Ortslage und Siedlung (bis 1970): | Der Fund eines Steinhammers belegte den Aufenthalt jungsteinzeitlicher Jäger und Sammler auf der späteren Gemarkung. Für die nachfolgenden Kulturschichten fehlen archäologische Belege bis weit in das Hohe Mittelalter, sodass die Frage nach dem Siedlungsbeginn mit einem Fragezeichen versehen bleibt. Die Nähe zum sehr viel älteren Siedlungsraum Filstal und die frühe urkundliche Erwähnung sprechen dafür, Hegenlohe zu den ältesten Orten auf dem Schurwald zu zählen. Damit dürfte der Ort um oder nach der Mitte des 11. Jahrhunderts entstanden sein. Als einziger Ort des mittleren Schurwalds lag die Bebauung zudem direkt in einem Knollenmergelhang. Für die Wasserversorgung ist diese Lage ideal, denn hier treten zahlreiche Quellen an die Oberfläche, für die Bebauung freilich sind die stetigen Rutschungen dieser geologischen Schicht fatal. Auch dies könnte für eine frühe Besiedlung Hegenlohes sprechen: War den ersten Siedlern dieser Umstand nicht bewusst, so konnten die späteren Gründungen, die alle oberhalb des Knollenmergels liegen, bewusst die problematische Ortswahl der Hegenloher vermeiden. Der Ortsname leitet sich von einer Flurbezeichnung ab, die ursprünglich »beim dornigen Wald« (hagen ffi Dornbusch) bedeutet. Auffallend ist die kleine Gemarkung von lediglich 455 Hektar, die damit rund 1/3 kleiner ist als diejenige von Thomashardt. Möglicherweise ging der jüngere Ort Thomashardt aus der ursprünglich sehr viel größeren Gemarkung von Hegenlohe hervor. Das Dorf wuchs von der Kirche oder dem etwas nördlich davon liegenden Höfle als klassisches Straßendorf entlang der Durchgangsstraße. Mit gewisser Berechtigung darf die Existenz eines Örtchens Ritzenweiler östlich von Hegenlohe angenommen werden. Sicher ist jedoch nur, dass der Ort in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts bereits öd gefallen war, denn alle urkundlichen Belege kennen nur noch »Rytzenwyler den wald«. Die hintere der beiden Mühlen, die im Tal des Reichenbachs liegen, ist die ältere. 1402 wird sie als Besitz der Propstei Nellingen genannt, deren Lehen sie in der Folgezeit blieb. Mit dem Erwerb der Mühle durch Württemberg wurde ihre Nutzung, über die bisherigen Nellinger Lehennehmer hinaus, auch für alle anderen Einwohner Hegenlohes, Thomashardts, Baltmannsweilers und Hohengehrens verpflichtend. Entsprechend setzte sich ab 1603 der Name Bannmühle durch. Die talabwärts gelegene Ölmühle wurde erst 1772 gebaut. Da die Visitationsprotokolle 1534 allerdings die Bannmühle als »hintere Mühle« bezeichnen, dürfte im 16. Jahrhundert zumindest zeitweise eine erste »vordere Mühle« existiert haben. Sie ging ein oder wurde aufgegeben, ob sie an der Stelle der späteren Ölmühle lag, ist nicht belegbar. Neue Wohngebiete im Südosten, Westen, Norden und Osten in den Bezirken Häulesweg (1956), Breitestraße (1960), Schulstraße, Waldstraße (1966), Gartenstraße (1968), »Bergäcker« (1973), Kirchweg (1972). |
Historische Namensformen: | - Haginilo 1173
- Heginiloch 1275 [1275/93]
- Haeginloch
