Zwischen Autonomie und Obrigkeit - Jüdisches Leben in Südwestdeutschland

Patent König Ferdinands I. für die österreichischen Lande über das Anbringen eines gelben Ringes an der Kleidung von Juden, 1. August 1551 (StAS Dep. 30/1 T 3 Nr. 1430)
Patent König Ferdinands I. für die österreichischen Lande über das Anbringen eines gelben Ringes an der Kleidung von Juden, 1. August 1551 (Landesarchiv BW, StAS Dep. 30/1 T 3 Nr. 1430)

Das geistige und kulturelle Zentrum des aschkenasischen Judentums im deutschen Sprachraum lag in den jüdischen Gemeinden Mainz, Worms und Speyer. Von dort breiteten sich jüdische Siedlungen seit dem 11./12. Jahrhundert in die rechtsrheinischen Regionen aus. Sie bildeten somit die Keimzelle für die jüdischen Niederlassungen im Gebiet des heutigen Baden-Württemberg. Noch lange wirkten die Takkanot-Schum, die rechtsverbindlichen Beschlüsse der Rabbinersynoden aus den drei Metropolen, als einigende Klammer in dem sich rasch ausweitenden jüdischen Siedlungsraum.

Zunächst beschränkten sich die Juden bei der Wahl ihrer neuen Wohnorte auf Reichs- und Bischofsstädte. Mit dem Ausbau des Städtewesens und der Übertragung des Judenregals, des königlichen Judenschutzrechts, auf territoriale Herrschaftsträger veränderte sich auch das Siedlungsgefüge. Im Zeitraum von der Mitte bis zum Ende des 13. Jahrhunderts sollte sich die Zahl der jüdischen Siedlungsorte in unserer Region mehr als vervierfachen, um sich in der anschließenden Jahrhunderthälfte nochmals auf etwas mehr als 100 Orte zu verdoppeln.

Die Zuwachsraten wären noch höher ausgefallen, wenn nicht regionale Pogrome für empfindliche Rückschläge gesorgt hätten. Jüdische Gemeinden fanden sich nunmehr auch in Territorialstädten und selbst in dörflich geprägten Siedlungen, vor allem dort, wo landwirtschaftliche Monokulturen wie der Weinbau eine funktionierende Kreditwirtschaft verlangten. Diesen Markt konnten die auf Geldleihe und -handel spezialisierten Juden, denen nach ihrem Abdrängen aus dem Fernhandel der Zugang zu Gilden und Zünften verwehrt war, erfolgreich bedienen. Nicht zuletzt wegen ihrer herausragenden Kenntnis der Münz- und Währungssysteme und aufgrund ihrer vergleichsweise hohen Finanzkraft waren jüdische Finanziers bei Stadt- und Landesherren gleichermaßen begehrt, wenn es um den Ausbau von Städten und Märkten ging.

Mit dem räumlichen Ausgreifen erwuchsen den Juden allerdings auch neue Abhängigkeiten und Gefährdungen, die in wirtschaftlichen und politischen Krisenzeiten existenzbedrohend werden konnten. Dennoch bewahrten sich die jüdischen Gemeinden ein beachtliches Maß an Selbstständigkeit. Rechtsprechung, Steuerumlage und die Zuzugskontrolle bei neuen Mitbürgern fiel bei den größeren Gemeinden in deren Autonomie. Nur diese Kehillot verfügten über einen eigenen Friedhof, der von den umliegenden Tochtergemeinden (Jeschuweah) mit genutzt wurde. Die Medinat Bodensee oder die Kehillot Württemberg sind dem hierarchischen Gemeindegefüge entsprechende Bezirke. Zwar kam die jüdische Regionalorganisation auch bei herrschaftlichen Steuerangelegenheiten zum Tragen, ihre Entstehung verlief jedoch unabhängig von der Territorialstruktur und orientierte sich meist an den alten Bistumsgrenzen (Konstanz, Basel, Straßburg, Speyer, Worms, Mainz, Würzburg), teilweise aber auch an Einflusszonen größerer Reichsstädte (Frankfurt, Esslingen, Ulm).

