Götz von Berlichingen

Götz von Berlichingen. Copyright: LMZ BW
Götz von Berlichingen. Copyright: LMZ BW

Der Ritter mit der eisernen Hand verdankt seine große Popularität nicht zuletzt jener vielzitierten Aufforderung, die freilich weniger durch ihn selbst als vielmehr durch Johann Wolfgang Goethes Drama gewissermaßen salonfähig wurde.

Geboren um 1480 vermutlich in Jagsthausen, verspürte er von Kindesbeinen an eine starke Neigung zum Kriegshandwerk und erübrigte für den Schulbesuch nur wenige Monate. Ein paar Jahre diente er einem Onkel als Knappe, dann zog es ihn an den Hof des Markgrafen von Brandenburg nach Ansbach. Ersten Kriegsruhm erlangte Götz von Berlichingen 1502 in einer Fehde seines Fürsten mit der Stadt Nürnberg. Seine rechte Hand büßte er 1504 bei der Belagerung der Stadt Landshut ein. Mit Hilfe einer kunstvollen Prothese unternahm er in den folgenden Jahren zahlreiche größere und kleinere Fehden, namentlich gegen die Städte Köln und Nürnberg sowie gegen den Erzbischof von Mainz. Als württembergischer Amtmann zu Möckmühl geriet er 1519 in mehrjährige Gefangenschaft beim Schwäbischen Bund. Als geradezu schicksalhaft erwies sich 1525 die ihm in Gundelsheim aufgezwungene Rolle als Hauptmann der aufständischen Bauern. Sie hatte einen langjährigen Hausarrest auf seiner Burg Hornberg über dem Neckar zur Folge. Im Alter von mehr als sechzig Jahren amnestiert, stellte Götz noch wiederholt seine Reichstreue unter Beweis, indem er mit dem Kaiser in den Krieg zog. 1562 starb er und wurde im Kloster Schöntal bestattet, wiewohl er sich bereits Jahrzehnte davor für das lutherische Bekenntnis hatte.

Unter seinen Zeitgenossen war Götz hochangesehen, und auch Goethe lässt ihm in seinem Drama eine durchaus positive Darstellung widerfahren. Dennoch hielt man ihn nicht selten für einen Raubritter oder Raubunternehmer. Von Haus aus alles andere als arm, konnte er seinen Reichtum mit den Fehden tatsächlich weiter mehren. Gleichwohl geschieht ihm Unrecht, wenn man seine Unternehmungen als Raub diffamiert, denn die Regeln des Fehderechts beachtete er so gut wie Fürsten und Städte. Sein Anliegen war die Verteidigung des hergebrachten Rechts gegen die herrschaftliche Verdichtung, mit der sich zu seiner Zeit der frühmoderne Staat etablierte. Die Art, wie er sich schließlich mit dem Unvermeidlichen arrangierte, zeugt von großem Realitätssinn. Während sein vielgerühmter Zeitgenosse Franz von Sickingen infolge seiner Maßlosigkeit mit der alten Welt unterging, überlebte Götz – ganz anders als Goethe uns glauben machen will – gerade nicht sich selbst, sondern fand den Weg in die neue Zeit. In seiner Stellung zwischen Altem und Neuem ist er eine faszinierende Gestalt.

Kurt Andermann

Veröffentlicht in: Der Landkreis Heilbronn. Hg. v. der Landesarchivdirektion Baden-Württemberg in Verbindung mit dem Landkreis Heilbronn (Kreisbeschreibungen des Landes Baden-Württemberg). Ostfildern 2010, Bd. 2, S. 49. 

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