60 Jahre Baden-Württemberg

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Von der Gründung des Südweststaats bis zur Volksabstimmung zu Stuttgart 21 - eine Chronologie der wichtigsten Stationen baden-württembergischer Geschichte:

1945

März/April
Amerikanische und französische Truppen besetzen den deutschen Südwesten. Die Franzosen nehmen die größeren Teile der alten Länder Baden und Württemberg mit den beiden Landeshauptstädten Karlsruhe und Stuttgart sowie ganz Hohenzollern ein.

5. Juni
In der Berliner Deklaration übernehmen die vier alliierten Siegermächte Frankreich, Großbritannien, Sowjetunion und USA die oberste Regierungsgewalt in Deutschland und teilen es in vier Besatzungszonen ein.

8. Juli
Die Gebiete der französischen und amerikanischen Besatzungszone werden endgültig festgelegt und entlang der Autobahn von Karlsruhe über Stuttgart und Ulm nach München abgegrenzt.

Alle Stadt- und Landkreise, die von der Autobahn berührt werden oder nördlich davon liegen, kommen unter amerikanische Besatzung. Frankreich muss auf Druck der USA die nördlichen Teile mit den Landeshauptstädten räumen und erhält die südlich der Autobahn gelegenen Landesteile mit Hohenzollern. Die beiden Traditionsländer des deutschen Südwestens, Baden und Württemberg, sind damit in jeweils eine amerikanische Nord- und eine französische Südhälfte geteilt.

19. September
Die amerikanische Militärregierung bildet durch die Vereinigung der Landesbezirke Nordbaden und Nordwürttemberg das neue Land Württemberg-Baden mit der Landeshauptstadt Stuttgart. Am 24. September wird Reinhold Maier (DVP, später FDP/DVP) zum Ministerpräsidenten von Württemberg-Baden ernannt.

16. Oktober
Die französische Militärregierung errichtet mit dem „Staatssekretariat für das französisch besetzte Gebiet Württemberg und Hohenzollern" eine eigene Landesverwaltung in der Hauptstadt Tübingen, Präsident ist Carlo Schmid (SPD).

1946

16. Januar
Die nach ständischem Prinzip ernannte Vorläufige Volksvertretung für Württemberg-Baden tritt in Stuttgart erstmals zusammen.

30. Juni
Wahl zur Verfassungsgebenden Landesversammlung in Württemberg-Baden.

8. Oktober
Die französische Militärregierung bildet aus dem (süd-)badischen Landesteil das Land Baden mit der Hauptstadt Freiburg. Am 3. Dezember wird für (Süd-)Baden ein Staatssekretariat mit Sitz in Freiburg eingerichtet, an dessen Spitze als Präsident der Vorsitzende der Badisch-Christlich-Sozialen Volkspartei (BCSV, später CDU), Leo Wohleb, tritt.

17. November
Indirekt durchgeführte Wahlen zur Beratenden Landesversammlung in (Süd-)Baden und Württemberg-Hohenzollern.

24. November
Die Verfassung von Württemberg-Baden wird in einer Volksabstimmung gebilligt. Gleichzeitig findet die Wahl zum ersten Landtag von Württemberg-Baden statt. Reinhold Maier bleibt Ministerpräsident.

1947

Plakat des Gouvernement Militaire Donaueschingen, Juni 1947 (StAF W 110/2 Nr. 0071)
Plakat des Gouvernement Militaire Donaueschingen, Juni 1947 (StAF W 110/2 Nr. 0071)

18. Mai
Landtagswahlen in (Süd-)Baden und Württemberg-Hohenzollern. Zugleich finden in den beiden Ländern erfolgreich Volksabstimmungen über die Annahme der Verfassungen statt.

24. Juni
Der (süd-)badische Landtag wählt Leo Wohleb zum Ministerpräsidenten mit dem Titel eines Staatspräsidenten von Baden.

8. Juli
Lorenz Bock (CDU) wird zum Staatspräsidenten von Württemberg-Hohenzollern gewählt.

1948

1. Juli
Die Militärbefehlshaber der drei westlichen Besatzungszonen überreichen den Ministerpräsidenten der elf westdeutschen Länder die Frankfurter Dokumente, in denen sie ihre Vorstellungen und Erwartungen bezüglich der Einberufung einer Verfassungsgebenden Versammlung für (West-)Deutschland sowie einer Neugliederung der Länder formulieren.

2./3. August
Eine erste Konferenz von Delegationen aller drei südwestdeutschen Nachkriegsländer auf dem Hohenneuffen bei Nürtingen endet mit dem Beschluss, Verhandlungen über die Bildung eines Südweststaats aufzunehmen. Zu diesem Zweck soll eine Kommission zur Ausarbeitung eines entsprechenden Vertragsentwurfs eingesetzt werden. Am 10. August beginnen in Karlsruhe die Verhandlungen der drei Landesregierungen über einen Staatsvertrag zur territorialen Neugliederung des deutschen Südwestens.

13. August
Als Nachfolger des verstorbenen Lorenz Bock wird Gebhard Müller (CDU) zum Staatspräsidenten von Württemberg-Hohenzollern gewählt.

24. August
Mit dem Karlsruher Vertrag wird der Entwurf eines Staatsvertrags vorgelegt, der den Zusammenschluss der drei südwestdeutschen Nachkriegsländer vorsieht, von dem sich aber Leo Wohleb in wesentlichen Punkten distanziert.

31. August
Die Ministerpräsidenten aller westdeutschen Länder befürworten – mit Ausnahme Leo Wohlebs – eine territorialen Neugliederung des Südwestens in Form eines Südweststaats, machen den Zusammenschluss jedoch von einer Volksabstimmung abhängig.

1. September
In Bonn konstituiert sich der Parlamentarische Rat; 65 von den elf westdeutschen Landtagen gewählte Abgeordnete erarbeiten eine Verfassung für Westdeutschland.

16./28. September
Die drei südwestdeutschen Landesregierungen einigen sich bei Konferenzen in Bühl/Baden und Bebenhausen auf die Abhaltung einer Volksabstimmung über die Bildung eines Südweststaats.

1949

Unterzeichnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, Bonn, 23. Mai 1949 (StAF T 1 (Zugang 1976/0049) Nr. 208)
Unterzeichnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, Bonn, 23. Mai 1949 (Fotografin: Erna Wagner-Hehmke, Copyright: Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland; Vorlage: StAF T 1 (Zugang 1976/0049) Nr. 208)

8. Mai
Der Parlamentarische Rat nimmt das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland an. Auf Initiative von Württemberg-Hohenzollern ist eine Sonderregelung für die Lösung der Südweststaatsfrage in das Grundgesetz eingefügt.

Der betreffende Artikel 118 des Grundgesetzes („Südweststaatsartikel") bestimmt, es könne – abweichend von den Vorschriften des Artikels 29, der eine Neugliederung des Bundesgebiets mithilfe von Volksabstimmungen vorsieht – eine Neugliederung im Gebiet von Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern durch gegenseitige Vereinbarung der drei beteiligten Länder erfolgen. Komme eine vertragliche Lösung nicht zustande, so werde die Neugliederung durch ein Bundesgesetz geregelt. In diesem Fall sei die Regelung einer Volksabstimmung zu unterwerfen.

23. Mai
Das Grundgesetz wird in der Schlusssitzung des Parlamentarischen Rats feierlich verkündet, die neue Bundesrepublik Deutschland ist gegründet. Die drei südwestdeutschen Länder sind fortan Bundesländer.

30. September
Mit dem Inkrafttreten des Besatzungsstatuts werden die Militärregierungen der Besatzungsmächte in den westlichen Ländern aufgelöst.

22. Oktober
Die CDU-Vorstände der südwestdeutschen Länder erzielen auf einer Tagung in Freudenstadt, an der auch Gebhard Müller und Leo Wohleb teilnehmen, dahingehend eine Einigung, bei einer kommenden Volksabstimmung die Stimmen getrennt nach den beiden alten Ländern Baden und Württemberg durchzuzählen; einer solchen Lösung widersetzt sich jedoch Reinhold Maier.

1950

15. April
Aufgrund der ungeklärten Frage des Abstimmungsmodus bei der vorgesehenen Volksabstimmung wird nach mehreren Treffen zwischen Reinhold Maier, Gebhard Müller und Leo Wohleb die Freudenstadter Vereinbarung über eine Volksbefragung „rein informativen Charakters" in Form einer nicht verbindlichen Probeabstimmung getroffen.

24. September
Probeabstimmung in den Ländern Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern über die staatliche Neugliederung im deutschen Südwesten: Zwar entscheiden sich in den drei Abstimmungsbezirken Nordwürttemberg (93,5 %), Württemberg-Hohenzollern (92,5 %) und Nordbaden (57,4 %) die erwarteten Mehrheiten zugunsten des Südweststaats, in Südbaden votieren jedoch 59,6 % für die Wiederherstellung der alten Länder. Auf Gesamtbaden addiert ergibt sich damit eine knappe Mehrheit von 50,7 % gegen den Südweststaat.

Neue Verhandlungen der Regierungschefs zeigen, dass eine Einigung über die Modalitäten der vorgesehenen Volksabstimmung weiterhin nicht zu erreichen ist. Nach dem von Reinhold Maier und nun auch Gebhard Müller favorisierten Vier-Bezirke-Modus soll der Südweststaat gegründet werden, wenn in drei von vier Abstimmungsbezirken eine Mehrheit erreicht wird. Weil in Nordwürttemberg, Südwürttemberg-Hohenzollern und auch in Nordbaden eine Zustimmung gesichert erscheint, wird damit das Votum der Wähler Südbadens als viertem Bezirk jedoch bedeutungslos. Leo Wohleb besteht daher weiter darauf, die Stimmen nach den alten Ländern durchzuzählen.

19. November
Zweite Landtagswahl in Württemberg-Baden. Reinhold Maier bleibt Ministerpräsident.

1951

15. März
Damit vor der in Aussicht stehenden Volksabstimmung die in (Süd-)Baden und Württemberg-Hohenzollern fälligen Landtagswahlen nicht mehr durchgeführt werden müssen, beschließt der Bundestag mit dem Ersten Neugliederungsgesetz die Verlängerung der Wahlperiode der beiden Landtage.

25. April
Der Bundestag verabschiedet nach Artikel 118 des Grundgesetzes das Zweite Neugliederungsgesetz zur territorialen Neugliederung im deutschen Südwesten.

Das Gesetz schreibt eine Volksabstimmung über die Bildung des Südweststaats beziehungsweise über die Wiederherstellung der alten Länder vor und legt für die Auswertung des Abstimmungsergebnisses den Vier-Bezirke-Modus fest. Der Zusammenschluss soll demnach erfolgen, wenn jeweils eine Mehrheit in mindestens drei der vier Abstimmungsbezirke (Nord- und Südbaden, Nordwürttemberg und Südwürttemberg-Hohenzollern) dafür stimmt. Am 4. Mai treten die beiden Neugliederungsgesetze in Kraft.

25. Mai
Die (süd-)badische Regierung unter Leo Wohleb erhebt beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen die beiden Neugliederungsgesetze.

23. Oktober
Das kurz zuvor konstituierte Bundesverfassungsgericht erklärt im ersten Urteil seiner Geschichte das Zweite Neugliederungsgesetz in den entscheidenden Punkten für rechtsgültig, obwohl die deutliche Mehrheit der hinzugezogenen Gutachter den badischen Rechtsstandpunkt stützt.

9. Dezember
Die Volksabstimmung über die Bildung eines gemeinsamen Südweststaats erbringt in drei der vier Abstimmungsbezirke eine klare Mehrheit. Der Südweststaat kann somit gebildet werden, obwohl in Gesamtbaden diesbezüglich keine Mehrheit erreicht wird.

In Südbaden stimmen 37,8 % für einen Südweststaat gegen 62,2 %, die eine Wiederherstellung des Landes Baden wünschen; in Nordbaden stimmen 57,1 % für das neue Bundesland, 42,9 % für das alte Land Baden. Die beiden württembergischen Abstimmungsbezirke sind deutlich für den Zusammenschluss der drei südwestdeutschen Nachkriegsländer: Nordwürttemberg 93,5 %, Südwürttemberg-Hohenzollern 91,4 %. Im Gesamtgebiet stimmt somit eine Mehrheit von 69,7 % für den Südweststaat als gemeinsames Bundesland.

Bei Zusammenfassung der zwei badischen Abstimmungsbezirke hätte sich allerdings eine Mehrheit von 52,2 % für die Wiederherstellung des alten Landes ergeben. Die sogenannten „Altbadener" – die seit Oktober 1952 im „Heimatbund Badnerland" organisierten Befürworter der Wiederherstellung des alten Baden – sind daher nicht bereit, das Ergebnis der Volksabstimmung zu akzeptieren.

14. Dezember
Leo Wohleb fordert vom Bundestag, den Vollzug des Zweiten Neugliederungsgesetzes bis zur Durchführung der Neugliederung des gesamten Bundesgebiets nach Artikel 29 des Grundgesetzes auszusetzen.