Nach der Katastrophe der Pestverfolgungen 1348/49, der fast alle Gemeinden in Südwestdeutschland zum Opfer fielen, hatte sich die Situation für die Überlebenden grundlegend gewandelt. An die Stelle der Gemeindeautonomie trat die Obrigkeit. Das erste Landesrabbinat im Reich, das 1366 in der rechtsrheinischen Pfalzgrafschaft eingerichtet wurde, ging auf die Initiative des Pfalzgrafen Ruprecht I. zurück. Sein Nachfolger Ruprecht II. war es, der 1390 die erste territoriale Judenvertreibung auf deutschem Boden in Gang brachte. Dem Beispiel folgten bald zahlreiche Städte und weitere Territorien. Die Folge war eine dauerhafte Verlagerung der jüdischen Niederlassungen in die ländlichen Randzonen oftmals ritterschaftlicher Territorien bzw. nach Osteuropa. Die verbliebenen Gemeinden bestanden meist nur aus wenigen Familien, deren Aufenthaltserlaubnis von befristeten Schutzbriefen abhing und über denen dauernd das Damoklesschwert der Vertreibung hing. Unter den schwäbischen Reichsstädten war Buchau die einzige, in der vom 16. Jahrhundert bis zum Ende des Alten Reichs ununterbrochen Juden leben konnten.

Die stark eingeschränkte räumliche Mobilität, zahlreiche Handelsbeschränkungen, unzählige Sonderabgaben sowie religiöse und soziale Diffamierung ließen breite Schichten der israelitischen Bevölkerung zusehends verarmen. Wer sein Auskommen nicht in einem jüdischen Gemeindeamt oder im Handel mit Vieh, Getreide, Wein und Hopfen fand, musste sich vom Pfand- und Trödelhandel ernähren. Schacher- und Betteljuden waren keineswegs nur begriffliche Produkte antijüdischer Stereotype, sondern vor allem seit dem 18. Jahrhundert konkreter Ausfluss bitterer Realität.

Nur wenigen Juden gelang der Aufstieg in die wirtschaftliche Elite. Als Hoffaktoren konnten jüdische Finanziers an den Fürstenresidenzen einflussreiche Positionen erlangen und beachtliche Vermögen bilden. Die so steile wie tragische Karriere des Joseph Süßkind Oppenheimer, der als Bankier und einflussreicher Berater Herzog Karl Alexanders von Württemberg nach dem Tod seines Gönners für dessen autokratische Herrschaft 1738 am Galgen büßen musste, ist dafür ebenso ein Beispiel wie das Leben der in Buchau am Federsee geborenen Chaile Kaulla, die es Ende des 18. Jahrhunderts als Hoffaktorin in Hechingen, Donaueschingen und Stuttgart zur damals reichsten Frau in Deutschland brachte.  

Bemühungen um die bürgerliche Verbesserung unter den Juden wurden erst gegen Ende des 18. Jahrhunderts Gegenstand ernsthafter Betrachtungen. Ein Wegbereiter waren die Toleranzedikte Kaiser Josephs II. von 1781, in deren Folge unter anderem die vorderösterreichische Universität Freiburg für jüdische Studenten geöffnet wurde. Nach der napoleonischen Neuordnung Südwestdeutschlands folgten 1809 mit dem Konstitutionsedikt im Großherzogtum Baden und 1828 mit dem Gesetz in Betreff der öffentlichen Verhältnisse der israelitischen Glaubensgenossen im Königreich Württemberg weitere entscheidende Verbesserungen, die freilich erst 1862 (Baden) bzw. 1864 (Württemberg) in der bürgerlichen Gleichberechtigung gipfeln sollten. Den Juden in Hohenzollern war diese Aufwertung bereits 1850 nach dem Übergang der beiden Fürstentümer an Preußen vergönnt.

Erst jetzt, gut 400 Jahre nach den spätmittelalterlichen Vertreibungen, sollten jüdische und urbane Lebenswelt wieder dauerhaft zueinanderfinden. Das ausgeprägte Nord-Süd-Gefälle der jüdischen Niederlassungen in Baden und Württemberg blieb zwar bestehen, viele dörfliche Gemeinden aber wurden zugunsten größerer Städte aufgegeben. So wie die Städte standen den Juden nunmehr auch politische Ämter offen. 1868 bekleidete mit dem badischen Finanzminister Moritz Ellstädter erstmals in Deutschland ein Jude ein Regierungsamt. Zwei Jahre später trat in Gailingen am Hochrhein der erste jüdische Bürgermeister Deutschlands sein Amt an.

