Das Jugendheim Schönbühl

 

von Gabriele Benning

Der Schönbühl oder, wie er im Volksmund heißt, der Schebbes, liegt auf einem malerischen Hügelrücken hoch über dem Remstal, oberhalb von Weinstadt-Beutelsbach im Rems-Murr-Kreis, etwa 20 km östlich von Stuttgart entfernt.

Seit 1866 befinden sich dort die Gebäude des ehemaligen Jugendheims Schönbühl, das von 1941 bis zur Schließung des Heims 2002 eine Einrichtung des Landeswohlfahrtsverbands Württemberg-Hohenzollern (bis 1964 Württembergischer Landesfürsorgeverband) war. Fast ein Jahrhundert lang lag es davor in der Trägerschaft eines evangelischen Vereins. Die abseits von Siedlungen gelegene Anlage erstreckt sich über eine Gesamtfläche von 68 Hektar und umfasste zuletzt 12 Gebäudekomplexe, darunter ein Gruppenwohnhaus, eine Wohnanlage mit Personalwohnungen, eine Berufs- und Berufsfachschule sowie Lehrwerkstätten und eine Gärtnerei. Dazu gehörte eine landwirtschaftliche Nutzfläche von über 30 Hektar.

Die Gründung des Jugendheims

In der Fürsorgeerziehung spielte ab 1820 die von Württemberg ausgehende Rettungshausbewegung, die sich für die Unterstützung und Ausbildung von Kindern und jungen Menschen in Armutslagen einsetzte, eine bedeutende Rolle. Sie war die Reaktion vornehmlich kirchlicher Kreise auf die besondere Notlage der Armen und die zunehmende Verwahrlosung vieler Kinder und Jugendlicher nach den Wirren der napoleonischen Kriege. Nach dem Beispiel Pestalozzis sollte ein Rettungshaus für gefährdete Kinder errichtet werden. Die wirtschaftliche Notlage in den Krisen- und Hungerjahren der 1850er und die vielen verwahrlosten Kinder, die auf der Straße vagabundierten, waren somit unmittelbarer Anlass zur Gründung einer sogenannten Rettungsanstalt. Zunächst fand das Comité zur Gründung einer Rettungsanstalt für besonders entartete Knaben evangelischer Konfession unter der Führung von Pfarrer August Lämmert mit dem Gut Talwiese ein geeignetes Areal bei Herrenalb im Schwarzwald.[1]

Im März 1859 begann die erzieherische Arbeit auf dem gepachteten Talwiesenhof. Das Alter der im Heim aufzunehmenden verwahrlosten Knaben lag zwischen 10–14 Jahren. Von Anfang an wurde Landwirtschaft betrieben, die zur Eigenversorgung des Heimes unerlässlich war. Sie ist damit der älteste Betriebszweig des Heimes. Wegen Zwistigkeiten zwischen der Anstalt und dem Eigentümer des Talwiesenhofs verkaufte dieser schließlich das Gut an die Staatsforstverwaltung. Das Komitee war gezwungen ein neues Gelände zu suchen, was es auf dem Schönbühl fand. Ein dort 1859 gebautes großes Bauernhaus samt dazugehöriger Gebäude, zu dem 18 Hektar fruchtbarer Boden gehörte, konnte günstig erworben werden. An Pfingsten 1866 zog der Hausvater Wilhelm Ramsauer mit seinen Zöglingen auf das eigene Gut.[2]

Das Heim bot Platz für 27 Jungen, die als Arbeitskräfte in der Landwirtschaft und der 1862 hinzugekommenen Weberei arbeiteten. In den folgenden Jahren wurde das Heim durch den Bau eines zweiten Wohnhauses auf 45 Plätze erweitert, in den Jahren 1890–1893 wurde die Anstalt erneut vergrößert. Um die größer werdende Anzahl von Jungen mit Kleidung zu versorgen, wurde die Nähstube zu einer Schneiderei mit Lehrausbildung ausgebaut.

Um 1900 befanden sich 60 sogenannte Zöglinge in der Schönbühler Anstalt, deren Anzahl sich bis 1914 verdoppelte. Ein Grund hierfür war das Gesetz über die Zwangserziehung Minderjähriger von 1899. Es brachte eine folgenschwere Aufgabenerweiterung für das Heim, weil sich dadurch die Rechtsgrundlage für die Unterbringung entscheidend änderte, was zu einer nahezu ausschließlichen zwangsweisen Zuweisung der Zöglinge führte.