27. Dezember
Als Konsequenz aus dem Ergebnis der Volksabstimmung vom 9. Dezember wird von den drei beteiligten Landesregierungen ein Ministerrat gebildet. Dem Rat aus je zwei Vertretern von (Süd-)Baden und Württemberg-Hohenzollern und vier Ministern aus Württemberg-Baden obliegt es unter anderem, die Wahl zur Verfassungsgebenden Landesversammlung für das neue Bundesland vorzubereiten und durchzuführen. Zum Vorsitzenden des Ministerrats wird Reinhold Maier gewählt.

Vereidigung der neu gewählten Landesregierung von Baden-Württemberg, 19. November 1953 (HStAS J 302 Nr. 118)
Vereidigung der neu gewählten Landesregierung von Baden-Württemberg, 19. November 1953 (HStAS J 302 Nr. 118)

1952

16. Januar
Der Bundestag lehnt die von Leo Wohleb beantragte Aussetzung des Länderzusammenschlusses im Südwesten ab.

9. März
Wahl zur Verfassungsgebenden Landesversammlung (Wahlbeteiligung 63,7 %): CDU 36,0 % (50 Sitze), SPD 28,0 % (38 Sitze), FDP/DVP 18,0 % (23 Sitze), BHE [seit November 1952 GB/BHE] 6,3 % (6 Sitze), KPD 4,4 % (4 Sitze).

25. März
Die Verfassungsgebende Landesversammlung konstituiert sich im Haus des württembergisch-badischen Landtags in der Stuttgarter Heusteigstraße.

25. April
Reinhold Maier wird von der Verfassungsgebenden Landesversammlung zum ersten Ministerpräsidenten des neuen Bundeslandes gewählt.

Unmittelbar danach bildet Maier zur großen Überraschung der CDU eine Regierungskoalition aus SPD, FDP/DVP und BHE, obgleich die Christdemokraten die stärkste Fraktion stellen. Mit dieser Bildung einer ersten Vorläufigen Landesregierung ist dem Zweiten Neugliederungsgesetz zufolge der Südweststaat konstituiert.

1. Regierung Dr. Reinhold Maier (25.4.1952 – 30.7./7.10.1953, Vorläufige Regierung):

Ministerpräsident: Dr. Reinhold Maier MdL (FDP/DVP)
Stellvertretender Ministerpräsident und Wirtschaftsminister: Hermann Veit (SPD)
Innenminister: Fritz Ulrich MdL (SPD)
Justizminister: Viktor Renner MdL (bis 15.5.1953, SPD); Dr. Reinhold Maier MdL (bis 11.7.1953, FDP/DVP); Dr. Richard Schmid (als Staatssekretär im Justizministerium mit der Leitung des Justizministeriums beauftragt; bis 7.10.1953, SPD)
Kultminister: Dr. Gotthilf Schenkel MdL (SPD)
Finanzminister: Dr. Karl Frank MdL (FDP/DVP)
Landwirtschaftsminister (ab 4.5.1953 Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten): Friedrich Herrmann MdL (FDP/DVP)
Arbeitsminister: Ermin Hohlwegler (SPD)
Minister für Heimatvertriebene und Kriegsgeschädigte (ab 14.9.1953 Minister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte): Eduard Fiedler MdL (BHE)

Parlamentarischer Staatssekretär im Staatsministerium für die Ausarbeitung und Vollziehung der Verfassung (mit Stimmrecht in der Regierung): Dr. Edmund Kaufmann MdL (FDP/DVP)

Staatsrat im Staatsministerium (ohne Kabinettsrang): Gerhart Schlösser (parteilos)

Der Verfassungsgebenden Landesversammlung wird Mitte Juni von den Regierungsfraktionen, Ende Juli aber auch von der CDU-Fraktion ein Verfassungsentwurf vorgelegt. Da sich die beiden Entwürfe zum Teil stark voneinander unterscheiden, ist es Aufgabe des zunächst von Gebhard Müller, dann von seinem Fraktionskollegen Franz Gog geleiteten Verfassungsausschusses, einen gemeinsamen Entwurf zu erarbeiten.

Bei den Verfassungsdebatten ist vor allem die Frage der konfessionellen Ausrichtung des öffentlichen Schulwesens strittig, denn abweichend von den christlichen Gemeinschaftsschulen in den übrigen Landesteilen behaupten in Südwürttemberg – je nach der Entscheidung der Erziehungsberechtigten – katholische oder evangelische Konfessionsschulen den Vorrang. Während die Regierungskoalition aus SPD, FDP/DVP und BHE in der sogenannten „Schulfrage" für die christliche Gemeinschaftsschule als Regelschule eintritt, fordert die CDU ein gleichberechtigtes Nebeneinander von Konfessionsschule und christlicher Gemeinschaftsschule.

17. Mai
Mit dem Inkrafttreten des zwei Tage zuvor verabschiedeten Überleitungsgesetzes werden die drei südwestdeutschen Nachkriegsländer samt ihren Landtagen und Regierungen endgültig aufgehoben, die Befugnisse der Ministerien der bisherigen Länder, die in Abwicklung treten, gehen auf die Ministerien der Vorläufigen Regierung über.

Bis zur Annahme der Landesverfassung bleibt das Überleitungsgesetz das Organisationsstatut des neuen Landes, mit dem alle wesentlichen Fragen geregelt werden: Die Verfassungsgebende Landesversammlung erhält die Kompetenzen eines Landtags, die Vorläufige Landesregierung sämtliche Befugnisse der bis dahin amtierenden drei Länderexekutiven. Das neugegründete Land, das bis dahin als „Südwestdeutsches Bundesland" bezeichnet wird, führt gemäß Artikel 1 des Gesetzes übergangsweise den Namen „Baden-Württemberg".

1953

2. Juli
Während eines Geheimtreffens in Ludwigsburg verabreden Gebhard Müller und Alex Möller, Fraktionsvorsitzender der SPD im Landtag, die Bildung einer Regierung der Großen Koalition. Sie erzielen in fast allen wesentlichen Fragen Einvernehmen, auch bei besonders strittigen Passagen der künftigen Landesverfassung. Der wichtigste Kompromiss wird in der „Schulfrage" erreicht.

30. September
Nach schweren Verlusten für die FDP/DVP und dem Gewinn der absoluten Mehrheit der im Südweststaat abgegebenen Stimmen durch die CDU bei der Bundestagswahl am 6. September erklärt Ministerpräsident Reinhold Maier seinen Rücktritt.

Gebhard Müller wird am gleichen Tag zu seinem Nachfolger gewählt, die Ernennung des neuen Kabinetts erfolgt am 7. Oktober. Entgegen den ursprünglichen Absichten von Gebhard Müller und Alex Möller sind in der neuen Landesregierung mit Ausnahme der KPD alle Parteien vertreten. Ebenfalls am 7. Oktober bringen die vier Regierungsfraktionen CDU, SPD, FDP/DVP und GB/BHE einen gemeinsamen Verfassungsentwurf in die Verfassungsgebende Landesversammlung ein.

1. Regierung Dr. Gebhard Müller (30.7./7.10.1953 – 19.11.1953, Vorläufige Regierung; 19.11.1953 – 9.5.1956, erste ordentliche Regierung):

Ministerpräsident: Dr. Gebhard Müller MdL (CDU)
Stellvertretender Ministerpräsident und Wirtschaftsminister: Hermann Veit (SPD)
Innenminister: Fritz Ulrich MdL (SPD)
Justizminister: Dr. Wolfgang Haußmann MdL (FDP/DVP)
Kultminister (ab 6.8.1954 Kultusminister): Wilhelm Simpfendörfer MdL (CDU)
Finanzminister: Dr. Karl Frank MdL (FDP/DVP)
Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten: Eugen Leibfried (CDU)
Arbeitsminister: Ermin Hohlwegler (SPD)
Minister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte: Eduard Fiedler MdL (GB/BHE)
Minister für die Vertretung des Landes beim Bund (ab 19.11.1953 Minister für Bundesangelegenheiten des Landes Baden-Württemberg): Oskar Farny (CDU)

Ehrenamtliche Staatsräte (mit Stimmrecht in der Regierung):
Anton Dichtel (CDU), Dr. Friedrich Werber MdL (CDU)

Staatsrat im Staatsministerium (ohne Kabinettsrang): Gerhart Schlösser (bis 21.4.1956, parteilos)

22. Oktober/4. November
In zwei Abstimmungen entscheidet die Verfassungsgebende Landesversammlung über den künftigen Landesnamen. Die Debatte im sogenannten „Namensstreit" konzentriert sich dabei auf die Namen „Baden-Württemberg" und „Schwaben", obwohl der Verfassungsausschuss zuvor mehrheitlich für den auf den Geographen Friedrich Metz zurückgehenden Begriff „Rheinschwaben" votiert hatte und in der Bevölkerung ein Vielzahl weiterer Vorschläge kursierten. In der namentlichen Abstimmung in dritter Lesung über die neue Verfassung wird schließlich der Name „Baden-Württemberg" beschlossen.

11. November
Die Verfassung des Landes wird von der Verfassungsgebenden Versammlung mit großer Mehrheit verabschiedet.

In der „Schulfrage" kann keine einheitliche Lösung gefunden werden. Es kommt zum einem Verfassungskompromiss in Form des Artikels 15, demzufolge die Volksschulen in den einzelnen Landesteilen in der bisherigen Form erhalten bleiben. Das Nähere wird einem Schulgesetz überlassen, das einer Zweidrittelmehrheit bedarf. Damit gibt es in drei von vier Regierungsbezirken christliche Gemeinschaftsschulen als alleinige Schulform, im Regierungsbezirk Südwürttemberg-Hohenzollern, dem ehemaligen Land Württemberg-Hohenzollern, bleibt das Nebeneinander von Konfessionsschule und christlicher Gemeinschaftsschule bestehen.

19. November
Die Landesverfassung tritt in Kraft. Gemäß Artikel 93 der Landesverfassung übernimmt die Verfassungsgebende Landesversammlung auf Zeit die Funktion des ersten Landtags. Die Vorläufige Landesregierung tritt formell zurück und wird sogleich als erste ordentlich amtierende Regierung bestätigt. Das neue Bundesland ist mit diesen Rechtsakten endgültig konstituiert. Mit dem Inkrafttreten der Landesverfassung erhält der Südweststaat offiziell den Namen „Baden-Württemberg".

Zur Rechtsvereinheitlichung und Konstituierung einer gemeinsamen Verwaltung werden 1954/55 grundlegende Landesgesetze, die sogenannten Aufbaugesetze, ausgearbeitet: Die Landkreisordnung (10. Oktober 1955) regelt Rechtsstellung und Organisation der Kreise sowie die Aufgaben und Zuständigkeiten der Landratsämter, die als Einheitsbehörden staatliche und kommunale Kompetenzen vereinigen. Im Landesverwaltungsgesetz (7. November 1955) werden in erster Linie die Zuständigkeiten zwischen Regierung, Regierungspräsidien, Landkreisen und Gemeinden abgegrenzt. Mit der Gemeindeordnung (25. Juli 1955) werden die bis dahin noch unterschiedlichen Rechtsverhältnisse im Bereich der kommunalen Selbstverwaltung vereinheitlicht. Mit dem Finanzausgleichsgesetz (26. Juli 1954) wird ein Steuerverbund zwischen Land und Kommunen begründet und die Kostenverteilung für Gemeinschaftsaufgaben in den Bereichen Schulwesen, Polizei und Straßenbau geregelt. Mit Gesetz vom 13. Dezember 1954 wird ein Staatsgerichtshof errichtet, dem die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit von Landesgesetzen und der Entscheid über Streitigkeiten zwischen den obersten Staatsorganen des Landes obliegt. Mit dem Polizeigesetz (21. November 1955) wird den Gemeinden über 75.000 Einwohnern das Recht eingeräumt, eine kommunale Polizei zu unterhalten. Das Gesetz vom 9. Mai 1955 regelt die Landtagswahlen, indem es die Zahl der Abgeordneten auf mindestens 120 festlegt und das Land in 70 Wahlkreise einteilt.

Entwurf eines Gesetzes über das Wappen des Landes Baden-Württemberg, beschlossen am 28. April 1954 (HStAS EA 99/002 Nr. 60)
Entwurf eines Gesetzes über das Wappen des Landes Baden-Württemberg, beschlossen am 28. April 1954 (HStAS EA 99/002 Nr. 60)

1954

3. Mai
Nachdem die Verfassung von Baden-Württemberg lediglich die Landesfarben Schwarz und Gold bestimmt, wird das Landeswappen gesetzlich festgelegt.

Auf den gutachterlichen Vorschlag des Stuttgarter Archivdirektors Max Miller hin wird mit den drei schreitenden schwarzen Löwen in goldenem Schild an die Stauferzeit erinnert. Das Landeswappen soll die Einheit des neuen Landes Baden-Württemberg symbolisieren, aber auch auf die Tradition der früheren Länder und Landesteile verweisen. Die bis heute gültige Gestaltung stammt von dem Grafiker und Karikaturisten Fritz Meinhard.

25. Oktober
Der Zweckverband „Bodensee-Wasserversorgung" wird zur Deckung des gestiegenen Wasserbedarfs vieler Städte und Gemeinden Baden-Württembergs gegründet. Am 16. Oktober 1958 nimmt die Fernversorgung mit Trinkwasser aus dem Bodensee ihren Betrieb auf.

