichen Abgaben bedrohte die wirtschaftliche Grundlage der Konvente und erreichte im Bauernkrieg 1525 einen gewaltsamen Höhepunkt. Vor allem Klöster, die außerhalb von schützenden Stadtmauern lagen, waren wehrlos den Plünderungen und Zerstörungen durch die »Haufen« der Bauern ausgesetzt. Die Zisterzienserinnenabtei Wonnental bei Kenzingen stand mehrere Jahrzehnte leer, nachdem die Nonnen 1525 geflohen waren. Das Prämonstraten¬serinnenstift Gerlachsheim wurde niedergebrannt, die Zisterzienserabtei Tennenbach und die Benediktinerabtei St. Blasien erlitten ein ähnliches Schicksal. Häuser der Ritterorden wie etwa Beuggen oder Heitersheim wurden geplündert. Die Liste könnte beliebig fortgesetzt werden. In Breisach ließ die städtische Obrigkeit die Gebäude der Zisterzienserinnenabtei Marienau, die außerhalb des Maurerrings gelegen war, aus strategischen Gründen abbrechen. Ebenso wie im Benediktinerinnenkloster Sitzenkirch kehrten die geflohenen Frauen nicht mehr zurück; auch im Benediktinerinnenkloster Sulzburg erlosch das religiöse Leben.
Zu einer frühen, obrigkeitlich geförderten Durchsetzung der Reformation kam es in der Reichs- und Bischofsstadt Konstanz. Nachdem Bischof Hugo von Hohenlandenberg (1496–1530, 1531–1532) im Oktober 1526 demonstrativ seine Residenz in die bischöfliche Kleinstadt Meersburg verlegt hatte und mit ihm auch der altgläubige Klerus in den nächsten Monaten die reformierte Stadt verließ, zog der Rat die Vermögen von Stiften und Klöstern ein. Zu diesem Zeitpunkt war bereits ein Großteil der Mönche und Nonnen aus ihren Klöstern ausgetreten und hatte sich von der städtischen Obrigkeit finanziell abfinden lassen. Die Kommunalisierung des reichsstädtischen Kirchenwesens beseitigte die differenzierte mittelalterliche Sakraltopographie von Konstanz und machte im »Bildersturm« von 1528/29 auch nicht vor der religiösen Kunst der Bischofsstadt halt (Abb. 1).
Die landesherrliche »Fürstenreformation« in der Markgrafschaft Baden-Durlach und in der Kurpfalz erfolgte – nach einer längeren Phase des Zögerns – ab der Mitte des 16. Jahrhunderts. In der Pfalz bewegte sich die Aufhebung der Klöster zunächst noch in den traditionellen Bahnen des Spätmittelalters:[3] Kurfürst Friedrich II. (1544–1556) erreichte 1551 bei Papst Julius III. (1550–1555) ein Privileg, das es ihm gestattete, zwölf leerstehende Klöster zugunsten der Universität sowie des Studienkollegs der Artistenfakultät, des Collegiums Sapientiae, aufheben zu dürfen, darunter die Konvente der Augustinereremiten und der Dominikaner in Heidelberg. Mit der Publikation der am württembergischen Vorbild orientierten lutherischen Kirchenordnung unter Kurfürst Ottheinrich (1556–1559) setzte die Aufhebung von weiteren Klöstern ein: die wohlhabende Zisterzienserabtei Schönau erhielt 1558 einen weltlichen Pfleger, das Heidelberger Kollegiatstift Heiliggeist wurde 1557 der Universität inkorporiert. In den anderen Konventen wurden mit den Mönchen und Nonnen Verträge über deren finanzielle Versorgung geschlossen, die Aufhebung zog sich über einen längeren Zeitraum hin. Das Karmelitenkloster in Weinheim wurde 1556 aufgehoben, 1560 wurde das Benediktinerinnenkloster Lobenfeld säkularisiert, 1572 folgten die Benediktinerinnen in Neuburg bei Heidelberg. Das Kollegiatstift St. Juliana in Mosbach wurde 1564 aufgehoben, ein Jahr später folgte das Stift St. Michael in Sinsheim. Erst gegen Ende des 16. Jahrhunderts verlieren sich die Hinweise auf die Schwestern in der Klause von Handschuhsheim. Die Vermögen der Klöster wurden in der Geistlichen Güteradministration zusammengefasst, wenn sie nicht für andere geistliche oder soziale Zwecke verwendet wurden: im Heidelberger Franziskanerkloster zog die Lateinschule, das Pädagogium, ein, im Lorscher Hof zu Handschuhsheim wurde das Landeswaisenhaus gegründet, das auch Mittel aus dem Vermögen von St. Michael auf dem Heiligenberg bei Heidelberg erhielt. Aufgrund ihrer reichsrechtlichen Stellung konnten sich in der Kurpfalz nur die Häuser der Ritterorden, so die Deutschordenskommenden in Heidelberg und Weinheim, einer Aufhebung widersetzen. Obrigkeitlich eng eingehegt, bildeten sie kleine katholische Kristallisationspunkte im reformierten Territorium.