Weiterhin standen die Selbstversorgung und Ausbildung im Vordergrund. Das Heim verfügte nun über eine vergrößerte und modernisierte Landwirtschaft, eine Schneiderei, eine Schuhmacherwerkstatt und eine Korbmacherei.

Im Jahr 1925 wird die Rettungsanstalt Schönbühl als erste württembergische Rettungsanstalt in Fürsorgeheim Schönbühl umbenannt. Die Statuten des Fürsorgeheims sehen als Zweck des Heims die christliche Erziehung und Berufsbildung sittlich gefährdeter Knaben und Jünglinge evangelischen Bekenntnisses vor.[3]

In Folge reichsweiter Rebellionen in Erziehungsanstalten kam es auch auf dem Schönbühl 1929 zu einer Revolte, in deren Verlauf 17 Jugendliche festgenommen wurden.[4] Angeprangert wurden die unhaltbaren Zustände, die in der Anstalt herrschten, wobei unter anderem vergitterte Fenster in den Schlafräumen und unzureichende Verpflegung angeführt wurden. Kritisiert wurden auch die unzumutbaren Methoden des Erziehungspersonals. Danach übernahm 1930 der erste ausgebildete Pädagoge Karl Zeininger die Heimleitung. Er konnte neue Akzente setzen und moderne pädagogische Kenntnisse in sein Heimkonzept integrieren. Wegen seines Widerstandes gegen den Nationalsozialismus wurde er aber schon 1934 zum Rücktritt gezwungen.[5]

Der Übergang des Fürsorgeheims auf den Württembergischen Landesfürsorgeverband 1941

1939 begannen wegen der ungünstigen Finanzlage des Heims Verhandlungen zwischen dem Verwaltungsrat des Fürsorgeheims Schönbühl und dem Württembergischen Landesfürsorgeverband, die mit dem Verkauf des Schönbühls endeten. Der nach dem Landesjugendwohlfahrtsgesetz für die Durchführung der Fürsorgeerziehung verantwortliche Landesfürsorgeverband wies schon seit Jahren die Jungen, für die erstmals Fürsorgeerziehung angeordnet wurde, auf seine Kosten dort ein. Er war daher stark an der Führung und an der Arbeit gerade dieses Heims interessiert. Die Jugendämter brachten die Jungen dort auch im Rahmen der Minderjährigenfürsorge unter und ließen prüfen, welche Erziehungsmaßnahmen in besonders gelagerten Fällen angebracht erschienen. Das Urteil, das der Leiter des Schönbühls aufgrund der mehrwöchigen Beobachtung über die in erster Linie zu diesem Zweck dort eingewiesenen Jungen fällte, bildete eine maßgebliche Grundlage für die weitere Unterbringung der Jugendlichen. So entwickelte sich das Schönbühler Heim immer mehr zu einem Beobachtungsheim für ganz Württemberg. Es erhielt eine Aufnahme- und Beobachtungsstation und nahm so als Ausleseheim eine Sonderstellung unter den Erziehungsheimen des Landes ein.

Zum 1.4.1941 ging das circa 75 Jugendliche betreuende Fürsorgeheim in das Eigentum und die Verwaltung des Landesfürsorgeverbands über. Es wurde ein Erziehungsheim für schulentlassene, männliche schwer erziehbare Jugendliche, das überregional belegt wurde. Unter der Obhut des Landeswohlfahrtsverbands wurden weitere bauliche Erweiterungen vorgenommen, insbesondere wurden um 1950 zwei weitere Werkstattgebäude erstellt und eine Schreinerei errichtet. Das Fürsorgeheim Schönbühl verfügte nun über eine Belegungskapazität für 150 Jungen. Das Personal bestand aus einem Anstaltsleiter und einem Verwaltungsleiter sowie mehreren Erziehern (1954: fünf Gruppenerzieher, drei Hilfserzieher) und einem Gewerbelehrer. In den Ausbildungsbereichen waren dazu je ein bis zwei Arbeitserzieher tätig. Besonderer Wert wurde weiterhin auf die schulische und vor allem die berufliche Ausbildung der jungen Menschen gelegt.