1955

1. Juli – 2. Oktober
Zur Ausbildung eines gemeinsamen Landesbewusstseins findet in Stuttgart eine „Landesausstellung Baden-Württemberg" statt, die neben den geschichtlich-kulturellen Wurzeln des neuen Landes vor allem die gewerbliche Wirtschaft Baden-Württembergs in den Mittelpunkt stellt.

2. Oktober
Offizielle Eröffnung der Hochschule für Gestaltung in Ulm. Bis zur Schließung der Hochschule durch das Land Baden-Württemberg Ende 1968 lehrt eine Vielzahl von bedeutenden Designern und Architekten an der Hochschule.

1956

4. März
Landtagswahl (Wahlbeteiligung 70,3 %): CDU 42,6 % (56 Sitze), SPD 28,9 % (36 Sitze), FDP/DVP 16,6 % (21 Sitze), GB/BHE 6,3 % (7 Sitze).

9. Mai
Gebhard Müller wird vom Landtag wieder zum Ministerpräsidenten gewählt und behält die bisherige Allparteienregierung aus CDU, SPD, FDP/DVP und GB/BHE bei.

2. Regierung Dr. Gebhard Müller (9.5.1956 – 17.12.1958):

Ministerpräsident: Dr. Gebhard Müller MdL (CDU)
Stellvertretender Ministerpräsident und Wirtschaftsminister: Hermann Veit MdL (SPD)
Innenminister: Viktor Renner MdL (SPD)
Justizminister: Dr. Wolfgang Haußmann MdL (FDP/DVP)
Kultusminister: Wilhelm Simpfendörfer MdL (bis 1.10.1958, CDU); Prof. Dr. Gerhard Storz (ab 1.10.1958, CDU)
Finanzminister: Dr. Karl Frank MdL (FDP/DVP)
Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten: Eugen Leibfried MdL (CDU)
Arbeitsminister: Ermin Hohlwegler (SPD)
Minister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte: Eduard Fiedler MdL (GB/BHE)
Minister für Bundesangelegenheiten des Landes Baden-Württemberg: Oskar Farny (CDU)

Ehrenamtliche Staatsräte (mit Stimmrecht in der Regierung):
Anton Dichtel (bis 4.6.1958, CDU); Dr. Hans Filbinger (ab 4.6.1958, CDU)
Dr. Friedrich Werber (CDU)

30. Mai
Das Bundesverfassungsgericht erklärt ein Volksbegehren auf Wiederherstellung des Landes Baden für rechtlich zulässig, weil die Bevölkerung Gesamtbadens bisher keine Gelegenheit erhalten habe, ihre im Grundgesetz gewährleisteten Rechte in Form einer Volksabstimmung nach Artikel 29 auszuüben. Das Gericht argumentiert, dass die Abstimmung von 1951 keine Abstimmung in Sinne von Artikel 29 gewesen sei, da hierbei die zahlenmäßig stärkere Bevölkerung Württembergs und Hohenzollerns die zahlenmäßig schwächere Badens habe überstimmen können.

Bei dem im September durchgeführten Volksbegehren stimmen 15,1 % der Badener für die Durchführung einer Volksabstimmung nach Artikel 29 des Grundgesetzes (Nordbaden 8,7 %, Südbaden 22,1 %), womit das vorgeschriebene Quorum um die Hälfte überschritten wird. Damit sind die geforderten Voraussetzungen für eine Volksabstimmung über den Verbleib Badens im neuen Bundesland geschaffen. Da das Bundesverfassungsgericht jedoch keine Frist zur Durchführung der Volksabstimmung festsetzt, wird diese in der Folge immer wieder verschoben.

19. Juli
Gründung der „Kernreaktor Bau- und Betriebsgesellschaft mbH" in Karlsruhe. Am 7. März 1961 wird der erste in Deutschland entwickelte Forschungsreaktor („Forschungsreaktor 2") in Betrieb genommen.

1958

3. Oktober
Auf einer Konferenz in Bad Harzburg beschließen die Justizminister der Bundesländer zur wirksameren Verfolgung und Prozessvorbereitung bei NS-Verbrechen die Einrichtung einer „Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen". Das Land Baden-Württemberg wird mit der Umsetzung des Beschlusses und dem Aufbau der entsprechenden Organisation beauftragt. Am 1. Dezember nimmt die Zentrale Stelle ihre Tätigkeit in Ludwigsburg auf.

9. Dezember
Gebhard Müller tritt als Ministerpräsident offiziell zurück, nachdem er im November als Präsident an die Spitze des Bundesverfassungsgerichts nach Karlsruhe berufen wurde.

17. Dezember
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Kurt Georg Kiesinger wird vom Landtag zum neuen Ministerpräsidenten gewählt. Er führt das bisherige Kabinett der Allparteienregierung weiter.

1. Regierung Kurt Georg Kiesinger (17.12.1958 – 23.6.1960):

Ministerpräsident: Kurt Georg Kiesinger (CDU)
Stellvertretender Ministerpräsident und Wirtschaftsminister: Hermann Veit MdL (SPD)
Innenminister: Viktor Renner MdL (krankheitsbedingt verspätet vereidigt am 25.2.1959, SPD)
Justizminister: Dr. Wolfgang Haußmann MdL (FDP/DVP)
Kultusminister: Prof. Dr. Gerhard Storz (CDU)
Finanzminister: Dr. Karl Frank MdL (FDP/DVP)
Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten: Eugen Leibfried MdL (CDU)
Arbeitsminister: Ermin Hohlwegler (SPD)
Minister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte: Eduard Fiedler MdL (GB/BHE)
Minister für Bundesangelegenheiten des Landes Baden-Württemberg: Oskar Farny (CDU)

Ehrenamtliche Staatsräte (mit Stimmrecht in der Regierung):
Dr. Hans Filbinger (CDU), Dr. Friedrich Werber (CDU)

1959

24. Juni
Ministerpräsident Kurt Georg Kiesinger legt den Grundstein zum Haus des Landtags. Nach Entwürfen des Mainzer Architekten Kurt Viertel plant die Staatliche Hochbauverwaltung unter Horst Linde den Neubau des Landtagsgebäudes.

1960

15. Mai
Landtagswahl (Wahlbeteiligung 59,0 %): CDU 39,5 % (52 Sitze), SPD 35,3 % (44 Sitze), FDP/DVP 15,8 % (18 Sitze), GB/BHE 6,6 % (7 Sitze).

23. Juni
Kurt Georg Kiesinger wird vom Landtag wieder zum Ministerpräsidenten gewählt und bildet anstelle der bisherigen Allparteienregierung eine Koalitionsregierung aus CDU, FDP/DVP und GB/BHE.

2. Regierung Kurt Georg Kiesinger (23.6.1960 – 11.6.1964):

Ministerpräsident: Kurt Georg Kiesinger MdL (CDU)
Stellvertretender Ministerpräsident und Justizminister: Dr. Wolfgang Haußmann MdL (FDP/DVP)
Minister für Inneres und für Angelegenheiten der Vertriebenen, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigten: Dr. Hans Filbinger MdL (CDU)
Kultusminister: Prof. Dr. Gerhard Storz (CDU)
Finanzminister: Dr. Hermann Müller MdL (FDP/DVP)
Wirtschaftsminister: Dr. Eduard Leuze MdL (FDP/DVP)
Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (ab 16.2.1962 Minister für Ernährung, Landwirtschaft, Weinbau und Forsten): Eugen Leibfried MdL (CDU)
Arbeitsminister: Josef Schüttler MdB (CDU)

Staatssekretär für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (ab 7.7.1960, mit Stimmrecht in der Regierung): Josef Schwarz MdL (GB/BHE, ab 20.1.1964 CDU)

Haus des Landtags, Stuttgart (FaBi Bildbestand S)
Haus des Landtags, Stuttgart (FaBi Bildbestand S)

1961

5./6. Juni
Festliche Einweihung des neuen Landtagsgebäudes im Zentrum von Stuttgart, dem ersten Nachkriegsneubau eines Parlaments in Europa. Bisheriger Tagungsort war das Provisorium im Eduard-Pfeiffer-Haus in der Heusteigstraße 45 in Stuttgart.

10. November
Zum Schutz des Bodensees gegen Verunreinigung tritt ein am 27./28. Oktober 1960 unterzeichnetes multilaterales Übereinkommen in Kraft. In dem Abkommen wird die Gründung der „Internationalen Gewässerschutzkommission für den Bodensee" beschlossen.

1964

17. Februar
Der Landtag beschließt, in Konstanz eine Reformuniversität zu errichten.

20. März
Mit dem Zusammentritt ihrer Gründungsausschüsse werden die Universität Konstanz und die Medizinische Akademie Ulm konstituiert.

26. April
Landtagswahl (Wahlbeteiligung 67,7 %): CDU 46,2 % (59 Sitze), SPD 37,3 % (47 Sitze), FDP/DVP 13,1 % (14 Sitze).

11. Juni
Der Landtag wählt Kurt Georg Kiesinger erneut zum Ministerpräsidenten. Kiesinger setzt die Regierung aus CDU und FDP/DVP fort.

3. Regierung Kurt Georg Kiesinger (11.6.1964 – 16.12.1966):

Ministerpräsident: Kurt Georg Kiesinger MdL (CDU)
Stellvertretender Ministerpräsident (de facto, nicht bestellt) und Innenminister: Dr. Hans Filbinger MdL (CDU)
Justizminister: Dr. Wolfgang Haußmann (FDP/DVP)
Kultusminister: Prof. Dr. Wilhelm Hahn (CDU)
Finanzminister: Dr. Hermann Müller MdL (FDP/DVP)
Wirtschaftsminister: Dr. Eduard Leuze MdL (FDP/DVP)
Minister für Ernährung, Landwirtschaft, Weinbau und Forsten: Eugen Leibfried MdL (CDU)
Arbeitsminister: Josef Schüttler MdB (krankheitsbedingt verspätet vereidigt am 16.9.1964, CDU)

Staatssekretär für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (mit Stimmrecht in der Regierung): Josef Schwarz (CDU)

Staatssekretär für die Vertretung beim Bund (ohne Kabinettsrang): Dr. Albert Seifriz (CDU)

1966

5. Dezember
Nach der Wahl von Kurt Georg Kiesinger zum Bundeskanzler am 1. Dezember setzt sich Innenminister Hans Filbinger auf einer Sondersitzung der CDU-Landtagsfraktion gegen Kultusminister Wilhelm Hahn als Nachfolger durch.

Die Verhandlungen zur Regierungsbildung unter der Leitung des designierten Ministerpräsidenten Hans Filbinger beginnen am 7. Dezember. Dabei ist die „Schulfrage" ein zentraler Gegenstand. Nachdem sich – unter anderem wegen der „Schulfrage" – innerhalb der FDP keine Mehrheit für die Fortsetzung der Koalition findet, verhandelt die CDU mit der SPD über die Regierungsbildung. Als Ergebnis dieser Verhandlungen wird beim dritten Koalitionsgespräch am 12. Dezember eine Große Koalition vereinbart. Grundlage der Einigung beider Parteien ist eine Übereinkunft, wonach die christliche Gemeinschaftsschule in allen Regierungsbezirken als Regelschule einzuführen sei, die Konfessionsschulen als Privatschulen aber großzügige staatliche Förderung erhalten sollen.

16. Dezember
Hans Filbinger wird vom Landtag zum neuen Ministerpräsidenten gewählt. Er bildet mit der SPD ein Kabinett der Großen Koalition.

1. Regierung Dr. Hans Filbinger (16.12.1966 – 12.6.1968):

Ministerpräsident: Dr. Hans Filbinger MdL (CDU)
Stellvertretender Ministerpräsident und Innenminister: Walter Krause MdL (SPD)
Justizminister: Dr. Rudolf Schieler MdL (SPD)
Kultusminister: Prof. Dr. Wilhelm Hahn (CDU)
Finanzminister: Kurt Angstmann MdL (SPD)
Wirtschaftsminister: Dr. Hans-Otto Schwarz MdL (SPD)
Minister für Ernährung, Landwirtschaft, Weinbau und Forsten: Eugen Leibfried (CDU)
Arbeits- und Sozialminister: Josef Schüttler MdB (CDU)
Minister für Bundesangelegenheiten: Dr. Adalbert Seifriz (CDU)

1967

19. Januar
In seiner Regierungserklärung vor dem Landtag verkündet Ministerpräsident Hans Filbinger als Programmpunkt der Großen Koalition die Durchführung einer grundlegenden Gebiets- und Verwaltungsreform.

8. Februar
Mit der Mehrheit der Großen Koalition wird die Landesverfassung durch eine Neufassung von Artikel 15 geändert und die christliche Gemeinschaftsschule im gesamten Land als einzige Schulform der öffentlichen Volksschulen eingeführt. Das Sonderrecht auf Einrichtung von Konfessionsschulen im Regierungsbezirk Südwürttemberg-Hohenzollern erlischt damit. Als Ausnahmeregelung können auf Antrag der Erziehungsberechtigten bisherige Konfessionsschulen in Südwürttemberg-Hohenzollern in staatlich geförderte Privatschulen desselben Bekenntnisses umgewandelt werden.

