Reitersiegel der Irmgard, Markgräfin von Baden, 1259, Original (Quelle: Landesarchiv BW, HStAS A 514 U 638 (drittes Siegel))
Reitersiegel der Irmgard, Markgräfin von Baden, 1259, Original [Quelle: Landesarchiv BW, HStAS A 514 U 638 (drittes Siegel)]

Der Begriff Siegel wurde vom lateinischen signum – Zeichen – und dessen Verkleinerungsform sigillum – kleines Zeichen (oder auch kleines Bild) – übernommen. Diese „kleinen Zeichen“ oder „kleinen Bilder“ wurden bereits im alten Orient sowie in der griechischen und römischen Antike verwendet, und bis heute werden Dokumente mit einem Amtssiegel beglaubigt, ohne welches sie keine Gültigkeit hätten. Die bedeutendste Zeit für die Verwendung von Siegeln war das Mittelalter und die angehende Neuzeit.

Als historische Quellen können uns Siegel Antworten auf viele Fragestellungen geben. Wichtige Quellen sind Siegel zunächst für die Rechts- und Verfassungsgeschichte: Ein Siegel ermöglichte es dem Siegelführer, selbst Urkunden zu beglaubigen und auszustellen. Der Siegelführer konnte damit – modern gesprochen – als eigenes Rechtssubjekt auftreten. So können aus dem Besiegelungsvorgang Schlüsse gezogen werden, welchen Status eine bestimmte Person oder Institution, die ein Siegel führte, im rechtlichen und gesellschaftlichen Leben innehatte. Darüber hinaus bedarf es des Siegels auch für Fragen der Urkundenkritik und der Authentizität von Urkunden.

Auch für die Kunst- und Architekturgeschichte können einzelne Details des Siegelbildes als Belege dafür dienen, dass bestimmte architektonische Bauformen, bestimmte Kleidungsstücke oder auch bestimmte Schiffstypen, die auf den Siegeln abgebildet sind, zur Zeit und am Ort des jeweiligen Siegels verbreitet waren. Bild und Umschrift der Siegel sind außerdem Quellen für die kulturhistorische Forschung. Die Formulierungen der Umschriften, vor allem aber natürlich die Ikonographie der Bilder kann und muss nicht nur für sich untersucht werden, sondern auch vergleichend zu anderen Siegeln und weiteren Bildträgern. So geben Siegel wichtige Hinweise zu Kunstlandschaften und zu kulturellen Beeinflussungen sowie Wanderungen und Weiterentwicklungen von ikonographischen Elementen über ganz Europa hinweg. Nicht zuletzt können Siegel neueren Fragestellungen der Geschichtswissenschaft wie zu Fragen nach symbolischer Kommunikation, können Siegel einen wichtigen Beitrag leisten: Durch die Interpretation der Bilder kann viel über das Selbstverständnis der Siegelführer in Erfahrung gebracht werden. Der Ansatz Siegel somit auch als Bedeutungsträger und Repräsentationsobjekte zu deuten, ist in der Siegelkunde, der sogenannten Sphragistik, prägend geworden.

Auch Frauen besaßen und nutzten im Mittelalter eigene Siegel. Die Spannweite der Siegelinhaberinnen reicht von Königinnen, adeligen Damen, Äbtissinnen bis zu Bürgerinnen. Es gab dabei keinen einheitlichen Typ des Frauensiegels. Einige Siegel unterscheiden sich bildlich nicht von denen der Männer. Hier geht nur aus der Umschrift hervor, dass ein Siegel einer Frau vorliegt. Interessant sind die Siegel, die im Typ denen von Männern gleichen, aber eine spezifisch weibliche Variante aufweisen. Bildsiegel waren ebenfalls bei Frauen beliebt, sie zeigten sich gerne in stehender Positur. Auch die Siegel von Frauen tendieren im Spätmittelalter zum Wappensiegel. Das hier abgebildete Beispiel zeigt das Siegel der Markgräfin Irmgard von Baden (lebte 1200-1260). Darauf ist sie auf dem Pferd im Damensitz reitend dargestellt. In ihrer linken Hand hält sie einen Falken, sie ist auf der Jagd. Der Siegeltyp erinnert an das hochadelige Reitersiegel und ist die Variante für Frauen. Der Darstellung als Ritter in voller Rüstung mit Schwert oder Lanze steht eine Szene bei der Jagd gegenüber, die auch adeligen Frauen offen stand. Im Unterschied zu den Männersiegeln ist der Kopf der Markgräfin nicht verdeckt. Die Darstellung der Markgräfin lässt aber keine individuellen Züge erkennen.