Mit den Lehrwerkstätten und mit der 1930 im Heim errichteten Berufsschule wurde es den Jugendlichen ermöglicht, eine abgeschlossene Berufsausbildung zu erlangen. Insgesamt bestand das Ausbildungsangebot zuletzt im Erlernen der Berufe Schneider (bis 1967), Schuhmacher (bis 1970), Schlosser, Mechaniker, Schreiner, Maler und Lackierer sowie (Landschafts-)Gärtner. Das seit 1964 unter der Trägerschaft des Landeswohlfahrtsverbands stehende Fürsorgeheim wurde 1973 in Jugendheim Schönbühl umbenannt.

Vor der Schließung verfügte das Jugendheim Schönbühl im traditionellen Heimbereich über 68 Plätze in teilgeschlossenen und offenen Gruppen sowie im angegliederten betreuten Jugendwohnen.[6] Dem Heimbetrieb waren eine Haupt- und Sonderschule sowie eine Berufs- und Berufsfachschule angegliedert. Nach Mitteilung des Landeswohlfahrtsverbands Württemberg-Hohenzollern gingen die Platzkapazitäten und Belegungszahlen in den letzten Jahren kontinuierlich zurück.

Während das Heim im Jahr 1960 noch über 120 Plätze verfügte und 1975 über 110 Plätze, waren es im Jahr 2002 nur noch 68. Der Rückgang hatte auch Auswirkungen auf den Schulbetrieb und die Ausbildungswerkstätten, die nicht mehr genügend ausgelastet waren. Aufgrund der demografischen Entwicklung war keine grundlegende Änderung oder gar Umkehrung des Trends kontinuierlich sinkender Belegungszahlen zu erwarten. Aus diesen Gründen beschloss der Landeswohlfahrtsverband, den Betrieb des Jugendheims Schönbühl zum 31. Dezember 2002 einzustellen.

Im Jahr 2016 ist das seit 2003 leerstehende Areal an einen Privatmann verkauft worden, der dort seine Pläne, eine ökologische Modellsiedlung zu bauen, verwirklichen will.

Überlieferung

Die Überlieferung des ehemaligen Jugendheims Schönbühl wird im Staatsarchiv Ludwigsburg in zwei Beständen verwahrt, PL 435 I Landesjugendheim Schönbühl: Personalakten der Zöglinge und PL 435 II Landesjugendheim Schönbühl: Allgemeinakten.

Nach der Auflösung des Jugendheims Schönbühl kam das gesamte dort noch vorhandene Schriftgut zunächst zur Hauptverwaltung des Landeswohlfahrtsverbandes nach Stuttgart. Von der 2005 gegründeten Nachfolgeinstitution, dem Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS), gelangte es im Januar 2005 komplett in das Staatsarchiv Ludwigsburg (Zugang 2005/6). Weitere Nachlieferungen folgten in den Jahren 2011 und 2013.

Die im Bestand PL 435 I zusammengeführten Personalakten der Heimkinder, die sogenannten Zöglingsakten, bilden mit 2.563 Einheiten (Büscheln) den umfangreichsten Teil der Überlieferung mit insgesamt rund 60 Laufmetern. Die Personalakten stammen überwiegend aus der Zeit, als das Heim dem Landeswohlfahrtsverband unterstand. Sie stellen nur einen Teil der ursprünglich vorhandenen Heimakten dar. Auf dem Schönbühl waren weit mehr Jugendliche untergebracht, als dies die erhalten gebliebenen Heimakten widerspiegeln. Die Personalakten aus der Anfangszeit des Heims bis in die 1960er Jahre fehlen völlig. Sie waren schon bei der Schließung des Heims nicht mehr vorhanden und müssen als verloren gelten.

Die vorhandenen Heimakten betreffen vor allem die Jugendlichen, die nach 1949 geboren sind. Für die davor Geborenen blieben leider nur in den wenigsten Fällen einzelne Dokumente oder Akten erhalten. Während für den Geburtsjahrgang 1950 fast 200 Akten vorliegen, sind für alle vorigen Geburtsjahrgänge zusammen weniger als 60 Akten vorhanden. Im Gesamten reichen die Akten bis zum Geburtsjahrgang 1989.

Die Heimakten dokumentieren nahezu lückenlos den Aufenthalt der Jugendlichen im Heim. Je nach Aufenthaltsdauer sind die Akten unterschiedlich umfangreich. Sie reichen von wenigen Schriftstücken bis zu Akten im Umfang von 2–3 cm, in Ausnahmefällen können sie auch 8 cm oder mehr umfassen.