Die Abschaffung der Konfessionsschule in Südwürttemberg-Hohenzollern ermöglicht eine flächendeckende Reform und Modernisierung des Schulwesens. Zu den mit den Schulentwicklungsplänen I bis IV von 1966/67 bis Mitte der 1970er Jahre umgesetzten Maßnahmen zählen unter anderem die Aufhebung von „Zwergschulen", die Einführung eines Systems von Schulverbänden und Nachbarschaftsschulen, die Bildung von Jahrgangsklassen auch in kleinen Schulen, der Aufbau weiterführender Schulen in ländlichen Gebieten und eine starke Erhöhung der Lehrerzahlen.

5. Dezember
Die Technischen Hochschulen Stuttgart und Karlsruhe, die Landwirtschaftliche Hochschule Hohenheim, die Wirtschaftshochschule Mannheim und die Medizinisch-Naturwissenschaftliche Hochschule Ulm erhalten Namen und Rang einer Universität.

Ostermarsch in Freiburg im Breisgau, 13. April 1968 (StAF W 134 Nr. 085251a)
Ostermarsch in Freiburg im Breisgau, 13. April 1968 (StAF W 134 Nr. 085251a)

1968

19. März
Um die Hochschulstruktur zu modernisieren und einheitliche Rechtsverhältnisse zu schaffen, verabschiedet der Landtag ein Hochschulgesetz. Nach diesem Gesetz erarbeiten die Universitäten eigene Grundordnungen, die der Genehmigung der Landesregierung bedürfen. Am 18. Juli 1969 tritt eine Novellierung des Hochschulgesetzes in Kraft, die das Ordnungsrecht einführt.

Die mit einem Höhepunkt im Jahr 1972 immer wieder an verschiedenen Universitäten und Hochschulen des Landes ausbrechenden heftigen Unruhen mit Demonstrationen und Streiks sind Ausdruck des studentischen Protests gegen die Hochschulpolitik der Landesregierung.

28. April
Landtagswahl (Wahlbeteiligung 70,7 %): CDU 44,2 % (60 Sitze), SPD 29,0 % (37 Sitze), FDP/DVP 14,4 % (18 Sitze), NPD 9,8 % (12 Sitze).

Landtagsfraktion und Landesvorstand der SPD entscheiden sich trotz schwerer Verluste und eines gegenteiligen Beschlusses einer außerordentlichen Landesdelegiertenkonferenz vom 18. Mai in Kehl für eine Fortsetzung der Großen Koalition unter Ministerpräsident Hans Filbinger. National und international erregt es Aufsehen, dass die rechtsextreme NPD den bisher höchsten Stimmenanteil bei einer Landtagswahl erhält und erstmals in das Parlament eines deutschen Flächenstaats einzieht.

12. Juni
Nach der Wiederwahl zum Ministerpräsidenten bildet Hans Filbinger abermals ein Kabinett der Großen Koalition.

2. Regierung Dr. Hans Filbinger (12.6.1968 – 8.6.1972):

Ministerpräsident: Dr. Hans Filbinger MdL (CDU)
Stellvertretender Ministerpräsident und Innenminister: Walter Krause MdL (SPD)
Justizminister: Dr. Rudolf Schieler MdL (SPD)
Kultusminister: Prof. Dr. Wilhelm Hahn MdL (CDU)
Finanzminister: Robert Gleichauf MdL (CDU)
Wirtschaftsminister: Dr. Hans-Otto Schwarz MdL (SPD)
Minister für Ernährung, Landwirtschaft, Weinbau und Forsten: Dr. Friedrich Brünner MdL (CDU)
Arbeits- und Sozialminister: Walter Hirrlinger MdL (SPD)
Minister für Bundesangelegenheiten: Dr. Adalbert Seifriz (CDU)

Staatssekretär für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (mit Stimmrecht in der Regierung): Josef Schwarz (CDU)

Staatssekretär im Kultusministerium (ohne Kabinettsrang): Prof. Dr. Wolfgang Meckelein

1969

Dezember
Von der Landesregierung wird nach längeren Vorarbeiten mit einem „Denkmodell" die Konzeption einer künftigen Kreiseinteilung vorgelegt.

Das „Denkmodell" bildet den Auftakt für die Diskussion der angekündigten umfassenden Gebiets- und Verwaltungsreform. Insbesondere die beabsichtigten Neugliederungen zur Bildung von größeren, leistungsfähigen Gemeindeeinheiten und Landkreisen sind dabei in der Öffentlichkeit zum Teil heftig umstritten und führen in der Folge auch im Landtag zu Auseinandersetzungen.

1970

7. Juni
Nachdem das Bundesverfassungsgericht bereits 1956 eine Volksabstimmung über den Verbleib Badens in Baden-Württemberg gefordert hatte und sich ein dafür notwendiges Volksbegehren daran erfolgreich anschloss, kommt es zur Volksabstimmung in den Regierungsbezirken Nordbaden und Südbaden. Die Abstimmung erbringt ein eindeutiges Ergebnis: 81,9 % der Wahlberechtigten votieren für den Verbleib beim Land Baden-Württemberg, 18,1 % stimmen für die Wiederherstellung des alten Landes Baden.

1971

15. Januar
Die vier bisher selbständigen Landesverbände der CDU Nordbaden, Südbaden, Nordwürttemberg und Württemberg-Hohenzollern werden unter Umwandlung in vier Bezirksverbände zu einem neuen Landesverband Baden-Württemberg zusammengeschlossen.

23. Juli
Vom Landtag wird das Kreisreformgesetz beschlossen. Als Erstes Gesetz der Verwaltungsreform werden mit Wirkung zum 1. Januar 1973 die Landkreise von 63 auf 35 reduziert, die neun Stadtkreise bleiben bestehen.

Mit der Neuabgrenzung der Landkreise kündigt Paragraph 25 des Kreisreformgesetzes außerdem die Auflösung der Regierungspräsidien mit Beginn des Jahres 1977 an. Aufgrund andauernder landespolitischer Debatten über die Beibehaltung der Mittelinstanzen in Baden-Württemberg bleibt die Zukunft der Regierungspräsidien jedoch weiter offen.

26. Juli
Das Zweite Gesetz zur Verwaltungsreform (Regionalverbandsgesetz) ersetzt die bisher 20 regionalen Planungsgemeinschaften durch 11 öffentlich-rechtliche Planungsverbände, die Regionalverbände Stuttgart, Ostwürttemberg, Franken, Unterer Neckar, Mittlerer Oberrhein, Nordschwarzwald, Südlicher Oberrhein, Schwarzwald-Baar-Heuberg, Hochrhein-Bodensee, Neckar-Alb und Bodensee-Oberschwaben. Als zwölfter Regionalverband kommt per Staatsvertrag am 22. Mai 1973 die Region Donau-Iller hinzu, die länderübergreifend auch bayerisches Gebiet umfasst. Als institutionalisierte Planungsebene zwischen zwischen kommunaler Planung und staatlicher Landesplanung gehört die Aufstellung des Regionalplans zur Hauptaufgabe der Regionalverbände.

Eine Gemeindereform wurde bereits mit dem „Gesetz zur Stärkung der Verwaltungskraft kleinerer Gemeinden" (26. September 1967) eingeleitet. Die Gemeinden, die sich freiwillig eingemeinden, erhalten dem Gesetz zufolge von der Landesregierung Sonderzuschüsse nach dem Finanzausgleichsgesetz. Das „Zweite Gesetz zur Stärkung der Verwaltungskraft kleinerer Gemeinden" (25. März 1968) ermöglicht Gemeinden, zusätzlich zur Einheitsgemeinde auf Grundlage der Freiwilligkeit auch Verwaltungsgemeinschaften mit anderen selbständigen Gemeinden einzugehen.

Die vergrößerten Gemeinden werden durch eine Funktionalreform außerdem mit erweiterten Kompetenzen hauptsächlich im Bereich Passwesen, Polizeistundenverlängerung, Baurecht, Gaststättenrecht, Gewerbesteuererhebung, Einzelhandel und Ladenschluss ausgestattet. Orientiert an den Forderungen „Ortsnähe" und „Bürgernähe" erfolgt dabei innerhalb des dreistufigen Aufbaus der staatlichen Verwaltung eine Verlagerung von Aufgaben und Zuständigkeiten von „oben" nach „unten".

1. Oktober
Neugegründete Fachhochschulen übernehmen die Aufgaben der bis dahin bestehenden Staatlichen Ingenieurschulen, Höheren Fachschulen und Werkkunstschulen. Das Fachhochschulgesetz vom 17. Dezember ordnet diesen Sektor des Hochschulbereichs.

1972

23. April
Landtagswahl (Wahlbeteiligung 80,0 %): CDU 52,9 % (65 Sitze), SPD 37,6 % (45 Sitze), FDP/DVP 8,9 % (10 Sitze).

Die CDU erringt erstmals eine absolute Mehrheit im Land.

8. Juni
Hans Filbinger wird vom Landtag zum ersten Ministerpräsidenten einer Alleinregierung der CDU gewählt.

3. Regierung Dr. Hans Filbinger (8.6.1972 – 2.6.1976):

Ministerpräsident: Dr. Hans Filbinger MdL (CDU)
Stellvertretender Ministerpräsident und Kultusminister: Prof. Dr. Wilhelm Hahn MdL (CDU)
Innenminister: Karl Schiess MdL (CDU)
Justizminister: Dr. Traugott Bender MdL (CDU)
Finanzminister: Robert Gleichauf MdL (CDU)
Wirtschaftsminister (ab 1.10.1972 Minister für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr): Dr. Rudolf Eberle MdL (CDU)
Minister für Ernährung, Landwirtschaft, Weinbau und Forsten (ab 1.10.1972 für Ernährung, Landwirtschaft und Umwelt): Dr. Friedrich Brünner MdL (CDU)
Arbeits- und Sozialministerin (ab 1.10.1972 Minister für Arbeit, Gesundheit und Sozialordnung): Annemarie Griesinger (CDU)
Minister für Bundesangelegenheiten: Eduard Adorno (CDU)

Staatssekretäre mit Kabinettsrang (mit Sitz und Stimme im Kabinett):
im Staatsministerium: Dr. Gerhard Mahler (CDU)
für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte im Innenministerium: Dr. Karl Mocker (CDU)

Politische Staatssekretäre (ohne Sitz und Stimme im Kabinett):
im Innenministerium: Erwin Teufel MdL (1972, CDU)
im Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Umwelt: Erwin Teufel MdL (1974, CDU)
im Kultusministerium: Dr. Gerhard Weng MdL (1972, CDU)

Staatssekretär im Finanzministerium (ohne Kabinettsrang): Manfred Rommel (bis 21.1.1975, CDU)

11. Mai
Mit einem Anschlag auf das Heidelberger Hauptquartier der US-Streitkräfte erreicht der Terrorismus der „Rote Armee Fraktion" (RAF) auch Baden-Württemberg.

1973

1. Januar
Das Kreisreformgesetz tritt in Kraft; drei Landkreise bleiben unverändert oder nahezu unverändert bestehen, 32 Landkreise werden neu gebildet.

Im Zuge der Kreisreform werden auch die vier Regierungsbezirke über die historischen Grenzziehungen hinweg neu zugeschnitten und umbenannt. Die Bezeichnungen der neuen Regierungsbezirke knüpfen nicht mehr an die alten Ländernamen an, sie heißen jetzt nach dem jeweiligen Sitz der Behörde Regierungsbezirk Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen.

Die bereits beschlossene Auflösung der Regierungspräsidien durch Paragraph 25 des Kreisreformgesetzes von 1971 ist weiter umstritten. Die Schlusskonzeption der Landesregierung zur Verwaltungsreform vom 5. Juli rückt daher von Paragraph 25 des Kreisreformgesetzes ab; dessen Streichung findet bei der Novelle des Landesverwaltungsgesetzes am 16. Dezember 1975 eine große Mehrheit im Landtag.

Anti-Atomkraftplakat zum Aktionstag in Wyhl am 17. und 18. September 1983 (StAF W 110/3 Nr. 43)
Anti-Atomkraftplakat zum Aktionstag in Wyhl am 17. und 18. September 1983 (StAF W 110/3 Nr. 43)

19. Juli
Es wird bekannt, dass Wyhl am Kaiserstuhl von der Landesregierung als Standort für ein neues Kernkraftwerk vorgesehen ist. Die löst Demonstrationen aus, es formieren sich Bürgerinitiativen. Trotz der Proteste leitet das baden-württembergische Wirtschaftsministerium im September 1974 das Genehmigungsverfahren ein.

1974

1. Oktober
Die ersten Berufsakademien nehmen im Rahmen eines Modellversuchs in Mannheim und Stuttgart ihren Betrieb auf. Das „Gesetz über die Berufsakademie im Land Baden-Württemberg" tritt am 26. Mai 1982 in Kraft und verankert die Berufsakademien als Regeleinrichtungen im Bildungsbereich.

1975

1. Januar
Das Allgemeine Gemeindereformgesetz und das Besondere Gemeindereformgesetz treten in Kraft. Beide Gesetze schließen die Gemeinden, die ihre Selbständigkeit nicht freiwillig aufgegeben hatten, zwangsweise zu Einheitsgemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften zusammen. Das Ergebnis ist die Verringerung der Zahl der Gemeinden von 3379 im Jahr 1968 auf 1111.