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 Rahel Goitein, um 1905 [Copyright: Landesmedienzentrum Baden-Württemberg]
Rahel Goitein, um 1905 [Copyright: Landesmedienzentrum Baden-Württemberg]

Der Internationale Tag der Frauen und Mädchen in der Wissenschaft wurde am 22. Dezember 2015 in der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossen. Er wird jährlich am 11. Februar begangen und soll an die entscheidende Rolle, die Mädchen und Frauen in Wissenschaft und Technologie spielen, erinnern.

Wir nehmen den Aktionstag zum Anlass, um an einige wichtige Vorkämpferinnen der Frauen- und Mädchenbildung im Südwesten zu erinnern.

Ende des 19. Jahrhunderts begannen Hedwig Kettler und Anita Augspurg mit ihrem Verein „Frauen-Bildungsreform“ den Kampf für ein erstes Mädchengymnasium in Deutschland. Mit Erfolg: Am 16. September 1893 erreichten sie in Karlsruhe ihr Ziel. Kettler rief die ersten Schülerinnen dazu auf, „den Beweis zu erbringen von der natürlichen Ebenbürtigkeit des Frauengeistes.“

Zu den ersten Schülerinnen des neuen Gymnasiums gehörte auch Rahel Gotein Straus. Sie wuchs in Karlsruhe in einer jüdisch-orthodoxen Familie auf und legte 1899 mit drei anderen Schülerinnen das Abitur ab. Rahel Straus war die erste Frau in Deutschland, die eine Abiturrede hielt und sie nutzte diese Rede, um die Bildungschancen von Frauen in Deutschland zu thematisieren.

Das Großherzogtum Baden war zudem das erste Land im Deutschen Reich, in dem Frauen ein vollwertiges Hochschulstudium mit Examen absolvieren durften. Nachdem Frauen an der Philosophischen Fakultät der Universität Heidelberg seit 1895 widerruflich studieren konnten, wurde ihnen am 28. Februar 1900 per Erlass des Ministeriums der Justiz, des Kultus und des Unterrichts in Karlsruhe der volle Zugang zu Universitätsstudien ermöglicht. Ausschlaggebend für diese Errungenschaft war das Engagement der Karlsruherin Johanna Kappes, die nach ihrem Abitur 1899 in Freiburg Medizin studieren wollte. Nachdem ihr zwar ein Hörerstatus gewährt wurde, nicht aber die Möglichkeit das Examen abzulegen, reichte sie am 2. November 1899 eine entsprechende Petition an den Senat, in der sie um das Recht auf Immatrikulation bat. Nach der Ablehnung durch den Senat leitete der damalige Prorektor das Ersuchen an das zuständige Ministerium der Justiz, des Kultus und des Unterrichts in Karlsruhe weiter, was schließlich zum Erfolg führte. So wurde sie zum Wintersemester 1899/1900 an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg rückwirkend immatrikuliert.

Das „Erste Württembergische Mädchengymnasium“ wurde 1899 in Stuttgart gegründet. Es begann mit nur vier Schülerinnen und hatte und trotz großer Widerstände ein altsprachliches Konzept als Lehrplan. Geleitet wurde von der seit 1898 in Stuttgart lebenden Gertrud Schwend. Nach ihrem Tod übernahm Leontine Sofie Emilie Karoline Hagmaier diesen Posten.

