Haftbefehl
Woran lässt sich das Dokument erkennen?
Ein Haftbefehl ergeht vor der eigentlichen Anklage und ist Teil des Ermittlungsverfahrens. Außerdem ist er häufig aufgrund der rot-pinken Farbe und des gut sichtbaren Schriftzugs „Haftbefehl“ deutlich erkennbar.
Welche Informationen lassen sich auf dem Dokument finden?
Auf einem Haftbefehl sind mehrere zentrale Angaben vermerkt: die ausstellende Behörde, die betroffene Person mit ihren persönlichen Details, die vorgeworfene Tat sowie die Gründe für die Anordnung der Untersuchungshaft. Letztere sind meist nach § 112 StPO formuliert und beinhalten etwa Verdunkelungsgefahr, Fluchtgefahr oder den Umstand, dass ein Verbrechen Gegenstand der Untersuchung ist.
Wer hat das Dokument erstellt?
Der Haftbefehl wird von einem Richter des Amtsgerichts erlassen, in dessen Bezirk sich das Untersuchungsgefängnis befindet, in dem der Beschuldigte inhaftiert werden soll.
Was ist bei dem Dokument zu bedenken?
Bei Haftbefehlen aus der NS-Zeit ist besondere Vorsicht geboten. Häufig befanden sich Personen bereits vor Erlass des Haftbefehls in Haft. Der Haftbefehl sollte dann die illegale Schutzhaft nachträglich legitimieren. Die Gründe für die Haftanordnung waren vielfach vorgeschoben: So verhängten Richter etwa Untersuchungshaft gegen ältere oder gesundheitlich stark eingeschränkte Personen unter Verweis auf „Fluchtgefahr“, obwohl eine tatsächliche Flucht praktisch ausgeschlossen war.

leobw