Sintflut im Taubertal 1732

Wassermarken an einem Wertheimer Gartenhaus als Beleg dafür, dass das Hochwasser von 1732 wohl das verheerendste, nicht jedoch das höchste und schon gar nicht das letzte war. Quelle LABW (StAWt)
Wassermarken an einem Wertheimer Gartenhaus als Beleg dafür, dass das Hochwasser von 1732 wohl das verheerendste, nicht jedoch das höchste und schon gar nicht das letzte war. Quelle LABW (StAWt)

Katastrophenalarm im Taubertal – Dutzende Orte überflutet –Todesopfer zu beklagen. So würden heute die Schlagzeilen lauten, gäbe es ein vergleichbares Ereignis wie an Michaelis 1732. Am späten Nachmittag jenes 29. September ging nach vorausgegangenen Regentagen über Franken ein schweres Donner-Wetter mit einem gewaltsamen Platz-Regen nieder, das binnen kürzester Zeit Bäche und Flüsse über die Ufer treten ließ. Die Gewalt der Regenmassen war immens, es wurden die von Quater-Steinen gebauten Häuser aus dem Grund weggerissen und umgestürzet, Bäume entwurzelt und Unmengen von Schlamm und Geröll verfrachtet. Ein zeitgenössischer Druck führt Verlauf und entstandene Schäden in der von Nürnberg bis zum hessischen Odenwald reichenden Unwetterfront detailliert auf und interpretiert die Verwüstungen als Strafgericht Gottes. Waren die meisten Todesopfer in den Städten Schwabach und Feucht zu beklagen, riss die Wasserflut im Taubertal und in seinen Seitentälern fast alle Brücken und viele Mühlen nieder. In der am Zusammenfluss von Main und Tauber gelegenen Stadt Wertheim versanken unter dem Druck der mit Treibholz und Steinen angereicherten Wassermassen 20 Wohnhäuser, das Zunfthaus der Schiffer sowie ein Gebäudeflügel des Hospitals samt Kirche in den Fluten.

In den im Archivverbund Main-Tauber verwahrten Archiven der betroffenen Orte ist diese Naturkatastrophe in unterschiedlichsten Quellen dokumentiert. Der Verwalter des Hospitals in Tauberbischofsheim listete auf, welchen finanziellen Schaden seine Einrichtung erlitten hatte. Allein der in den Kellern vernichtete Wein hatte einen Wert von rund 1920 Gulden, was ungefähr den Geldeinnahmen eines Jahrs entsprach. Die Gemeinde (Werbach-)Gamburg, deren steinerne Tauberbrücke zerstört wurde, musste für deren Wiederaufbau sorgen. Und natürlich waren Verwaltungskosten für Suppliken entstanden, die wegen der Brückhen undt Wassers zu schreiben.

Den Mönchen des Zisterzienserklosters (Wertheim-)Bronnbach erging es dagegen besser, ihre Tauberbrücke hielt stand. Die Erosionskraft der Wasserflut dokumentiert jedoch ein Protokolleintrag über die Beseitigung des in der Klostermühle angeschwemmten Morasts, wo 3 Tag nacheinander 30 Unterthanen frohnen müssen, biß solche wider geseübert. Insgesamt beliefen sich die Schäden am umliegenden Klostereigentum aber doch auf stolze 6000 Gulden. In (Wertheim-) Reicholzheim wurden die Ereignisse um das erschröckliche grosse Wasser im Gerichtsbuch vermerkt. Nur der Wachsamkeit einiger Einwohner war es zu verdanken, dass keine Menschenleben zu beklagen waren. Es verendeten jedoch 25 Stück Rindvieh und viele Schweine. Für die Wertheimer Opfer der Flutkatastrophe, meist Schiffer, die nicht nur ihre Häuser, sondern auch ihre Arbeitsgrundlage, die Schiffe, verloren hatten, wurden Spendensammlungen durchgeführt. Deren Auszahlung zog sich aber bis 1735 hin – hätte man anderes erwartet? Erhalten haben sich die von den Geschädigten teils summarisch, teils detailliert erstellten Schadensinventare sowie die Auszahlungsliste; 10–30 Prozent der Schadenssummen konnten durch die Spenden ersetzt werden.

Der Stadtverwaltung ging es vor allem um eine schnelle Reparatur der zerstörten Brücke, um die Stadtquartiere links und rechts der Tauber wieder zu verbinden. Neben dem Wertverlust der schlecht erreichbaren Grundstücke jenseits der Tauber, der befürchteten Verlagerung der Handelswege in das mainabwärts gelegene Miltenberg und dem Verlust des Brückenzolls führten die Stadtväter als weiteres Problem an es macht die Begräbnus kostbar und sehr beschwerlich – der Friedhof lag nämlich ebenfalls auf der anderen Tauberseite.

Claudia Wieland

Quelle: Archivnachrichten 42 (2011), S.16-17.
 

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