Zu den Absolventinnen des württembergischen Mädchengymnasiums zählte auch Sofie Reis. Sie wird zusammen mit einer der wichtigsten „frauenbestrebten“ Frauen Württembergs, der Lehrerin, Frauen- und Friedenspolitikern Mathilde Planck als Mitbegründerin des „Württembergischen Lehrerinnenvereins“ genannt. Als Schriftführerin der Abteilung Stuttgart des „Vereins Frauenbildung-Frauenstudium“ unterschrieb sie zum Beispiel die Eingabe an das Ministerium für Kirchen- und Schulwesen des Königreichs Württemberg vom 27.2.1904. Diese Bitte um Zulassung weiblicher Studierender zur Immatrikulation an der Universität Tübingen ist auch von der damaligen Vorsitzenden des Vereins Mathilde Planck unterzeichnet. Das Ersuchen war erfolgreich und so konnten sich drei der ersten vier württembergischen Abiturientinnen mit Genehmigung des württembergischen Königs Wilhelm II. 1904 in Tübingen als „ordentliche“ Studentinnen einschreiben.

In Tübingen studierte auch Margarete von Wrangell, die als die erste ordentliche Professorin Deutschlands gilt. Nach ihrer Promotion in Chemie und anschließenden Lehr- und Wanderjahren in London, Berlin und in Paris bei Marie Curie kam sie nach dem Ersten Weltkrieg nach Hohenheim und erhielt dort eine Professur für Pflanzenernährungslehre. Ihr Hauptforschungsgebiet war der Nährstoffzustand des Bodens, was insbesondere bei den für die Ernährung bedeutenden Pflanzen während und nach dem Weltkrieg und vor allem in der Weltwirtschaftskrise sehr wichtig wurde.

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Register über Dokumente aus Konzentrationslagern beim International Tracing Service, Bad Arolsen, o. D., vermutlich 1950er Jahre, (Quelle: Photothèque CICR-DR)
Register über Dokumente aus Konzentrationslagern beim International Tracing Service, Bad Arolsen, o. D., vermutlich 1950er Jahre, [Quelle: Photothèque CICR-DR]

Angeregt durch Erfahrungen von Ärzten, die feststellten, dass viele Kriegsverwundete nicht alleine unter ihren Verletzungen, sondern auch unter dem mangelnden Kontakt zu Angehörigen bzw. der Sorge über deren Schicksal litten, errichtete das Internationale Komitee des Roten Kreuzes 1870 erstmals ein Informationsbüro für verwundete und kranke Soldaten, das Angehörige über Gefangennahmen, Aufenthaltsorte und Verwundungen von Soldaten informierte. Bis heute existiert der Suchdienst des Roten Kreuzes und des Roten Halbmondes und ist in (Bürger-)Kriegs- und Krisengebieten aktiv.

Als Folge des Zweiten Weltkriegs und der nationalsozialistischen Verfolgungspolitik entstanden gleich mehrere Suchdienste, die sich nun nicht mehr allein Soldaten und deren Familien widmeten, sondern sich unterschiedlicher Betroffener annahmen. Die bereits seit 1943 entstandenen Suchbüros für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgungspolitik und ihrer Angehörigen wurden 1947 zusammengefasst und zentralisiert als „International Tracing Service“ im nordhessischen Arolsen neu gegründet. Hier sollte neben dem Suchdienst auch eine Dokumentations- und Sammelstelle für den Nachweis der NS-Verfolgung entstehen. Der International Tracing Service operiert noch heute (seit Mai 2019) unter der Bezeichnung „Arolsen Archives“.

Aber welche Unterlagen werden von den Suchdiensten gesammelt, verwaltet und archiviert? Neben den in den Suchdiensten entstehenden Unterlagen wie Karteien oder Korrespondenzen haben fast alle Suchdienste auch historische Überlieferung aus anderen Institutionen im Original oder in Kopien erworben und verwahren sie bis heute. Beim Kirchlichen Suchdienst etwa sind die in den letzten Monaten des Zweiten Weltkriegs nicht mehr zustellbaren Feldpostbriefe einsehbar. Die Arolsen Archives verwahren mit den Original-Häftlingskarten aus den Konzentrationslagern Buchenwald und Dachau seltene und für die Forschung wichtige Nachweise der Funktionsweise nationalsozialistischer Konzentrationslager.

