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Zu Ostern gibt es 100 Eier

Urkunde von 1383 über den Verkauf eines Hofes in Köngen mit den angeschlossenen Gütern und Regelungen über die damit verbundenen Leistungen [Quelle: Landesarchiv BW, Staatsarchiv Ludwigsburg, Bestände der Reichsstadt Esslingen (1106-1804), Signatur B 169 U 285]
Urkunde von 1383 über den Verkauf eines Hofes in Köngen mit den angeschlossenen Gütern und Regelungen über die damit verbundenen Leistungen [Quelle: Landesarchiv BW, Staatsarchiv Ludwigsburg, Bestände der Reichsstadt Esslingen (1106-1804), Signatur B 169 U 285]

Die Gebote der Fastenzeit beinhalteten neben dem Verbot für den Verzehr von Fleisch den Verzicht auf andere tierische Produkte wie Milch und besonders Eier. Zu Beginn der Fastenzeit wurden die Eier gekocht, kenntlich gemacht und getrennt von den später hinzugekommenen Eiern aufbewahrt. Die Tradition des Eierfärbens und Eierschmückens geht in Teilen darauf zurück. Eier waren auch als Symbol etwas Besonderes und standen für die Auferstehung Christi. Ab Ostersonntag durften sie wieder verzehrt werden.

Aus dem Bestand der Reichsstadt Esslingen hat sich eine Urkunde von 1383 erhalten, die Aufschluss über die Lieferung von Eiern zu Ostern gibt. Gegenstand der Urkunde ist der Verkauf eine Hofes in Köngen hinten an den Brückengraben der Burg anstossend sowie der dazugehörenden Güter. Dabei wird auch die Lieferung des Zehnten an den Esslinger Kasten geregelt. Neben Abgaben am Michaelstag Ende September und Fastnacht, die neben Feldfrüchten aus Geld und Hühnern bestanden, sieht der Vertrag die Lieferung von 100 Eiern zu Ostern vor. Vertragspartner waren die Brüder Rüdiger und Konrad Lutram zusammen mit einem weiteren minderjährigen Bruder Markward als Verkäufer und die Brüder Johann und Konrad Tille, ersterer Kaplan des Klosters Kirchheim, der andere Guardian, also Vorsteher des Minoritenklosters Esslingen, als Käufer. Der Vertrag, der weitere Leistungen an die Käufer vorsieht, wurde von zwei Esslinger Richtern beurkundet.

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