Die Heimakten können Auskunft über die Hintergründe der Heimeinweisung geben. Eine Frage, auf die viele Heimkinder eine Antwort suchen. In den meisten Fällen wurde das Jugendamt eingeschaltet, das durch eine Fürsorgerin, durch Lehrer oder durch Dritte auf ein verändertes, besorgniserregendes Verhalten bei den Jugendlichen aufmerksam gemacht wurde. Ein auffälliges Verhalten galt als Fehlentwicklung, die man im damaligen Sprachgebrauch als Verwahrlosung bezeichnete. Wurde das Jugendamt tätig, stellte es beim Amtsgericht einen Antrag um eine Anordnung auf vorläufige oder endgültige Fürsorgeerziehung zu erwirken. Durch den Beschluss des Amtsgerichts wurde der Jugendliche zwangsweise in ein Heim eingewiesen. Die Unterbringung eines Jugendlichen konnte aber auch im Rahmen der Freiwilligen Erziehungshilfe in Absprache mit den Eltern erfolgen.

Bei der Aufnahme wurde ein Personalbogen erstellt, der ein Foto und die Personalien des Jungen und seiner gesetzlichen Vertreter (Vater, Mutter, Jugendamt) enthält. Auch Angaben zum Wohnsitz, zur familiären Situation (Eltern zusammen oder getrennt lebend – gestorben – wie viele Geschwister) und zum bisherigen Schulverlauf oder zur Berufsausbildung wurden erfasst. Der Personalbogen dokumentiert weiter, in welche Heimgruppe der Jugendliche eingeteilt wurde. Sämtliche Abwesenheitszeiten sind detailliert festgehalten; jedes Wochenende, das er bei seinen Eltern oder Familienangehörigen zuhause verbrachte, ist als Urlaub aufgeführt. Auch Krankenhausaufenthalte, Entweichungen und Haftzeiten (Jugendarrest, Untersuchungshaft) sind exakt vermerkt.

Zu Beginn des Heimaufenthalts erfolgte eine ärztliche Untersuchung mit einem Bericht über den körperlichen Befund. Zudem wurde ein sogenannter Beobachtungsbogen geführt. In regelmäßigen kurzen Abständen (alle 2–3 Tage) sollten alle wesentlichen Beobachtungen eingetragen werden. Die Beobachtungen im Heim beziehen sich auf das Verhalten des Jungen und seinen Kontakt mit der Umwelt. Wie verhält er sich in der Schule oder bei der Arbeitsstelle? Was hat er für Interessen und wie verbringt er seine Freizeit? Wie ist das Verhältnis zu seinen Angehörigen, bestehen sonstige Kontakte oder Auffälligkeiten? Psychologische Untersuchungen sind in den Akten ebenso dokumentiert wie die während des Aufenthalts erstellten Befund- und Entwicklungsberichte.

Im Wesentlichen besteht die Akte aus dem Schriftverkehr zwischen den Eltern oder den gesetzlichen Vertretern und der Heimleitung. Sie kann aber auch Briefe der Jungen selbst enthalten, in denen diese um Urlaub bitten oder andere Wünsche äußern. Für die Jugendlichen, die auf dem Schönbühl eine Berufsausbildung absolvierten, geben die Akten Einblick in ihre Lehrzeit. Vom Lehrvertrag über Zeugnisse aus der Berufsfachschule bis hin zum Abschluss mit der Gesellenprüfung ist alles belegt. Auch die Bemühungen, die Jugendlichen danach in ein festes Arbeitsverhältnis zu vermitteln, sind ablesbar.

Die Frage der Kostenübernahme spielte eine zentrale Rolle. Über Zahlungen zur Finanzierung des Heimaufenthalts, Unterstützungsleistungen, Beihilfen, Lehrgeld und Taschengeld wurde genau Buch geführt. Die Akten schließen oft mit einem ausführlichen Abschlussbericht, erstellt anlässlich der Entlassung des Jugendlichen oder bei seiner Verlegung in eine andere Anstalt.