Typisch für Suchdienste sind zudem die zur Zusammenführung von Informationen aus verschiedenen Quellen angelegten Karteien. Ein Beispiel einer solchen Kartei ist die Heimatsortskartei des Kirchlichen Suchdienste. Auf rund 20 Millionen Karten wurden Bewohnerinnen und Bewohner der Gebiete, aus denen Deutsche nach 1945 vertrieben wurden, erfasst. Leitendes Ordnungsprinzip der Kartei, die während der gesamten Tätigkeit des Kirchlichen Suchdienstes aktualisiert und ergänzt wurde, ist der Herkunftsort der Person zum Stichtag 01. September 1939.

Somit ist vor allem die Zusammensetzung von historischer Überlieferung (z. B. Unterlagen aus deutschen KZ-Verwaltungen bei den Arolsen Archives, Feldpostbriefe beim Kirchlichen Suchdienst), gesammelten Materialien und eigener, bei der Suche entstandener Dokumentation eine Besonderheit von Suchdiensten und Suchdienstarchiven. Mehr über weitere Suchdienste sowie über die Auswertungsmöglichkeiten dieser Quellen erfahren Sie im ausführlichen Artikel zu „Suchdienstunterlagen“ von Christian Groh im LEO-BW-Themenmodul „Südwestdeutsche Archivalienkunde“. (JH)

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Conrad Haußmann (1857-1922) [Quelle: Landesarchiv BW, HStAS]
Conrad Haußmann (1857-1922) [Quelle: Landesarchiv BW, HStAS]

Die Zwillingsbrüder Conrad und Friedrich gehören zusammen mit dem Vater Julius Haußmann (1819-1889) zu den frühen Repräsentanten des Liberalismus im Südwesten. Julius Haußmann, Karl Mayer und Ludwig Pfau riefen in den 1860er Jahren die württembergische Volkspartei ins Leben mit dem Ziel, einen eigenständigen, von Militarismus und Preußen unabhängigen sowie an der direkten Demokratie der Schweiz orientierten Weg zu verfolgen, dem der Deutsch-Französische Krieg 1870/71 und die Reichseinigung ein vorläufiges Ende setzte.

Die Zwillingssöhne Conrad und Friedrich, am 8. Februar 1857 geboren, nahmen nach dem Jurastudium und der Eröffnung einer Anwaltskanzlei um 1884 in Stuttgart ihre politische Arbeit in Anknüpfung an das Vorbild des Vaters auf. Beide wurden ab 1889 bzw. 1991 Mitglieder des Stuttgarter Landtags.

Über viele Jahre propagierten sie demokratische Reformen, die vor allem Conrad in der Öffentlichkeit vertrat. Ein erster Erfolg kam mit der Verfassungsreform von 1906. Damit wurden alle Abgeordneten der II. Kammer des Landtags gewählt, wobei rund drei Viertel der Sitze nach Mehrheitswahlrecht verteilt wurden, rund ein Viertel über Proporz. Bruder Friedrich, der intensiv an der Verfassungsreform mitgearbeitet hatte, starb im folgenden Jahr an einem Schlaganfall. Conrad, seit 1890 auch Angehöriger des Reichstags, wandte sich ab 1907 verstärkt der Reichspolitik zu. Hier fand sein Anliegen einer konstitutionellen Verfassung, die die starke Stellung des Kaisers abschwächen sollte, auch international Beachtung. Er trat gegen die massive Aufrüstung und für eine internationale Verständigung ein.

Waren diese Bemühungen vor und während des Ersten Weltkriegs zum Scheitern verurteilt, konnte Conrad Haußmann 1919 als Abgeordneter der Nationalversammlung und mit dem Vorsitz im Ausschuss zur Erarbeitung eines Entwurfs für die Weimarer Reichsverfassung mehr Einfluss nehmen. In Württemberg hatte Haußmann schon vor dem Ersten Weltkrieg auf den Zusammenschluss linksliberaler Gruppierungen hingearbeitet und 1918 die württembergische DDP mitbegründet. Auch auf Reichsebene zählte er zu den führenden Vertretern des Liberalismus und bemühte sich während des Ersten Weltkriegs um Friedensverhandlungen. Seiner Weitsicht ist es zuzuschreiben, dass er im Gegenzug die alleinige Kriegsschuld für Deutschland im Versailler Vertrag ablehnte.

