Schwäbischer Bund

von Marius Wieandt

Wappenschild des Schwäbischen Bundes, darauf das Wappen als rotes Kreuz in weißem Feld und das Motto: Wen Gott verbunden, trennt der Mensch nicht, Werkstatt Hans Burgkmairs, um 1522. [Quelle: Wikipedia Commons gemeinfrei]
Wappenschild des Schwäbischen Bundes, darauf das Wappen als rotes Kreuz in weißem Feld und das Motto: Wen Gott verbunden, trennt der Mensch nicht, Werkstatt Hans Burgkmairs, um 1522. [Quelle: Wikipedia Commons gemeinfrei]

Der Schwäbische Bund war ein zwischen 1488 und 1534 bestehendes Bündnis süddeutscher Reichsstände. Mitglieder waren vor allem Reichsstädte, geistliche Territorien sowie höhere und niedere Adelige. Daneben waren auch einige der größeren Fürstentümer wie Bayern, Württemberg, die Pfalz oder Tirol ständige oder zeitweise Mitglieder des Bundes.

Der hauptsächliche Zweck des Bundes lag in der gemeinsamen Verteidigung seiner Mitglieder gegen Bedrohungen, die die einzelnen, meist mindermächtigen Mitglieder überfordert hätten.

Gegründet wurde der Schwäbische Bund auf Initiative des Kaisers, der damit eine Institution zur Sicherung des Landfriedens schaffen wollte. Im Laufe seiner Geschichte wandelten sich die Schwerpunkte des Bundes immer wieder: phasenweise diente er der Opposition gegen die bayerischen Herzöge, dem Kampf gegen die Schweizer Eidgenossen, der Vertreibung des ehemaligen Mitglieds Ulrich von Württemberg aus dessen Herzogtum oder dem Schutz vor den fehdegewohnten fränkischen Rittern.

Seine bis heute andauernde Bekanntheit verdankt der Schwäbische Bund nicht zuletzt seiner wichtigen Rolle bei der Niederschlagung der Aufstände von 1525, bevor er wenige Jahre später an den konfessionellen Differenzen seiner Mitglieder zerbrach.

Der Schwäbische Bund im Bauernkrieg

Im Februar 1525 stand der Schwäbische Bund vor einer doppelten Herausforderung: einerseits schlossen sich seit einigen Monaten Teile der Bevölkerung in mehr oder weniger offener Opposition gegen die Herrschaft zusammen, andererseits erreichte die Bundesräte die Kunde, dass Herzog Ulrich erneut gegen den Bund rüstete, um das Herzogtum Württemberg wieder zurückzuerobern. In dieser Situation wurden die bäuerlichen Unruhen zunächst unterschätzt, nicht zuletzt, weil Ulrich zum Teil von den Bauern unterstützt wurde und die Unruhen so als Teil von Ulrichs Versuch, sein Herzogtum zurückzuerlangen, gedeutet werden konnten.

Der einflussreiche bayerische Rat Leonhard von Eck sah bereits zu diesem frühen Zeitpunkt die Chance, die gegen Ulrich aufgestellten Söldner später auch gegen die Bauern nutzen zu können. So wurden die Rüstungen des Bundes nicht durch die Bauern, sondern hauptsächlich durch Ulrich in Gang gesetzt.

Nachdem der Feldzug Herzog Ulrichs bald in sich zusammenfiel, stand dem Bund die militärische Schlagkraft zur Verfügung, mit dem er dem Aufruhr der Bevölkerung in den Schlachten bei Leipheim, Wurzach und Böblingen sowie in den Verhandlungen vor Weingarten ein Ende bereiten konnte.

Bewertungen des Vorgehens des Schwäbischen Bundes

Zweifelsohne bot das gemeinsame Vorgehen innerhalb des Bundes den einzelnen, meist kleineren Mitgliedern überhaupt erst die Möglichkeit, militärisch und mit großer Härte gegen die Haufen der Bauern vorzugehen. Entsprechend hart urteilten die DDR-Historiker Manfred Bensing und Siegfried Hoyer: „Der Schwäbische Bund war ein Instrument des Adels zur ‚Aufrechterhaltung des Landfriedens‘, worunter nichts anderes als die Niederschlagung […] revolutionärer Volksbewegungen verstanden wurde. Die Niederschlagung des schwäbischen und fränkischen Bauernaufstandes war vornehmlich der Initiative des Schwäbischen Bundes zuzuschreiben.“[1]

Gleichzeitig wies der amerikanische Historiker Thomas F. Sea darauf hin, dass der Schwäbische Bund auch in der Vergangenheit immer wieder in Untertanenunruhen seiner Mitglieder eingegriffen und diese oft friedlich durch Verhandlungen beigelegt habe. Zwar war der Bund durch seine Verfassung ausdrücklich berechtigt, gegen Untertanenrebellionen seiner Mitglieder vorzugehen, doch suchte der von den süddeutschen Reichsstädten mitgeprägte Bund oft auf Interessenausgleich zielende Lösungen. So, wie dies dem Bundesfeldherrn Georg Truchsess von Waldburg auch 1525 mit dem Vertrag von Weingarten gelang, mit dem der Aufstand in Oberschwaben ein Ende am Verhandlungstisch fand.

Anmerkungen

[1] Bensing; Hoyer, Der deutsche Bauernkrieg, S. 281.

Literatur

  • Bensing, Manfred/Hoyer, Siegfried, Der deutsche Bauernkrieg 1524–1526, Berlin 1970.
  • Carl, Horst, Der Schwäbische Bund 1488–1534. Landfrieden und Genossenschaft im Übergang vom Spätmittelalter zur Reformation, in: Schriften zur südwestdeutschen Landeskunde, Bd. 25, Leinfelden 2000.
  • Sea, Thomas F., Predatory Protectors? Conflict and Cooperation in the Suppression of the German Peasants’ Revolt of 1525. in: The Sixteenth Century Journal. The Journal of Early Modern Studies 39/1 (2008), S. 89–111.
  • Sea, Thomas F., The Swabian League and Peasant Disobedience before the German Peasants‘ War of 1525. in: The Sixteenth Century Journal. The Journal of Early Modern Studies 30/1 (1999), S. 89–111.

Zitierhinweis: Marius Wieandt, Schwäbischer Bund, in: Bauernkrieg, URL: […], Stand: 07.06.2024.

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