In der Markgrafschaft Baden-Durlach führte Markgraf Karl II. (1553–1577) mit dem Erlass der lutherischen Kirchenordnung 1556 die Reformation durch;[4] bereits ein Jahr zuvor hatte er in der Residenzstadt Pforzheim das observante Franziskanerkloster aufgehoben; am Kollegiatstift St. Michael, einem Zentrum des Humanismus, ließ er freiwerdende Kanonikate nicht neu besetzen, die Kirche der Dominikaner wurde zur städtischen Pfarrkirche. Einzig die Pforzheimer Dominikanerinnen verweigerten sich der Aufhebung ihrer Gemeinschaft. Unterstützt durch Kaiser Ferdinand I. (1531–1564) zogen 39 Nonnen in das vorderösterreichische Kloster Kirchberg bei Sulz am Neckar, vom Markgrafen abgefunden mit der vertraglich vereinbarten Entschädigung von 11.000 Gulden. Mit dem Tod des letzten Mönchs erlosch 1557 in der Benediktinerabtei Gottesaue das monastische Leben. In der Oberen Herrschaft, dem Markgräfler Land, blieb der dortige Besitz der beiden Benediktinerabteien St. Blasien und St. Peter zwar durch den Markgrafen unangetastet. Die Sanblasianer Propsteien Bürgeln, Gutnau und Weitenau dienten jedoch nur noch der Güterverwaltung, ebenso wie auch in Betberg, einem Priorat von St. Peter. Im Gegenzug waren die beiden Abteien verpflichtet, in den Pfarrkirchen des Markgräfler Landes, die ihrem Patronat unterstanden, evangelische Geistliche zu besolden.
Gerade in den Residenzstädten Heidelberg und Pforzheim veränderte sich mit der Aufhebung der geistlichen Einrichtungen die Sakraltopographie grundlegend. Dies gilt in kleineren Dimensionen auch für Wertheim, während dieser Vorgang in der Bischofs- und Reichsstadt Konstanz nach der erzwungenen Rekatholisierung 1548 Episode blieb. Gerade die Bettelorden verloren in der Markgrafschaft Baden-Durlach und der Kurpfalz wichtige Konvente, noch 1554 war im Pforzheimer Franziskanerkonvent das Provinzkapitel gefeiert worden. Mit den Kollegiatstiften in Heidelberg, Pforzheim und Wertheim wurden Klerikergemeinschaften aufgehoben, deren Aufgaben in der Folge von evangelischen Geistlichen, aber auch von weltlichen Beamten oder – in Heidelberg – von der landesherrlichen Universität wahrgenommen wurden. Einzig das Kollegiatstift in Baden-Baden blieb als »Residenzstift« unangetastet.
Klöster wurden ab der Mitte des 16. Jahrhunderts nicht nur in evangelischen Territorien aufgehoben, sondern auch katholische Obrigkeiten – geistliche wie weltliche – brachten, begründet durch das landesherrliche Kirchenregiment, das Vermögen von zumeist weiblichen Gemeinschaften an sich.
Der Bischof von Konstanz inkorporierte mit päpstlicher Zustimmung seinem Hochstift 1540 die Benediktinerabtei Reichenau und 1534/36 das Augustinerchorherrenstift Öhningen. Der Mainzer Erzbischof hob als Landesherr nach dem Tod der Äbtissin 1584 die Zisterzienserinnenabtei Billigheim auf, zu diesem Zeitpunkt lebte nur noch eine Nonne im Konvent; ähnlich war er bereits 1568 in der Zisterzienserinnenabtei Seligental verfahren. In der hohenzollerischen Herrschaft Haigerloch wurde das Vermögen der drei Schwesternsammlungen in Haigerloch, Stetten bei Haigerloch und Weilheim für den Bau der Schlosskirche und die Besoldung des Geistlichen in der kleinen Residenzstadt genutzt. Viele kleinere Schwesterngemeinschaften lösten sich einfach auf, ohne dass es eines Anstoßes von außen bedurft hätte, so etwa in Altenburg (1526), auf dem Kirnberg bei Steißlingen (1557) oder in Möhringen (vor 1570). Das gedruckte Verzeichnis der anwesenden Vertreter der Klöster und Stifte auf der Konstanzer Diözesansynode von 1567 spiegelt die Unsicherheit der bischöflichen Kurie über den aktuellen Status quo wider. Die knappe Übersicht über die Schwesternklausen (inclusoria sororum incerti ordinis) schließt mit dem Satz, es gäbe viele Gemeinschaften, die in Vergessenheit geraten oder durch die Unbillen der Zeit untergegangen seien.[5]
Trotz dieser Verluste in der Reformationszeit war die Klosterlandschaft an Oberrhein und Bodensee in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts strukturell noch in weiten Teilen intakt, auch wenn viele Konvente personell ausgezehrt waren. Zu mehr als einer bloßen Verteidigung des Status quo fehlten den Orden und Klöstern die Kräfte.
Anmerkungen
[1] Rublack 1989.
[2] Bihl 1946, S. 737 (Provinzkapitel, 26.4.1534, Ingolstadt).
[3] Schaab 1963; 1973; 1993; Schindling/Ziegler 1993.
[4] Press 1993.
[5] Constitutiones et decreta 1568, S. 285.
Die vollständigen Literaturangaben sowie die Auflösung der Abkürzungen finden Sie hier.
Zitierhinweis: Wolfgang Zimmermann, Reformation und Bauernkrieg, in: Badisches Klosterbuch, URL: […], Stand: 11.06.2025.

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