Privat war Conrad Haußmanns ein leidenschaftlicher Literaturliebhaber, der sich auch für Mundart sowie fernöstliche und arabisch Lyrik interessierte und gute Kontakte zu Hesse und anderen Schriftstellern pflegte. Hesse war es auch, der Conrad Haußmann für seinen warmherzigen menschlichen Geist, seine schwäbisch Art und nicht zuletzt als engagierten Redner würdigte. Haußmann starb am 11. Februar 1922 an den Folgen einer Grippeerkrankung.

Der Nachlass, der einen umfassenden Einblick in die Arbeit des Politikers ermöglicht und darüber hinaus viele Unterlagen zur Familiengeschichte enthält, befindet sich im Landesarchiv BW, Abteilung Hauptstaatsarchiv Stuttgart.

Mehr über Conrad Haußmann finden Sie im auch im Stadtlexikon Stuttgart.

Weitere Informationen über Württemberg zu Beginn der Weimarer Republik im Themenmodul Von der Monarchie zur Republik.

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 Ketubba [Quelle: Landesarchiv BW; StAS AS Sa Nr. 1149]
Ketubba [Quelle: Landesarchiv BW; StAS AS Sa Nr. 1149]

Zu den Zeugnissen jüdischen Lebens, die sich in vielen Archiven finden lassen, zählen auch sogenannte Ketubbot. Eine Ketubba ist ein jüdischer Ehevertrag. Das Wort Ketubba ist Hebräisch und bedeutet so viel wie Geschriebenes.

Ihre Blütezeit erlebte die Ketubba als reich illustrierter künstlerisch sehr wertvoller Vertrag im 17. und 18. Jahrhundert. Illustriert wurde sie mit floralen und geometrischen Mustern sowie mit Motiven aus biblischen Geschichten oder Familienwappen.

Dieses Beispiel einer besonders kunstvoll gestalteten Ketubba aus dem Jahr 1764 stammt aus dem Staatsarchiv Sigmaringen und wurde im Rahmen der Ausstellung "Barocke Lebenswelten" gezeigt.

Bei einer jüdischen Eheschließung ist der Mann verpflichtet, der Frau für den Fall einer Scheidung oder seines Todes ihr eine Summe zu vermachen, damit sie abgesichert ist. Der Text einer Ketubba ist standardisiert und in aramäischer Sprache – der Sprache des Talmuds – verfaßt. Namen und Daten sind jedoch auf Hebräisch geschrieben. Die Ketubba beginnt immer mit dem jüdischen Datum, auf dem hier abgebildeten Beispiel entspricht das Datum dem 16. März 1764. Es folgt der Name des Ortes: Novellara, nordnordöstlich von Reggio Emilia in Norditalien. Ortsnamen werden in der Regel durch Angabe eines Gewässers in der Nähe beschrieben, um Verwechslungen mit gleichnamigen Orten. Dem wiederrum folgen die Namen der zukünftigen Ehepartner und die Bedingungen der Eheschließung. Zum Schluss unterschreiben zwei Zeugen die Ketubba.

Der Text dieser Ketubba ist von einem Künstler mit zahlreichen Abbildungen und umlaufenden Schriftbändern eingerahmt. Im unteren Teil gibt es um den eigentlichen Text der Ketubba, deren Abbildung die Bundestafeln symbolisiert, zwölf ovale Felder mit Abbildungen der Tierkreiszeichen. Es beginnt oben rechts mit dem Bild eines Widders, und es folgen die anderen Sternkreiszeichen entgegen dem Urzeigersinn. Zur Herstellung einer solchen Ketubba gehörte sehr viel Erfahrung: Der biblische Text musste so angeordnet werden, dass er buchstabengetreu und vollständig in Einzelfelder geschrieben werden kann, die einen doppelten Rahmen um die eigentliche Ketubba und das abschließende Band des Giebels füllen.

Bis heute werden im orthodoxen Judentum traditionelle Ketubbot in aramäischer Sprache verfasst. Im liberalen Judentum gibt es keine einheitliche Regelung zu Ketubbot.

Mehr zu den Besonderheiten jüdischer Eheverträge und zu verschiedenen Hochzeitsbräuchen lesen Sie auf der Seite des Jüdischen Museums Berlin.

Mehr zur Ausstellung "Barocke Lebenswelten" des Staatsarchivs Sigmaringen finden Sie hier. (JH)

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