1. Januar
In Karlsruhe nimmt die Landesanstalt für Umweltschutz ihre Arbeit auf, gebildet aus der Zusammenfassung der Landesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Immissions- und Strahlenschutz (Karlsruhe), der Landesstelle für Gewässerkunde und wasserwirtschaftliche Planung (Karlsruhe), der Landesstelle für Naturschutz und Landschaftspflege (Ludwigsburg) und des Staatlichen Instituts für Seenforschung und Seenbewirtschaftung (Langenargen/Konstanz).

12. Februar
Die Kunst- und Musikschulen des Landes werden durch Gesetz in den Rang wissenschaftlicher Hochschulen erhoben.

23. Februar
Im Verlauf einer großen Kundgebung gegen die Erteilung einer Teilerrichtungsgenehmigung und den anschließenden Baubeginn für das erste Reaktorgebäude des von der Landesregierung projektierten Kernkraftwerks Wyhl am Kaiserstuhl kommt es zur Blockade und Besetzung des Bauplatzes.

14. März
Das Verwaltungsgericht Freiburg verfügt einen Stopp der Bauarbeiten für das Kernkraftwerk Wyhl, der am 14. Oktober vom Verwaltungsgerichtshof in Mannheim nach Einspruch der Landesregierung aufgehoben wird.

1983 erklärt Ministerpräsident Lothar Späth, das Kernkraftwerk Wyhl sei vor 1993 nicht nötig; im Dezember 1987 verzichtet die Landesregierung endgültig auf das Projekt.

21. Mai
Nachdem die maßgeblichen Mitglieder der RAF aufgrund ihrer terroristischen Gewalttaten vom Generalbundesanwalt beim Oberlandesgericht Stuttgart angeklagt und zum Vollzug der Untersuchungshaft in den neu gebauten Hochsicherheitstrakt der Justizvollzugsanstalt Stuttgart-Stammheim verlegt wurden, beginnt unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen in einem Mehrzweckgebäude der JVA Stammheim das Strafverfahren gegen Andreas Baader, Ulrike Meinhof, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe.

1976

4. April
Landtagswahl (Wahlbeteiligung 75,5 %): CDU 56,7 % (71 Sitze), SPD 33,3 % (41 Sitze), FDP/DVP 7,8 % (9 Sitze).

2. Juni
Hans Filbinger wird vom Landtag erneut zum Ministerpräsidenten an der Spitze einer CDU-Alleinregierung gewählt.

4. Regierung Dr. Hans Filbinger (2.6.1976 – 30.8.1978):

Ministerpräsident: Dr. Hans Filbinger MdL (CDU)
Stellvertretender Ministerpräsident und Kultusminister (zum 11.5.1978 werden aus dem bisherigen Kultusministerium ein Ministerium für Kultus und Sport und ein Ministerium für Wissenschaft und Kunst gebildet): Prof. Dr. Wilhelm Hahn MdL (bis 11.5.1978, CDU)
Minister für Kultus und Sport: Prof. Dr. Roman Herzog (ab 11.5.1978, CDU)
Minister für Wissenschaft und Kunst: Dr. Helmut Engler (ab 11.5.1978, CDU)
Innenminister: Karl Schiess MdL (bis 22.2.1978, CDU); Lothar Späth MdL (ab 22.2.1978, CDU)
Justizminister: Dr. Traugott Bender MdL (bis 2.11.1977, CDU); Dr. Guntram Palm (ab 2.11.1977, CDU)
Finanzminister und stellvertretender Ministerpräsident (ab 11.5.1978): Robert Gleichauf MdL (CDU)
Minister für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr: Dr. Rudolf Eberle MdL (CDU)
Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Umwelt: Gerhard Weiser MdL (CDU)
Ministerin für Arbeit, Gesundheit und Sozialordnung: Annemarie Griesinger MdL (CDU)
Minister für Bundesangelegenheiten: Eduard Adorno (CDU)

Staatssekretäre mit Kabinettsrang (mit Sitz und Stimme im Kabinett):
für Umweltschutz im Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Umwelt: Erwin Teufel MdL (bis 21.2.1978, CDU)
im Staatsministerium: Gerhard Mayer-Vorfelder (ab 22.2.1978, CDU)

Politische Staatssekretäre (ohne Sitz und Stimme im Kabinett):
im Innenministerium: Dr. Guntram Palm (CDU)
im Kultusministerium: Dr. Gerhard Weng MdL (CDU)
im Ministerium für Kultus und Sport: Prof. Dr. Theo Balle MdL (CDU)
im Ministerium für Wissenschaft und Kunst: Dr. Gerhard Weng MdL (CDU)
im Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr: Ernst Ludwig MdL (CDU)
im Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Umwelt: Ventur Schöttle MdL (CDU)
im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Sozialordnung: Kurt Härzschel (CDU)

1977

26. März – 5. Juni
Auf Anregung von Ministerpräsident Hans Filbinger findet aus Anlass des 25jährigen Bestehens von Baden-Württemberg in den Räumlichkeiten des Württembergischen Landesmuseums im Alten Schloss und des Kunstgebäudes am Schlossplatz in Stuttgart die Ausstellung „Die Zeit der Staufer. Geschichte – Kunst – Kultur" statt. Die vielbeachtete Exposition – mit 671.000 Besuchern auch ein enormer Publikumserfolg – markiert den Beginn großangelegter Ausstellungsprojekte in der Bundesrepublik.

28. April
Nach fast zweijähriger Verhandlungsdauer wird das Urteil im sogenannten „Stammheim-Prozess" verkündet; die Angeklagten werden wegen gemeinschaftlicher Begehung von Bombenanschlägen in Tateinheit mit Morden und Mordversuchen zu lebenslanger Haft verurteilt. Bereits während des Strafverfahrens begeht Ulrike Meinhof am 9. Mai 1976 Selbstmord.

18. Oktober
Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe nehmen sich in der Haftanstalt von Stuttgart-Stammheim das Leben. In Reaktion auf die durch die Selbstmorde bekannt gewordenen Sicherheitspannen erklärt Justizminister Traugott Bender am 20. Oktober seinen Rücktritt, Nachfolger wird am 2. November Guntram Palm.

1978

11. Mai
Kultusminister Wilhelm Hahn scheidet nach 14jähriger Amtszeit aus der Landesregierung aus. Das bisherige Kultusministerium wird danach in ein Ministerium für Kultus und Sport sowie ein Ministerium für Wissenschaft und Kunst getrennt.

7. August
Ministerpräsident Hans Filbinger erklärt wegen der Vorwürfe bezüglich seiner Tätigkeit als Marinerichter im Zweiten Weltkrieg nach Monaten öffentlicher Diskussion den Rücktritt.

16. August
Die Mehrheit der CDU-Landtagsfraktion entscheidet sich in einer Kampfabstimmung über die Nachfolge Filbingers zwischen dem Stuttgarter Oberbürgermeister Manfred Rommel und dem bisherigen Innenminister Lothar Späth zu Gunsten Späths.

30. August
Der Landtag wählt Lothar Späth zum neuen Ministerpräsidenten. Späth führt die Alleinregierung der CDU fort.

1. Regierung Lothar Späth (30.8.1978 – 4.6.1980):

 

Ministerpräsident: Lothar Späth MdL (CDU)
Stellvertretender Ministerpräsident und Finanzminister: Robert Gleichauf MdL (CDU)
Innenminister: Dr. Guntram Palm (CDU)
Minister für Kultus und Sport: Prof. Dr. Roman Herzog (CDU)
Minister für Wissenschaft und Kunst: Prof. Dr. Helmut Engler (CDU)
Justizminister: Dr. Heinz Eyrich (CDU)
Minister für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr: Dr. Rudolf Eberle MdL (CDU)
Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Umwelt: Gerhard Weiser MdL (CDU)
Ministerin für Arbeit, Gesundheit und Sozialordnung: Annemarie Griesinger MdL (CDU)
Minister für Bundesangelegenheiten: Eduard Adorno (CDU)

Staatssekretär mit Kabinettsrang (mit Sitz und Stimme im Kabinett):
im Finanzministerium: Gerhard Mayer-Vorfelder (CDU)

Politische Staatssekretäre (ohne Sitz und Stimme im Kabinett):
im Staatsministerium: Norbert Schneider MdL (CDU)
im Innenministerium: Robert Ruder MdL (CDU)
im Justizministerium: Dr. Eugen Volz MdL (CDU)
im Ministerium für Kultus und Sport: Prof. Dr. Theo Balle MdL (CDU)
im Ministerium für Wissenschaft und Kunst: Dr. Gerhard Weng MdL (CDU)
im Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr: Ernst Ludwig MdL (CDU)
im Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Umwelt: Ventur Schöttle MdL (CDU)
im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Sozialordnung: Kurt Härzschel (CDU)

1979

30. September
In Sindelfingen wird der Landesverband „Die Grünen" in Baden-Württemberg gegründet.

Wahlplakate: Landtagswahl 1976 (CDU), Landtagswahl 1984 (Jungsozialisten) und Bundestagswahl 1987 (Die Grünen) [alle HStAS, von links nach rechts: J 153 Nr. 269, J 153 Nr. 637, J 153 Nr. 612]
Wahlplakate: Landtagswahl 1976 (CDU), Landtagswahl 1984 (Jungsozialisten) und Bundestagswahl 1987 (Die Grünen) [alle HStAS, von links nach rechts: J 153 Nr. 269, J 153 Nr. 637, J 153 Nr. 612]

1980

16. März
Landtagswahl (Wahlbeteiligung 72,0 %): CDU 53,4 % (68 Sitze), SPD 32,5 % (40 Sitze), FDP/DVP 8,3 % (10 Sitze), Grüne 5,3 % (6 Sitze).

Die CDU verteidigt ein weiteres Mal die absolute Mehrheit. Die Grünen ziehen mit sechs Abgeordneten erstmals in den Landtag eines Flächenstaats ein.

4. Juni
Lothar Späth wird vom Landtag zum Ministerpräsidenten gewählt und führt die CDU-Alleinregierung fort.

2. Regierung Lothar Späth (4.6.1980 – 6.6.1984):

Ministerpräsident: Lothar Späth MdL (CDU)
Stellvertretender Ministerpräsident und Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Umwelt: Gerhard Weiser MdL (CDU)
Innenminister: Prof. Dr. Roman Herzog MdL (bis 5.10.1983, CDU); Dr. Heinz Eyrich MdL (ab 5.10.1983, CDU)
Minister für Kultus und Sport: Gerhard Mayer-Vorfelder MdL (CDU)
Minister für Wissenschaft und Kunst: Prof. Dr. Helmut Engler (CDU)
Justizminister: Dr. Heinz Eyrich MdL (CDU)
Finanzminister: Dr. Guntram Palm MdL (CDU)
Minister für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr: Dr. Rudolf Eberle MdL (CDU)
Minister für Arbeit, Gesundheit und Sozialordnung: Dietmar Schlee MdL (CDU)
Ministerin für Bundesangelegenheiten: Annemarie Griesinger MdL (CDU)

Staatssekretäre mit Kabinettsrang (mit Sitz und Stimme im Kabinett):
im Staatsministerium: Roland Gerstner MdL (CDU)
im Innenministerium: Robert Ruder MdL (CDU)

Politische Staatssekretäre (ohne Sitz und Stimme im Kabinett):
im Ministerium für Kultus und Sport: Prof. Dr. Theo Balle MdL (CDU)
im Ministerium für Wissenschaft und Kunst: Norbert Schneider MdL (CDU)
im Justizministerium: Dr. Eugen Volz MdL (CDU)
im Finanzministerium: Heinz Heckmann MdL (CDU)
im Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr: Ernst Ludwig MdL (CDU)
im Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Umwelt: Ventur Schöttle MdL (CDU)
im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Sozialordnung: Kurt Härzschel (CDU)

1. – 3. September
Um in Mutlangen die Aufstellung von atomaren Mittelstreckenraketen (Typ „Pershing II") zu verhindern, wird von Demonstranten die Zufahrt zum dortigen US-Depot blockiert; am 23. Oktober wird als Protestmaßnahme zwischen Stuttgart und Ulm eine durchgehende Menschenkette gebildet. Trotz zahlreicher Demonstrationen der Friedensbewegung beschließt der Bundestag am 22. November, den Beginn der Raketenstationierung einzuleiten.

1984

9. März
Die Neue Staatsgalerie in Stuttgart, gebaut nach dem Entwurf des englischen Architekten James Stirling, wird eingeweiht.

25. März
Landtagswahl (Wahlbeteiligung 71,2 %): CDU 51,9 % (68 Sitze), SPD 32,4 % (41 Sitze), FDP/DVP 7,2 % (8 Sitze), Grüne 8,0 % (9 Sitze).

6. Juni
Nach dem erneuten Gewinn der absoluten Mehrheit bei der Landtagswahl wird Lothar Späth vom Landtag wieder zum Ministerpräsidenten gewählt. Späth führt die Alleinregierung der CDU fort.

