Information über Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen sollen die Strukturen zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, die auf Bundesebene bereits bestehen, gesetzlich verankert werden. Bei den Strukturen handelt es sich um die oder den Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), den bei dieser oder diesem angesiedelten Betroffenenrat und die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs UBSKM, Betroffenenrat und Aufarbeitungskommission sollen sich dauerhaft und unbefristet für die Belange von Betroffenen einsetzen. Dabei richtet sich das neue Gesetz in erster Linie an Betroffene von sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend. Diese können schriftlich gegenüber der Kommission berichten oder an einer vertraulichen Anhörung teilnehmen, damit ihre Erlebnisse in die Arbeit der Kommission einfließen. Der Kommission obliegt es auch sicherzustellen, dass in Institutionen Vorfälle sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche besser aufgearbeitet werden.

Weiterführende Informationen zum Stand des Gesetzgebungsverfahrens finden Sie unter

https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-st%C3%A4rkung-der-strukturen-gegen-sexuelle-gewalt-an-kindern/314885

https://www.bmfsfj.de/

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