Kindesmord im Dorf: Ein Kriminalfall und seine gesellschaftlichen Hintergründe

Uhlbach, kolorierte Zeichnung von Andreas Kieser, 1686. Vorlage: Landesarchiv HStAS H 107/15 Bd. 7 Bl. 26
Uhlbach, kolorierte Zeichnung von Andreas Kieser, 1686. Vorlage: Landesarchiv HStAS H 107/15 Bd. 7 Bl. 26

Uhlbach bei Stuttgart, im Sommer 1784. Rasch verbreitet sich ein aufsehenerregendes Gerücht: Anna Maria Ohnmaiß, die 25-jährige Tochter des Schultheißen, soll schwanger sein. Fortan lebt die junge Frau unter genauer Beobachtung der Dorfgemeinschaft. Sie weist alle Verdächtigungen von sich; eine Zeitlang scheinen die Begründungen, die sie für ihren wachsenden Leibesumfang liefert, noch plausibel. Auch dem Pfarrer des Dorfes gegenüber, der sie ernsthaft ins Gebet nimmt, leugnet sie beharrlich, etwas von einer Mannsperson zu wissen. Am Morgen des 31. Oktober, einem Sonntag, ist Anna Maria plötzlich verschwunden. Der Vater findet seine Tochter im Holzstall in einer Blutlache. Zu gern möchte er seiner Tochter Glauben schenken, die behauptet, das Blut wäre endlich angebrochen und damit auch die Ursache für ihren Zustand behoben, zumal nirgends ein Anzeichen eines Kindes zu sehen ist. Doch seine Unruhe wächst, er sucht in der Holzkammer alles ab, bis er unter einem Haufen Lumpen den leblosen Körper eines neugeborenen Mädchens entdeckt. Noch am selben Tag erstattet der Pfarrer dem Cannstatter Oberamt Bericht: Schrökliche Geschichte! Meines Schultheißen Tochter hat ein Kind gebohren und erwürgt, ich zeige dieses in größter Eil an, damit ein hochlöbl[iches] Oberamt die nöthige Verfügung treffen kann, ich bin außer Stand noch etwas ganzes zu berichten. Biß Morgen das nähere.

Die Untersuchung nimmt daraufhin ihren Lauf: Es folgen die Sektion des Leichnams des Kindes und die Vernehmung der Anna Maria Ohnmaiß. Am 5. November wird sie in das Cannstatter Gefängnis gebracht, wo sie sich weiteren Verhören unterziehen muss. Schließlich werden die Akten zur Urteilsfindung an das Collegium der Juristischen Fakultät in Tübingen gesandt. Diese kommt nach reiffer collegialischer Erwägung aller Umstände zu dem Schluss, dass die Merkmale eines Kindesmordes erfüllt seien, Anna Maria ein lebendes Kind zur Welt gebracht und nach der Geburt getötet habe. Weder die Furcht vor ihrem Vater noch ihre Reue könnten als mildernde Umstände gelten. Am 18. Dezember 1784 verkündet die Juristenfakultät ihren Spruch, dass die Beklagte dem Scharf Richter an seine Hand und Land geliefert werden solle. Herzog Carl Eugen, dem die Akten zur Urteilsbestätigung vorgelegt werden, begnadigt jedoch die Kindesmörderin und wandelt die Todesstrafe in eine zehnjährige Zuchthausstrafe um. Im Ludwigsburger Zuchthaus verlieren sich die Spuren der Ohnmaiß. Der Schwängerer, ihr Vetter, kommt ungeschoren davon.

Anna Maria Ohnmaiß ist nur eine von Hunderten von Frauen, die während des 18. Jahrhunderts ihre ungewollten Kinder töteten. Über die Prozessakten im Hauptstaatsarchiv Stuttgart können die Ereignisse rekonstruiert werden. Aber die Unterlagen informieren nicht nur über das kriminelle Geschehen, sondern geben auch Einblick in die Lebenswirklichkeit, die Sozialbeziehungen und Verhaltensspielräume auf dem Land, zumal von Frauen.

 Nicole Bickhoff

Quelle: Archivnachrichten 55 (2017), S. 12-13.

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