3. Regierung Lothar Späth (6.6.1984 – 8.6.1988):

Ministerpräsident: Lothar Späth MdL (CDU)
Stellvertretender Ministerpräsident und Minister für Ernährung, Landwirtschaft, Umwelt und Forsten (ab 1.7.1987 Minister für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Forsten): Gerhard Weiser MdL (CDU)
Innenminister: Dietmar Schlee MdL (CDU)
Minister für Kultus und Sport: Gerhard Mayer-Vorfelder MdL (CDU)
Minister für Wissenschaft und Kunst: Prof. Dr. Helmut Engler (CDU)
Justizminister und Minister für Bundesangelegenheiten (ab 1.1.1987 Minister für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten): Dr. Heinz Eyrich MdL (CDU)
Finanzminister: Dr. Guntram Palm MdL (CDU)
Minister für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr (ab 15.7.1984 Minister für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie): Dr. Rudolf Eberle MdL (verstorben am 17.11.1984, CDU); Martin Herzog (bestätigt und vereidigt am 11.12.1984, CDU)
Ministerin für Arbeit, Gesundheit und Sozialordnung (ab 15.7.1984 Ministerin für Arbeit, Gesundheit, Familie und Sozialordnung): Barbara Schäfer MdL (CDU)
Minister für Umwelt (neu ab 1.7.1987): Dr. Erwin Vetter (CDU)

Staatssekretäre mit Kabinettsrang (mit Sitz und Stimme im Kabinett):
im Innenministerium: Robert Ruder MdL (CDU)
im Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Umwelt und Forsten (ab 1.7.1987 Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Forsten): Roland Gerstner MdL (bis 30.6./1.7.1987, CDU)
im Ministerium für Umwelt: Werner Baumhauer MdL (ab 1.7.1987, CDU)

Politische Staatssekretäre (ohne Sitz und Stimme im Kabinett):
im Staatsministerium: Matthias Kleinert (CDU)
im Innenministerium: Alfons Maurer MdL (CDU)
im Ministerium für Kultus und Sport: Prof. Dr. Theo Balle MdL (CDU)
im Ministerium für Wissenschaft und Kunst: Norbert Schneider MdL (CDU)
im Justizministerium (ab 1.1.1987 Ministerium für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten): Dr. Eugen Volz MdL (CDU)
im Finanzministerium: Heinz Heckmann MdL (CDU)
im Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Umwelt und Forsten (ab 1.7.1987 Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Forsten): Ventur Schöttle MdL (CDU)
im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Sozialordnung (ab 15.7.1984 Ministerium für Arbeit, Gesundheit, Familie und Sozialordnung): Hermann Mühlbeyer MdL (CDU)

Beamteter Staatssekretär im Staatsministerium und Chef der Staatskanzlei (zugleich Bevollmächtigter des Landes beim Bund; ohne Kabinettsrang): Gustav Wabro (CDU)

Beamteter Staatssekretär im Staatsministerium (ohne Kabinettsrang): Dr. Lorenz Menz (ab 1.1.1988)

1987

1. Juli
Unter Minister Erwin Vetter wird ein eigenständiges Umweltministerium eingerichtet.

1988

20. März
Landtagswahl (Wahlbeteiligung 71,8 %): CDU 49,0 % (66 Sitze), SPD 32,0 % (42 Sitze), FDP 5,9 % (7 Sitze), Grüne 7,9 % (10 Sitze).

8. Juni
Lothar Späth wird vom Landtag zum Ministerpräsidenten gewählt und steht damit zum vierten Mal einer CDU-Alleinregierung vor.

4. Regierung Lothar Späth (8.6.1988 – 22.1./30.1.1991):

Ministerpräsident: Lothar Späth MdL (CDU)
Stellvertretender Ministerpräsident und Minister für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Forsten: Gerhard Weiser MdL (CDU)
Innenminister: Dietmar Schlee MdL (CDU)
Minister für Kultus und Sport: Gerhard Mayer-Vorfelder MdL (CDU)
Minister für Wissenschaft und Kunst: Prof. Dr. Helmut Engler (CDU)
Minister für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten: Dr. Heinz Eyrich MdL (CDU)
Finanzminister: Dr. Guntram Palm MdL (CDU)
Minister für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie: Martin Herzog MdL (bis 27.9.1989, CDU); Hermann Schaufler MdL (ab 27.9.1989, CDU)
Ministerin für Arbeit, Gesundheit, Familie und Sozialordnung: Barbara Schäfer MdL (CDU)
Minister für Umwelt: Dr. Erwin Vetter (CDU)

Staatssekretäre mit Kabinettsrang (mit Sitz und Stimme im Kabinett):
im Innenministerium: Robert Ruder MdL (bis 11.7.1990, CDU)
im Ministerium für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten (zugleich Bevollmächtigter des Landes beim Bund): Gustav Wabro (CDU)
im Ministerium für Umwelt: Werner Baumhauer MdL (CDU)

Ehrenamtlicher Staatsrat für Kunst (stimmberechtigtes Mitglied der Regierung): Prof. Wolfgang Gönnenwein (parteilos)

Politische Staatssekretäre (ohne Sitz und Stimme im Kabinett):
im Staatsministerium (Europaangelegenheiten): Gundolf Fleischer MdL (bis 27.9.1989, CDU)
im Innenministerium: Alfons Maurer MdL (bis 8.2.1990, CDU); Gundolf Fleischer MdL (ab 11.7.1990, CDU)
im Ministerium für Wissenschaft und Kunst: Norbert Schneider MdL (CDU)
im Ministerium für Kultus und Sport: Dr. Marianne Schultz-Hector MdL (CDU)
im Ministerium für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten: Dr. Eugen Volz MdL (bis 27.9.1989, CDU)
im Finanzministerium: Heinz Heckmann MdL (bis 27.9.1989, CDU); Dr. Eugen Volz MdL (ab 27.9.1989, CDU)
im Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie: Hermann Schaufler MdL (bis 27.9.1989, CDU); Gundolf Fleischer MdL (27.9.1989 – 11.7.1990, CDU)
im Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Forsten: Ventur Schöttle MdL (CDU)
im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Sozialordnung: Hermann Mühlbeyer MdL (CDU)

Beamteter Staatssekretär im Staatsministerium und Chef der Staatskanzlei (ohne Kabinettsrang): Dr. Lorenz Menz

 

Seine Heiligkeit der Dalai Lama zu Gast beim damaligen Ministerpräsidenten Erwin Teufel, 22. Juni 1999 (HStAS EA 1/109)
Seine Heiligkeit der Dalai Lama zu Gast beim damaligen Ministerpräsidenten Erwin Teufel, 22. Juni 1999 (HStAS EA 1/109)

1991

13. Januar
Lothar Späth erklärt seinen Rücktritt; infolge der „Traumschiffaffäre" waren mehrere von Firmen bezahlte und anscheinend private Reisen des Ministerpräsidenten bekannt geworden.

22. Januar
Der bisherige Vorsitzende der CDU-Fraktion, Erwin Teufel, wird vom Landtag zum neuen Ministerpräsidenten gewählt. Teufel regiert weiter allein mit der CDU.

1. Regierung Erwin Teufel (22.1./30.1.1991 – 11.6.1992):

Ministerpräsident: Erwin Teufel MdL (CDU)
Stellvertretender Ministerpräsident und Minister für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Forsten: Gerhard Weiser MdL (CDU)
Innenminister: Dietmar Schlee MdL (krankheitsbedingt verspätet vereidigt am 17.4.1991, CDU)
Ministerin für Kultus und Sport: Dr. Marianne Schultz-Hector MdL (CDU)
Minister für Wissenschaft und Kunst: Klaus von Trotha MdL (CDU)
Minister für Justiz: Dr. Helmut Ohnewald MdL (CDU)
Finanzminister: Gerhard Mayer-Vorfelder MdL (CDU)
Minister für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie: Hermann Schaufler MdL (CDU)
Ministerin für Arbeit, Gesundheit, Familie und Frauen: Barbara Schäfer MdL (CDU)
Minister für Umwelt: Dr. Erwin Vetter (CDU)
Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten: Dr. Heinz Eyrich MdL (CDU)
Minister für Verkehr: Dr. Thomas Schäuble MdL (CDU)

Staatssekretäre mit Kabinettsrang (mit Sitz und Stimme im Kabinett):
im Ministerium für Umwelt: Werner Baumhauer MdL (CDU)
im Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten (zugleich Bevollmächtigter des Landes beim Bund): Gustav Wabro (CDU)

Ehrenamtlicher Staatsrat (stimmberechtigtes Mitglied der Regierung): Gerhard Goll (CDU)

Politische Staatssekretäre (ohne Sitz und Stimme im Kabinett):
im Innenministerium: Gundolf Fleischer MdL (CDU)
im Ministerium für Kultus und Sport: Hugo Leicht MdL (CDU)
im Ministerium für Wissenschaft und Kunst: Norbert Schneider MdL (CDU)
im Finanzministerium: Dr. Eugen Volz MdL (CDU)
im Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Forsten: Ludger Reddemann MdL (CDU)
im Ministerium für Arbeit, Gesundheit, Familie und Frauen: Hermann Mühlbeyer MdL (CDU)

Beamteter Staatssekretär im Staatsministerium und Chef der Staatskanzlei (ohne Kabinettsrang): Dr. Lorenz Menz

1992

5. April
Landtagswahl (Wahlbeteiligung 70,1 %): CDU 39,6 % (64 Sitze), SPD 29,4 % (46 Sitze), FDP/DVP 5,9 % (8 Sitze), Grüne 9,5 % (13 Sitze), REP 10,9 % (15 Sitze).

Die CDU verliert nach zwanzig Jahren ihre unter Hans Filbinger erstmals errungene absolute Mehrheit. Nach 1968 ziehen mit den Republikanern wieder Abgeordnete der extremen Rechten in den Landtag ein.

11. Juni
Erwin Teufel wird vom Landtag zum Ministerpräsidenten gewählt, er bildet ein Kabinett der Großen Koalition aus CDU und SPD.

2. Regierung Erwin Teufel (11.6.1992 – 12.6.1996):

Ministerpräsident: Erwin Teufel MdL (CDU)
Stellvertretender Ministerpräsident und Wirtschaftsminister: Dr. Dieter Spöri MdL (SPD)
Minister im Staatsministerium (für die Geschäftsbereiche Bundes- und Europaangelegenheiten, Verwaltungsreform und Medienpolitik): Dr. Erwin Vetter MdL (CDU)
Innenminister: Frieder Birzele MdL (SPD)
Ministerin für Kultus und Sport: Dr. Marianne Schultz-Hector MdL (bis 19.7.1995, CDU); Dr. Annette Schavan (ab 19.7.1995, CDU)
Minister für Wissenschaft und Forschung: Klaus von Trotha MdL (CDU)
Justizminister: Dr. Thomas Schäuble MdL (CDU)
Finanzminister: Gerhard Mayer-Vorfelder MdL (CDU)
Minister für Ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Forsten: Gerhard Weiser MdL (CDU)
Ministerin für Arbeit, Gesundheit und Sozialordnung: Helga Solinger MdL (SPD)
Umweltminister: Harald B. Schäfer (SPD)
Verkehrsminister: Hermann Schaufler MdL (CDU)
Ministerin für Familie, Frauen, Weiterbildung und Kunst: Brigitte Unger-Soyka MdL (SPD)

Staatssekretäre mit Kabinettsrang (mit Sitz und Stimme im Kabinett):
in der Vertretung des Landes beim Bund: Gustav Wabro MdL (CDU)
im Finanzministerium: Werner Baumhauer MdL (CDU)
im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Sozialordnung: Werner Weinmann MdL (SPD)
im Umweltministerium: Peter Reinelt MdL (SPD)

Politische Staatssekretäre (ohne Sitz und Stimme im Kabinett):
im Ministerium für Kultus und Sport: Rudolf Köberle MdL (erneute Ernennung infolge Ministerwechsels am 19.7.1995, CDU)
im Ministerium für Wissenschaft und Forschung: Josef Dreier MdL (CDU)
im Wirtschaftsministerium: Rainer Brechtken MdL (SPD)
im Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Forsten: Ludger Reddemann MdL (CDU)

Beamteter Staatssekretär im Staatsministerium und Chef der Staatskanzlei (ohne Kabinettsrang): Dr. Lorenz Menz

 

1995

15. Februar
Der Landtag beschließt eine Verfassungsreform, mit der unter anderem die Wahlperiode auf fünf Jahre verlängert wird.

1. Juli
Die Funktionalreform der Landesverwaltung wird wieder aufgenommen; nach dem Sonderbehördeneingliederungsgesetz vom 12. Dezember 1994 werden 21 Staatliche Veterinärämter, 36 Staatliche Gesundheitsämter sowie 17 Ämter für Wasserwirtschaft und Bodenschutz aufgelöst und ihre Aufgaben auf die Landkreise und kreisfreien Städte übertragen.

1996

24. März
Landtagswahl (Wahlbeteiligung 67,6 %): CDU 41,3 % (69 Sitze), SPD 25,1 % (39 Sitze), FDP/DVP 9,6 % (14 Sitze), Grüne 12,1 % (19 Sitze), REP 9,1 % (14 Sitze).

12. Juni
Erwin Teufel wird vom Landtag erneut zum Ministerpräsidenten gewählt und bildet anschließend eine kleine Koalition aus CDU und FDP/DVP.