Die im Bestand PL 435 II vereinten Allgemeinakten, sozusagen die Verwaltungsakten, des Landesjugendheims Schönbühl umfassen 3,5 Laufmeter im Zeitraum von 1857–2002. Sie reichen damit bis zu den Anfängen des Heims auf dem Talwiesenhof zurück. Darunter befinden sich einige Schriftstücke mit Notizen zu bemerkenswerten Ereignissen im Heim. Sie eignen sich als Grundlage für eine chronologische Materialsammlung, an der sich die Entwicklung des Jugendheims gut nachvollziehen lässt. Auch Bauakten und Pläne zu den verschiedenen Gebäuden auf dem Schönbühl sind überliefert.

Mit Jahresberichten, Jubiläumsberichten und einer Heftreihe für die Mitarbeiter (Schönbühler Blätter) ist die Geschichte des Jugendheims recht gut dargestellt. Über das Personal ist wenig überliefert, abgesehen von ein paar Personalakten und Unterlagen zur Verabschiedung dreier langjähriger Mitarbeiter in den 1990er Jahren.

Die in Schönbühl untergebrachten Jugendlichen lassen sich dagegen gut nachweisen. Seit 1859 liegen Verzeichnisse mit den Anstaltszöglingen vor, diese Aufnahmebücher reichen bis etwa 1980. Von 1958 bis1968 sind zudem Listen von den Jugendlichen vorhanden, die eine Lehre absolvierten. Schulunterlagen über die Jugendlichen setzen erst ab den 1970er Jahren ein.

Besonders hervorzuheben ist die umfangreiche Fotosammlung. Dias und Bildmaterial dokumentieren das Leben im Jugendheim, den Alltag und die Freizeit. Aufnahmen von einzelnen Gebäuden und vom Gelände veranschaulichen die Baugeschichte und die räumliche Ausdehnung des Heims. Die schon aus den Anfangsjahren des Heims vorliegenden Gruppenbilder mit den Knaben und ihren Erziehern vermitteln ein zeitgenössisches Bild und besitzen zeithistorischen Wert. Zahlreiche Dias zeugen von den regelmäßig stattfindenden Veranstaltungen und gemeinsamen Feiern und Festen, die als Höhepunkte im Heimalltag herausragen. Die Feiern an Fasching und an Weihnachten sollten den Jugendlichen ein Gefühl der Zusammengehörigkeit vermitteln. Neben musischen und kulturellen Aktivitäten innerhalb des Heims gehörten auch Aktivitäten außerhalb des Heims dazu: Sportfeste, Ausflüge, Bootsfahrten, Fahrradtouren, Zeltfreizeiten und so weiter. Ein einmal jährlich veranstalteter Tag der offenen Tür sollte auch die Öffentlichkeit einbeziehen.

Ergänzende Unterlagen über das Jugendheim Schönbühl sind in weiteren Beständen des Staatsarchivs Ludwigsburg vorhanden. Zu nennen sind hauptsächlich die Überlieferungen des Württembergischen Landesfürsorgeverbands (Bestand E 180 a II) und des Landeswohlfahrtsverbands Württemberg-Hohenzollern (Bestand EL 90 V). Des Weiteren auch der Bestand E 191, die Zentralleitung für Wohltätigkeit. Sie übte die unmittelbare Aufsicht über die Fürsorgeanstalten und die darin untergebrachten Fürsorgezöglinge aus.

Nutzung

Die Nutzung der Überlieferung des Jugendheims Schönbühl richtet sich nach § 6 des Landesarchivgesetzes von Baden-Württemberg. Danach endet für allgemeine Akten die Sperrfrist 30 Jahre nach Aktenschluss, für personenbezogene Unterlagen (Heimakten) frühestens zehn Jahre nach Tod der Betroffenen. Die Akten können in diesem Rahmen genutzt werden, wobei darauf zu achten ist, dass die schutzwürdigen Belange Dritter berücksichtigt werden. Gerade den ehemaligen Heimkindern soll es ermöglicht werden, Einsicht in ihre eigene Akte zu erlangen.

Anmerkungen

[1] StAL PL 435 II Bü 24 und Bü 38. Zur gesamten Geschichte der Einrichtung siehe auch EL 435 II Bü 7, 37, 50 und 68.

[2] StAL EL 435 II Bü 24..

[3] StAL E 180 VII Bü 60.

[4] StAL E 191 Bü 3606.

[5] StAL PL 435 II Bü 41.

[6] Landtag von Baden-Württemberg, Drucksache 13/1143 vom 05.07.2002.

 

Zitierhinweis: Gabriele Bening, Landesjugendheim Schönbühl, in: Heimkindheiten, URL: […], Stand: 11.07.2022.

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