Außerordentlicher Einspruch
Am 16. September 1939 wurde Hitler ermächtigt, bei schwerwiegenden Bedenken gegen die Richtigkeit eines Strafurteils oder Verfahrensabschlusses einen außerordentlichen Einspruch einzulegen, der eine erneute Verhandlung erzwang. Dieses Instrument setzte in der Rechtsprechung das Führerprinzip durch und bedeutete die Aufhebung der Gewaltenteilung.

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