Lebensmittelreinheit im 18. Jahrhundert: Der Fall des Bäckers Christoph Merckel in Wertheim

 Beispielhafte Darstellung des Rauchabzugs eines Backofens auf einem Plan von 1787, bei dem es sich allerdings nicht um den des Bäckers Christoph Merckel handelt. Vorlage: Landesarchiv BW, StAWt-R K 854
Beispielhafte Darstellung des Rauchabzugs eines Backofens auf einem Plan von 1787, bei dem es sich allerdings nicht um den des Bäckers Christoph Merckel handelt. Vorlage: Landesarchiv BW, StAWt-R K 854

Lebensmittelreinheit ist gerade in Zeiten, in denen der Verbraucher mit Aromen und sonstigen Zusatzstoffen hinters Licht geführt werden soll, ein großes Thema. Aber auch schon früher wurde kontrolliert und, wenn nötig, bestraft. So erging es dem Bäcker Christoph Merckel in Wertheim und das innerhalb kürzester Zeit.

Am 11. Juni 1771 ging bei der Stadtverwaltung Wertheim die Anzeige einer Bürgerin ein, dass schlechtes schwarzes Brot auf den Markt gekommen sei. Dazu muss man wissen, dass das Volk in diesen Zeiten Roggenbrot (Schwarzbrot) zu sich nahm und somit nach den heutigen Maßstäben gesund lebte. Das weiße Gebäck aus Weizenmehl war den vornehmeren Leuten vorbehalten. Die beiden Proben, die sich Stadtamtmann und Bürgermeister sofort kommen ließen, wurden von Fachleuten, nämlich den Brotwiegern, begutachtet. Sie bemerkten sofort, dass in einer Mehlprobe Kleie enthalten war und dass sie einen zu hohen Wasseranteil hatte. Die Brote stammten also eindeutig nicht aus dem gleichen Teig.

Bäcker Merckel, der zu dieser Zeit das Amt des Zunftmeisters der Bäcker innehatte, wurde als Urheber vorgeladen. Er versuchte, die Schuld auf seinen Lehrjungen abzuwälzen, der nicht darauf geachtet habe, dass weißes und schwarzes Brot, die in diesem Fall gleichzeitig im Ofen waren, verschiedene Backzeiten erforderten. Deshalb sei das schwarze Brot beim Backen speckig geworden. Leider habe der Lehrjunge ihm nichts davon gesagt. Andernfalls hätte man diese Laibe vorher aus dem Handel nehmen können. Außerdem wies er darauf hin, dass es beim Roggenmahlen immer zweierlei Mehl, nämlich ein Vor- und ein Nachmehl gebe. Wie üblich habe er beim Teigansetzen von jeder Sorte gleich viel genommen.

Die fürstlich löwensteinischen Hof- und Regierungsräte Seeger und Zentgraf, die die folgende Untersuchung übernahmen, fanden, dass Merckel sehr wohl selbst Schuld traf, da er auch vor sein Gesind zu stehen habe. Um mehr Beweismittel zu bekommen, sollte nun auch der Lehrjunge verhört werden. Der Bäcker selbst entkam gerade noch seiner Inhaftierung im Eicheltor. Das Protokoll vom Verhör des Lehrjungen befindet sich leider nicht in den Akten. Aber man kann sich vorstellen, wie er sich gewunden hat, wollte er doch einerseits die Wahrheit sagen und andererseits seinen Lehrherrn nicht verärgern.

Nach Merckels eindeutiger Überführung meinten die rechtsprechenden Hofräte zwar, dieser habe wegen seines Betrugs eigentlich verdient, zu vier Wochen Haft bei Wasser und Brot verurteilt zu werden. Da man in Wertheim aber alle Bäcker benötigte, um den Bedarf an Gebäck zu decken, ließ man davon ab. Die Juristen meinten vielmehr, dass man dem als geizig bekannten Mann eher mit einer Geldstrafe beikommen könne. Das noch am gleichen Tag gefasste Urteil erging deshalb dahin, dass er 20 Gulden zu zahlen habe, 18 Laib Brot umsonst an die Armen der Stadt liefern solle, die Denunziantin die ihr zustehende Gebühr von 10 Gulden von ihm und nicht von der Behörde zu bekommen habe und er schließlich den Ratsdiener für seine Auslagen mit 30 Kreuzern entlohnen müsse. Außerdem sprach man ihm das Vertrauen ab, das man einem Zunftmeister entgegen brachte. Die Bäckerzunft hatte deshalb noch am folgenden Tag einen neuen Zunftmeister zu wählen.

 Martina Heine

Quelle: Archivnachrichten 53 (2016), S.16-18.

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