Bischof Konrad von Konstanz tut kund, dass die Schwestern von Rottweil ihr von den Kanonikern zum hl. Stephan in Konstanz gekauftes Gut Holbeinesbach dem Abt von Salem, bis sie einen festen Sitz für ihr Kloster gewonnen, eingegeben haben und überträgt demselben zugleich seine vogteilichen und anderen Rechte darüber.
Bischof Konrad von Konstanz tut kund, dass die Schwestern von Rottweil ihr von den Kanonikern zum hl. Stephan in Konstanz gekauftes Gut Holbeinesbach dem Abt von Salem, bis sie einen festen Sitz für ihr Kloster gewonnen, eingegeben haben und überträgt demselben zugleich seine vogteilichen und anderen Rechte darüber.
| Beteiligte: | - Konrad II.; Bischof von Konstanz (1209–1233) [Aussteller]
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| Datierung (Anfang): | 1221 [1221.] |
| Objekttyp: | Urkunden |
| Quelle/Sammlung: | Württembergisches Urkundenbuch (WUB) Band III., Nr. 647, Seite 123 |
| Identifikatoren/Sonstige Nummern: | 03 [Band] 1221-00-00 [Datum] 1221-1230 [Zeitraum] |
| Weiter im Partnersystem: | http://www.wubonline.de/?wub=977 [Permalink] |
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| Ortsbezüge: | |
| Sonstiges: | Ausstellungsort: Kreuzlingen |
| Überlieferung/Ausgaben: | Regesten: Württembergische Geschichtsquellen, Bd. 3, S. 3, Nr. 13. |