3. Regierung Erwin Teufel (12.6.1996 – 13.6.2001):

Ministerpräsident: Erwin Teufel MdL (CDU)
Stellvertretender Ministerpräsident und Wirtschaftsminister: Dr. Walter Döring MdL (FDP/DVP)
Minister für den Geschäftsbereich des Staatsministeriums: Dr. Christoph-E. Palmer (ab 11.11.1998, CDU)
Innenminister: Dr. Thomas Schäuble MdL (CDU)
Ministerin für Kultus, Jugend und Sport: Dr. Annette Schavan (CDU)
Minister für Wissenschaft, Forschung und Kunst: Klaus von Trotha MdL (CDU)
Justizminister: Dr. Ulrich Goll (FDP/DVP)
Finanzminister: Gerhard Mayer-Vorfelder MdL (bis 11.11.1998, CDU); Gerhard Stratthaus MdL (ab 11.11.1998, CDU)
Ministerin für Ländlichen Raum: Gerdi Staiblin (CDU)
Sozialminister: Dr. Erwin Vetter MdL (bis 11.11.1998, CDU); Dr. Friedhelm Repnik MdL (ab 11.11.1998, CDU)
Minister für Umwelt und Verkehr: Hermann Schaufler MdL (bis 15.10.1998, CDU); Dr. Thomas Schäuble MdL (ab 15.10.1998, CDU); Ulrich Müller MdL (ab 11.11.1998, CDU)

Staatssekretäre mit Kabinettsrang (mit Sitz und Stimme im Kabinett):
in der Vertretung des Landes Baden-Württemberg beim Bund: Gustav Wabro MdL (bis 11.11.1998, CDU); Willi Stächele MdL (ab 11.11.1998, CDU)
im Wirtschaftsministerium: Dr. Horst Mehrländer (FDP/DVP)

Ehrenamtlicher Staatsrat für Lebens- und Gesundheitsschutz im Staatsministerium (mit Stimmrecht in der Regierung): Prof. Dr. Konrad Beyreuther (seit 1.2.2001, parteilos)

Politische Staatssekretäre (ohne Sitz und Stimme im Kabinett):
im Ministerium für Kultus, Jugend und Sport: Rudolf Köberle MdL (erneute Ernennung infolge Ministerwechsels am 19.7.1995, CDU)
im Ministerium für Wissenschaft und Forschung: Dr. Christoph-E. Palmer (bis 11.11.1998, CDU); Michael Sieber MdL (ab 11.11.1998, CDU)
im Finanzministerium: Wolfgang Rückert MdL (bei Ministerwechsel erneut ernannt am 11.11.1998, CDU)
im Sozialministerium: Johanna Lichy MdL (bei Ministerwechsel erneut ernannt am 11.11.1998, CDU)
im Ministerium für Umwelt und Verkehr: Ulrich Müller MdL (bei Ministerwechsel erneut ernannt am 15.10.1998, bis 11.11.1998, CDU); Stefan Mappus MdL (ab 11.11.1998, CDU)

Beamteter Staatssekretär im Staatsministerium und Chef der Staatskanzlei (ohne Kabinettsrang): Dr. Lorenz Menz (bis 31.8.2000)

1997

1. Januar
Die in Landesbesitz befindlichen Stromkonzerne Badenwerk und Energieversorgung Schwaben fusionieren zur Energie Baden-Württemberg (EnBW) mit Hauptsitz in Karlsruhe.

Im Januar 2000 verkauft das Land einen EnBW-Anteil an den französischen Stromkonzern Électricité de France und bringt den Großteil des Erlöses in die neugegründete Landesstiftung Baden-Württemberg ein.

15. April
Ministerpräsident Erwin Teufel und Kurt Beck, der Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz, unterzeichnen in Mannheim den Staatsvertrag über die Gründung einer neuen Zwei-Länder-Rundfunkanstalt Südwestrundfunk (SWR).

1998

1. Januar
Der Süddeutsche Rundfunk und der Südwestfunk fusionieren zum für Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz zuständigen Gemeinschaftssender Südwestrundfunk mit Hauptsitz in Stuttgart.

15. Dezember
Der Landtag verabschiedet das Landesmessegesetz, das die Grundlage für den Neubau der Stuttgarter Messe auf der Filderebene bildet.

Betroffene Landwirte und Naturschützer lehnen die Neue Messe aufgrund der Bebauung besonders ertragreicher Nutzflächen ab; es kommt zu zahlreichen Demonstrationen und Prozessen. Nach einem außerordentlichen Vergleich zwischen der Landesregierung und den noch verbliebenen Grundstückseigentümern kann im September 2004 mit dem Bau der Neuen Messe begonnen werden.

Flughafen und Messe Stuttgart, im Vordergrund Filderstadt-Bernhausen (FaBi Kreisbeschreibung ES)
Flughafen und Messe Stuttgart, im Vordergrund Filderstadt-Bernhausen (FaBi Kreisbeschreibung ES)

1999

1. Januar
Die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) mit Hauptsitzen in Stuttgart, Karlsruhe, Mainz und Mannheim entsteht aus der Fusion von Südwestdeutscher Landesbank, Landeskreditbank und Landesgirokasse.

2001

25. März
Landtagswahl (Wahlbeteiligung 62,6 %): CDU 44,8 % (63 Sitze), SPD 33,3 % (45 Sitze), FDP/DVP 8,1 % (10 Sitze), Grüne 7,7 % (10 Sitze).

13. Juni
Erwin Teufel wird vom Landtag erneut zum Ministerpräsidenten gewählt und setzt die Koalition aus CDU und FDP/DVP fort.

4. Regierung Erwin Teufel (13.6.2001 – 21.4.2005):

Ministerpräsident: Erwin Teufel MdL (CDU)
Stellvertretender Ministerpräsident und Wirtschaftsminister: Dr. Walter Döring MdL (bis 14.7.2004, FDP/DVP); Ernst Pfister MdL (ab 14.7.2004, FDP/DVP)
Minister für den Geschäftsbereich des Staatsministeriums und für europäische Angelegenheiten: Dr. Christoph-E. Palmer MdL (bis 10.11.2004, CDU); Ulrich Müller MdL (ab 10.11.2004, CDU)
Innenminister: Dr. Thomas Schäuble MdL (bis 14.7.2004, CDU); Heribert Rech MdL (ab 14.7.2004, CDU)
Ministerin für Kultus, Jugend und Sport: Dr. Annette Schavan MdL (CDU)
Minister für Wissenschaft, Forschung und Kunst: Prof. Dr. Peter Frankenberg (CDU)
Justizminister: Prof. Dr. Ulrich Goll (bis 12.12.2002, FDP/DVP); Corinna Werwigk-Hertneck (ab 12.12.2002, bis 22.7.2004, FDP/DVP); Prof. Dr. Ulrich Goll (ab 28.7.2004, FDP/DVP)
Finanzminister: Gerhard Stratthaus MdL (CDU)
Minister für Ernährung und Ländlichen Raum: Willi Stächele MdL (CDU)
Sozialminister: Dr. Friedhelm Repnik MdL (bis 14.7.2004, CDU); Tanja Gönner (ab 14.7.2004, CDU)
Minister für Umwelt und Verkehr: Ulrich Müller MdL (bis 14.7.2004, CDU); Stefan Mappus MdL (ab 14.7.2004, CDU)

Staatssekretäre mit Kabinettsrang (mit Sitz und Stimme im Kabinett):
Staatssekretär mit der Amtsbezeichnung „Minister" und Bevollmächtigter des Landes Baden-Württemberg beim Bund: Rudolf Köberle MdL (CDU)
im Wirtschaftsministerium: Dr. Horst Mehrländer (FDP/DVP)

Ehrenamtlicher Staatsrat für Lebens- und Gesundheitsschutz im Staatsministerium (stimmberechtigtes Mitglied der Regierung): Prof. Dr. Konrad Beyreuther (parteilos)

Politische Staatssekretäre (ohne Sitz und Stimme im Kabinett):
im Innenministerium: Heribert Rech MdL (bis 14.7.2004, CDU)
im Ministerium für Kultus, Jugend und Sport: Helmut Rau MdL (CDU)
im Ministerium für Wissenschaft und Forschung: Michael Sieber MdL (CDU)
im Finanzministerium: Wolfgang Rückert MdL (bis 14.7.2004, CDU); Prof. Dr. Wolfgang Reinhart MdL (ab 14.7.2004, CDU)
im Ministerium für Arbeit und Soziales (bei Ministerwechsel am 14.7.2007 bestätigt): Johanna Lichy MdL (CDU)
im Ministerium für Umwelt und Verkehr: Stefan Mappus MdL (bis 14.7.2004, CDU); Dieter Hillebrand MdL (ab 14.7.2004, CDU)
im Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum: Friedlinde Gurr-Hirsch MdL (ab 14.7.2004, CDU)

Beamteter Staatssekretär im Staatsministerium und Chef der Staatskanzlei (ohne Sitz und Stimme im Kabinett): Rudolf Böhmler

2004

1. Juli
Der FDP/DVP-Landesvorsitzende und Wirtschaftsminister Walter Döring tritt wegen einer Spendenaffäre zurück; am 22. Juli stellt auch die zweite Vertreterin der FDP/DVP im Kabinett, Justizministerin Corinna Werwigk-Hertneck, ihr Amt zur Verfügung.

25. Oktober
Erwin Teufel kündigt an, zum 19. April 2005 seine Ämter als Ministerpräsident und CDU-Landesvorsitzender aufzugeben.

Die Nominierung eines Nachfolgers wird anschließend erstmalig durch eine Mitgliederbefragung innerhalb der CDU durchgeführt. Dem am 2. Dezember bekanntgegebenen Abstimmungsergebnis zufolge setzt sich dabei der CDU-Fraktionsvorsitzende Günther H. Oettinger deutlich gegen Kultusministerin Annette Schavan durch.

2005

1. Januar
Mit dem Verwaltungsstrukturreformgesetz tritt eine von Ministerpräsident Erwin Teufel konzipierte umfassende Verwaltungsreform in Kraft.

Zahlreiche Sonderbehörden des Landes – Landespolizeidirektionen und Polizeidirektionen, Oberschulämter und Schulämter, Forstdirektionen und Forstämter, Gesundheitsämter, Landwirtschaftsämter, Gewässerdirektionen, Gewerbeaufsichtsämter, Straßenbauämter, Vermessungsämter oder das Landesdenkmalamt – werden aufgelöst, ihre Aufgaben werden innerhalb des dreistufigen Verwaltungsaufbaus an die Regierungspräsidien, die Landratsämter und die Verwaltungen der Stadtkreise übertragen.

21. April
Der Landtag wählt Günther H. Oettinger zum neuen Ministerpräsidenten. Oettinger setzt die Koalition aus CDU und FDP/DVP fort.

1. Regierung Günther H. Oettinger (21.4.2005 – 14.6.2006):

Ministerpräsident: Günther H. Oettinger MdL (CDU)
Stellvertretender Ministerpräsident und Wirtschaftsminister: Ernst Pfister MdL (FDP/DVP)
Minister für den Geschäftsbereich des Staatsministeriums und für europäische Angelegenheiten: Willi Stächele MdL (CDU)
Innenminister: Heribert Rech MdL (CDU)
Minister für Kultus, Jugend und Sport: Dr. Annette Schavan MdL (bis 5.10.2005, CDU); Helmut Rau MdL (ab 5.10.2005, CDU)
Minister für Wissenschaft, Forschung und Kunst: Prof. Dr. Peter Frankenberg (CDU)
Justizminister: Prof. Dr. Ulrich Goll (FDP/DVP)
Finanzminister: Gerhard Stratthaus MdL (CDU)
Minister für Ernährung und Ländlichen Raum: Peter Hauk MdL (CDU)
Sozialminister: Andreas Renner (bis 1.2.2006, CDU); Dr. Monika Stolz MdL (ab 1.2.2006, CDU)
Ministerin für Umwelt: Tanja Gönner (CDU)

Staatssekretäre mit Kabinettsrang (mit Sitz und Stimme im Kabinett):
Staatssekretär mit der Amtsbezeichnung „Minister" und Bevollmächtigter des Landes Baden-Württemberg beim Bund: Prof. Dr. Wolfgang Reinhart MdL (CDU)
im Wirtschaftsministerium: Dr. Horst Mehrländer (FDP/DVP)

Ehrenamtlicher Staatsrat für Lebens- und Gesundheitsschutz im Staatsministerium (stimmberechtigtes Mitglied der Regierung): Prof. Dr. Konrad Beyreuther (parteilos)

Politische Staatssekretäre (ohne Sitz und Stimme im Kabinett):
im Innenministerium: Rudolf Köberle MdL (CDU)
im Ministerium für Kultus, Jugend und Sport: Helmut Rau MdL (bis 5.10.2005, CDU); Dr. Monika Stolz (5.10.2005 –1.2.2006, CDU); Georg Wacker MdL (ab 1.2.2006, CDU)
im Ministerium für Wissenschaft und Forschung: Michael Sieber MdL (CDU)
im Finanzministerium: Dieter Hillebrand MdL (CDU)
im Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum: Friedlinde Gurr-Hirsch MdL (CDU)
im Sozialministerium (nach Ministerwechsel am 1.2.2006 bestätigt): Johanna Lichy MdL (CDU)

Beamteter Staatssekretär im Staatsministerium und Chef der Staatskanzlei (ohne Sitz und Stimme im Kabinett): Rudolf Böhmler

2006

26. März
Landtagswahl (Wahlbeteiligung 53,4 %): CDU 44,2 % (69 Sitze), SPD 25,2 % (38 Sitze), FDP/DVP 10,7 % (15 Sitze), Grüne 11,7 % (17 Sitze).