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Geschichte: | Die erste Erwähnung erfolgt 1173 in einer Urkunde, mit welcher Papst Alexander III. dem Kloster Sankt Blasien seinen Besitz an der Kirche in »Haginilo« bestätigte. Es ist sehr wahrscheinlich, dass dieser Besitz als Schenkung der Herzöge von Zähringen an das Kloster im Südschwarzwald kam. Der zähringische Besitz im Albvorland ging durch Abteilung 1187 an die Seitenlinie der Herzöge von Teck über. Mehrere Urkunden zeigen, dass die neuen Herrschaftsverhältnisse auch Hegenlohe einbezogen: 1317 bewilligte Herzog Konrad von Teck hier einen Güterverkauf. Und schon 1290 bezeugte ein Mitglied der Familie Hochschlitz aus Pfauhausen, genannt »advocatus de Haeginloch«, eine Urkunde. Die Hochschlitz aber gehörten als Dienstleute in das politisch-soziale Umfeld der Herzöge von Teck. So ist es sehr wahrscheinlich, dass letztere ab der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts die Vogtei innehatten. Lange konnten sie aber die Vogtei nicht behaupten, denn 1363 wurde einem Simon von Kirchheim die Vogtei über Hegenlohe als württembergisches Lehen vergeben. Zudem empfing schon vor 1362 die Esslinger Familie Holdermann im Ort von Württemberg Lehen, die sie bis in die Mitte des 15. Jahrhunderts behielt und zu denen schließlich die Vogtei hinzukam. Die Grafen von Württemberg, die ja den Großteil der teckischen Herrschaftsrechte an Fils und im Albvorland an sich brachten, müssen sich wohl um 1350 auch in Hegenlohe als neue Ortsherren durchgesetzt haben. Allerdings blieb ein Großteil der Grundherrschaft noch länger in fremder Hand: Um 1610 besaß die Propstei Nellingen, für die Verwaltung des Sankt Blasianischen Besitzes gebildet, Eigen- und Lehengüter im Ort. Auch das Esslinger Spital hatte zu dieser Zeit in Hegenlohe bedeutenden Grundbesitz. Erst mit dem Erwerb der Propstei 1649 übernahm Württemberg dann den Grundbesitz der Benediktinerabtei. Auch der Hauptanteil am Kornzehnt stand lange der Propstei Nellingen zu. Anfang des 17. Jahrhunderts war er bis auf kleinere Anteile zwischen dem Esslinger Spital und der Pfarrei selbst geteilt. Den Klein-, Heu- und Weinzehnt von der Gemarkung nahm, bis auf wenige Flurstücke, das Klosteramt Denkendorf ein. In einem Vertrag, den Propst und Gemeinde 1546 schlossen, trat letztere erstmals in Erscheinung. Aus dieser Zeit hat sich auch ein Ortsrecht erhalten. 1819-1825 zählte der Ort vorübergehend zum Gemeinde-Bezirk Thomashardt. Seit dem Übergang an Württemberg unterstand Hegenlohe dem Amt bzw. Oberamt Schorndorf, ab 1938 Landkreis Esslingen. |
Wirtschaft und Bevölkerung: | Die Bevölkerung in dem kleinen Pfarrdorf zählte zu Beginn des 17. Jahrhunderts etwa 200 Menschen. Mord, Seuchen, Hunger und Flucht reduzierten im 30-jährigen Krieg die Einwohnerzahl auf 41 (1654). Nach einer raschen Zunahme auf 228 Personen im Jahr 1738 stagnierte die Bevölkerungszahl, die 1802 217 Menschen betrug. Landwirtschaft war die Haupterwerbsquelle, in der sich ab 1500 langsam die Wirtschaftsformen wandelten. Der Weinbau wurde aufgegeben, dafür gewann die Flachsbearbeitung an Bedeutung. Neben den diversen Nebenerwerbshandwerken, die zunehmend überbesetzt waren, bot lediglich der Wald zusätzliche Erwerbsmöglichkeiten. Der Aufbau der württembergischen Forstverwaltung ab dem 16. Jahrhundert reglementierte seine Nutzung für Waldweide, Schweinemast oder Köhlerei. Taglohn in den Talgemeinden während der Erntezeit war daher die Regel. |