Anklage

Woran lässt sich das Dokument erkennen?

Anklageschrift zum Verfahren gegen Ludwig Appel und Andere vor dem Sondergericht Mannheim, 1933. [Quelle: Landesarchiv BW, GLAK 507 Nr. 11642 a-i Bild 2]
Anklageschrift zum Verfahren gegen Ludwig Appel und Andere vor dem Sondergericht Mannheim, 1933. [Quelle: Landesarchiv BW, GLAK 507 Nr. 11642 a-i Bild 2]

Im oberen Drittel der Anklageschrift steht prominent das Wort „Anklage“, meist durch eine auffällige Linie („-.-.-“) unterstrichen. Die Anklage ist an den Vorsitzenden des Sondergerichts adressiert und ist in der Regel mehrere Seiten lang. Typisch ist der klare, durchnummerierte Aufbau: Nach der Überschrift folgen Angaben zur angeklagten Person, eine Auflistung der Vorwürfe, Beweismittel und eine Darstellung der Ermittlungsergebnisse. Die Anklageschrift beendet die Ermittlungen und bereitet das Vorverfahren und die Hauptverhandlung vor, weshalb das Dokument häufig nach Vernehmungen und anderen Ermittlungsdokumenten sowie vor dem Urteil und dem Sitzungsprotokoll zu finden ist.

Welche Informationen lassen sich auf dem Dokument finden?

Anklageschrift zum Verfahren gegen Bernhard Bachmann vor dem Sondergericht Mannheim, 1938. [Quelle: Landesarchiv BW, GLAK 507 Nr. 2746-2747 Bild 34-37]
Anklageschrift zum Verfahren gegen Bernhard Bachmann vor dem Sondergericht Mannheim, 1938. [Quelle: Landesarchiv BW, GLAK 507 Nr. 2746-2747 Bild 34-37]

Die Anklageschrift enthält eine ausführliche Zusammenfassung der vorgeworfenen Taten, der verletzten Gesetzes- und Strafnormen sowie biografische Angaben zum Angeklagten. Dargestellt werden die Tatereignisse aus Sicht der Staatsanwaltschaft, wie diese sie aufgrund der Ermittlungen rekonstruierte, einschließlich aller Beweismittel (Zeugen, Urkunden). Formal ist die Anklageschrift an den Vorsitzenden des Sondergerichts gerichtet, enthält Datum, Aktenzeichen und Eingangsstempel. Sie nennt Details zur Untersuchungshaft, Vorstrafen, Parteimitgliedschaften vor der Machtübernahme und andere persönliche Verhältnisse. Auch die Haltung des Beschuldigten, ob er die Tat gesteht oder den Vorwürfen widerspricht, sowie Aussagen von Zeugen können aufgeführt werden.

Wer hat das Dokument erstellt?

Anklageschrift zum Verfahren gegen Otto Streif vor dem Sondergericht Freiburg, 1944. [Quelle: Landesarchiv BW, StAF A 47/1 Nr. 1837 Bild 88]
Anklageschrift zum Verfahren gegen Otto Streif vor dem Sondergericht Freiburg, 1944. [Quelle: Landesarchiv BW, StAF A 47/1 Nr. 1837 Bild 88]

Verantwortlich ist der Leiter der Staatsanwaltschaft, der die Anklageschrift unterzeichnet.

Was ist bei dem Dokument zu bedenken?

Anklageschrift zum Verfahren gegen Margarethe Bambach und Andere, 1944. [Quelle: Landesarchiv BW, GLAK 507 Nr. 12368-12373 Bild 115]
Anklageschrift zum Verfahren gegen Margarethe Bambach und Andere, 1944. [Quelle: Landesarchiv BW, GLAK 507 Nr. 12368-12373 Bild 115]

Die Anklageschrift spiegelt die Position der Staatsanwaltschaft wider, nicht die des Gerichts, und enthält keine ausführliche Gegendarstellung des Angeklagten. Anklagen am Sondergericht wurden aufgrund von nationalsozialistischen Gesetzen und Verordnungen erhoben, deren Rechtsgrundlagen aus heutiger Sicht als rechtsstaatswidrig gelten.

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