Die kurze jüdische Blütephase sollte jedoch schon bald vom rassischen Antisemitismus überschattet und schließlich durch die Barbarei des Nationalsozialismus jäh beendet werden. Während der Reichspogromnacht im November 1938 gingen zahlreiche Synagogen in Flammen auf. Knapp zwei Jahre später begannen mit dem Abtransport von 6500 Juden aus Baden, der Pfalz und der Saar in das französische Lager Gurs die großen Deportationen aus dem Reichsgebiet. Im Dezember 1941 traten die ersten Juden aus Württemberg und Hohenzollern den Weg in die Vernichtungslager an. Von den Überlebenden des Holocaust sind nur wenige nach 1945 in ihrer Heimat geblieben. Diese gründeten in Nordbaden den Oberrat der Israeliten, der sich 1953 mit der jüdischen Landesgemeinde in Südbaden zur Israelitischen Religionsgemeinschaft Baden zusammengeschlossen hat. 1948 erfolgte die Anerkennung der Israelitischen Kultusgemeinde Württembergs, die heute als Israelitische Religionsgemeinschaft Württembergs fortbesteht.

Franz-Josef Ziwes
 

Wichtige Daten im Überblick

11./12. Jahrhundert

Erste Spuren jüdischen Lebens im Gebiet des heutigen Baden-Württemberg

1241

Im sogenannten Reichssteuerverzeichnis werden erstmals jüdische Gemeinden in Schwäbisch-Hall, Esslingen, Ulm, Konstanz, Bopfingen und Überlingen erwähnt

1298

Hostienfrevelvorwürfe führen in Franken zur Rintfleisch-Verfolgung

1336–1338

Der Ritter Arnold von Uissigheim und einige Nachahmer führen als König „Armleder" zunächst an Jagst und Tauber, später in Mainfranken und am Oberrhein judenmordende Banden an

1348/49

Der Vorwurf der Brunnenvergiftung mündet in die größte Judenverfolgung vor dem Holocaust

1390

Herbst | Mit der Ausweisung der Juden aus der Kurpfalz beginnen die territorialen und städtischen Judenvertreibungen, die bis weit in die Neuzeit hinein das Schicksal der Juden bestimmen

1498

Vertreibung der Juden aus dem Herzogtum Württemberg

1652

Die zum Wiederaufbau Mannheims angesiedelten Juden erhalten besondere Privilegien, die ihnen eine Ausnahmestellung unter den Juden der Kurpfalz verschafften

1715

Die Gründungsprivilegien für die Residenzstadt Karlsruhe bieten den badischen Juden günstige Niederlassungsmöglichkeiten

1781 ff.

Mit den Toleranzedikten leitet Kaiser Joseph II. eine allmähliche Verbesserung der jüdischen Lebensverhältnisse in den habsburgischen Erblanden ein

1809

13. Januar | Das neunte Konstitutionsedikt gewährt den als Staatsbürgern anerkannten badischen Juden mit dem Oberrat der Israeliten den ersten jüdischen Landesverband in Deutschland

1819

Die antijüdischen Ausschreitungen der Hep-Hep-Unruhen greifen nach Karlsruhe, Mannheim und Heidelberg über

1828

25. April | In Württemberg bringt das Gesetz in Betreff der öffentlichen Verhältnisse der israelitischen Glaubensgenossen die staatliche Anerkennung der israelitischen Glaubensgemeinschaft

1831

27. Oktober | Verordnung über die Errichtung der Israelitischen Oberkirchenbehörde in Württemberg

1848

März und April | Judenfeindliche Übergriffe im Rahmen der revolutionären Ereignisse

1850

12. März | Durch das Gesetz über die Vereinigung der Hohenzollernschen Fürstentümer mit dem Preußischen Staatsgebiet erhalten die Juden in Hohenzollern die bürgerliche Gleichberechtigung, die in Preußen schon seit 1812 Geltung hat

1862

4. Oktober | Gesetz über die bürgerliche Gleichstellung der Israeliten im Großherzogtum Baden

1864

13. August | Gesetz über die bürgerliche Gleichstellung der Juden im Königreich Württemberg

1924

18. März | Schaffung der Israelitischen Landesversammlung mit dem Oberrat der Israelitischen Religionsgemeinschaft Württembergs

1938

9./10. November | In der Reichspogromnacht werden zahlreiche Juden misshandelt und verhaftet, viele Synagogen werden zerstört

1940

22. Oktober | Deportation von etwa 6500 Juden aus Baden, der Pfalz und der Saar nach Gurs in Südfrankreich

1941

1. Dezember | Beginn der Deportation von Juden ausWürttemberg und Hohenzollern in die Vernichtungslager im Osten

1952

13.Mai | Feierliche Einweihung der neu aufgebauten Stuttgarter Synagoge.

Quelle: Archivnachrichten 38 (2009), S. 4-6.

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