14. Juni
Günther H. Oettinger wird vom Landtag zum Ministerpräsidenten gewählt, er setzt die Koalition aus CDU und FDP/DVP fort.

2. Regierung Günther H. Oettinger (14.6.2006 – 10.2./24.2.2010):

 

Ministerpräsident: Günther H. Oettinger MdL (CDU)
Stellvertretender Ministerpräsident und Justizminister: Prof. Dr. Ulrich Goll MdL (FDP/DVP)
Minister für den Geschäftsbereich des Staatsministeriums und für europäische Angelegenheiten (ab 4.6.2008 Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie für den Geschäftsbereich des Staatsministeriums; zugleich Bevollmächtigter des Landes Baden-Württemberg beim Bund): Willi Stächele MdL (bis 4.6.2008, CDU); Prof. Dr. Wolfgang Reinhart MdL (ab 4.6.2008, CDU)
Innenminister: Heribert Rech MdL (CDU)
Minister für Kultus, Jugend und Sport: Helmut Rau MdL (CDU)
Minister für Wissenschaft, Forschung und Kunst: Prof. Dr. Peter Frankenberg (CDU)
Finanzminister: Gerhard Stratthaus MdL (bis 4.6.2008, CDU); Willi Stächele MdL (ab 4.6.2008, CDU)
Wirtschaftsminister: Ernst Pfister MdL (FDP/DVP)
Minister für Ernährung und Ländlichen Raum: Peter Hauk MdL (CDU)
Ministerin für Arbeit und Soziales: Dr. Monika Stolz MdL (CDU)
Ministerin für Umwelt: Tanja Gönner (CDU)

Staatssekretäre mit Kabinettsrang (mit Sitz und Stimme im Kabinett):
Staatssekretär mit der Amtsbezeichnung „Minister" und Bevollmächtigter des Landes Baden-Württemberg beim Bund: Prof. Dr. Wolfgang Reinhart MdL (bis 4.6.2008, CDU)
im Wirtschaftsministerium: Richard Drautz (FDP/DVP)

Ehrenamtliche Staatsrätin für demografischen Wandel und Senioren im Staatsministerium (stimmberechtigtes Mitglied der Regierung): Prof. Dr. Claudia Hübner (CDU)

Politische Staatssekretäre (ohne Sitz und Stimme im Kabinett):
im Innenministerium: Rudolf Köberle MdL (CDU)
im Ministerium für Kultus, Jugend und Sport: Georg Wacker MdL (CDU)
im Ministerium für Wissenschaft und Forschung: Dr. Dietrich Birk MdL (CDU)
im Finanzministerium: Gundolf Fleischer MdL (bei Ministerwechsel bestätigt, CDU)
im Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum: Friedlinde Gurr-Hirsch MdL (CDU)
im Ministerium für Arbeit und Soziales: Dieter Hillebrand (CDU)

Beamteter Staatssekretär im Staatsministerium und Chef der Staatskanzlei (ohne Sitz und Stimme im Kabinett): Rudolf Böhmler (bis 14.7.2007, CDU); Hubert Wicker (ab 16.7.2007, CDU)

2007

19. Oktober
Die Neue Messe in Stuttgart wird feierlich eingeweiht.

2008

30. April
Der Landtag verabschiedet durch Änderung des Abgeordnetengesetzes und der Landesverfassung mit großer Mehrheit eine umfassende Parlamentsreform, die unter anderem die Umwandlung vom Teilzeit- zum Vollzeitparlament, eine neue Pensionsregelung für die Abgeordneten ab 2011 sowie die Unvereinbarkeit von Amt und Mandat ab 2016 vorsieht.

2009

27. Oktober
Nachdem bekannt wird, dass Ministerpräsident Günther H. Oettinger von Bundeskanzlerin Angela Merkel als das deutsche Mitglied der Anfang 2010 neu zu besetzenden Europäischen Kommission vorgeschlagen werden soll, spricht sich die CDU-Landtagsfraktion auf einer Sondersitzung für ihren Vorsitzenden Stefan Mappus als künftigen Ministerpräsidenten aus. Auch das Landespräsidium und der Landesvorstand der CDU votieren geschlossen für die Nominierung von Mappus für das Ministerpräsidentenamt.

20. November
Ein CDU-Landesparteitag in Friedrichshafen wählt Stefan Mappus zum neuen CDU-Landesvorsitzenden und Spitzenkandidaten für die Landtagswahl 2011.

Der Stuttgarter Hauptbahnhof: Aufnahme der Reichs-/Bundesbahndirektion vom 4. April 1949 (StAL K 414 I Nr 106)
Der Stuttgarter Hauptbahnhof: Aufnahme der Reichs-/Bundesbahndirektion vom 4. April 1949 (StAL K 414 I Nr 106)

2010

9. Februar
Das Europäische Parlament bestätigt die neue Europäische Kommission, in der der noch amtierende Ministerpräsident Günther H. Oettinger als Kommissar für Energie vertreten ist. Zur offiziellen Amtsübernahme am 10. Februar legt Oettinger sein Amt als Ministerpräsident nieder.

10. Februar
Stefan Mappus wird vom Landtag zum neuen Ministerpräsidenten gewählt, er setzt die Koalition aus CDU und FDP/DVP fort. Am 24. Februar bestätigt der Landtag das neue Kabinett.


1. Regierung Stefan Mappus (10.2./24.2.2010 – 12.5.2011):

Ministerpräsident: Stefan Mappus (CDU)
Stellvertretender Ministerpräsident und Justizminister: Prof. Dr. Ulrich Goll MdL (FDP/DVP)
Minister im Staatsministerium: Helmut Rau MdL (CDU)
Minister für Bundes-, Europa- und internationale Angelegenheiten (zugleich Bevollmächtigter des Landes beim Bund): Prof. Dr. Wolfgang Reinhart MdL (CDU)
Innenminister: Heribert Rech MdL (CDU)
Ministerin für Kultus, Jugend und Sport: Prof. Dr. Marion Schick (CDU)
Minister für Wissenschaft, Forschung und Kunst: Prof. Dr. Peter Frankenberg (CDU)
Finanzminister: Willi Stächele MdL (CDU)
Wirtschaftsminister: Ernst Pfister MdL (FDP/DVP)
Minister für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz: Rudolf Köberle MdL (CDU)
Ministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren: Dr. Monika Stolz MdL (CDU)
Ministerin für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Tanja Gönner (CDU)

Staatssekretäre mit Kabinettsrang (mit Sitz und Stimme im Kabinett):
im Wirtschaftsministerium: Richard Drautz (FDP/DVP)

Staatsrätin für interkulturellen und interreligiösen Dialog sowie gesellschaftliche Werteentwicklung (stimmberechtigtes Mitglied der Regierung): Prof. Dr. Regina Ammicht Quinn (parteilos)

Politische Staatssekretäre (ohne Sitz und Stimme im Kabinett):
im Ministerium für Kultus, Jugend und Sport: Georg Wacker MdL (bei Ministerwechsel bestätigt, CDU)
im Ministerium für Wissenschaft und Forschung: Dr. Dietrich Birk MdL (CDU)
im Finanzministerium: Dr. Stefan Scheffold MdL (CDU)
im Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz: Friedlinde Gurr-Hirsch MdL (bei Ministerwechsel bestätigt, CDU)
im Ministerium für Arbeit, Sozialordnung, Familie und Senioren: Dieter Hillebrand MdL (CDU)

Beamteter Staatssekretär im Staatsministerium und Chef der Staatskanzlei (ohne Sitz und Stimme im Kabinett): Hubert Wicker

2010

2. Februar
Symbolischer Erster Spatenstich zu dem im April 1994 vorgestellten Verkehrs- und Städtebauprojekt „Stuttgart 21", das den Umbau des Stuttgarter Hauptbahnhofs von einem oberirdischen Kopfbahnhof zu einem unterirdischen Durchgangsbahnhof und die städtebauliche Nutzbarmachung der dabei frei werdenden Gleisflächen in der Stuttgarter Innenstadt vorsieht. Im Sommer und Herbst kommt es zu Massenprotesten gegen das umstrittene Projekt.

2011

27. März
Landtagswahl (Wahlbeteiligung 66,2 %): CDU 39,0 % (60 Sitze), SPD 23,1 % (35 Sitze), FDP/DVP 5,3 % (7 Sitze), Grüne 24,2 % (36 Sitze).

12. Mai
Der Landtag wählt den bisherigen Vorsitzenden der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Winfried Kretschmann, zum neuen Ministerpräsidenten. Kretschmann bildet erstmals in dieser Konstellation eine Regierungskoalition mit der SPD.

1. Regierung Winfried Kretschmann (seit 12.5.2011):

Ministerpräsident: Winfried Kretschmann MdL (Grüne)
Stellvertretender Ministerpräsident und Minister für Finanzen und Wirtschaft: Dr. Nils Schmid MdL (SPD)
Ministerin im Staatsministerium: Silke Krebs (Grüne)
Minister für Bundesrat, Europa und internationale Angelegenheiten: Peter Friedrich (SPD)
Innenminister: Reinhold Gall MdL (SPD)
Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft: Franz Untersteller MdL (Grüne)
Ministerin für Kultus, Jugend und Sport: Gabriele Warminski-Leitheußer (SPD)
Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Alexander Bonde (Grüne)
Justizminister: Rainer Stickelberger MdL (SPD)
Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst: Theresia Bauer MdL (Grüne)
Minister für Verkehr und Infrastruktur: Winfried Hermann (Grüne)
Ministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren: Katrin Altpeter MdL (SPD)
Ministerin für Integration: Bilkay Öney (SPD)

Staatssekretäre mit Kabinettsrang (mit Sitz und Stimme im Kabinett):
im Ministerium für Verkehr und Infrastruktur: Dr. Gisela Splett MdL (Grüne)

Ehrenamtliche Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung (stimmberechtigtes Mitglied der Regierung): Gisela Erler (Grüne)

Politische Staatssekretäre (ohne Sitz und Stimme im Kabinett):
im Ministerium für Kultus, Jugend und Sport: Dr. Frank Mentrup (SPD) im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst: Jürgen Walter MdL (Grüne) im Ministerium für Finanzen und Wirtschaft: Ingo Rust MdL (SPD)

29. September
Um die im Koalitionsvertrag von Bündnis 90/Die Grünen und SPD vereinbarte Volksabstimmung über das Projekt „Stuttgart 21" auf den Weg zu bringen, wird ein von der Landesregierung eingebrachter Gesetzentwurf zur Kündigung der Finanzierungsverträge von „Stuttgart 21" (S21-Kündigungsgesetz) wie geplant mehrheitlich von SPD, CDU und FDP im Landtag abgelehnt.

Nach der Abstimmung beantragen mehr als ein Drittel der Abgeordneten ein Referendum nach Artikel 60 der Landesverfassung. Damit ist die Möglichkeit einer Volksabstimmung über den Landesanteil an der Projektfinanzierung von „Stuttgart 21" gegeben.
27. November
Bei der zweiten landesweiten Volksabstimmung in der Geschichte Baden-Württembergs sprechen sich 58,9 % der Abstimmenden gegen den Ausstieg des Landes aus der Projektfinanzierung von „Stuttgart 21" aus, 41,1 % stimmen für den Ausstieg. Da außerdem das von der Landesverfassung in Artikel 60 vorgesehene Quorum von einem Drittel der Stimmberechtigten nicht erreicht wird, ist das S21-Kündigungsgesetz der Landesregierung gescheitert.

Götz Homoki

(Die Zusammenstellung stützt sich auf: Eberhard Gönner/Günther Haselier, Baden-Württemberg. Geschichte seiner Länder und Territorien, Freiburg/Würzburg 1980; Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg, „Landeskunde Baden-Württemberg", <http://www.landeskunde-baden-wuerttemberg.de/landeskunde_index.html>, 6.2.2012; Klaus-Jürgen Matz, Kleine Geschichte des Landes Baden-Württemberg, Leinfelden-Echterdingen 2010; Meinrad Schaab (Hrsg.), 40 Jahre Baden-Württemberg. Aufbau und Gestaltung 1952-1992, Stuttgart 1992; Thomas Schnabel, Geschichte von Baden-Württemberg 1952-2002, Stuttgart/Berlin/Köln 2001; Hansmartin Schwarzmaier/Meinrad Schaab (Hrsgg.), Handbuch der baden-württembergischen Geschichte 4, Stuttgart 2003; Hansmartin Schwarzmaier/Gerhard Taddey (Hrsgg.), Handbuch der baden-württembergischen Geschichte 5, Stuttgart 2007; Bertold Spuler (Bearb.), Regenten und Regierungen der Welt, Würzburg 1953-1972; Manfred Waßner, Kleine Geschichte Baden-Württembergs, Stuttgart 2002; Reinhold Weber/Iris Häuser, Baden-Württemberg. Eine kleine politische Landeskunde, Stuttgart 2008; Reinhold Weber/Hans-Georg Wehling, Geschichte Baden-Württembergs, München 2007; Josef Weik, Die Landtagsabgeordneten in Baden-Württemberg 1946 bis 2003. Mit einem Verzeichnis der Mitglieder der badischen und württembergischen Landtage 1919 bis 1933, Stuttgart 2003.)

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